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Lesser Ury
Lesser Ury
1861 Birnbaum / Posen - 1931 Berlin
On the balcony of Café Bauer, Berlin. 1889
Signed and dated "L. Ury 89" lower left. Stamp of the art material collection of Georg Maass/ Berlin W. Linkstrasse 15 pt on the cardboard verso (Lesser Ury probably acquired the cardboard there). Oil on canvas, later mounted on cardboard. 20 x 31.4 cm. Upper corners restored by an expert. Overall good condition. Detailed condition report on request. Framed.
Provenance: Private owner, Berlin (acquired 1977) / Leo Spik Auction, Berlin 15-16 April 1977 / Private owner, Bavaria (since 1977) / Family-owned since then Literature: Leo Spik, Berlin, Auction 500 (1977), number 289 with illustration plate 8 (Blick von einer Hotelterrasse, 1889)
With a detailed expert report by Dr. Sibylle Groß from 25 March 2020
Lesser Ury
1861 Birnbaum/Posen - 1931 Berlin
Auf dem Balkon des Café Bauer, Berlin. 1889
Links unten signiert und datiert "L. Ury 89". Verso auf der Pappe Stempel der Kunstmaterialiensammlung Georg Maass/ Berlin W. Linkstrasse 15, pt ( dort hat Lesser Ury die Malpappe wohl erworben). Öl auf Leinwand, später auf Pappe aufgezogen. 20 x 31,4 cm. Obere Ecken fachmännisch restauriert. Insgesamt guter Zustand. Detaillierter Zustandsbericht auf Anfrage. Rahmen.
Provenienz: Privatbesitz, Berlin (erworben 1977) / Auktion Leo Spik, Berlin 15./16.4. 1977 / Privatbesitz Bayern (seit 1977) / Seither in Familienbesitz Literatur: Leo Spik, Berlin, Auktion 500 (1977), Nr. 289 mit Abb. Tafel 8 (Blick von einer Hotelterrasse, 1889) Echtheitsbestätigung: Mit einer ausführlichen Expertise von Frau Dr. Sibylle Groß vom 25. März 2020 Wie das Café Bauer in der Gründerzeit zum gesellschaftlichen Treffpunkt Berlins wurde Heute würden vermutlich iPads auf den Tischen liegen. WLAN und Steckdosen für jeden Platz garantiert. Klar, ist das handlicher. Klar, kann man Kaffee und Topfenstrudel besser genießen, wenn eine aufgefaltete Zeitung nicht Tasse und Teller bedeckt. Und doch: Was muss das für ein Bild gewesen sein, zu Kaisers Zeiten das Berliner Café Bauer zu betreten und zu sehen, dass die Leute hier nicht nur ins Gespräch über Gott und die Welt vertieft waren, sondern vor allem eins machten: Zeitung lesen! Nicht irgendwelche Lokalblättchen, sondern Zeitungen, Wochenschriften und Broschüren von über 300 Titeln aus der ganzen Welt, die im Lesesaal des Café Bauer für Gäste auslagen. 30 000 Mark (heute rund 223 000 Euro) ließ sich Mathias Bauer die Anschaffung der Lektüre jährlich kosten. Bauer, zuvor schon in Wien in der Branche tätig, eröffnete das nach ihm benannte Café am 13. Oktober 1877 Unter den Linden. Es zählte damit zu den ersten Häusern im Wiener Kaffeehaus-Stil in der Hauptstadt und fand später viele Nachahmer. Unter den Linden - was für eine Lage! Und wie praktisch und geschäftsfördernd, dass sich der Boulevard längst von einer vornehmen Wohnstraße zur Flaniermeile mit Hotels, Restaurants, Cafés, Banken, Agenturen, Geschäften und prunkvollen Passagen gewandelt hatte. Hier war er zu spüren, der Puls der Stadt, die als vibrierende Metropole des jungen, vor Selbstbewusstsein strotzenden Kaiserreiches für den Aufbruch in eine neues - und nach damaliger Lesart - unzweifelhaft glorreiches Zeitalter stand. Nichts schien unmöglich in diesen Gründerjahren, die ja auch von einer unersättlichen Neugier auf die Welt