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Koester, Alexander Max (Bergneustadt 1864 - 1932 München) Gemälde, Öl auf Leinwand, zwölf weiße
Gemälde, Öl auf Leinwand, zwölf weiße Enten am Wasser, unten rechts signiert "A.KOESTER", 54 x 86 cm, 1909 - 1913, insgesamt sehr guter, scheinbar unberührter Originalzustand, durchgängiges feines Craquelé, oben links Druckstelle mit minimalem Farbverlust, sauber alt, wohl original gerahmt in gutem, vergoldetem Prunkrahmen (80 x 112 cm), Rahmen unten links bestoßen, sonst guter Zustand mit kleinen alten Retuschen 11601 Alexander Koester wiederholte verschiedene Entenmotive teils mehrfach, wobei er jedoch fast immer sowohl die Bildmaße als auch die Anzahl und das Arrangement der Enten variierte, so finden sich Einzeltiere oder auch Gruppen von drei oder vier Tieren in unterschiedlicher Zusammenstellung in nahezu identischem Umfeld, das vorliegende Gemälde ist nicht im Werkverzeichnis erfasst, lässt sich aber hinsichtlich Motiv und Malduktus zweifelsfrei in das vorhandene Oevre eingliedern und in die Bodensee-Zeit zwischen 1909 und 1913 datieren, vgl. Werkverzeichnis Nr. 756 und 757, von diesem Motiv sind damit nun neben den beiden Varianten mit jeweils 16 Enten im Werkverzeichnis (Nr. 756 und Nr. 757), einer Variante mit 17 Enten (Auktion Hampel München 30.06.2016, lot 249, nicht im Wvz.) und dem hier vorliegenden Gemälde mit 12 Enten insgesamt vier Varianten dieses Motivs bekannt Lit. R. Stein/H. Koester 1988, Alexander Koester, Leben und Werk, Nr. 756 und 757 (jeweils mit Abb.) und Farbtafel 65, Kat. Auktion Hampel München 30.06.2016, lot 249 mit Abb. Prov.: Privatbesitz Essen seit den 1960er Jahren Versand nur nach Absprache per Spedition
Koester, Alexander Max (Bergneustadt 1864 - 1932 Munich)
Painting, oil on canvas, twelve white ducks at the shore, signed lower right "A.KOESTER", 54 x 86 cm, 21.26 x 33.86 inch, 1909 - 1913, very good, likely untouched original condition, well, likely original framed in a magnificant frame (80 x 112 cm, 31.5 x 44.09 inch), left corner damaged, otherwise good condition, A.M. Koester repeated several duck subjects, he changed the size, the number and the arragemnts of the ducks in a similar surrounding, this painting has not been recorded yet, but it closely resembles two 16 duck versions (no.756 and 757) from the catalogue raisonné and another 17 duck version (Hampel München 30.06.2016, lot 249 which was not recorded in the catalogue raisonné as well), all versions were made in his Lake Constance time between 1909 and 1913, transport has to be agreed with customer
Gemälde, Öl auf Leinwand, zwölf weiße Enten am Wasser, unten rechts signiert "A.KOESTER", 54 x 86 cm, 1909 - 1913, insgesamt sehr guter, scheinbar unberührter Originalzustand, durchgängiges feines Craquelé, oben links Druckstelle mit minimalem Farbverlust, sauber alt, wohl original gerahmt in gutem, vergoldetem Prunkrahmen (80 x 112 cm), Rahmen unten links bestoßen, sonst guter Zustand mit kleinen alten Retuschen 11601 Alexander Koester wiederholte verschiedene Entenmotive teils mehrfach, wobei er jedoch fast immer sowohl die Bildmaße als auch die Anzahl und das Arrangement der Enten variierte, so finden sich Einzeltiere oder auch Gruppen von drei oder vier Tieren in unterschiedlicher Zusammenstellung in nahezu identischem Umfeld, das vorliegende Gemälde ist nicht im Werkverzeichnis erfasst, lässt sich aber hinsichtlich Motiv und Malduktus zweifelsfrei in das vorhandene Oevre eingliedern und in die Bodensee-Zeit zwischen 1909 und 1913 datieren, vgl. Werkverzeichnis Nr. 756 und 757, von diesem Motiv sind damit nun neben den beiden Varianten mit jeweils 16 Enten im Werkverzeichnis (Nr. 756 und Nr. 757), einer Variante mit 17 Enten (Auktion Hampel München 30.06.2016, lot 249, nicht im Wvz.) und dem hier vorliegenden Gemälde mit 12 Enten insgesamt vier Varianten dieses Motivs bekannt Lit. R. Stein/H. Koester 1988, Alexander Koester, Leben und Werk, Nr. 756 und 757 (jeweils mit Abb.) und Farbtafel 65, Kat. Auktion Hampel München 30.06.2016, lot 249 mit Abb. Prov.: Privatbesitz Essen seit den 1960er Jahren Versand nur nach Absprache per Spedition
Koester, Alexander Max (Bergneustadt 1864 - 1932 Munich)
Painting, oil on canvas, twelve white ducks at the shore, signed lower right "A.KOESTER", 54 x 86 cm, 21.26 x 33.86 inch, 1909 - 1913, very good, likely untouched original condition, well, likely original framed in a magnificant frame (80 x 112 cm, 31.5 x 44.09 inch), left corner damaged, otherwise good condition, A.M. Koester repeated several duck subjects, he changed the size, the number and the arragemnts of the ducks in a similar surrounding, this painting has not been recorded yet, but it closely resembles two 16 duck versions (no.756 and 757) from the catalogue raisonné and another 17 duck version (Hampel München 30.06.2016, lot 249 which was not recorded in the catalogue raisonné as well), all versions were made in his Lake Constance time between 1909 and 1913, transport has to be agreed with customer
Art, Antiques, Collectibles
Sale Date(s)
Venue Address
For Auktionshaus OWL delivery information please telephone +49 (0)521 9864198.
Important Information
20 % buyer's premium on the hammer price
19 % VAT on buyer's premium
3 % live surcharge plus VAT
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt