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An extremely important pair of Imperial jade seals, "Guxi tianzi" and "Youri zizi". Qianlong period,
In Asian Art
An extremely important pair of Imperial jade seals, "Guxi tianzi" and "Youri zizi". Qianlong period,
Made of white Hetian jade and square in shape. Each surmounted with a delicately carved crouching five-clawed dragon surrounded by clouds. Both with a faceted edge on one side and rust-brown spots. One with light marbling at one edge. One of the seals in zhuwen with the stamp "Guxi tianzi" in seal script, the other, slightly darker tinged one in baiwen with the stamp "Youri zizi". (2)
When the Qianlong Emperor celebrated his seventieth birthday in 1780, the poem Qiujiang (name of a park in Chang'an) by the Tang-period poet Du Fu (712-770) came to his mind. One verse reads "Since ancient times, life up to seventy has been rare" (rensheng xiqishi gu lai xi). With reference to this, Qianlong had the jade seal "Guxi tianzi" ("Seventy-Year-Old Son of Heaven") carved, of which further variants were continuously produced between 1780 and 1789. In the famous essay "Guxi shuo" ("An Explanation of guxi"), Qianlong shared his thoughts on the only six emperors before him to reach the age of seventy, including the founders of the Yuan and Ming dynasties. He came to the conclusion that he was the only true enlightened emperor in history and that his rule was superior to that of the others in terms of administration, justice, rites and music. At the same time, he had the seal "Youri zizi" ("Daily Diligence") carved, which was applied to many imperial paintings and calligraphies paired with "Guxi tianzi".
Height 3.4 cm; base 2.9 x 2.9 cm
Provenance
Private collection, Westphalia, in family ownership for several generations
Exhibitions
On permanent loan to the Berlin Museum of Asian Art from 1990 to 2024 (DLG 117-1990) and temporarily exhibited there (documented by a condition report from the museum)
Literature
For a discussion on the imperial seals for Qianlong's seventieth birthday see: Ye Qifeng, "Guxi tianzi – Qianlong di wannian zui deyi de yinzhang“, Zijincheng 1981.1, p. 44
Herausragendes Paar kaiserlicher Jadesiegel, "Guxi tianzi" und "Youri zizi". Qianlong-Ära, ca. 1780-
Aus weißer Hetian-Jade und von quadratischer Form. Die Knäufe filigran in Durchbrucharbeit als hockende fünfklauige Drachen geschnitzt, die von Wolken umgeben sind und eine Flammenperle halten. Beide an einer Seite mit einer facettierten Kante sowie rostbraunen Flecken, eines mit leichter Marmorierung an einer Ecke. Ein Siegel in zhuwen mit dem Stempel "Guxi tianzi" in Siegelschrift, das andere, leicht dunkler getönte in baiwen mit dem Stempel "Youri zizi". (2)
Als der Qianlong-Kaiser 1780 seinen siebzigsten Geburtstag zelebrierte, kam ihm das Gedicht Qiujiang (Name eines Parks in Chang'an) des Tang-zeitlichen Poeten Du Fu (712-770) in den Sinn. Eine Strophe darin lautet: „Seit alten Zeiten ist ein Leben bis siebzig selten“ (rensheng xiqishi gu lai xi). Darauf Bezug nehmend, ließ Qianlong das Jadesiegel "Guxi tianzi" („Siebzigjähriger Sohn des Himmels“) schnitzen, von dem zwischen 1780 und 1789 kontinuierlich weitere Varianten angefertigt wurden. In dem berühmten Aufsatz "Guxi shuo" („Eine Erklärung von guxi“) teilte Qianlong seine Gedanken zu den einzigen sechs Kaisern vor ihm, die ein Alter von siebzig Jahren erreichten, darunter auch die Gründer der Yuan- und Ming-Dynastien. Er kam zu dem Schluss, dass er der einzig wahre erleuchtete Kaiser der Geschichte sei und seine Herrschaft, der der anderen in Bezug auf Verwaltung, Justiz, Riten und Musik überlegen sei. Gleichzeitig ließ er das Siegel "Youri zizi" („Täglicher Fleiß“) schnitzen, das auf vielen kaiserlichen Malereien und Kalligrafien gepaart mit "Guxi tianzi" angebracht wurde.
