2025
Anthony Van Dyck, attributed to, Portrait of a 37 Year Old Man in a Dark Robe
Oil on canvas (relined). 126 x 100 cm.
Provenance
Private ownership. - Gallery Hohenbuchau, Schlangenbad, 1990. - Fred Blönnigen Collection, Freiburg i.Br. - Southwest German private collection. - Lempertz, Cologne, 22 May 2004, lot 1043. - Southwest German private collection. - Rhenish private collection.
Literature
E. Larsen: Das erste Porträt des Grafen von Arundel und andere Vandyckiana II, in: Jaarboek van het Koninklijk Museum voor Schone Kunsten Antwerpen, 1993, p. 187-201, here p. 198f., ill. 6.
This portrait of a young man in dark clothing under a red velvet drapery was attributed to the Flemish painter Anthony van Dyck in expertises by Gustav Glück, Léo Van Puyvelde and Erik Larsen (see catalogue of the 856th Lempertz auction of 22 May 2004). However, it is not listed in the catalogue raisonné published in the same year by Susan J. Barnes, Nora De Poorter, Oliver Millar and Horst Vey (Van Dyck. A complete Catalogue of the paintings, New Haven 2004).
Glück described the painting as ‘an excellent, genuine and characteristic work, distinguished by its lively expression and ingeniously free painterly modelling of the head’, while E. Larsen published the portrait in 1993 with the following words: ‘The sitter is unknown to us, but his simple and solemn garb suggests a lawyer or magistrate. Van Dyck knew how to lend the composition a baroque verve, which is visible in the clothing but is also counterbalanced by the colouristically muted curtain. Not only the expressive face, but also the beautifully drawn and modelled hands are highly characteristic of Van Dyck.’
Öl auf Leinwand (doubliert). 126 x 100 cm.
Provenienz
Privatbesitz. - Galerie Hohenbuchau, Schlangenbad, 1990. - Slg. Fred Blönnigen, Freiburg i. Br. - Südwestdeutsche Privatsammlung. - Lempertz, Köln, 22.5.2004, Lot 1043. - Südwestdeutsche Privatsammlung. - Rheinische Privatsammlung.
Literatur
E. Larsen: Das erste Porträt des Grafen von Arundel und andere Vandyckiana II, in: Jaarboek van het Koninklijk Museum voor Schone Kunsten Antwerpen, 1993, S. 187-201, hier S. 198f., Abb. 6.
Das Bildnis eines jungen Mannes, der in dunkler Kleidung unter einer roten Samtdraperie wiedergegeben wird, wurde von Gustav Glück, Léo Van Puyvelde und Erik Larsen in Gutachten dem flämischen Maler Anthony van Dyck zugeschrieben (siehe Katalog der 856. Lempertz-Auktion vom 22. Mai 2004). In dem im selben Jahr erschienene Werkverzeichnis von Susan J. Barnes, Nora De Poorter, Oliver Millar und Horst Vey (Van Dyck. A complete Catalogue of the paintings, New Haven 2004) wird es dagegen nicht aufgeführt.
Glück bezeichnete das Gemälde als „eine vorzügliche, durch lebendigen Ausdruck und geistreich freie malerische Modellierung des Kopfes ausgezeichnete, echte und charakteristische Arbeit“, während E. Larsen das Bildnis 1993 mit folgenden Worten publizierte: "Der Dargestellte ist uns unbekannt, doch lässt sein schlichtes und ernstes Gewand auf einen Juristen oder Magistrat schließen. Van Dyck verstand es, der Komposition einen barocken Schwung zu verleihen, der sowohl in der Kleidung sichtbar wird, aber auch in dem koloristisch gedämpften Vorhang sein Gegengewicht findet. Nicht nur das ausdrucksvolle Gesicht, sondern auch die sehr schön gezeichneten und modellierten Hände sind für Van Dyck überaus charakteristisch."
Oil on canvas (relined). 126 x 100 cm.
Provenance
Private ownership. - Gallery Hohenbuchau, Schlangenbad, 1990. - Fred Blönnigen Collection, Freiburg i.Br. - Southwest German private collection. - Lempertz, Cologne, 22 May 2004, lot 1043. - Southwest German private collection. - Rhenish private collection.