geprägt waren. Und im Café Bauer wusste man, diese Neugier zu befriedigen. Das staatliche Eckgebäude an der Kreuzung zur Friedrichstraße besaß ein hohes Dach mit Gaubenreihen und einem Ecktürmchen, das eine Zwiebelkuppel trug. Hinter der imposanten Fassade verbargen sich ein prunkvoll ausgestatteter Saal im Parterre sowie im Obergeschoss Billard-, Lese- und Damenzimmer, Gesellschafts- und Spielsaal. Vor der oberen Etage des Cafés waren durchgehende Balkons angebracht, auf denen die Gäste im Freien sitzen konnten - ein stark nachgefragter Ersatz für die in Berlin so beliebten Straßenterrassen, Unter den Linden jedoch baupolizeilich verboten waren. Mit spektakulären Innovationen und bis dahin unerhörtem Luxus sorgte das Café Bauer für Aufsehen. So erstrahlte es 1884 als erstes öffentliches Lokal in Berlin in elektrischem Licht und stand damit an der Spitze der Elektrifizierung des bis dahin noch weitgehend mit Gas beleuchteten wilhelminischen Berlins. Im Keller befand sich ein eigenes Stromerzeugungsaggregat, und damit die Dampfturbine sich nicht zu sehr aufheizte, zwackten die Kellner Stangeneis aus dem Champagnerkeller ab, um sie damit zu kühlen. Aber es waren nicht nur die technischen Raffinessen, die das Bauer zu einem der angesagtesten Treffpunkte der Stadt machten. Das Café stand auch für gelebte Weltoffenheit. Das gefiel vor allem Künstlern, unter ihnen die Maler und Grafiker der Berliner Secession. Auch für Lesser Ury (1861- 1931) wurde das besondere Haus zu einem der am meisten frequentierten Orte der Stadt - und findet sich unter den Kaffeehausszenen des Künstlers, die sich bereits zu seinen Lebzeiten in Sammlerkreisen großer Beliebtheit erfreuten, wiederholt dargestellt. Dabei wählte er als Sujet nicht den prächtigen Saal im Erdgeschoss, sondern den Lesesaal der 1. Etage. Hier widmete Ury sein Augenmerk nicht ausschließlich der Darstellung des Innenraums, den er bei Tag und am Abend mit variierendem Bildausschnitt malte. Sein Fokus lag vielmehr auf dem Spiel zwischen Innen- und Außenansicht von Interieur und öffentlichen Raum, dessen Licht sich in den Scheiben der stets offenen Balkontür spiegelte, der Beleuchtung des Caféraumes und den am Abend erleuchteten Straßenlaternen. Auch das 1889 entstandene Gemälde "Auf dem Balkon des Café Bauer, Berlin", das im Dezember bei NEUMEISTER zur Versteigerung kommt, zeigt, wie meisterhaft Ury die Stimmung des Cafés und den Geist auf Leinwand zu bannen vermochte. Sein Betrachter gesellt sich zu den Gästen, die über die Balkonbrüstung hinweg schauend am Treiben auf dem Boulevard aufmerksam teilnehmen. Der Betrachter wird Teilhaber des Geschehens und sein Blick folgt unwillkürlich dem Herrn mit Zylinder, der mit Interesse den dichten Verkehr der Pferdedroschken auf dem Boulevard zu verfolgen scheint. Lesser Ury griff auf die Ansicht des Balkonblicks des Café Bauer später noch mehrmals zurück. Um 1920 schuf er zum Beispiel eine Lithographie, die sich in Details eng an das Gemälde von 1889 anlehnt. Jahrzehnte später verwandte er die Balkonszene für ein weiteres Gemälde, das in der Frühjahrsausstellung der Berliner Secession 1928 zu sehen war. Doch viel hatte sich seitdem geändert: So hieß das Café Bauer 1924 infolge eines Eigentümerwechsels nun "Café Unter den Linden" und auf dem Boulevard sind die Pferdedroschken von Automobilen verdrängt worden. Einmal mehr bricht in Berlin eine neue Zeit an.
