2024
Jan Miense Molenaer, A Young Man Playing the Theorbo
Oil on panel. 40.6 x 31.5 cm.
Provenance
Auction Müller, Amsterdam 24.4.1906, lot 93. - Charpentier, Paris, 9.5.1952, Lot 99. - Galerie Sanct Lucas, Vienna Catalogue Summer 1969, no. 16. - German private collection. - Karl Faber, Munich, 26.10.2012, lot 181. - Netherlandish art possession.
Images of musical groups or individual musicians were an integral part of the Dutch pictorial repertoire in the 17th century. In the wealthy Netherlands, citizens had achieved prosperity and did not need to fear for their existence; they could be cheerful and exuberant. This mood is also conveyed by our picture, in which the easy-going musician with his huge felt hat turns towards the viewer with a smile. He is playing a theorbo, an instrument related to the lute, which had just been developed in Italy at the time and which undoubtedly not everyone could afford. The cheerful mood is further emphasised by the figure of another man in the background, who appears to be greeting with a raised wine glass.
Musical instruments appear frequently in paintings by Jan Miense Molenaer. One of his most famous is entitled ‘The Duet’ (Samuel Kress Foundation in Seattle). However, our painting is particularly comparable to a self-portrait at the National Gallery of Art in Washington (ill. 1; inv. no. 2015.20.1). This somewhat smaller picture shows the painter playing a theorbo (usually erroneously labelled as a lute) and also sitting at a table covered with a blue cloth. This ‘Self-Portrait as a Lute Player’ is dated around 1635, which could also be a reference for the date of the painting's creation.
Öl auf Holz. 40,6 x 31,5 cm.
Provenienz
Versteigerung Müller, Amsterdam, 24.4.1906, Lot 93. - Versteigerung Charpentier, Paris, 9.5.1952, Lot 99. - Galerie Sankt Lucas, Wien Katalog Sommer 1969, Nr. 16. - Deutsche Privatsammlung. - Karl Faber, München, 26.10.2012, Lot 181. - Niederländischer Privatbesitz.
Bilder musizierender Gesellschaften oder einzelne Musiker sind fester Bestandteil des niederländischen Bildrepertoires im 17. Jahrhundert. In den reichen Niederlanden waren die Bürger zu Wohlstand gelangt, brauchten nicht um ihre Existenz zu bangen, sie konnten fröhlich und ausgelassen sein. Diese Stimmung vermittelt auch unser Bild, auf dem der lässige Musikant mit seinem riesigen Filzhut sich dem Betrachter lachend zuwendet. Er spielt eine Theorbe, ein der Laute verwandtes Instrument, das zu diesem Zeitpunkt ganz neu in Italien entwickelt worden war, und dass sich zweifellos nicht jedermann leisten konnte. Die heitere Stimmung wird weiter betont durch die Gestalt eines zweiten Mannes im Hintergrunde, der mit erhobenem Weinglas zu grüßen scheint.
Musikinstrumente tauchen vielfach auf Gemälden von Jan Miense Molenaer auf. Eines seiner berühmtesten trägt den Titel „Das Duett“ (Samuel Kress Stiftung in Seattle). In ganz besonderem Maße aber lässt sich unser Bild mit einem Selbstbildnis vergleichen, das sich in der National Gallery of Art in Washington befindet (Abb. 1; Inv.-Nr.
2015.20.1). Dieses etwas kleinere Bild zeigt den Maler eine Theorbe spielend (irrtümlicherweise meistens als Laute bezeichnet) und auch an einem mit blauem Tuch bedeckten Tisch sitzend. Dieses „Selbstbildnis als Lautenspieler“ wird um 1635 datiert, was auch eine Referenz für das Entstehungsdatum unseres Bildes sein könnte.
Oil on panel. 40.6 x 31.5 cm.
