517
Riccardo LicataSchale 'Murrine', 1956H. 5 cm; Ø 19,5 cm. Ausführung: Venini & C. Farbloses Glas
In Murano Glass
Schale 'Murrine', 1956
H. 5 cm; Ø 19,5 cm. Ausführung: Venini & C. Farbloses Glas mit aufgeschmolzenen Murrinen in Schwarz und Weiß. Am Boden bez.: venini murano ITALIA (Ätzstempel).
Ausst.-Kat. Paolo Venini, Le Stanze del Vetro, Venedig 2016, S. 441; Nr. 4131.
Schale 'Murrine', 1956
H. 5 cm; Ø 19,5 cm. Ausführung: Venini & C. Farbloses Glas mit aufgeschmolzenen Murrinen in Schwarz und Weiß. Am Boden bez.: venini murano ITALIA (Ätzstempel).
Ausst.-Kat. Paolo Venini, Le Stanze del Vetro, Venedig 2016, S. 441; Nr. 4131.
Murano Glass
Sale Date(s)
Venue Address
For Quittenbaum Kunstauktionen delivery information please telephone +49 (0)89 27370210.
Important Information
32 % premium including VAT (margin scheme, not re-claimable)
3 % additional premium for internet purchases
Terms & Conditions
The translation of these conditions of sale is provided for information only; the German original is the definitive version. Participation in the auction, which will be transmitted live on the internet implies unconditional acceptance of the following conditions of sale:
Terms and Conditions of Sale
Participation in the auction, which will be transmitted live online (for more information please visit our website) implies unconditional acceptance of the following terms and conditions of sale: 1. If the buyer can prove to the auctioneer before expiration of the period of limitation, said period running – except in cases of legal infringement with wilful intent – from the date of transfer of the knocked down object and lasting for a year, that information in the catalogue regarding authorship, signature, material, restoration and provenance is incorrect, the buyer is entitled to claim a refund of the total purchase price (hammer price plus premium, value-added tax, and a proportion of artist resale rights) in exchange for the reciprocal and simultaneous return of the lot acquired. Alternatively, the successful bidder may choose a reduction of the purchase price. Claims for compensation made by the buyer based on material defects or any other legal grounds (including compensation for expenses incurred in vain) are excluded, unless they are based on intent or gross negligence or material breaches of contract on the part of the auctioneer or his vicarious agents. Liability for injury to life, limb or health is not affected. Under no circumstances does the auctioneer assume liability for unforeseeable or consequential damages. These principles apply correspondingly to breaches of duty by the auctioneer’s vicarious agents. 5. 6. 7. The auctioneer is entitled to bid on the lot in the consignor’s interest up to the arranged reserve without indicating this to the public and regardless of whether other bids are made or not. If the reserve cannot be reached, the auctioneer has the right to knock down the item to the consignor, to protect the consigned object(s); in this case the unsold lot is “bought in”. 8. 9. 10. 11. As mistakes can easily be made in the bookkeeping department during and immediately after the auction, all invoices made out this time require particular scrutiny and possible correction. Errors excepted. Information given verbally without written confirmation is not binding. The purchase or final price (hammer price plus premium plus value-added tax, as applicable, plus a pro-rata droit de suite charge) becomes due upon acceptance of the bid. Successful bidders taking part in the auction in person must pay the final price in Euros to Quittenbaum Kunstauktionen GmbH. Alternatively, payment can be settled in cash, ec card or credit card (American Express, Diners Club, MasterCard or VISA, up to an amount of EURO 5,000). If the collection does not take place immediately, international bank transfer is also accepted. Payments for bids accepted from bidders not present at the auction, i.e. in written form, by email or on the phone become due within 10 days after the date of the invoice. 13. 14. 15. Upon delivery, commercial buyers have a duty to examine the goods immediately for damage and inform the shipper accordingly. Subsequent claims relating to non-concealed damage are precluded. 16. 17. 19. 20. 21. 22. |
Versteigerungsbedingungen (Stand 01/2019)
Mit der Teilnahme an der Versteigerung, die live im Internet übertragen wird, erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Eigenware.
2. Bieter und Käufer haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe.
3. Die Versteigerung erfolgt in Euro. Der Aufrufpreis wird vom Auktionator festgelegt. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 5% - 10% des vorangegangenen Gebots in Euro.
4. Die zu versteigernden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden; sie sind ausnahmslos gebraucht und von einem gewissen Alter; manche entsprechen daher eventuell nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards. Ihr dadurch bedingter tatsächlicher Erhaltungszustand, der im Katalog und im Internet durchgehend nicht ausdrücklich beschrieben wird, ist vereinbarte Beschaffenheit (§434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Farbige Reproduktionen im Katalog müssen die Gegenstände nicht farbgetreu wiedergeben. Alle Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden, dienen nur der Information; das gilt auch für Angaben über die geographische Herkunft von Objekten. Sie sind nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne; das gilt auch dann, wenn Gegenstände im Katalog optisch oder in sonstiger Weise hervorgehoben und / oder außerhalb des Kataloges werblich o.ä. herausgestellt werden. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben über die Urheberschaft, Signatur, Material, Restaurierung und Provenienz, eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Käufers ergeben, wird vom Versteigerer hinsichtlich der entspr. Beschaffenheit ausdrücklich nicht übernommen. Die Vereinbarung über die Urheberschaft, Signatur, Material, Restaurierung und Provenienz begründet auch keine strengere als die im Gesetz vorgesehene Haftung, vgl. §§ 276 Abs. 1, 443, 477 BGB. Für Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Geräten wird keine Haftung übernommen. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (Condition Reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Wird dem Versteigerer vom Käufer vor Ablauf der Verjährung, die – vorbehaltlich einer vorsätzlichen Rechtsverletzung – ab dem Tage der Übergabe des zugeschlagenen Gegenstandes läuft und ein Jahr beträgt, nachgewiesen, daß Katalogangaben über die ‚Urheberschaft‘, ‚Signatur‘,‚Material‘, 'Restaurierung' und 'Provenienz' unrichtig sind, wird dem Käufer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis (Zuschlagsumme; Aufgeld; Mehrwertsteuer; Folgerechtsanteil) Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufobjektes zurückerstattet; alternativ ist nach Wahl des Ersteigerers der Kaufpreis zu mindern. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (einschließlich: Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit nicht der Auktionator oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat. Unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden haftet der Versteigerer in keinem Falle. Diese Grundsätze gelten bei Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Auktionators entsprechend.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe auszubieten oder zurückzuziehen.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgesehene Limitpreis erreicht ist. Wird dieser Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen; in diesem Fall ist der Bieter 4 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, dann erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfrage an einen Limitbieter abgegeben werden.
7. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhält das als erstes eingegangene Gebot den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Zweifeln am Zuschlag kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten. Der Versteigerer darf für den Einlieferer bis zum vereinbarten Mindestverkaufspreis (Limit) auf das Lot bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden oder nicht. Zum Schutz des eingelieferten Objekts kann der Versteigerer den Zuschlag unterhalb des Limits an den Einlieferer erteilen; in diesem Falle handelt es sich um einen Rückgang.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen etc. auf den Käufer über. Wird die Erwerbung des Käufers, unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung, nicht innerhalb von zehn Werktagen nach dem Auktionstermin abgeholt, so gerät der Käufer in Annahmeverzug. Quittenbaum Kunstauktionen lagert die ersteigerten Objekte in diesem Fall auf Kosten des Käufers bei einer Spedition ein. Im übrigen ist der Auktionator nicht verpflichtet, den zugeschlagenen Gegenstand vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. den von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben.
9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 25% und der auf die Zuschlagsumme und das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (Regelbesteuerung) oder aus der Zuschlagsumme und dem Aufgeld von 32% inkl. MwSt., die nicht ausweisbar ist (Differenzbesteuerung). Nicht besonders gekennzeichnete Objekte werden grundsätzlich differenzbesteuert, besonders gekennzeichnete Objekte werden regelbesteuert. Außerdem ist vom Käufer ein Anteil an der vom Versteigerer zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) zu entrichtenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Höhe von 1,5% der Zuschlagsumme (zuzügl. MwSt.) zu bezahlen, wenn es sich um ein nach 1900 entstandenes Originalwerk der Bildenden Kunst (Ausnahme: Bild- und Siebdrucke; posthume Abgüsse von Plastiken) handelt.
10. Ausfuhrlieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, innerhalb der EU jedoch nur bei Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sobald der Ausfuhrnachweis erbracht ist, wird dem ausländischen Kunden die Mehrwertsteuer vergütet. Um etwaige behördliche Genehmigung, die die Ausfuhr betreffen, muss sich der Käufer bemühen.
11. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten. Mündliche Auskünfte ohne schriftliche Bestätigung sind unverbindlich.
12. Der Kaufpreis d.h. der Endpreis (Zuschlag + Aufgeld+ bzw. inkl. MwSt. + anteiliges Folgerecht) ist fällig mit dem Zuschlag. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis sofort in Euro an Quittenbaum Kunstauktionen GmbH zu entrichten. Wahlweise wird Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Diners, MasterCard oder VISA bis zu einem Endpreis von EURO 5.000 zuzüglich einer Gebühr von 3,5%) akzeptiert. Bei späterer Abholung kann der Betrag auch per Banküberweisung bezahlt werden. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per Email oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
13. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
14. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der Käufer für alle hieraus entstehenden Schäden. Eine Stundung wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden die bei der Hausbank des Versteigerers üblichen Bankzinsen für einen Überziehungskredit berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer vorbehalten.
15. Der Versteigerer lagert alle Gegenstände während eines Zeitraumes von 10 Werktagen ab dem Tage nach der Auktion ein. Danach ist er berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einlagern zu lassen. Der Käufer kann wahlweise die ersteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen, selber eine Spedition beauftragen oder den Versteigerer schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Bei Letzterem ermächtigt der Käufer den Versteigerer, dem Spediteur - allein zur Durchführung des Transportes und der Abwicklung des Kaufes - die hierfür erforderlichen Daten mitzuteilen.
16. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
17. Für Kunden, die an einer Auktion nicht persönlich teilnehmen können, werden schriftliche Gebote entgegengenommen und interessenwahrend durch den Auktionator ausgeführt. Die Gebote müssen bei Besichtigungsschluss vorliegen. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Wünscht der Kunde, telefonisch für eine Position mitzubieten, wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden.
18. Die vom Kunden angegebenen Daten werden in der Kundendatei der Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH zur Durchführung / Abwicklung der erteilten Aufträge, für etwaige Rückfragen und zur Kundenpflege gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz) behandelt. Der Kunde kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit sowie der Datenverarbeitung seiner Daten nach Abwicklung des Kaufes für die Zukunft durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Firma Quittenbaum Kunstauktionen GmbH, Theresienstraße 60, 80333 München oder durch eine E-Mail an info@quittenbaum.de widersprechen.
19. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit sie vereinbart werden können, München.
21. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend für alle Fälle des 4-wöchigen Nachverkaufs von Gegenständen, die auf der Versteigerung nicht zugeschlagen worden sind. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b - 312d BGB) keine Anwendung. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
22. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.