H 3,4 cm; Sockel 2,9 x 2,9 cm
Provenienz
Privatsammlung, Westfalen, seit mehreren Generationen in Familienbesitz
Ausstellungen
Das "Youri zizi-Siegel" war von 1990 bis 2024 als Dauerleihgabe im Berliner Museum für Asiatische Kunst (DLG 117-1990) und dort zeitweise ausgestellt (belegt durch ein Zustandsprotokoll des Museums)
Literatur
Für eine Diskussion zu den kaiserlichen Siegeln zum siebzigsten Geburtstag von Qianlong siehe: Ye Qifeng, "Guxi tianzi – Qianlong di wannian zui deyi de yinzhang“, Zijincheng 1981.1, S. 44
An extremely important pair of Imperial jade seals, "Guxi tianzi" and "Youri zizi". Qianlong period,
Made of white Hetian jade and square in shape. Each surmounted with a delicately carved crouching five-clawed dragon surrounded by clouds. Both with a faceted edge on one side and rust-brown spots. One with light marbling at one edge. One of the seals in zhuwen with the stamp "Guxi tianzi" in seal script, the other, slightly darker tinged one in baiwen with the stamp "Youri zizi". (2)
When the Qianlong Emperor celebrated his seventieth birthday in 1780, the poem Qiujiang (name of a park in Chang'an) by the Tang-period poet Du Fu (712-770) came to his mind. One verse reads "Since ancient times, life up to seventy has been rare" (rensheng xiqishi gu lai xi). With reference to this, Qianlong had the jade seal "Guxi tianzi" ("Seventy-Year-Old Son of Heaven") carved, of which further variants were continuously produced between 1780 and 1789. In the famous essay "Guxi shuo" ("An Explanation of guxi"), Qianlong shared his thoughts on the only six emperors before him to reach the age of seventy, including the founders of the Yuan and Ming dynasties. He came to the conclusion that he was the only true enlightened emperor in history and that his rule was superior to that of the others in terms of administration, justice, rites and music. At the same time, he had the seal "Youri zizi" ("Daily Diligence") carved, which was applied to many imperial paintings and calligraphies paired with "Guxi tianzi".
Height 3.4 cm; base 2.9 x 2.9 cm
Provenance
Private collection, Westphalia, in family ownership for several generations
Exhibitions
On permanent loan to the Berlin Museum of Asian Art from 1990 to 2024 (DLG 117-1990) and temporarily exhibited there (documented by a condition report from the museum)
Literature
For a discussion on the imperial seals for Qianlong's seventieth birthday see: Ye Qifeng, "Guxi tianzi – Qianlong di wannian zui deyi de yinzhang“, Zijincheng 1981.1, p. 44
Herausragendes Paar kaiserlicher Jadesiegel, "Guxi tianzi" und "Youri zizi". Qianlong-Ära, ca. 1780-
Aus weißer Hetian-Jade und von quadratischer Form. Die Knäufe filigran in Durchbrucharbeit als hockende fünfklauige Drachen geschnitzt, die von Wolken umgeben sind und eine Flammenperle halten. Beide an einer Seite mit einer facettierten Kante sowie rostbraunen Flecken, eines mit leichter Marmorierung an einer Ecke. Ein Siegel in zhuwen mit dem Stempel "Guxi tianzi" in Siegelschrift, das andere, leicht dunkler getönte in baiwen mit dem Stempel "Youri zizi". (2)
Als der Qianlong-Kaiser 1780 seinen siebzigsten Geburtstag zelebrierte, kam ihm das Gedicht Qiujiang (Name eines Parks in Chang'an) des Tang-zeitlichen Poeten Du Fu (712-770) in den Sinn. Eine Strophe darin lautet: „Seit alten Zeiten ist ein Leben bis siebzig selten“ (rensheng xiqishi gu lai xi). Darauf Bezug nehmend, ließ Qianlong das Jadesiegel "Guxi tianzi" („Siebzigjähriger Sohn des Himmels“) schnitzen, von dem zwischen 1780 und 1789 kontinuierlich weitere Varianten angefertigt wurden. In dem berühmten Aufsatz "Guxi shuo" („Eine Erklärung von guxi“) teilte Qianlong seine Gedanken zu den einzigen sechs Kaisern vor ihm, die ein Alter von siebzig Jahren erreichten, darunter auch die Gründer der Yuan- und Ming-Dynastien. Er kam zu dem Schluss, dass er der einzig wahre erleuchtete Kaiser der Geschichte sei und seine Herrschaft, der der anderen in Bezug auf Verwaltung, Justiz, Riten und Musik überlegen sei. Gleichzeitig ließ er das Siegel "Youri zizi" („Täglicher Fleiß“) schnitzen, das auf vielen kaiserlichen Malereien und Kalligrafien gepaart mit "Guxi tianzi" angebracht wurde.
H 3,4 cm; Sockel 2,9 x 2,9 cm
Provenienz
Privatsammlung, Westfalen, seit mehreren Generationen in Familienbesitz
Ausstellungen
Das "Youri zizi-Siegel" war von 1990 bis 2024 als Dauerleihgabe im Berliner Museum für Asiatische Kunst (DLG 117-1990) und dort zeitweise ausgestellt (belegt durch ein Zustandsprotokoll des Museums)
Literatur
Für eine Diskussion zu den kaiserlichen Siegeln zum siebzigsten Geburtstag von Qianlong siehe: Ye Qifeng, "Guxi tianzi – Qianlong di wannian zui deyi de yinzhang“, Zijincheng 1981.1, S. 44
Asian Art
Sale Date(s)
Venue Address
Linda Kieven und Nadine Imhof M.A.
+49 221 925729-19
shipping@lempertz.com
Important Information
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Freitag Juni 14. 10 – 17.30 Uhr
Samstag/Sonntag 15./16. Juni 11 – 16.00 Uhr
Montag Juni17. 10 – 17.30 Uhr
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.