Provenance
Auction Müller, Amsterdam 24.4.1906, lot 93. - Charpentier, Paris, 9.5.1952, Lot 99. - Galerie Sanct Lucas, Vienna Catalogue Summer 1969, no. 16. - German private collection. - Karl Faber, Munich, 26.10.2012, lot 181. - Netherlandish art possession.
Images of musical groups or individual musicians were an integral part of the Dutch pictorial repertoire in the 17th century. In the wealthy Netherlands, citizens had achieved prosperity and did not need to fear for their existence; they could be cheerful and exuberant. This mood is also conveyed by our picture, in which the easy-going musician with his huge felt hat turns towards the viewer with a smile. He is playing a theorbo, an instrument related to the lute, which had just been developed in Italy at the time and which undoubtedly not everyone could afford. The cheerful mood is further emphasised by the figure of another man in the background, who appears to be greeting with a raised wine glass.
Musical instruments appear frequently in paintings by Jan Miense Molenaer. One of his most famous is entitled ‘The Duet’ (Samuel Kress Foundation in Seattle). However, our painting is particularly comparable to a self-portrait at the National Gallery of Art in Washington (ill. 1; inv. no. 2015.20.1). This somewhat smaller picture shows the painter playing a theorbo (usually erroneously labelled as a lute) and also sitting at a table covered with a blue cloth. This ‘Self-Portrait as a Lute Player’ is dated around 1635, which could also be a reference for the date of the painting's creation.
Öl auf Holz. 40,6 x 31,5 cm.
Provenienz
Versteigerung Müller, Amsterdam, 24.4.1906, Lot 93. - Versteigerung Charpentier, Paris, 9.5.1952, Lot 99. - Galerie Sankt Lucas, Wien Katalog Sommer 1969, Nr. 16. - Deutsche Privatsammlung. - Karl Faber, München, 26.10.2012, Lot 181. - Niederländischer Privatbesitz.
Bilder musizierender Gesellschaften oder einzelne Musiker sind fester Bestandteil des niederländischen Bildrepertoires im 17. Jahrhundert. In den reichen Niederlanden waren die Bürger zu Wohlstand gelangt, brauchten nicht um ihre Existenz zu bangen, sie konnten fröhlich und ausgelassen sein. Diese Stimmung vermittelt auch unser Bild, auf dem der lässige Musikant mit seinem riesigen Filzhut sich dem Betrachter lachend zuwendet. Er spielt eine Theorbe, ein der Laute verwandtes Instrument, das zu diesem Zeitpunkt ganz neu in Italien entwickelt worden war, und dass sich zweifellos nicht jedermann leisten konnte. Die heitere Stimmung wird weiter betont durch die Gestalt eines zweiten Mannes im Hintergrunde, der mit erhobenem Weinglas zu grüßen scheint.
Musikinstrumente tauchen vielfach auf Gemälden von Jan Miense Molenaer auf. Eines seiner berühmtesten trägt den Titel „Das Duett“ (Samuel Kress Stiftung in Seattle). In ganz besonderem Maße aber lässt sich unser Bild mit einem Selbstbildnis vergleichen, das sich in der National Gallery of Art in Washington befindet (Abb. 1; Inv.-Nr.
2015.20.1). Dieses etwas kleinere Bild zeigt den Maler eine Theorbe spielend (irrtümlicherweise meistens als Laute bezeichnet) und auch an einem mit blauem Tuch bedeckten Tisch sitzend. Dieses „Selbstbildnis als Lautenspieler“ wird um 1635 datiert, was auch eine Referenz für das Entstehungsdatum unseres Bildes sein könnte.
Old Masters and 19th Century Art
Sale Date(s)
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Important Information
VERSTEIGERUNG SALE
Köln Cologne
Samstag 16. November 2024 | 11 UHR
Saturday 16 November | 11 AM
Alte Meister | LOT 2000–2087
Skulpturen | LOT 2088–2125
19. Jahrhundert | LOT 2126–2155
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
Donnerstag 14. November | 10–17.30 UHR
Freitag 15. November | 10–17.30 UHR
München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR
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Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
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identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
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höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf
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Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin