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231

Lucas Cranach d. Ä. und Werkstatt - Martin Luther - Philip Melanchthon

In September-Auction

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München
Lucas Cranach d. Ä. und Werkstatt
1472 Kronach - 1553 Weimar

Martin Luther - Philip Melanchthon

Inscribed (later) on the left side / right side with the snake signet. Oil auf panel. Both panels relined, the portrait of Melanchthon cradled. Restored. Framed (31.4 x 25 cm). Handwritten number "1207" and Swiss customs stamp from 1930 on the frame of Luthers portrait verso. Handwritten number "1208" on the frame of the second portrait verso.

The portrait of Luther is inscribed on the upper margin: "EST PATEFACTA ITERV[M] CHRISTI [DE]MOSTRANTE LVTHERO GLORIA QUAE TENEBRIS ANTE SEPVLTA FVIT." The portrait of Melanchthon is inscribed on the upper margin: "CONATVR PARVAS ARTES PHILIPPVS MELANCHTON NON TAMEN ID MERITVM DVXERIS ESSE LEVE."

Catalogue raisonné: Corpus Cranach, catalogue raisonné numbers CC-POR-510-080 and CC-POR-530-012.



Provenance: Paul Graupe auction, Berlin, 29-30 January 1934, page 71, catalogue number 366 (with illustration plate 10). - Since then private owner, Germany.



Confirmation of authenticity: Max J. Friedländer, Berlin, 11 July 1929.



We would like to thank Dr. Michael Hofbauer, Heidelberg, for his support during cataloguing and examining the paintings using infrared reflectography. After examining the originals, Michael Hofbauer categorizes both paintings as "C1" (= Lucas Cranach the Elder and workshop). In his email statement of 15 July 2024, Hofbauer comments on the snake signets as follows: "Both snake signets differ significantly from the form used in the Cranach workshop and are undoubtedly later additions. Directly below the snake pointing to the right on the Melanchthon portrait could be the overpainted remnants of the original signature."
Lucas Cranach d. Ä. und Werkstatt
1472 Kronach - 1553 Weimar

Martin Luther - Philipp Melanchthon

Gemäldepaar. Hüftbilder nach rechts bzw. links. Vor grünem Fond. L. s. bzw. r. s. (später) mit dem Schlangensignet bezeichnet. Öl auf Holz. 20,8 x 14,2 (Luther) - 20,5 x 14,1 cm (Melanchthon) cm. Beide Holzplatten aufgedoppelt, das Bildnis Melanchthons parkettiert. Rest. Rahmen (je ca. 31,5 x 25 cm). Auf der Rahmenrückseite der Bildnisses Luthers hs. Nummerierung 1207 und Schweizer Zollstempel 1930. Auf der Rahmenrückseite des zweiten Gemälde hs. Nummerierung 1208.

Das Bildnis Luthers ist am oberen Rand bezeichnet: "EST PATEFACTA ITERV[M] CHRISTI [DE]MOSTRANTE LVTHERO GLORIA QUAE TENEBRIS ANTE SEPVLTA FVIT." ("Die Herrlichkeit Christi, die zuvor in der Dunkelheit begraben war, wurde Luther erneut offenbart.") Das Bildnis Melanchthons ist am oberen Rand bezeichnet: "CONATVR PARVAS ARTES PHILIPPVS MELANCHTON NON TAMEN ID MERITVM DVXERIS ESSE LEVE." (i. S. "Philipp Melanchthon versucht es mit kleinen Mitteln, dennoch darf sein Verdienst nicht unterschätzt werden."

Wittenberg im heutigen Sachsen-Anhalt war um 1500 ein Ort größter Gelehrsamkeit. 1502 gründete Kurfürst Friedrich III. von Sachsen (Friedrich der Weise) dort eine Universität, die sich in den folgenden Jahren zu einer der bedeutendsten Universitäten der damaligen Zeit entwickelte.

An dieser Universität promovierte Martin Luther 1512 in Theologie und erhielt 1513/14 die Professur für Bibelauslegung. 1518 wurde dann Philipp Melanchthon auf Empfehlung von Johannes Reuchlin auf den neu gegründeten Lehrstuhl für Altgriechisch berufen, zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 21 Jahre alt. Luther war begeistert von dem jungen Professor: "In meinem ganzen Lehramt achte ich nichts höher als den Rat Philipps". In langjähriger Freundschaft und Zusammenarbeit sind nun zwei eigenständige, große Geister verbunden, die sich in vielen Themen gegenseitig unterstützten. Melanchthon trug beispielweise mit seinen Sprach-Kenntnissen entscheidend zur Bibelübersetzung Luthers bei.

