Lot

2074

Johann Leonhard Hirschmann, Portrait of the later King George II of Great Britain and Ireland as Ele

In Old Masters and 19th Century Art

Please log in or sign up to place a bid.
This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 (0)221 9257290 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
Johann Leonhard Hirschmann, Portrait of the later King George II of Great Britain and Ireland as Ele
This auction does not show 'Current bids'
Your max bid
EUR
Please enter your maximum bid
Place Bid
EUR
Your bid is pending
Auctioneer's estimate
15,000 EUR - 20,000 EUR
Additional fees apply
30.94% Inc.VAT/sales tax
Register to bid online Register to bid online
You're registered for this auction
Waiting for registration approval
Registration has been declined
Köln
Passed EUR
Köln
Johann Leonhard Hirschmann, Portrait of the later King George II of Great Britain and Ireland as Ele
Oil on canvas (relined). 76 x 64 cm.

Provenance
Ahlden Castle, May 9, 1992, lot 704 (as Hyacinth Rigaud). – North German private collection.

Until 1992, when it was purchased at auction by its current owner, the present portrait was considered to be a likeness of an unknown prince by Hyazinthe Rigaud. However, the young man depicted is in fact the then Electoral Prince George Augustus of Hanover and later King George II of Great Britain and Ireland (1683-1760). A very similar version of this portrait by Johann Leonhard Hirschmann can be found in the Niedersächsisches Landesmuseum in Hanover (inv. no. KM 90). Both paintings show the young prince in a voluminous allonge wig looking at the viewer over his left shoulder. This lends the composition a highly dynamic quality despite the fact that the prince has been cropped to a half-figure. While George August wears ceremonial armour in both portraits, the ermine-lined gold cloak can only be seen in the Hanoverian portrait. The present painting, which depicts the prince alone in his ceremonial armour, is thus much closer to a surviving mezzotint sheet by John Smith (fig. 1) and probably served as a model for the latter.
The sheet by John Smith names ‘I. Hirseman pinx.’ at the bottom left as the author of the original painting. This refers to the Nuremberg painter Johann Leonhard Hirschmann, who worked for a time in London and is said to have been a pupil of Sir Godfrey Kneller (1646-1723). The attribution of the present painting to Hirschmann was confirmed in 1992 by the Kneller expert Professor J. Douglas Stewart (1934-2008) in a letter to the owner and confirmed verbally during an inspection of the original in 1994.
The future King George II was born in Herrenhausen Palace in 1683, as the son of Duke George Louis of Brunswick-Lüneburg, making him the last British monarch to be born outside Great Britain. After the death of his father, who had been appointed to the British throne in 1714, he succeeded as King of Great Britain and Ireland in 1727. His reign was characterised by the expansion of the British colonial empire and the increasing influence of Great Britain in world politics. By contrast, the king largely left domestic policy to his ministers, in particular Sir Robert Walpole, who is regarded as Britain's first prime minister. King George II died in 1760, leaving behind a country that was on the eve of major colonial conflicts, particularly in North America, but was also on its way to becoming one of the world's leading powers.

BU
Abb. 1/Ill. 1: Porträt des späteren Königs Georg II. / Portrait of the future George II, Mezzotinto, British Museum, London © The Trustees of the British Museum
Johann Leonhard Hirschmann, Porträt des späteren Königs Georg II. von Großbritannien und Irland als
Öl auf Leinwand (doubliert). 76 x 64 cm.

Provenienz
Schloss Ahlden, 9.5.1992, Lot 704 (als Hyazinthe Rigaud). – Norddeutsche Privatsammlung.

