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Pablo Picasso (Málage 1881 - 1973 Mougins), 'Femme Nue de Dos', 1956'Femme Nue de Dos',
'Femme Nue de Dos', 1956
Radierung auf Seide. 37,5 x 28,0 cm (Darstellung), ca. 57,0 x 41,0 cm (Stoff). Rechts unterhalb der Darstellung signiert: Picasso, links unterhalb der Darstellung nummeriert (Bleistift), in der Platte spiegelverkehrt signiert und datiert. Exemplar 2 von 4 neben einer Auflage von 125 Exemplaren auf Velin. Unter Glas gerahmt.
Literatur: Vgl. Bloch 822; Baer 962 C.A.
Provenienz: Privatsammlung Berlin.
Gerahmt beschrieben.
'Femme Nue de Dos', 1956
Radierung auf Seide. 37,5 x 28,0 cm (Darstellung), ca. 57,0 x 41,0 cm (Stoff). Rechts unterhalb der Darstellung signiert: Picasso, links unterhalb der Darstellung nummeriert (Bleistift), in der Platte spiegelverkehrt signiert und datiert. Exemplar 2 von 4 neben einer Auflage von 125 Exemplaren auf Velin. Unter Glas gerahmt.
Literatur: Vgl. Bloch 822; Baer 962 C.A.
Provenienz: Privatsammlung Berlin.
Gerahmt beschrieben.
Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
Venue Address
For Quittenbaum Kunstauktionen delivery information please telephone +49 (0)89 27370210.
Important Information
32 % buyer's premium including VAT
3 % live surcharge plus 19 % VAT
Terms & Conditions
The translation of these conditions of sale is provided for information only; the German original is the definitive version. Participation in the auction, which will be transmitted live on the internet implies unconditional acceptance of the following conditions of sale:
Terms and Conditions of Sale
Participation in the auction, which will be transmitted live online (for more information please visit our website) implies unconditional acceptance of the following terms and conditions of sale: 1. If the buyer can prove to the auctioneer before expiration of the period of limitation, said period running â except in cases of legal infringement with wilful intent â from the date of transfer of the knocked down object and lasting for a year, that information in the catalogue regarding authorship, signature, material, restoration and provenance is incorrect, the buyer is entitled to claim a refund of the total purchase price (hammer price plus premium, value-added tax, and a proportion of artist resale rights) in exchange for the reciprocal and simultaneous return of the lot acquired. Alternatively, the successful bidder may choose a reduction of the purchase price. Claims for compensation made by the buyer based on material defects or any other legal grounds (including compensation for expenses incurred in vain) are excluded, unless they are based on intent or gross negligence or material breaches of contract on the part of the auctioneer or his vicarious agents. Liability for injury to life, limb or health is not affected. Under no circumstances does the auctioneer assume liability for unforeseeable or consequential damages. These principles apply correspondingly to breaches of duty by the auctioneerâs vicarious agents. 5. 6. 7. The auctioneer is entitled to bid on the lot in the consignorâs interest up to the arranged reserve without indicating this to the public and regardless of whether other bids are made or not. If the reserve cannot be reached, the auctioneer has the right to knock down the item to the consignor, to protect the consigned object(s); in this case the unsold lot is âbought inâ. 8. 9. 10. 11. As mistakes can easily be made in the bookkeeping department during and immediately after the auction, all invoices made out this time require particular scrutiny and possible correction. Errors excepted. Information given verbally without written confirmation is not binding. The purchase or final price (hammer price plus premium plus value-added tax, as applicable, plus a pro-rata droit de suite charge) becomes due upon acceptance of the bid. Successful bidders taking part in the auction in person must pay the final price in Euros to Quittenbaum Kunstauktionen GmbH. Alternatively, payment can be settled in cash, ec card or credit card (American Express, Diners Club, MasterCard or VISA, up to an amount of EURO 5,000). If the collection does not take place immediately, international bank transfer is also accepted. Payments for bids accepted from bidders not present at the auction, i.e. in written form, by email or on the phone become due within 10 days after the date of the invoice. 13. 14. 15. Upon delivery, commercial buyers have a duty to examine the goods immediately for damage and inform the shipper accordingly. Subsequent claims relating to non-concealed damage are precluded. 16. 17. 19. 20. 21. 22. |
Versteigerungsbedingungen (Stand 01/2019)
Mit der Teilnahme an der Versteigerung, die live im Internet ĂŒbertragen wird, erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im eigenen Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber durchgefĂŒhrt mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Eigenware.
2. Bieter und KĂ€ufer haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe.
3. Die Versteigerung erfolgt in Euro. Der Aufrufpreis wird vom Auktionator festgelegt. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 5% - 10% des vorangegangenen Gebots in Euro.