Neben seinem Lehrauftrag war Philipp Melanchthon Vertreter der Wittenbergischen Positionen auf Reichstagen und reichsübergreifenden Religionsgesprächen, sicherlich am bedeutendsten seine Verhandlungen auf dem Reichstag in Augsburg 1530.

Melanchthon war aber nicht nur Unterstützer und Vermittler der Reformation, er war ein Universalgelehrter. Neben den Sprachen beschäftigte er sich umfassend mit Theologie, Mathematik, Astronomie, Rechtswissenschaften, Geschichtsschreibung, medizinischen Erkenntnissen und Philosophie. Auch gründete er Lateinschulen und entwickelte Reformen für Schulen wie Universitäten, womit er als "Praeceptor Germaniae" ("Lehrer Deutschlands") in die Geschichte einging.

1532 entstehen die ersten der Doppelbildnisse Luthers und Melanchthons, Melanchthon hier gekleidet in schwarzer Schaube, der Tracht der Universitätslehrer (ein solches Bildnis beispielsweise in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Inv.-Nr. 713 B). In der Serie an Bildnispaaren, die 1543 entstanden, trägt Melanchthon neben der universitären Kleidung noch ein Barett, die Reformatorenkappe, und der kurze Spitzbart ist zu einem Vollbart geworden.

Lucas Cranach der Ältere wurde 1505 von Kurfürst Friedrich III. von Sachsen (Friedrich der Weise) als Hofmaler nach Wittenberg berufen. 1508 verlieh ihm der Kurfürst den Wappenbrief und die Familie Cranach trug seither das Wappen, das uns noch heute als das Signum der Cranachschen Werke bekannt ist: die geflügelte Schlange mit einem Rubinring im Maul. Als Hofmaler unterlag Cranach nicht den städtischen Zunftordnungen und konnte eine große Werkstatt mit zahlreichen Mitarbeitern führen. Die Größe dieser Werkstatt erlaubte ihm auch bei seinen durch seine höfische Position bedingten, oft längeren Abwesenheiten von Wittenberg, einen reibungslosen Betrieb der Werkstatt. Für das konstant qualitative Niveau der Werke, reichte jedoch allein eine hohe Zahl an Mitarbeitern nicht aus. Cranach entwickelte einen Werkstattstil, der eine rationale und strenge Arbeitsteilung voraussetzte. Entgegen anderen Künstlern wie seinem Zeitgenossen Albrecht Dürer oder später Peter Paul Rubens, deren ebenfalls große Werkstätten bekannt sind, nahm Lucas Cranach d. Ä. seinen Individualstil gegenüber dem Werkstattstil zurück. Eine Unterscheidung der Hände Cranachs d. Ä., seiner Söhne und seiner Werkstatt ist daher heute kaum möglich.

Werkverzeichnis: Corpus Cranach, WVZ-Nr. CC-POR-510-080 und CC-POR-530-012.

Provenienz: Auktion Paul Graupe, Berlin, 29./30. Januar 1934, S. 71, Kat.-Nr. 366 (mit Abb. Taf. 10). - Seitdem in deutschem Privatbesitz.

Echtheitsbestätigung Max J. Friedländer, Berlin, 11. Juli 1929.

Wir danken Dr. Michael Hofbauer, Heidelberg, für die Unterstützung im Rahmen der Katalogisierung und die Untersuchung der Gemälde mittels Infrarotreflektographie. Michael Hofbauer kategorisiert beide Gemälde nach der Prüfung der Originale als "C1" (= Lucas Cranach d. Ä und Werkstatt). In seiner Mail-Stellungnahme vom 15. Juli 2024 äußert sich Hofbauer zu den Schlangensignets wie folgt: "Beide Schlangensignets weichen deutlich von der in der Cranach-Werkstatt verwendeten Form ab und sind ohne Zweifel spätere Zugaben. Direkt unterhalb der nach rechts weisenden Schlange auf dem Melanchthon-Bildnis könnten sich die übermalten Reste der originalen Signatur befinden."
Lucas Cranach d. Ä. und Werkstatt
1472 Kronach - 1553 Weimar

Martin Luther - Philip Melanchthon

Inscribed (later) on the left side / right side with the snake signet. Oil auf panel. Both panels relined, the portrait of Melanchthon cradled. Restored. Framed (31.4 x 25 cm). Handwritten number "1207" and Swiss customs stamp from 1930 on the frame of Luthers portrait verso. Handwritten number "1208" on the frame of the second portrait verso.