Literature
E. Larsen: Das erste Porträt des Grafen von Arundel und andere Vandyckiana II, in: Jaarboek van het Koninklijk Museum voor Schone Kunsten Antwerpen, 1993, p. 187-201, here p. 198f., ill. 6.
This portrait of a young man in dark clothing under a red velvet drapery was attributed to the Flemish painter Anthony van Dyck in expertises by Gustav Glück, Léo Van Puyvelde and Erik Larsen (see catalogue of the 856th Lempertz auction of 22 May 2004). However, it is not listed in the catalogue raisonné published in the same year by Susan J. Barnes, Nora De Poorter, Oliver Millar and Horst Vey (Van Dyck. A complete Catalogue of the paintings, New Haven 2004).
Glück described the painting as ‘an excellent, genuine and characteristic work, distinguished by its lively expression and ingeniously free painterly modelling of the head’, while E. Larsen published the portrait in 1993 with the following words: ‘The sitter is unknown to us, but his simple and solemn garb suggests a lawyer or magistrate. Van Dyck knew how to lend the composition a baroque verve, which is visible in the clothing but is also counterbalanced by the colouristically muted curtain. Not only the expressive face, but also the beautifully drawn and modelled hands are highly characteristic of Van Dyck.’
Öl auf Leinwand (doubliert). 126 x 100 cm.
Provenienz
Privatbesitz. - Galerie Hohenbuchau, Schlangenbad, 1990. - Slg. Fred Blönnigen, Freiburg i. Br. - Südwestdeutsche Privatsammlung. - Lempertz, Köln, 22.5.2004, Lot 1043. - Südwestdeutsche Privatsammlung. - Rheinische Privatsammlung.
Literatur
E. Larsen: Das erste Porträt des Grafen von Arundel und andere Vandyckiana II, in: Jaarboek van het Koninklijk Museum voor Schone Kunsten Antwerpen, 1993, S. 187-201, hier S. 198f., Abb. 6.
Das Bildnis eines jungen Mannes, der in dunkler Kleidung unter einer roten Samtdraperie wiedergegeben wird, wurde von Gustav Glück, Léo Van Puyvelde und Erik Larsen in Gutachten dem flämischen Maler Anthony van Dyck zugeschrieben (siehe Katalog der 856. Lempertz-Auktion vom 22. Mai 2004). In dem im selben Jahr erschienene Werkverzeichnis von Susan J. Barnes, Nora De Poorter, Oliver Millar und Horst Vey (Van Dyck. A complete Catalogue of the paintings, New Haven 2004) wird es dagegen nicht aufgeführt.
Glück bezeichnete das Gemälde als „eine vorzügliche, durch lebendigen Ausdruck und geistreich freie malerische Modellierung des Kopfes ausgezeichnete, echte und charakteristische Arbeit“, während E. Larsen das Bildnis 1993 mit folgenden Worten publizierte: "Der Dargestellte ist uns unbekannt, doch lässt sein schlichtes und ernstes Gewand auf einen Juristen oder Magistrat schließen. Van Dyck verstand es, der Komposition einen barocken Schwung zu verleihen, der sowohl in der Kleidung sichtbar wird, aber auch in dem koloristisch gedämpften Vorhang sein Gegengewicht findet. Nicht nur das ausdrucksvolle Gesicht, sondern auch die sehr schön gezeichneten und modellierten Hände sind für Van Dyck überaus charakteristisch."
Old Masters and 19th Century Art
Sale Date(s)
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VERSTEIGERUNG SALE
Köln Cologne
Samstag 16. November 2024 | 11 UHR
Saturday 16 November | 11 AM
Alte Meister | LOT 2000–2087
Skulpturen | LOT 2088–2125
19. Jahrhundert | LOT 2126–2155
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
Donnerstag 14. November | 10–17.30 UHR
Freitag 15. November | 10–17.30 UHR
München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR
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zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das
Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
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sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich
identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
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das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen
und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
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Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin