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A pair of pale celadon Imperial chilong jade seals, "Xiangyong wufu" and "Nianyong shuzheng". Qianlo
In Asian Art
A pair of pale celadon Imperial chilong jade seals, "Xiangyong wufu" and "Nianyong shuzheng". Qianlo
Of square shape, each surmounted with a crouching, hornless chi dragon. Both with delicately carved faces, finely polished surface and made of almost flawless material. One of the two seals has the characters "Xiangyong wufu" engraved in archaic seal script (zhuwen), the other with "Nianyong shuzheng" (baiwen). (2)
On the occasion of the Qianlong Emperor's eightieth birthday in 1790, the production of imperial seals was once again commissioned from jade carvers in Suzhou. When choosing the mottos for the seals, the emperor drew his inspiration from the Hongfan chapter (The Great Plan) in the Confucian classic Shangshu (Book of Documents). The chapter, which is structured as a conversation between the Zhou king Wu and the Shang prince Jizi, postulates the nine principles for a great government, which were supposedly revealed by heaven itself. The Qianlong Emperor was particularly impressed by the eighth article and chose the saying "Bazheng maonian zhibao" (Treasure of the octogenarian who observes the eighth principle) for the main seal, which he paired with the seal Ziqiang buxi. He wrote the essay "Bazheng maonian zhibao lianju" about his choice in which he explains that he used the two seals together with the seal "Xiangyong wufu" ('For pleasure, the Fivefold Bliss, for authority, the Six Sufferings'), a saying taken from Hongfan's ninth principle. Another secondary seal around the eightieth birthday is Nianyong shuzheng ("Think like the people"), which comes from the eighth principle of Hongfan. It is possible that archaic chi dragons (chilong) were surmounted to the seals because the carved idioms refer to a Zhou dynasty text.
a) Height 3.4 cm; base 3.2 x 3.2 cm
b) Height 3.3 cm; base 3.2 x 3.2 cm
Provenance
Private collection, Westphalia, in family ownership for several generations
Exhibitions
The "Nianyong shuzheng" seal was on permanent loan to the Berlin Museum of Asian Art from 1990 to 2024 (DLG 116-1990) and temporarily exhibited there (documented by a condition report from the museum)
Literature
For a discussion on the imperial seals for Qianlong's eightieth birthday see: Guo Jing, „Qianlong yuxi bazheng maonian zhibao shu yi", Wenjin xuezhi 2018 (11th series), pp. 208-212; Guo Fuxiang, "On the Qianlong Emperor's Ziqiang buxi Jade seal", Sotheby's London, Fine Chinese Jades from the Thompson-Schwab Collection, 9.11.2016, pp. 22-25
Paar seladonfarbener, kaiserlicher Chilong-Jadesiegel, "Xiangyong wufu" und "Nianyong shuzheng". Qia
Von quadratischer Form, jeweils gekrönt mit einem Knauf in Form eines kauernden, hornlosen Chi-Drachen. Beide mit fein ausgearbeiteten Gesichtern, feiner Oberflächenpolitur und aus nahezu makellosem Material. Eines der beiden Siegel hat die Zeichen "Xiangyong wufu" in archaischer Siegelschrift eingeschnitten (zhuwen), das andere "Nianyong shuzheng" (baiwen). (2)
Anlässlich des achtzigsten Geburtstags des Qianlong-Kaisers wurde 1790 bei Jadeschnitzern in Suzhou erneut die Herstellung kaiserlicher Siegel in Auftrag gegeben. Bei der Wahl der Mottos der Siegel schöpfte der Kaiser seine Inspiration aus dem Kapitel Hongfan (Der Große Plan) im konfuzianischen Klassiker Shangshu (Buch der Urkunden). Im Kapitel, das als eine Konversation zwischen dem Zhou-König Wu und dem Shang-Prinzen Jizi aufgebaut ist, werden die neun Prinzipien für eine großartige Regierung postuliert, die angeblich vom Himmel selbst offenbart wurden. Der Qianlong-Kaiser war vor allem vom achten Artikel beeindruckt und wählte für das Hauptsiegel den Spruch "Bazheng maonian zhibao" (Schatz des Achtzigjährigen, der das achte Prinzip beachtet), das er mit dem Siegel "Ziqiang buxi" paarte. Über seine Wahl verfasste er den Aufsatz "Bazheng maonian zhibao lianju" in dem er erläutert, dass er die beiden Siegel zusammen mit dem Siegel "Xiangyong wufu" (Für das Vergnügen die Fünffache Glückseligkeit, für die Autorität die Sechs Leiden) verwende, ein Spruch, der dem neunten Prinzip von Hongfan entnommen ist. Ein weiteres Nebensiegel um den achtzigsten Geburtstag ist "Nianyong shuzheng" (Denke wie das Volk), das aus dem achten Prinzip von Hongfan stammt. Möglicherweise brachte man archaische chi-Drachen (chilong) als Knäufe an die Siegel an, da sich die eingeschnitzten Idiome auf einen Zhou-zeitlichen Text beziehen.
a) H 3,4 cm; Sockel 3,2 x 3,2 cm
b) H 3,3 cm; Sockel 3,2 x 3,2 cm
Provenienz
Privatsammlung, Westfalen, seit mehreren Generationen in Familienbesitz
Ausstellungen
Das "Nianyong shuzheng-Siegel" war von 1990 bis 2024 als Dauerleihgabe im Berliner Museum für Asiatische Kunst (DLG 116-1990) und dort zeitweise ausgestellt (belegt durch ein Zustandsprotokoll des Museums)
Literatur
Für eine Diskussion zu den kaiserlichen Siegeln zum achtzigsten Geburtstag von Qianlong siehe: Guo Jing, "Qianlong yuxi bazheng maonian zhibao shu yi", Wenjin xuezhi 2018 (11. Serie), S. 208-212; Guo Fuxiang, "On the Qianlong Emperor's Ziqiang buxi Jade seal", Sotheby's London, Fine Chinese Jades from the Thompson-Schwab Collection, 9.11.2016, S. 22-25
A pair of pale celadon Imperial chilong jade seals, "Xiangyong wufu" and "Nianyong shuzheng". Qianlo
Of square shape, each surmounted with a crouching, hornless chi dragon. Both with delicately carved faces, finely polished surface and made of almost flawless material. One of the two seals has the characters "Xiangyong wufu" engraved in archaic seal script (zhuwen), the other with "Nianyong shuzheng" (baiwen). (2)
On the occasion of the Qianlong Emperor's eightieth birthday in 1790, the production of imperial seals was once again commissioned from jade carvers in Suzhou. When choosing the mottos for the seals, the emperor drew his inspiration from the Hongfan chapter (The Great Plan) in the Confucian classic Shangshu (Book of Documents). The chapter, which is structured as a conversation between the Zhou king Wu and the Shang prince Jizi, postulates the nine principles for a great government, which were supposedly revealed by heaven itself. The Qianlong Emperor was particularly impressed by the eighth article and chose the saying "Bazheng maonian zhibao" (Treasure of the octogenarian who observes the eighth principle) for the main seal, which he paired with the seal Ziqiang buxi. He wrote the essay "Bazheng maonian zhibao lianju" about his choice in which he explains that he used the two seals together with the seal "Xiangyong wufu" ('For pleasure, the Fivefold Bliss, for authority, the Six Sufferings'), a saying taken from Hongfan's ninth principle. Another secondary seal around the eightieth birthday is Nianyong shuzheng ("Think like the people"), which comes from the eighth principle of Hongfan. It is possible that archaic chi dragons (chilong) were surmounted to the seals because the carved idioms refer to a Zhou dynasty text.
