1083
A Flemish tapestry with Triumph of Flora from the Triumph of the Gods series
Bids do not include VAT, buyer’s premium or delivery.
By confirming your bid, you agree that you have read and accepted the-saleroom.com and the auctioneer's terms and conditions. Confirming your bid is a legally binding obligation to purchase and pay for the lot should your bid be successful.
Choose one of the quick bid options below:
Bids do not include VAT, buyer’s premium or delivery.
By confirming your bid, you agree that you have read and accepted the-saleroom.com and the auctioneer's terms and conditions. Confirming your bid is a legally binding obligation to purchase and pay for the lot should your bid be successful.
Wool and silk tapestry. With fragmentary Brussels city mark and signature "AVWERCX" in the lower border. Lined, older restorations, the outer strips of the border only fragmentarily preserved, soiled.
Based on a design by Jan van Orley, executed by Albert Auwercx (1657 - 1709), Brussels.
Albert Auwercx (around 1629 - 1709) joined the Brussels guild of tapestry weavers in 1657. Over the course of 50 years, his weaving workshop developed into a large-scale enterprise with five looms. Auwerckx realised several extensive series for which he engaged well-known pattern painters, such as Jan I van Kessel, who translated his own designs or those of Jan van Orley or Pieter Coecke, for example, into the format of the loom. The story of St Paul the Apostle, but also a Diana series and a Moses series after Lodewijk van Schoor were part of his repertoire. Triumph of the Gods motifs were also realised by various other weavers, albeit based on different cartoons. A landscape tapestry in the collection of the Rijksmuseum Amsterdam shows the Triumph of Diana, also based on a design by Jan van Orley, but produced after 1729 by Urbanus and Daniel Leyniers III.
Literature
On Auwercx s. Göbel, Die Niederlande vol. I, part 1, Leipzig 1923, p. 381.
On Jan van Orley see. Heinz, Europäische Tapisseriekunst des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Geschichte ihrer Produktionsstätten und ihrer künstlerischen Zielsetzung, Vienna-Cologne-Weimar 1995, p. 223 ff., where several tapestries with a similar compositional scheme are illustrated.
Cf. Hartkamp-Jonxis/Smit, European Tapestries in the Rijksmuseum, Zwolle-Amsterdam 2004, cat. no. 46.
Wirkerei in gefärbter Wolle und Seide. Unten in der Bordüre fragmentarisch erhaltene Stadtmarke Brüssel und Signatur "AVWERCX". Hinterfüttert, ältere Restaurierungen, der äußere Bordürenstreifen nur teilweise erhalten, verschmutzt.
Nach einem Entwurf von Jan van Orley, Ausführung Albert Auwercx (1657 - 1709), Brüssel.
Albert Auwercx (um 1629 - 1709) trat 1657 in die Brüsseler Zunft der Tapisseriewirker ein. Im Verlauf von 50 Jahren entwickelte sich seine Wirkerei zu einer der Großbetriebe mit fünf Webstühlen. Auwerckx realisierte mehrere umfangreiche Serien, für die er bekannte Patronenmaler engagierte, wie z.B. Jan I van Kessel, die eigene Entwürfe oder aber die von z.B. Jan van Orley oder Pieter Coecke in das Format des Webstuhls umsetzten. Die Geschichte des Apostels Paulus, aber auch eine Dianaserie und eine Mosesserie nach Lodewijk van Schoor gehörten zu seinem Repertoire. Die Triumphe der Götter wurden von verschiedenen anderen Wirkereien ebenfalls realisiert, allerdings nach anderen Kartons. Eine querformatige Tapisserie in der Sammlung des Rijksmuseum Amsterdam zeigt den Triumph der Diana, auch nach dem Entwurf von Jan van Orley, aber nach 1729 produziert von Urbanus und Daniel Leyniers III.
Literatur
Zu Auwercx s. Göbel, Die Niederlande Bd. I, 1. Teil, Leipzig 1923, S. 381.
Zu Jan van Orley s. Heinz, Europäische Tapisseriekunst des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Geschichte ihrer Produktionsstätten und ihrer künstlerischen Zielsetzung, Wien-Köln-Weimar 1995, S. 223 ff., dort abgebildet mehrere Tapisserien mit ähnlichem Kompositionsschema.
Vgl. Hartkamp-Jonxis/Smit, European Tapestries in the Rijksmuseum, Zwolle-Amsterdam 2004, Kat. Nr. 46.
Wool and silk tapestry. With fragmentary Brussels city mark and signature "AVWERCX" in the lower border. Lined, older restorations, the outer strips of the border only fragmentarily preserved, soiled.
Based on a design by Jan van Orley, executed by Albert Auwercx (1657 - 1709), Brussels.
Albert Auwercx (around 1629 - 1709) joined the Brussels guild of tapestry weavers in 1657. Over the course of 50 years, his weaving workshop developed into a large-scale enterprise with five looms. Auwerckx realised several extensive series for which he engaged well-known pattern painters, such as Jan I van Kessel, who translated his own designs or those of Jan van Orley or Pieter Coecke, for example, into the format of the loom. The story of St Paul the Apostle, but also a Diana series and a Moses series after Lodewijk van Schoor were part of his repertoire. Triumph of the Gods motifs were also realised by various other weavers, albeit based on different cartoons. A landscape tapestry in the collection of the Rijksmuseum Amsterdam shows the Triumph of Diana, also based on a design by Jan van Orley, but produced after 1729 by Urbanus and Daniel Leyniers III.
Literature
On Auwercx s. Göbel, Die Niederlande vol. I, part 1, Leipzig 1923, p. 381.
On Jan van Orley see. Heinz, Europäische Tapisseriekunst des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Geschichte ihrer Produktionsstätten und ihrer künstlerischen Zielsetzung, Vienna-Cologne-Weimar 1995, p. 223 ff., where several tapestries with a similar compositional scheme are illustrated.
Cf. Hartkamp-Jonxis/Smit, European Tapestries in the Rijksmuseum, Zwolle-Amsterdam 2004, cat. no. 46.
Wirkerei in gefärbter Wolle und Seide. Unten in der Bordüre fragmentarisch erhaltene Stadtmarke Brüssel und Signatur "AVWERCX". Hinterfüttert, ältere Restaurierungen, der äußere Bordürenstreifen nur teilweise erhalten, verschmutzt.
Nach einem Entwurf von Jan van Orley, Ausführung Albert Auwercx (1657 - 1709), Brüssel.
Albert Auwercx (um 1629 - 1709) trat 1657 in die Brüsseler Zunft der Tapisseriewirker ein. Im Verlauf von 50 Jahren entwickelte sich seine Wirkerei zu einer der Großbetriebe mit fünf Webstühlen. Auwerckx realisierte mehrere umfangreiche Serien, für die er bekannte Patronenmaler engagierte, wie z.B. Jan I van Kessel, die eigene Entwürfe oder aber die von z.B. Jan van Orley oder Pieter Coecke in das Format des Webstuhls umsetzten. Die Geschichte des Apostels Paulus, aber auch eine Dianaserie und eine Mosesserie nach Lodewijk van Schoor gehörten zu seinem Repertoire. Die Triumphe der Götter wurden von verschiedenen anderen Wirkereien ebenfalls realisiert, allerdings nach anderen Kartons. Eine querformatige Tapisserie in der Sammlung des Rijksmuseum Amsterdam zeigt den Triumph der Diana, auch nach dem Entwurf von Jan van Orley, aber nach 1729 produziert von Urbanus und Daniel Leyniers III.
Literatur
Zu Auwercx s. Göbel, Die Niederlande Bd. I, 1. Teil, Leipzig 1923, S. 381.
Zu Jan van Orley s. Heinz, Europäische Tapisseriekunst des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Geschichte ihrer Produktionsstätten und ihrer künstlerischen Zielsetzung, Wien-Köln-Weimar 1995, S. 223 ff., dort abgebildet mehrere Tapisserien mit ähnlichem Kompositionsschema.
Vgl. Hartkamp-Jonxis/Smit, European Tapestries in the Rijksmuseum, Zwolle-Amsterdam 2004, Kat. Nr. 46.
Decorative Arts
Sale Date(s)
Venue Address
Versand
Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
nach Zahlungseingang vorgenommen.
Sie finden auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis bezüglich
Versand und Versicherung.
Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
Lempertz oder einen Spediteur beantragt werden.
Bei Rückfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com
Important Information
VERSTEIGERUNG SALE
Köln Cologne
Freitag 15. November 2024
Friday 15 November
10 Uhr 10 am | LOT 500–761
14 Uhr 2 pm | LOT 762–1014
17 Uhr 5 pm | LOT 1015–1174
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Köln Cologne
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich
im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der
Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen
in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu
trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der
Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende
Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung
herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne
und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte
und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder
Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten
sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich
erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,
so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung
begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand
veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet
sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert
oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb
eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden,
seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich
ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich
den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer
von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,
wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,
an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den
Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder
einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,
oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten
Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.
KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und
kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1
Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz
nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion
schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in
Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet
abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz
zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das
Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist
vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.
Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der
Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt
sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden
kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,
wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote
werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann
sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich
identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet
das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen
und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf
die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin