Lot

326

CAMILLE HILAIRE: Imprimeurs à la Presse.

In Auktion 108: Kunst des 15.-21. Jahrhunderts

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CAMILLE HILAIRE: Imprimeurs à la Presse.
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Heidelberg
CAMILLE HILAIRE Couturne (Orne) 1916 - 2004 Fourges (Eure): Imprimeurs à la Presse. Farblithographie. Signiert. Auf Japon nacré. 25,8 x 40 cm. [ms]
CAMILLE HILAIRE Couturne (Orne) 1916 - 2004 Fourges (Eure): Imprimeurs à la Presse. Farblithographie. Signiert. Auf Japon nacré. 25,8 x 40 cm. [ms]

Auktion 108: Kunst des 15.-21. Jahrhunderts

Sale Date(s)
Lots: 1-147 / 148-582
Venue Address
Hildastraße 12
Heidelberg
69115
Germany

auf Anfrage / on demand

Important Information

ab 11 Uhr:    lots 1-147      (Dekorative Graphik, Kunst des 15.-19. Jhdts)

ab 14 Uhr:    lots 148-582  (Kunst des 20./21. Jhdts)

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Bei folgenden Losen sind nur Regelbesteuerung möglich/

Following lots we can only sell with standard tax treatment (not margin scheme):

167, 182, 273, 319, 470

 

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:

  1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Namen und für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung an den Versteigerer. Öffentliche Sammlungen, Museen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen ab Rechnungsdatum eingeräumt.
  2. Die im Katalog genannten Preise sind Schätzpreise und entsprechen dem gegenwärtigen Handelswert. Der Ausruf erfolgt mit dem vom Einlieferer festgesetzten Mindestzuschlagspreis oder, falls kein Limit vorgegeben ist, ca. 20% unterhalb des Schätzpreises. Gebote unter zwei Drittel des Schätzpreises können nicht berücksichtigt werden. Gesteigert wird in Euro jeweils um 5% bis 10%. Der Versteigerer kann, falls ein besonderer Grund vorliegt, Nummern trennen, vereinen oder zurückziehen.
  3. Der Zuschlag erfolgt,wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleichhohen Geboten entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort dem Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand erneut angeboten. 
Der Zuschlag verpflichtet den Ersteigerer zur Abnahme und Zahlung. 
Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn das vom Einlieferer festgesetzte Limit nicht erreicht wird. Der betreffende Bieter bleibt für 3 Wochen nach der Versteigerung an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt, wenn der Gegenstand nicht innerhalb dieser Frist dem Bieter vorbehaltslos zugeschlagen wird. Der vorbehaltslose Zuschlag wird wirksam mit der Benachrichtigung des Bieters.
  4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 33% zu entrichten, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für Unternehmer, die bei Kunst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann alternativ die Regelsteuer angewendet werden. Hierbei besteht der Kaufpreis aus Zuschlagspreis plus 24% Aufgeld. Auf diese Summe wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% hinzu- gerechnet. Für die mit einem »R« gekennzeichneten Katalognummern gilt ausschließlich die Regelbesteuerung. Bei Geboten über die Online-Portale Invaluable und Drouot erhöht sich das Aufgeld um 3% Live Fee bzw. bei Lot-tissimo/the-saleroom um 5% Live Fee. Käufer aus Drittländern, die nach der Auktion die erworbenen Gegenstände mitnehmen, erhalten die Mehrwertsteuer zurück, wenn sie innerhalb von 2 Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis erbringen. Bei Versand durch den Versteigerer gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Die Angabe der VAT-Nummer bei Auftragserteilung gilt als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen. Kunstwerke, die mit einem »*« gekennzeichnet sind, wurden aus einem Drittland temporär eingeführt. Bei der Übergabe dieser Kunstwerke durch Winterberg-Kunst an den Käufer wird dieser zum Importeur und schuldet Winterberg-Kunst die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von z.Zt. 7%. So gekennzeichnete Kunstwerke werden differenzbesteuert angeboten. Durch die Weiterberechnung der Einfuhrumsatzsteuer erhöht sich das Aufgeld um diesen Betrag (7% auf den Zuschlag) und wird getrennt ausgewiesen. Die anteilige Folgerechtsabgabe für moderne Kunst wird vom Auktionshaus getragen.
  5. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung des vollen Rechnungspreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach Bezahlung ausgeliefert. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Währungs- und Zinsverluste. Der Versteigerer kann nach einwöchigem Zahlungsverzug die Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Er kann den Zuschlag annullieren und den Kaufgegenstand noch einmal auf Kosten des Ersteigerers zur Auktion bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, hat jedoch keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Kommissionäre haften für die in fremdem Namen getätigten Käufe.

6.         Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

7.         Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Käufer wird für die erfolgten Zuschläge eine Rechnung geschickt, die umgehend, vorzugsweise per Überweisung, zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der öffentlich zugänglichen Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b – 312d BGB] keine Anwendung, und es gelten nicht die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB].

8.         Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.

Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Versteigerer

Dr. Thilo Winterberg

öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

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