a) Height 3.4 cm; base 3.2 x 3.2 cm
b) Height 3.3 cm; base 3.2 x 3.2 cm
Provenance
Private collection, Westphalia, in family ownership for several generations
Exhibitions
The "Nianyong shuzheng" seal was on permanent loan to the Berlin Museum of Asian Art from 1990 to 2024 (DLG 116-1990) and temporarily exhibited there (documented by a condition report from the museum)
Literature
For a discussion on the imperial seals for Qianlong's eightieth birthday see: Guo Jing, „Qianlong yuxi bazheng maonian zhibao shu yi", Wenjin xuezhi 2018 (11th series), pp. 208-212; Guo Fuxiang, "On the Qianlong Emperor's Ziqiang buxi Jade seal", Sotheby's London, Fine Chinese Jades from the Thompson-Schwab Collection, 9.11.2016, pp. 22-25
Paar seladonfarbener, kaiserlicher Chilong-Jadesiegel, "Xiangyong wufu" und "Nianyong shuzheng". Qia
Von quadratischer Form, jeweils gekrönt mit einem Knauf in Form eines kauernden, hornlosen Chi-Drachen. Beide mit fein ausgearbeiteten Gesichtern, feiner Oberflächenpolitur und aus nahezu makellosem Material. Eines der beiden Siegel hat die Zeichen "Xiangyong wufu" in archaischer Siegelschrift eingeschnitten (zhuwen), das andere "Nianyong shuzheng" (baiwen). (2)
Anlässlich des achtzigsten Geburtstags des Qianlong-Kaisers wurde 1790 bei Jadeschnitzern in Suzhou erneut die Herstellung kaiserlicher Siegel in Auftrag gegeben. Bei der Wahl der Mottos der Siegel schöpfte der Kaiser seine Inspiration aus dem Kapitel Hongfan (Der Große Plan) im konfuzianischen Klassiker Shangshu (Buch der Urkunden). Im Kapitel, das als eine Konversation zwischen dem Zhou-König Wu und dem Shang-Prinzen Jizi aufgebaut ist, werden die neun Prinzipien für eine großartige Regierung postuliert, die angeblich vom Himmel selbst offenbart wurden. Der Qianlong-Kaiser war vor allem vom achten Artikel beeindruckt und wählte für das Hauptsiegel den Spruch "Bazheng maonian zhibao" (Schatz des Achtzigjährigen, der das achte Prinzip beachtet), das er mit dem Siegel "Ziqiang buxi" paarte. Über seine Wahl verfasste er den Aufsatz "Bazheng maonian zhibao lianju" in dem er erläutert, dass er die beiden Siegel zusammen mit dem Siegel "Xiangyong wufu" (Für das Vergnügen die Fünffache Glückseligkeit, für die Autorität die Sechs Leiden) verwende, ein Spruch, der dem neunten Prinzip von Hongfan entnommen ist. Ein weiteres Nebensiegel um den achtzigsten Geburtstag ist "Nianyong shuzheng" (Denke wie das Volk), das aus dem achten Prinzip von Hongfan stammt. Möglicherweise brachte man archaische chi-Drachen (chilong) als Knäufe an die Siegel an, da sich die eingeschnitzten Idiome auf einen Zhou-zeitlichen Text beziehen.
a) H 3,4 cm; Sockel 3,2 x 3,2 cm
b) H 3,3 cm; Sockel 3,2 x 3,2 cm
Provenienz
Privatsammlung, Westfalen, seit mehreren Generationen in Familienbesitz
Ausstellungen
Das "Nianyong shuzheng-Siegel" war von 1990 bis 2024 als Dauerleihgabe im Berliner Museum für Asiatische Kunst (DLG 116-1990) und dort zeitweise ausgestellt (belegt durch ein Zustandsprotokoll des Museums)
Literatur
Für eine Diskussion zu den kaiserlichen Siegeln zum achtzigsten Geburtstag von Qianlong siehe: Guo Jing, "Qianlong yuxi bazheng maonian zhibao shu yi", Wenjin xuezhi 2018 (11. Serie), S. 208-212; Guo Fuxiang, "On the Qianlong Emperor's Ziqiang buxi Jade seal", Sotheby's London, Fine Chinese Jades from the Thompson-Schwab Collection, 9.11.2016, S. 22-25
Asian Art
Sale Date(s)
Venue Address
Linda Kieven und Nadine Imhof M.A.
+49 221 925729-19
shipping@lempertz.com
Important Information
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Freitag Juni 14. 10 – 17.30 Uhr
Samstag/Sonntag 15./16. Juni 11 – 16.00 Uhr
Montag Juni17. 10 – 17.30 Uhr
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.