4. Die zu versteigernden GegenstĂ€nde können vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden; sie sind ausnahmslos gebraucht und von einem gewissen Alter; manche entsprechen daher eventuell nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards. Ihr dadurch bedingter tatsĂ€chlicher Erhaltungszustand, der im Katalog und im Internet durchgehend nicht ausdrĂŒcklich beschrieben wird, ist vereinbarte Beschaffenheit (§434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Farbige Reproduktionen im Katalog mĂŒssen die GegenstĂ€nde nicht farbgetreu wiedergeben. Alle Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden, dienen nur der Information; das gilt auch fĂŒr Angaben ĂŒber die geographische Herkunft von Objekten. Sie sind nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne; das gilt auch dann, wenn GegenstĂ€nde im Katalog optisch oder in sonstiger Weise hervorgehoben und / oder auĂerhalb des Kataloges werblich o.Ă€. herausgestellt werden. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben ĂŒber die Urheberschaft, Signatur, Material, Restaurierung und Provenienz, eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des KĂ€ufers ergeben, wird vom Versteigerer hinsichtlich der entspr. Beschaffenheit ausdrĂŒcklich nicht ĂŒbernommen. Die Vereinbarung ĂŒber die Urheberschaft, Signatur, Material, Restaurierung und Provenienz begrĂŒndet auch keine strengere als die im Gesetz vorgesehene Haftung, vgl. §§ 276 Abs. 1, 443, 477 BGB. FĂŒr FunktionsfĂ€higkeit und Sicherheit von elektrischen GerĂ€ten wird keine Haftung ĂŒbernommen. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (Condition Reports) dienen nur der nĂ€heren Orientierung ĂŒber den Ă€uĂeren Zustand des Objekts nach EinschĂ€tzung des Versteigerers. Wird dem Versteigerer vom KĂ€ufer vor Ablauf der VerjĂ€hrung, die â vorbehaltlich einer vorsĂ€tzlichen Rechtsverletzung â ab dem Tage der Ăbergabe des zugeschlagenen Gegenstandes lĂ€uft und ein Jahr betrĂ€gt, nachgewiesen, daĂ Katalogangaben ĂŒber die âUrheberschaftâ, âSignaturâ,âMaterialâ, 'Restaurierung' und 'Provenienz' unrichtig sind, wird dem KĂ€ufer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis (Zuschlagsumme; Aufgeld; Mehrwertsteuer; Folgerechtsanteil) Zug um Zug gegen RĂŒckgabe des Kaufobjektes zurĂŒckerstattet; alternativ ist nach Wahl des Ersteigerers der Kaufpreis zu mindern. SchadenersatzansprĂŒche des KĂ€ufers wegen SachmĂ€ngeln sowie aus sonstigen RechtsgrĂŒnden (einschlieĂlich: Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit nicht der Auktionator oder seine ErfĂŒllungsgehilfen vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat. UnberĂŒhrt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. FĂŒr nicht vorhersehbare oder entfernter liegende SchĂ€den haftet der Versteigerer in keinem Falle. Diese GrundsĂ€tze gelten bei Pflichtverletzungen von ErfĂŒllungsgehilfen des Auktionators entsprechend.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihe auszubieten oder zurĂŒckzuziehen.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Ăbergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgesehene Limitpreis erreicht ist. Wird dieser Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen; in diesem Fall ist der Bieter 4 Wochen an sein Gebot gebunden. ErhĂ€lt er in dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, dann erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne RĂŒckfrage an einen Limitbieter abgegeben werden.
7. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gĂŒltig und verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhĂ€lt das als erstes eingegangene Gebot den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Zweifeln am Zuschlag kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten. Der Versteigerer darf fĂŒr den Einlieferer bis zum vereinbarten Mindestverkaufspreis (Limit) auf das Lot bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhĂ€ngig davon, ob andere Gebote abgegeben werden oder nicht. Zum Schutz des eingelieferten Objekts kann der Versteigerer den Zuschlag unterhalb des Limits an den Einlieferer erteilen; in diesem Falle handelt es sich um einen RĂŒckgang.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr fĂŒr etwaige Verluste, BeschĂ€digungen, Verwechslungen etc. auf den KĂ€ufer ĂŒber. Wird die Erwerbung des KĂ€ufers, unabhĂ€ngig vom Zeitpunkt der Bezahlung, nicht innerhalb von zehn Werktagen nach dem Auktionstermin abgeholt, so gerĂ€t der KĂ€ufer in Annahmeverzug. Quittenbaum Kunstauktionen lagert die ersteigerten Objekte in diesem Fall auf Kosten des KĂ€ufers bei einer Spedition ein. Im ĂŒbrigen ist der Auktionator nicht verpflichtet, den zugeschlagenen Gegenstand vor vollstĂ€ndiger Bezahlung aller vom KĂ€ufer geschuldeten BetrĂ€ge an den KĂ€ufer bzw. den von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben.
9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 25% und der auf die Zuschlagsumme und das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (Regelbesteuerung) oder aus der Zuschlagsumme und dem Aufgeld von 32% inkl. MwSt., die nicht ausweisbar ist (Differenzbesteuerung). Nicht besonders gekennzeichnete Objekte werden grundsĂ€tzlich differenzbesteuert, besonders gekennzeichnete Objekte werden regelbesteuert. AuĂerdem ist vom KĂ€ufer ein Anteil an der vom Versteigerer zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) zu entrichtenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Höhe von 1,5% der Zuschlagsumme (zuzĂŒgl. MwSt.) zu bezahlen, wenn es sich um ein nach 1900 entstandenes Originalwerk der Bildenden Kunst (Ausnahme: Bild- und Siebdrucke; posthume AbgĂŒsse von Plastiken) handelt.
10. Ausfuhrlieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, innerhalb der EU jedoch nur bei Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sobald der Ausfuhrnachweis erbracht ist, wird dem auslĂ€ndischen Kunden die Mehrwertsteuer vergĂŒtet. Um etwaige behördliche Genehmigung, die die Ausfuhr betreffen, muss sich der KĂ€ufer bemĂŒhen.
11. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen wegen Ăberlastung der Buchhaltung einer besonderen NachprĂŒfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten. MĂŒndliche AuskĂŒnfte ohne schriftliche BestĂ€tigung sind unverbindlich.
12. Der Kaufpreis d.h. der Endpreis (Zuschlag + Aufgeld+ bzw. inkl. MwSt. + anteiliges Folgerecht) ist fĂ€llig mit dem Zuschlag. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis sofort in Euro an Quittenbaum Kunstauktionen GmbH zu entrichten. Wahlweise wird Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Diners, MasterCard oder VISA bis zu einem Endpreis von EURO 5.000 zuzĂŒglich einer GebĂŒhr von 3,5%) akzeptiert. Bei spĂ€terer Abholung kann der Betrag auch per BankĂŒberweisung bezahlt werden. Zahlungen auswĂ€rtiger Ersteigerer, die schriftlich, per Email oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fĂ€llig.
13. Verweigert der KĂ€ufer Abnahme oder Zahlung oder gerĂ€t er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. Der KĂ€ufer gerĂ€t 10 Tage nach Rechnungstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer ErfĂŒllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger WĂ€hrungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand fĂŒr die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des KĂ€ufers aus dem frĂŒher ihm erteilten Zuschlag. Der KĂ€ufer haftet fĂŒr jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
14. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der KĂ€ufer fĂŒr alle hieraus entstehenden SchĂ€den. Eine Stundung wird nicht gewĂ€hrt. Bei Zahlungsverzug werden die bei der Hausbank des Versteigerers ĂŒblichen Bankzinsen fĂŒr einen Ăberziehungskredit berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem KĂ€ufer vorbehalten.
15. Der Versteigerer lagert alle GegenstĂ€nde wĂ€hrend eines Zeitraumes von 10 Werktagen ab dem Tage nach der Auktion ein. Danach ist er berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte GegenstĂ€nde im Namen und auf Rechnung des KĂ€ufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einlagern zu lassen. Der KĂ€ufer kann wahlweise die ersteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmĂ€chtigte Person abholen lassen, selber eine Spedition beauftragen oder den Versteigerer schriftlich bevollmĂ€chtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers durch eine Spedition sachgerecht durchfĂŒhren zu lassen. Bei Letzterem ermĂ€chtigt der KĂ€ufer den Versteigerer, dem Spediteur - allein zur DurchfĂŒhrung des Transportes und der Abwicklung des Kaufes - die hierfĂŒr erforderlichen Daten mitzuteilen.
16. In den GeschĂ€ftsrĂ€umen haftet jeder Besucher â insbesondere bei Besichtigungen â fĂŒr jeden von ihm verschuldeten Schaden.
17. FĂŒr Kunden, die an einer Auktion nicht persönlich teilnehmen können, werden schriftliche Gebote entgegengenommen und interessenwahrend durch den Auktionator ausgefĂŒhrt. Die Gebote mĂŒssen bei Besichtigungsschluss vorliegen. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, fĂŒr ihn Gebote abzugeben. WĂŒnscht der Kunde, telefonisch fĂŒr eine Position mitzubieten, wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Telefonische Gebote oder Gebote ĂŒber das Internet wĂ€hrend der Auktion bedĂŒrfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Das Auktionshaus ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr die VerfĂŒgbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafĂŒr, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollstĂ€ndige Angebote abgegeben werden.
18. Die vom Kunden angegebenen Daten werden in der Kundendatei der Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH zur DurchfĂŒhrung / Abwicklung der erteilten AuftrĂ€ge, fĂŒr etwaige RĂŒckfragen und zur Kundenpflege gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz) behandelt. Der Kunde kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit sowie der Datenverarbeitung seiner Daten nach Abwicklung des Kaufes fĂŒr die Zukunft durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH, TheresienstraĂe 60, 80333 MĂŒnchen oder durch eine E-Mail an info@quittenbaum.de widersprechen.
19. Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht.
20. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand sind, soweit sie vereinbart werden können, MĂŒnchen.
21. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend fĂŒr alle FĂ€lle des 4-wöchigen Nachverkaufs von GegenstĂ€nden, die auf der Versteigerung nicht zugeschlagen worden sind. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten FĂ€llen finden die Bestimmungen ĂŒber FernabsatzvertrĂ€ge (§§ 312b - 312d BGB) keine Anwendung. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt.
22. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maĂgebend.