Das vorliegende Porträt galt noch bis 1992, als es in einer Auktion von dem heutigen Eigentümer ersteigert wurde, als Bildnis eines unbekannten Prinzen von Hyazinthe Rigaud. Bei dem dargestellten jungen Mann handelt es sich jedoch vielmehr um den damaligen Kurprinzen Georg August von Hannover und späteren König Georg II. von Großbritannien und Irland (1683-1760). Eine sehr ähnliche Variante unseres Bildnisses von Johann Leonhard Hirschmann befindet sich im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover (Inv.-Nr. KM 90). Beide Gemälde zeigen den jungen Prinzen in einer voluminösen Allongeperücke mit einem Blick über die linke Schulter zum Betrachter. Trotz des engen, halbfigurigen Ausschnitts gewinnt die Komposition dadurch etwas überaus Dynamisches. Während Georg August in beiden Bildnissen einen Prunkharnisch trägt, unterscheiden sie sich in dem hermelingesäumten goldfarbenen Mantel, der nur auf dem Hannoveraner Bildnis zu sehen ist. Das vorliegende Gemälde, das den Prinzen allein im Prunkharnisch wiedergibt, steht damit einem Mezzotintoblatt von John Smith (Abb. 1) deutlich näher und dürfte diesem als Vorlage gedient haben.
Das Blatt von John Smith nennt unten links „I. Hirseman pinx.“ als Künstler der Gemäldevorlage. Dahinter verbirgt sich der Nürnberger Maler Johann Leonhard Hirschmann, der zeitweise in London tätig war und dort Schüler von Godfrey Kneller (1646-1723) gewesen sein soll. Die Zuschreibung des vorliegenden Gemäldes an Hirschmann wurde 1992 von dem Kneller-Experten Prof. J. Douglas Stewart (1934-2008) in einem Schreiben an den Eigentümer bestätigt und bei einer Inaugenscheinnahme des Originals 1994 mündlich bekräftigt.
Der spätere König Georg II. wurde 1683 als Sohn des Herzogs Georg Ludwig zu Braunschweig-Lüneburg in Schloss Herrenhausen geboren und war damit der letzte britische Monarch, der außerhalb Großbritanniens zur Welt kam. Nach dem Tod seines Vaters, der 1714 auf den britischen Thron berufen worden war, folgte er 1727 als König von Großbritannien und Irland. Seine Regierungszeit stand im Zeichen des Ausbaus des britischen Kolonialreichs und des zunehmenden Einflusses Großbritanniens in der Weltpolitik. Die Innenpolitik überließ der König dagegen weitgehend seinen Ministern, insbesondere Sir Robert Walpole, der als erster Premierminister Großbritanniens gilt. König Georg II. starb 1760 und hinterließ ein Land, das am Vorabend großer kolonialer Konflikte stand, insbesondere in Nordamerika, jedoch zugleich auf dem Weg zu einer der führenden Weltmächte war.
Johann Leonhard Hirschmann, Portrait of the later King George II of Great Britain and Ireland as Ele
Oil on canvas (relined). 76 x 64 cm.

Provenance
Ahlden Castle, May 9, 1992, lot 704 (as Hyacinth Rigaud). – North German private collection.

Until 1992, when it was purchased at auction by its current owner, the present portrait was considered to be a likeness of an unknown prince by Hyazinthe Rigaud. However, the young man depicted is in fact the then Electoral Prince George Augustus of Hanover and later King George II of Great Britain and Ireland (1683-1760). A very similar version of this portrait by Johann Leonhard Hirschmann can be found in the Niedersächsisches Landesmuseum in Hanover (inv. no. KM 90). Both paintings show the young prince in a voluminous allonge wig looking at the viewer over his left shoulder. This lends the composition a highly dynamic quality despite the fact that the prince has been cropped to a half-figure. While George August wears ceremonial armour in both portraits, the ermine-lined gold cloak can only be seen in the Hanoverian portrait. The present painting, which depicts the prince alone in his ceremonial armour, is thus much closer to a surviving mezzotint sheet by John Smith (fig. 1) and probably served as a model for the latter.
The sheet by John Smith names ‘I. Hirseman pinx.’ at the bottom left as the author of the original painting. This refers to the Nuremberg painter Johann Leonhard Hirschmann, who worked for a time in London and is said to have been a pupil of Sir Godfrey Kneller (1646-1723). The attribution of the present painting to Hirschmann was confirmed in 1992 by the Kneller expert Professor J. Douglas Stewart (1934-2008) in a letter to the owner and confirmed verbally during an inspection of the original in 1994.
The future King George II was born in Herrenhausen Palace in 1683, as the son of Duke George Louis of Brunswick-Lüneburg, making him the last British monarch to be born outside Great Britain. After the death of his father, who had been appointed to the British throne in 1714, he succeeded as King of Great Britain and Ireland in 1727. His reign was characterised by the expansion of the British colonial empire and the increasing influence of Great Britain in world politics. By contrast, the king largely left domestic policy to his ministers, in particular Sir Robert Walpole, who is regarded as Britain's first prime minister. King George II died in 1760, leaving behind a country that was on the eve of major colonial conflicts, particularly in North America, but was also on its way to becoming one of the world's leading powers.

BU
Abb. 1/Ill. 1: Porträt des späteren Königs Georg II. / Portrait of the future George II, Mezzotinto, British Museum, London © The Trustees of the British Museum
Johann Leonhard Hirschmann, Porträt des späteren Königs Georg II. von Großbritannien und Irland als
Öl auf Leinwand (doubliert). 76 x 64 cm.

Provenienz
Schloss Ahlden, 9.5.1992, Lot 704 (als Hyazinthe Rigaud). – Norddeutsche Privatsammlung.