Lesser Ury
1861 Birnbaum / Posen - 1931 Berlin
On the balcony of Café Bauer, Berlin. 1889
Signed and dated "L. Ury 89" lower left. Stamp of the art material collection of Georg Maass/ Berlin W. Linkstrasse 15 pt on the cardboard verso (Lesser Ury probably acquired the cardboard there). Oil on canvas, later mounted on cardboard. 20 x 31.4 cm. Upper corners restored by an expert. Overall good condition. Detailed condition report on request. Framed.
Provenance: Private owner, Berlin (acquired 1977) / Leo Spik Auction, Berlin 15-16 April 1977 / Private owner, Bavaria (since 1977) / Family-owned since then Literature: Leo Spik, Berlin, Auction 500 (1977), number 289 with illustration plate 8 (Blick von einer Hotelterrasse, 1889)
With a detailed expert report by Dr. Sibylle Groß from 25 March 2020
Lesser Ury
1861 Birnbaum/Posen - 1931 Berlin
Auf dem Balkon des Café Bauer, Berlin. 1889
Links unten signiert und datiert "L. Ury 89". Verso auf der Pappe Stempel der Kunstmaterialiensammlung Georg Maass/ Berlin W. Linkstrasse 15, pt ( dort hat Lesser Ury die Malpappe wohl erworben). Öl auf Leinwand, später auf Pappe aufgezogen. 20 x 31,4 cm. Obere Ecken fachmännisch restauriert. Insgesamt guter Zustand. Detaillierter Zustandsbericht auf Anfrage. Rahmen.
Provenienz: Privatbesitz, Berlin (erworben 1977) / Auktion Leo Spik, Berlin 15./16.4. 1977 / Privatbesitz Bayern (seit 1977) / Seither in Familienbesitz Literatur: Leo Spik, Berlin, Auktion 500 (1977), Nr. 289 mit Abb. Tafel 8 (Blick von einer Hotelterrasse, 1889) Echtheitsbestätigung: Mit einer ausführlichen Expertise von Frau Dr. Sibylle Groß vom 25. März 2020 Wie das Café Bauer in der Gründerzeit zum gesellschaftlichen Treffpunkt Berlins wurde Heute würden vermutlich iPads auf den Tischen liegen. WLAN und Steckdosen für jeden Platz garantiert. Klar, ist das handlicher. Klar, kann man Kaffee und Topfenstrudel besser genießen, wenn eine aufgefaltete Zeitung nicht Tasse und Teller bedeckt. Und doch: Was muss das für ein Bild gewesen sein, zu Kaisers Zeiten das Berliner Café Bauer zu betreten und zu sehen, dass die Leute hier nicht nur ins Gespräch über Gott und die Welt vertieft waren, sondern vor allem eins machten: Zeitung lesen! Nicht irgendwelche Lokalblättchen, sondern Zeitungen, Wochenschriften und Broschüren von über 300 Titeln aus der ganzen Welt, die im Lesesaal des Café Bauer für Gäste auslagen. 30 000 Mark (heute rund 223 000 Euro) ließ sich Mathias Bauer die Anschaffung der Lektüre jährlich kosten. Bauer, zuvor schon in Wien in der Branche tätig, eröffnete das nach ihm benannte Café am 13. Oktober 1877 Unter den Linden. Es zählte damit zu den ersten Häusern im Wiener Kaffeehaus-Stil in der Hauptstadt und fand später viele Nachahmer. Unter den Linden - was für eine Lage! Und wie praktisch und geschäftsfördernd, dass sich der Boulevard längst von einer vornehmen Wohnstraße zur Flaniermeile mit Hotels, Restaurants, Cafés, Banken, Agenturen, Geschäften und prunkvollen Passagen gewandelt hatte. Hier war er zu spüren, der Puls der Stadt, die als vibrierende Metropole des jungen, vor Selbstbewusstsein strotzenden Kaiserreiches für den Aufbruch in eine neues - und nach damaliger Lesart - unzweifelhaft glorreiches Zeitalter stand. Nichts schien unmöglich in diesen Gründerjahren, die ja auch von einer unersättlichen Neugier auf die Welt geprägt waren. Und im Café Bauer wusste man, diese Neugier zu befriedigen. Das staatliche Eckgebäude an der Kreuzung zur Friedrichstraße besaß ein hohes Dach mit Gaubenreihen und einem Ecktürmchen, das eine Zwiebelkuppel trug. Hinter