The portrait of Luther is inscribed on the upper margin: "EST PATEFACTA ITERV[M] CHRISTI [DE]MOSTRANTE LVTHERO GLORIA QUAE TENEBRIS ANTE SEPVLTA FVIT." The portrait of Melanchthon is inscribed on the upper margin: "CONATVR PARVAS ARTES PHILIPPVS MELANCHTON NON TAMEN ID MERITVM DVXERIS ESSE LEVE."

Catalogue raisonné: Corpus Cranach, catalogue raisonné numbers CC-POR-510-080 and CC-POR-530-012.



Provenance: Paul Graupe auction, Berlin, 29-30 January 1934, page 71, catalogue number 366 (with illustration plate 10). - Since then private owner, Germany.



Confirmation of authenticity: Max J. Friedländer, Berlin, 11 July 1929.



We would like to thank Dr. Michael Hofbauer, Heidelberg, for his support during cataloguing and examining the paintings using infrared reflectography. After examining the originals, Michael Hofbauer categorizes both paintings as "C1" (= Lucas Cranach the Elder and workshop). In his email statement of 15 July 2024, Hofbauer comments on the snake signets as follows: "Both snake signets differ significantly from the form used in the Cranach workshop and are undoubtedly later additions. Directly below the snake pointing to the right on the Melanchthon portrait could be the overpainted remnants of the original signature."
Lucas Cranach d. Ä. und Werkstatt
1472 Kronach - 1553 Weimar

Martin Luther - Philipp Melanchthon

Gemäldepaar. Hüftbilder nach rechts bzw. links. Vor grünem Fond. L. s. bzw. r. s. (später) mit dem Schlangensignet bezeichnet. Öl auf Holz. 20,8 x 14,2 (Luther) - 20,5 x 14,1 cm (Melanchthon) cm. Beide Holzplatten aufgedoppelt, das Bildnis Melanchthons parkettiert. Rest. Rahmen (je ca. 31,5 x 25 cm). Auf der Rahmenrückseite der Bildnisses Luthers hs. Nummerierung 1207 und Schweizer Zollstempel 1930. Auf der Rahmenrückseite des zweiten Gemälde hs. Nummerierung 1208.

Das Bildnis Luthers ist am oberen Rand bezeichnet: "EST PATEFACTA ITERV[M] CHRISTI [DE]MOSTRANTE LVTHERO GLORIA QUAE TENEBRIS ANTE SEPVLTA FVIT." ("Die Herrlichkeit Christi, die zuvor in der Dunkelheit begraben war, wurde Luther erneut offenbart.") Das Bildnis Melanchthons ist am oberen Rand bezeichnet: "CONATVR PARVAS ARTES PHILIPPVS MELANCHTON NON TAMEN ID MERITVM DVXERIS ESSE LEVE." (i. S. "Philipp Melanchthon versucht es mit kleinen Mitteln, dennoch darf sein Verdienst nicht unterschätzt werden."

Wittenberg im heutigen Sachsen-Anhalt war um 1500 ein Ort größter Gelehrsamkeit. 1502 gründete Kurfürst Friedrich III. von Sachsen (Friedrich der Weise) dort eine Universität, die sich in den folgenden Jahren zu einer der bedeutendsten Universitäten der damaligen Zeit entwickelte.

An dieser Universität promovierte Martin Luther 1512 in Theologie und erhielt 1513/14 die Professur für Bibelauslegung. 1518 wurde dann Philipp Melanchthon auf Empfehlung von Johannes Reuchlin auf den neu gegründeten Lehrstuhl für Altgriechisch berufen, zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 21 Jahre alt. Luther war begeistert von dem jungen Professor: "In meinem ganzen Lehramt achte ich nichts höher als den Rat Philipps". In langjähriger Freundschaft und Zusammenarbeit sind nun zwei eigenständige, große Geister verbunden, die sich in vielen Themen gegenseitig unterstützten. Melanchthon trug beispielweise mit seinen Sprach-Kenntnissen entscheidend zur Bibelübersetzung Luthers bei.