Das vorliegende Porträt galt noch bis 1992, als es in einer Auktion von dem heutigen Eigentümer ersteigert wurde, als Bildnis eines unbekannten Prinzen von Hyazinthe Rigaud. Bei dem dargestellten jungen Mann handelt es sich jedoch vielmehr um den damaligen Kurprinzen Georg August von Hannover und späteren König Georg II. von Großbritannien und Irland (1683-1760). Eine sehr ähnliche Variante unseres Bildnisses von Johann Leonhard Hirschmann befindet sich im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover (Inv.-Nr. KM 90). Beide Gemälde zeigen den jungen Prinzen in einer voluminösen Allongeperücke mit einem Blick über die linke Schulter zum Betrachter. Trotz des engen, halbfigurigen Ausschnitts gewinnt die Komposition dadurch etwas überaus Dynamisches. Während Georg August in beiden Bildnissen einen Prunkharnisch trägt, unterscheiden sie sich in dem hermelingesäumten goldfarbenen Mantel, der nur auf dem Hannoveraner Bildnis zu sehen ist. Das vorliegende Gemälde, das den Prinzen allein im Prunkharnisch wiedergibt, steht damit einem Mezzotintoblatt von John Smith (Abb. 1) deutlich näher und dürfte diesem als Vorlage gedient haben.
Das Blatt von John Smith nennt unten links „I. Hirseman pinx.“ als Künstler der Gemäldevorlage. Dahinter verbirgt sich der Nürnberger Maler Johann Leonhard Hirschmann, der zeitweise in London tätig war und dort Schüler von Godfrey Kneller (1646-1723) gewesen sein soll. Die Zuschreibung des vorliegenden Gemäldes an Hirschmann wurde 1992 von dem Kneller-Experten Prof. J. Douglas Stewart (1934-2008) in einem Schreiben an den Eigentümer bestätigt und bei einer Inaugenscheinnahme des Originals 1994 mündlich bekräftigt.
Der spätere König Georg II. wurde 1683 als Sohn des Herzogs Georg Ludwig zu Braunschweig-Lüneburg in Schloss Herrenhausen geboren und war damit der letzte britische Monarch, der außerhalb Großbritanniens zur Welt kam. Nach dem Tod seines Vaters, der 1714 auf den britischen Thron berufen worden war, folgte er 1727 als König von Großbritannien und Irland. Seine Regierungszeit stand im Zeichen des Ausbaus des britischen Kolonialreichs und des zunehmenden Einflusses Großbritanniens in der Weltpolitik. Die Innenpolitik überließ der König dagegen weitgehend seinen Ministern, insbesondere Sir Robert Walpole, der als erster Premierminister Großbritanniens gilt. König Georg II. starb 1760 und hinterließ ein Land, das am Vorabend großer kolonialer Konflikte stand, insbesondere in Nordamerika, jedoch zugleich auf dem Weg zu einer der führenden Weltmächte war.

Old Masters and 19th Century Art

Sale Date(s)
Lots: 402
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
nach Zahlungseingang vorgenommen.
Sie finden auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis bezüglich
Versand und Versicherung.
Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
Lempertz oder einen Spediteur beantragt werden.

Bei Rückfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com

Important Information

VERSTEIGERUNG SALE

Köln Cologne
Samstag 16. November 2024 | 11 UHR
Saturday 16 November | 11 AM
Alte Meister | LOT 2000–2087
Skulpturen | LOT 2088–2125
19. Jahrhundert | LOT 2126–2155
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
Donnerstag 14. November | 10–17.30 UHR
Freitag 15. November | 10–17.30 UHR

München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich

im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der

Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen

in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu

trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge

anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der

Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende

Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und

Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten

Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung

herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne

und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte

und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder

Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten

sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich

erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,

so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung

begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand

veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet

sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert

oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb

eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden,

seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich

ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme

des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich

den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer

von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,

wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,

an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den

Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder

einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,

oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten

Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.

KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig

gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt

unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und

kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1

Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält

gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz

nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion

schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in

Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet

abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz

zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das

Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung

zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist

vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und

Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.

Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der

Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt

sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden

kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,

wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote

werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem

Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann

sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund

vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich

identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe

Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet

das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen

und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes

höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist

oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von

Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes

Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten

Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote

abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt

worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande

(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter

Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der

Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages

von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen

Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/

Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden

Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich

die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche

Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem

1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und

Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat

der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen

Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.

außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren

Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,

wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine

Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über

einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,

die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn

eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.

Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird

ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis

vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)

im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen

sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die

Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den

Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung

einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar

im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können

zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt

der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen

Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden

nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.

Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages

oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der

Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache

nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten

Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in

Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem

Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten

und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier

Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei

einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung

durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und

Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist

Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das

UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet

keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam

sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf

die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

See Full Terms And Conditions