Lot

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A platter - Meisen, circa 1735/1740

In Online Only by Neumeister

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München
A platter

Meisen, circa 1735/1740

Porcelain. Blue crossed swords mark, formers mark (for Johann Martin Kittel 1706 - 1762), Johanneum number N=219-w. Diameter 35 cm.

Cf. Sammlung Hofmeister. Hamburg 1999, volume I, illustration 164.
Platte

Meisen, um 1735/1740

Porzellan. Fahne mit Sulkowsky-Relief. Im Spiegel bunter Kakiemon-Dekor mit Reisstrohbündeln und indianischen Blumen. Blaue Schwertermarke, Formerzeichen (für Johann Martin Kittel 1706 - 1762), Johanneumsnummer N=219-w. D. 35 cm.

Sammlung Hofmeister. Hamburg 1999, Bd. I, Abb. 164.
A platter

Meisen, circa 1735/1740

Porcelain. Blue crossed swords mark, formers mark (for Johann Martin Kittel 1706 - 1762), Johanneum number N=219-w. Diameter 35 cm.

Cf. Sammlung Hofmeister. Hamburg 1999, volume I, illustration 164.
Platte

Meisen, um 1735/1740

Porzellan. Fahne mit Sulkowsky-Relief. Im Spiegel bunter Kakiemon-Dekor mit Reisstrohbündeln und indianischen Blumen. Blaue Schwertermarke, Formerzeichen (für Johann Martin Kittel 1706 - 1762), Johanneumsnummer N=219-w. D. 35 cm.

Sammlung Hofmeister. Hamburg 1999, Bd. I, Abb. 164.

Online Only by Neumeister

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Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Versand auf Anfrage. Die Kosten trägt der Käufer. Größere Objekte werden einer Spedtion zum Versand übergeben. 

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www.kunstsped.de

 

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  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert online im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Registrierung zur online.only Auktion erfolgt über die website des von NEUMEISTER mit der Durchführung der Internetauktion beauftragten Dienstleisters.
  3. Die online.only Auktion ermöglicht es dem Bieter, für eine vorab definierte Dauer Gebote für die angebotenen Objekte online abzugeben. Gesteigert wird in der Regel um 10%. Der Startpreis der Auktion entspricht dem Limit. Der Bieter, der am Ende der Auktion des jeweiligen Gegenstandes das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag. Hierdurch kommt rechtswirksam ein Kaufvertrag mit NEUMEISTER zustande.
  4. NEUMEISTER haftet weder für die Funktionsfähigkeit der Website des Anbieters, über die die online.only Auktion stattfindet, noch für die korrekte Übermittlung eines Gebotes durch den Bieter an den Websitebetreiber oder vom Websitebetreiber an NEUMEISTER.
  5. Im Rahmen der online.only Auktion gibt es keinen Zuschlag unter Limit, keinen Erwerb unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Der Zuschlag verpflichtet zur unverzüglichen Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Käufer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko einer Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  6. NEUMEISTER erstellt unverzüglich nach Ende der Auktion eine Rechnung für den Käufer. Es wird differenzbesteuert gem. §25a UStG verkauft. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 30% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Auf den Rechnungsbetrag wird ferner eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Kosten des Drittanbieters für die Durchführung der online.only Auktion oder die Gebotsabgabe werden dem Käufer nicht in Rechnung gestellt, sondern von NEUMEISTER getragen.
  7. Zahlungen sind in bar (soweit gesetzlich zulässig) oder per Überweisung in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Weitere Zahlungsmethoden werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber akzeptiert. Alle Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. dem Versteigerer abgezogener Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung vor vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen auf-rechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlos-sen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist-setzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  9. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich abzunehmen. Ein Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr durch einen vom Käufer zu benennenden Transporteur. Bei persönlicher Abholung erlischt das Widerrufsrecht. Gerät der Käufer mit der Abnahme-verpflichtung in Verzug und erfolgt diese trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Bei Verzug ist der Versteigerer berechtigt aber nicht verpflichtet, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Gegenstände im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Einlagerung durch den Versteigerer selbst kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen.
  10. Der Käufer soll sich unverzüglich an NEUMEISTER wenden, wenn der gelieferte Gegenstand nicht dem ersteigerten entspricht, beim Transport beschädigt wurde oder die Lieferung unvollständig ist.
  11. Es besteht ein Widerrufsrecht, wenn der Käufer einen Gegenstand für seinen eigenen Gebrauch als Verbraucher gekauft hat. Das Widerrufsrecht wird ausgeübt, indem der Käufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen gegenüber NEUMEISTER den Widerruf des Vertrags erklärt. Die Frist beginnt, sobald er den Gegenstand erhalten hat. Hat der Käufer mehrere Gegenstände im Rahmen einer Auktion ersteigert und werden diese Gegenstände getrennt geliefert, beginnt die Frist, sobald der Käufer den letzten Gegenstand erhalten hat. In der Erklärung des Widerrufs ist die Katalognummer des widerrufenen Gegenstands anzugeben.
  12. Nach Erhalt der Widerrufserklärung sendet NEUMEISTER eine Bestätigungs-E-Mail. Der Käufer muss dann den erworbenen Gegenstand unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage ab Ausübung des Widerrufsrechts zurücksenden. Der Käufer trägt die direkten Kosten für die Rücksendung des Gegenstands.
  13. Der Käufer muss den zurückzusendenden Gegenstand in dem Zustand zurücksenden, in dem er geliefert wurde. Hat er den Gegenstand in einer Weise behandelt, die über das hinausgeht, was zur Feststellung seiner Beschaffenheit und/oder Eigenschaften erforderlich ist, oder wenn Teile fehlen oder der Käufer bei der Handhabung und Rücksendung der Gegenstände anderweitig keine angemessene Sorgfalt hat walten lassen, haftet er für jegliche Wertminderung. NEUMEISTER behält sich, vorbehaltlich des geltenden Rechts, das Recht vor, entweder die Rücksendung sowie die Rückerstattung des Kaufpreises zu verweigern oder den zu erstattenden Betrag um die monetäre Höhe der Wertminderung des Gegenstands zu reduzieren. Der Käufer haftet ebenso für Transportschäden, die auf unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind.
  14. Der Kaufpreis wird dem Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des zurückgesendeten Gegenstands zurückerstattet. Die Rückerstattung wird per E-Mail bestätigt. Die Zahlung erfolgt mit dem gleichen Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde.
  15. Sämtliche online zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags der Beschreibung entsprechend befinden. Für die in ihrer Beschreibung bezeichneten Mängel, die im Verkaufspreis stets Berücksichtigung finden, übernimmt der Versteigerer/Einlieferer keine Gewährleistung. Die Beschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB). Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art, sei es mündlich oder schriftlich. Es werden keine über die allgemein verfügbar gemachten Fotos hinausgehende Aufnahmen angefertigt und keine über die allgemein verfügbaren Beschreibungen hinausgehenden Zustandsberichte erstellt. Die Rechte des Käufers wegen etwaiger sonstiger Mängel der Kaufsache verjähren gem. § 476 Abs. 2 Nr. 2 BGB innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  16. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Gegenstands, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von öffentlich gemachten Beschreibungen oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertrags-wesentliche Pflichten verletzt haben; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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