Neben seinem Lehrauftrag war Philipp Melanchthon Vertreter der Wittenbergischen Positionen auf Reichstagen und reichsübergreifenden Religionsgesprächen, sicherlich am bedeutendsten seine Verhandlungen auf dem Reichstag in Augsburg 1530.

Melanchthon war aber nicht nur Unterstützer und Vermittler der Reformation, er war ein Universalgelehrter. Neben den Sprachen beschäftigte er sich umfassend mit Theologie, Mathematik, Astronomie, Rechtswissenschaften, Geschichtsschreibung, medizinischen Erkenntnissen und Philosophie. Auch gründete er Lateinschulen und entwickelte Reformen für Schulen wie Universitäten, womit er als "Praeceptor Germaniae" ("Lehrer Deutschlands") in die Geschichte einging.

1532 entstehen die ersten der Doppelbildnisse Luthers und Melanchthons, Melanchthon hier gekleidet in schwarzer Schaube, der Tracht der Universitätslehrer (ein solches Bildnis beispielsweise in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Inv.-Nr. 713 B). In der Serie an Bildnispaaren, die 1543 entstanden, trägt Melanchthon neben der universitären Kleidung noch ein Barett, die Reformatorenkappe, und der kurze Spitzbart ist zu einem Vollbart geworden.

Lucas Cranach der Ältere wurde 1505 von Kurfürst Friedrich III. von Sachsen (Friedrich der Weise) als Hofmaler nach Wittenberg berufen. 1508 verlieh ihm der Kurfürst den Wappenbrief und die Familie Cranach trug seither das Wappen, das uns noch heute als das Signum der Cranachschen Werke bekannt ist: die geflügelte Schlange mit einem Rubinring im Maul. Als Hofmaler unterlag Cranach nicht den städtischen Zunftordnungen und konnte eine große Werkstatt mit zahlreichen Mitarbeitern führen. Die Größe dieser Werkstatt erlaubte ihm auch bei seinen durch seine höfische Position bedingten, oft längeren Abwesenheiten von Wittenberg, einen reibungslosen Betrieb der Werkstatt. Für das konstant qualitative Niveau der Werke, reichte jedoch allein eine hohe Zahl an Mitarbeitern nicht aus. Cranach entwickelte einen Werkstattstil, der eine rationale und strenge Arbeitsteilung voraussetzte. Entgegen anderen Künstlern wie seinem Zeitgenossen Albrecht Dürer oder später Peter Paul Rubens, deren ebenfalls große Werkstätten bekannt sind, nahm Lucas Cranach d. Ä. seinen Individualstil gegenüber dem Werkstattstil zurück. Eine Unterscheidung der Hände Cranachs d. Ä., seiner Söhne und seiner Werkstatt ist daher heute kaum möglich.

Werkverzeichnis: Corpus Cranach, WVZ-Nr. CC-POR-510-080 und CC-POR-530-012.

Provenienz: Auktion Paul Graupe, Berlin, 29./30. Januar 1934, S. 71, Kat.-Nr. 366 (mit Abb. Taf. 10). - Seitdem in deutschem Privatbesitz.

Echtheitsbestätigung Max J. Friedländer, Berlin, 11. Juli 1929.

Wir danken Dr. Michael Hofbauer, Heidelberg, für die Unterstützung im Rahmen der Katalogisierung und die Untersuchung der Gemälde mittels Infrarotreflektographie. Michael Hofbauer kategorisiert beide Gemälde nach der Prüfung der Originale als "C1" (= Lucas Cranach d. Ä und Werkstatt). In seiner Mail-Stellungnahme vom 15. Juli 2024 äußert sich Hofbauer zu den Schlangensignets wie folgt: "Beide Schlangensignets weichen deutlich von der in der Cranach-Werkstatt verwendeten Form ab und sind ohne Zweifel spätere Zugaben. Direkt unterhalb der nach rechts weisenden Schlange auf dem Melanchthon-Bildnis könnten sich die übermalten Reste der originalen Signatur befinden."

September-Auction

Sale Date(s)
Lots: 1 - 444
Venue Address
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Versand nur auf Anfrage. Versandkosten trägt der Käufer.

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Important Information

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Terms & Conditions

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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Tags: 15th-18th Century Art