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Allgemein - - Kern eines auserlesenen Vorraths curieuser und nützlich-gesammleter Wissenschafften
Band 1 des seltenen barocken Kompendiums, das wir nur in wenigen deutschen Bibliotheken nachweisen können. - Mit einem Register für die Teile 1-12 (Seiten 571-579) und einem Gesamtregister am Schluss. - Gutes, nur teilweise leicht gebräuntes Exemplar.
Band 1 des seltenen barocken Kompendiums, das wir nur in wenigen deutschen Bibliotheken nachweisen können. - Mit einem Register für die Teile 1-12 (Seiten 571-579) und einem Gesamtregister am Schluss. - Gutes, nur teilweise leicht gebräuntes Exemplar.
Seltene und wertvolle Bücher, moderne Kunst, dekorative Graphik und Photographie - Rare and Valuable Books, modern Art, Prints and Photographs
Sale Date(s)
Venue Address
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Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
1. Die Nosbüsch & Stucke GmbH (nachstehend auch “der Versteigerer” genannt) versteigert freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB. Eine Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Buchkataloges. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen sind im Auktionskatalog, im Internet und durch deutlich sichtbaren Aushang in den Räumen des Versteigerers veröffentlicht.
2. Die Aushändigung der ersteigerten Güter erfolgt gegen Zahlung in Euro. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot angeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Der Versteigerer behält sich zudem das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27% zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7% (ermäßigt bei Büchern) zu entrichten. Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „#“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% (Autographen, Manuskripte, Graphik, Kunst etc.) zu entrichten (Regelbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch das Auktionshaus vorgenommen wird. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer anteilig mit 1% des Zuschlagspreises weiterberechnet.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
6. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken werden nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf den Angaben des Einlieferers. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne.
8. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis. Im Übrigen werden die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung, auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen, es sei denn, ein Mangel ist arglistig verschwiegen worden.
9. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Nosbüsch & Stucke GmbH spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische, fernschriftliche und Aufträge per Email bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abgeben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b-312d BGB) keine Anwendung. Für Aufträge, die weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber.
10. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit dies rechtlich vereinbart werden kann, Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung).
11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
12. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
13. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische Version. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt insbesondere für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalogangaben.
14. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: Online-Streitbeilegung
Stand März 2018
Die Versteigerer Manfred Nosbüsch, Harald Stucke, Dieter van Reimersdahl
Conditions of Sale
1. The auction is voluntary and takes place on the basis of the vendor’s instructions. It is undertaken by us in our own name for the account of third parties. At the back of the catalogue for Rare Books you will find the list of consignors.
2. Terms of payment: the purchaser shall make immediate cash payment in EURO or payment by bank transfer in EURO. All costs and fees related to a bank transfer shall be payable by the purchaser. Public institutions and libraries are granted four weeks credit.
3. Bidding commences at approximately two thirds of the estimate, when a higher reserve price has not been set by the vendor. Bidding will not start below 2/3rds of the estimate. Bids are raised by 5-10 % in each instance. Lots are knocked down to the highest bidder if no higher bid is received after three times of asking. In the case of two equal bids, the buyer is determined by drawing lots. If a difference of opinion regarding a hammer price cannot be resolved at once, the lot in question will be resubmitted for auction immediately . The auctioneer reserves the right to auction lots out of sequence, to split lots, to combine separate lots, to withdraw lots, and to knock down conditionally. He is entitled to reject bids, either written or verbal, where appropriate security or satisfactory references have not been supplied prior to the auction.
4. A premium of 27% will be added to the hammer price. This includes the Value Added Tax, calculated according to the Margin Tax Scheme. This tax will not be shown separately on the invoice. For catalog items marked with an asterisk (*) the value added tax of 7% (books), for items marked with an “#” the value added tax of 19% (other items according to German law) will be added to the combined hammerprice and premium of 20%. Buyers from third countries (i.e. outside the European Union) are not liable to VAT and trade buyers from EU-countries who have VAT Identification Number, registered with us before the sale, will be freed from VAT for all trade purposes if the mailing of the goods is handled by us. All other EU-buyers are liable to VAT. If the goods are picked-up personally by the buyer VAT will be charged. Invoices issued during or immediately after the auction are temporary and are subject to later control. For works of art (after 1900), the costs resulting from the droit de suite under sec. 26 of the German Copyright Act shall be charged to the Purchaser proportionally at a rate of 1% of the accepted bid.
5. The buyer is liable for acceptance of the goods and for payment. Agents are jointly and severally liable with their principals. Ownership only passes to the buyer when full payment has been received. The buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.
6. Auction lots will, without exception, only be handed over after payment has been made. Storage and dispatch for non-local buyers are at their expense and risk. Charges for dispatch, packing and insurance are billed separately. Dispatch is made only after receipt of payment in full. In the event of delayed payment, the buyer is liable for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. If the buyer fails to make payment in full within two weeks after the final day of the sale, we shall be entitled to charge interest at a rate of 5% for private customers and 8% for commercial customers, or to cancel the sale, to resell the property, to set off any amounts which we may owe the buyer in any other transactions, and to commence any legal proceedings to the fullest extent permitted under applicable law.
7. All objects put up for auction can be viewed and examined prior to the auction at the times made known. Greatest care is taken with the catalogue descriptions, these however do not grant legal guarantee. The objects are second hand. The actual condition of the Objects when the hammer falls – including paper discoloration, missing pages, the lack of original binding or closings as well as notes from prior owners or similar (signatures, ex libris, stamps) – shall be deemed part of the agreed specifications of the Objects. The catalogue descriptions – in German and/or English – shall be provided to the best knowledge of the Auctioneer but shall serve exclusively for information and description of the Objects. They shall not be deemed part of the agreed specifications of the Objects.
8. Claims must be registered within three days of the receipt of the goods. The auctioneer accepts no liability for defects. He will however accept responsibility, in respect of properly founded claims for defects made within the term of limitation of twelve months, for making claims for restitution against the vendor. In the event of a successful intervention the auctioneer will reimburse the payer for the price of purchase.
9. Nosbüsch & Stucke GmbH will execute written bids for the buyer at no charge. Telephone, telegraphic and faxed bids must be confirmed in writing. For absentee/written bids the buyer authorizes the auctioneer to execute his bids. For telephone bidding during the auction a staff member will execute the buyers bids as advised on the telephone. For Post Auction Sales the buyer will relay his limit price orders for unsold lots either in writing or per telephone. In aforementioned cases the rules for distant selling contracts (§§ 312b-312d BGB) do not apply. The auctioneer accepts no liability of any nature for bids received later than 24 hours before the commencement of or during the auction; for bids duly received and through negligence not carried out only to the extent of the estimate. Errors in transmission and postal delays are at the buyer’s risk.
10. The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin-Charlottenburg. German law applies exclusively. The provisions of international business law are expressly excluded.
11. Should one or the other of the above conditions become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder remains unaffected.
12. By making a bid, either verbally or written, the bidder confirms that he has taken note of the terms of sale by auction and accepts these.
13. These Terms of Auction are available in a German and an English version. In the event of any inconsistency, the German version shall control, in particular with regard to the interpretation of statutory terms and catalogue particulars.
February 2018
The Auctioneers Manfred Nosbüsch, Harald Stucke, Dieter van Reimersdahl