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Guns Arms Armour Langwaffen (militärisch) : Gewehr Garant Modell M1 Kaliber .30-06 Springfield,
Guns Arms Armour Militärische Ordonanzwaffen Ausland - Langwaffen (militärisch) : Gewehr Garant Modell M1 Kaliber .30-06 Springfield, Seriennummer 334750, nummerngleich.
Gewehr Garant Modell M1 aus Springfield Armory in sehr schönem, nicht Arsenalüberholter original Zustand. Gehäuseoberseite U.S. RIFLE CAL. .30 M1 SPRINGFIELD ARMORY sowie Seriennummer. Verschlussdeckel mit Beschaffungsnummer. Waffe in original Phosphatierung, nicht überarbeitet. Schaft ohne Dellen in schönem Zustand. Erwerbscheinpflichtig!
Militärische Ordonanzwaffen Ausland - Langwaffen (militärisch) : Gewehr Garant Modell M1 Kaliber .30-06 Springfield, Seriennummer 334750, nummerngleich.
Rifle Garant Model M1 from Springfield Armory in very nice non arsenal refurbished original condition. Case top U.S. RIFLE CAL. .30 M1 SPRINGFIELD ARMORY and serial number. Breech cover with procurement number. Weapon in original phosphate finish, not refinished. Stock without dents in nice condition. Acquisition certificate required!
Erlaubnispflichtige Schusswaffe / License required
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
All guns are antique firearms as described
Guns Arms Armour Militärische Ordonanzwaffen Ausland - Langwaffen (militärisch) : Gewehr Garant Modell M1 Kaliber .30-06 Springfield, Seriennummer 334750, nummerngleich.
Gewehr Garant Modell M1 aus Springfield Armory in sehr schönem, nicht Arsenalüberholter original Zustand. Gehäuseoberseite U.S. RIFLE CAL. .30 M1 SPRINGFIELD ARMORY sowie Seriennummer. Verschlussdeckel mit Beschaffungsnummer. Waffe in original Phosphatierung, nicht überarbeitet. Schaft ohne Dellen in schönem Zustand. Erwerbscheinpflichtig!
Militärische Ordonanzwaffen Ausland - Langwaffen (militärisch) : Gewehr Garant Modell M1 Kaliber .30-06 Springfield, Seriennummer 334750, nummerngleich.
Rifle Garant Model M1 from Springfield Armory in very nice non arsenal refurbished original condition. Case top U.S. RIFLE CAL. .30 M1 SPRINGFIELD ARMORY and serial number. Breech cover with procurement number. Weapon in original phosphate finish, not refinished. Stock without dents in nice condition. Acquisition certificate required!
Erlaubnispflichtige Schusswaffe / License required
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Thies & Schmid: 5th Gun Auction
Ends from
Venue Address
Versand gemäß Instruktionen des Kunden
Shipment according to buyer's instructions.
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH (nachstehend Versteigerer genannt),
vertreten durch den Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die
angebotenen Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im
eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen in
Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite „online -
Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert. Berechtigte Reklamationen müssen
innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hinaus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der Gegenstände, die wir empfehlen
möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besichtigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen. Das Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen
nach der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der Versteigerer
ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen. Die Festlegung der jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen. Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung anderer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher möglich. Die Ausführung der
schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewissenhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausgestellt wurde. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein weiteres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft. Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbesondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen an sein Gebot
gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 23 % sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG), die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 20 % Aufgeld = Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet. Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet. Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl. Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K. oder der Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma Andreas Thies e. K. bzw. Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzuheben und die Ware nochmals zu versteigern oder
freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23 % sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen, am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand. Zahlungen in
Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung verbindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben. Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung. Wird ein Gegenstand trotzdem vor Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berechtigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag mitzunehmen. Ein Versand erfolgt erst nach entsprechender Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine Lagergebühr von 10 € pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind gebraucht. Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher Art. Er verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen, geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw. zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen. Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter. Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb ausdrücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des 3. Reiches verpflichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen einzelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden. Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der Firma AThies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen. Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres Sammelgebietes anzugeben, z. B. Aufbau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. und die Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nehmen Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpflichten. Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB). Die Firma Andreas Thies e. K. und die Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH bieten diese Gegenstände und den entsprechenden Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes werden diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Schusswaffen
Schusswaffen für deren Erwerb eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist dürfen an inländische Kunden nur gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises und der entsprechenden Waffenbesitzkarte ausgehändigt werden. Die vorschriftsmäßige Anzeige gemäß § 34 WaffG. wird gegen eine Gebühr von Euro 10 fällig.
Käufer mit Wohnsitz im Ausland erhalten die von ihnen ersteigerten Waffen nur auf dem Versandweg nachdem die entsprechenden in- und ausländischen Bewilligungen vorgelegt wurden.
Die Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH kann auf Wunsch gegen eine Pauschalgebühr von Euro 40 die Ausfuhrbewilligung für Sendungen in Mitgliedsländer der EU bzw. Euro 90 für Sendungen in Drittländer im Auftrag des jeweiligen Erwerbers beantragen. Der Zuschlag erfolgt ungeachtet des Vorhandenseins einer gültigen Erwerbsberechtigung rechtsverbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der ersteigerten Gegenstände.
Ausländische Bieter sowie Käufer mit Wohnsitz im Ausland sind für eine strikte Einhaltung der an ihrem Heimatwohnsitz gültigen Bestimmungen über Erwerb und Besitz von Waffen sowie von Kriegsmaterial selbst verantwortlich. Das Auktionshaus Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH kann aus Schadensfällen, die aus einer Nichtbeachtung dieser Vorschriften resultieren, keinerlei Haftung übernehmen.
Die Funktionsfähigkeit der versteigerten Schusswaffen wird nicht überprüft. Alle im Katalog aufgeführten Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, als Sammlerwaffen verkauft.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.