der imposanten Fassade verbargen sich ein prunkvoll ausgestatteter Saal im Parterre sowie im Obergeschoss Billard-, Lese- und Damenzimmer, Gesellschafts- und Spielsaal. Vor der oberen Etage des Cafés waren durchgehende Balkons angebracht, auf denen die Gäste im Freien sitzen konnten - ein stark nachgefragter Ersatz für die in Berlin so beliebten Straßenterrassen, Unter den Linden jedoch baupolizeilich verboten waren. Mit spektakulären Innovationen und bis dahin unerhörtem Luxus sorgte das Café Bauer für Aufsehen. So erstrahlte es 1884 als erstes öffentliches Lokal in Berlin in elektrischem Licht und stand damit an der Spitze der Elektrifizierung des bis dahin noch weitgehend mit Gas beleuchteten wilhelminischen Berlins. Im Keller befand sich ein eigenes Stromerzeugungsaggregat, und damit die Dampfturbine sich nicht zu sehr aufheizte, zwackten die Kellner Stangeneis aus dem Champagnerkeller ab, um sie damit zu kühlen. Aber es waren nicht nur die technischen Raffinessen, die das Bauer zu einem der angesagtesten Treffpunkte der Stadt machten. Das Café stand auch für gelebte Weltoffenheit. Das gefiel vor allem Künstlern, unter ihnen die Maler und Grafiker der Berliner Secession. Auch für Lesser Ury (1861- 1931) wurde das besondere Haus zu einem der am meisten frequentierten Orte der Stadt - und findet sich unter den Kaffeehausszenen des Künstlers, die sich bereits zu seinen Lebzeiten in Sammlerkreisen großer Beliebtheit erfreuten, wiederholt dargestellt. Dabei wählte er als Sujet nicht den prächtigen Saal im Erdgeschoss, sondern den Lesesaal der 1. Etage. Hier widmete Ury sein Augenmerk nicht ausschließlich der Darstellung des Innenraums, den er bei Tag und am Abend mit variierendem Bildausschnitt malte. Sein Fokus lag vielmehr auf dem Spiel zwischen Innen- und Außenansicht von Interieur und öffentlichen Raum, dessen Licht sich in den Scheiben der stets offenen Balkontür spiegelte, der Beleuchtung des Caféraumes und den am Abend erleuchteten Straßenlaternen. Auch das 1889 entstandene Gemälde "Auf dem Balkon des Café Bauer, Berlin", das im Dezember bei NEUMEISTER zur Versteigerung kommt, zeigt, wie meisterhaft Ury die Stimmung des Cafés und den Geist auf Leinwand zu bannen vermochte. Sein Betrachter gesellt sich zu den Gästen, die über die Balkonbrüstung hinweg schauend am Treiben auf dem Boulevard aufmerksam teilnehmen. Der Betrachter wird Teilhaber des Geschehens und sein Blick folgt unwillkürlich dem Herrn mit Zylinder, der mit Interesse den dichten Verkehr der Pferdedroschken auf dem Boulevard zu verfolgen scheint. Lesser Ury griff auf die Ansicht des Balkonblicks des Café Bauer später noch mehrmals zurück. Um 1920 schuf er zum Beispiel eine Lithographie, die sich in Details eng an das Gemälde von 1889 anlehnt. Jahrzehnte später verwandte er die Balkonszene für ein weiteres Gemälde, das in der Frühjahrsausstellung der Berliner Secession 1928 zu sehen war. Doch viel hatte sich seitdem geändert: So hieß das Café Bauer 1924 infolge eines Eigentümerwechsels nun "Café Unter den Linden" und auf dem Boulevard sind die Pferdedroschken von Automobilen verdrängt worden. Einmal mehr bricht in Berlin eine neue Zeit an.
Klassische Moderne, Post War und Zeitgenössische Kunst
Sale Date(s)
Venue Address
For Kunstauktionshaus Neumeister delivery information please telephone +49 892317100.
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
A371B | A371B
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG
1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des
Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.