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901

A Meissen porcelain snuff box with pastoral scenes

In Decorative Arts

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Köln
A Meissen porcelain snuff box with pastoral scenes
With bucolic scenes in soft colours and gilt metal mountings. Restored under the mountings on the left side and the reverse. H 3.8, W 7.3, D 5.5 cm.
Unmarked, around 1753/54, decor attributed to Isaac Jacob Clauce.

The exquisite decoration of this tabatière can probably be attributed to Isaac Jacob or Jacques Clauce (1728 - 1803), one of the best miniature and enamel painters of his time. Born in Berlin, the son of a goldsmith from Metz, he received his training from 1739 to 1747 in Augsburg under the miniature painter and engraver Gustav Andreas Wolfgang (1692 - 1775). In 1753 he started working as a painter for the Meissen porcelain manufactory. A baptismal certificate for his daughter dated November 1754 in Berlin proves that he returned there again and again. Presumably he was too expensive or too slow for the standard of the Meissen manufactory. King Frederick II finally intervened personally for his return to Berlin, where in 1756 he worked first for the entrepreneur Wilhelm Caspar Wegely, then for Johann Ernst Gotzkowsky, who was delighted to have won "the famous miniature painter, Mr Clause" for his porcelain manufactory. Clauce was given a position at Berlin KPM in 1763 and became head of the painting workshop there in 1789.

Provenance
Private collection, Westphalia.

Literature
For more on Clauce see Zick, Berliner Porzellan der Manufaktur von Caspar Wilhelm Wegely 1751 - 1757, Berlin 1978, p. 44 f.
Cf. Baer, Druckgraphische Vorlagen, in: Baer/Baer/Grosskopf-Knaak, Von Gotzkowsky zur KPM. Aus der Frühzeit des friderizianischen Porzellans, Berlin 1986, p. 272 ff.

S.a. Rückert, Biographische Daten der Meißener Manufakturisten des 18. Jahrhunderts, Munich 1990, p. 141.
Tabatière mit Schäferszenen
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, vergoldete Metallmontierung. Alle Außenseiten und innen im Deckel fein gemalte bukolische Szenen im Inselstil, in sehr zarter Polychromie. Ohne Marke. Links und hinten unter der Montierung restauriert. H 3,8, B 7,3, T 5,5 cm.
Meissen, um 1753/54, die Bemalung Isaac Jacob Clauce, zugeschrieben.

Die vorzügliche Staffierung der Tabatière dürfte Isaak Jacob oder Jacques Clauce (1728 - 1803), einem der besten Miniatur- und Emailmaler seiner Zeit, zuzuschreiben sein. Der gebürtige Berliner, Sohn eines Goldschmieds aus Metz, erhielt seine Ausbildung 1739 bis 1747 in Augsburg beim Miniaturmaler und Kupferstecher Gustav Andreas Wolfgang (1692 - 1775). 1753 begann er als Maler der Meißener Porzellanmanufaktur. Eine Taufurkunde seiner Tochter im November 1754 in Berlin belegt, dass er immer wieder dorthin zurückgekehrt ist. Vermutlich war er für den Standard der Meissener Manufaktur zu teuer oder zu langsam. König Friedrich II. setzte sich schließlich persönlich für seine endgültige Rückkehr nach Berlin ein, wo er 1756 zunächst für den Unternehmer Wilhelm Caspar Wegely, danach für Johann Ernst Gotzkowsky arbeitete, der hocherfreut war, „den berühmten Miniaturmahler, Herrn Clause“ für seine Porzellanmanufaktur gewonnen zu haben. Clauce wurde 1763 von der KPM übernommen, bekleidete ab 1789 die Position des Vorstehers der Malereiwerkstatt.

Provenienz
Westfälische Privatsammlung.

Literatur
Zum Künstler s. Zick, Berliner Porzellan der Manufaktur von Caspar Wilhelm Wegely 1751 - 1757, Berlin 1978, S. 44 f.
S.a. Baer, Druckgraphische Vorlagen, in: Baer/Baer/Grosskopf-Knaak, Von Gotzkowsky zur KPM. Aus der Frühzeit des friderizianischen Porzellans, Berlin 1986, S. 272 ff.
S.a. Rückert, Biographische Daten der Meißener Manufakturisten des 18. Jahrhunderts, München 1990, S. 141.
A Meissen porcelain snuff box with pastoral scenes
With bucolic scenes in soft colours and gilt metal mountings. Restored under the mountings on the left side and the reverse. H 3.8, W 7.3, D 5.5 cm.
Unmarked, around 1753/54, decor attributed to Isaac Jacob Clauce.

The exquisite decoration of this tabatière can probably be attributed to Isaac Jacob or Jacques Clauce (1728 - 1803), one of the best miniature and enamel painters of his time. Born in Berlin, the son of a goldsmith from Metz, he received his training from 1739 to 1747 in Augsburg under the miniature painter and engraver Gustav Andreas Wolfgang (1692 - 1775). In 1753 he started working as a painter for the Meissen porcelain manufactory. A baptismal certificate for his daughter dated November 1754 in Berlin proves that he returned there again and again. Presumably he was too expensive or too slow for the standard of the Meissen manufactory. King Frederick II finally intervened personally for his return to Berlin, where in 1756 he worked first for the entrepreneur Wilhelm Caspar Wegely, then for Johann Ernst Gotzkowsky, who was delighted to have won "the famous miniature painter, Mr Clause" for his porcelain manufactory. Clauce was given a position at Berlin KPM in 1763 and became head of the painting workshop there in 1789.

Provenance
Private collection, Westphalia.

Literature
For more on Clauce see Zick, Berliner Porzellan der Manufaktur von Caspar Wilhelm Wegely 1751 - 1757, Berlin 1978, p. 44 f.
Cf. Baer, Druckgraphische Vorlagen, in: Baer/Baer/Grosskopf-Knaak, Von Gotzkowsky zur KPM. Aus der Frühzeit des friderizianischen Porzellans, Berlin 1986, p. 272 ff.

S.a. Rückert, Biographische Daten der Meißener Manufakturisten des 18. Jahrhunderts, Munich 1990, p. 141.
Tabatière mit Schäferszenen
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, vergoldete Metallmontierung. Alle Außenseiten und innen im Deckel fein gemalte bukolische Szenen im Inselstil, in sehr zarter Polychromie. Ohne Marke. Links und hinten unter der Montierung restauriert. H 3,8, B 7,3, T 5,5 cm.
Meissen, um 1753/54, die Bemalung Isaac Jacob Clauce, zugeschrieben.

Die vorzügliche Staffierung der Tabatière dürfte Isaak Jacob oder Jacques Clauce (1728 - 1803), einem der besten Miniatur- und Emailmaler seiner Zeit, zuzuschreiben sein. Der gebürtige Berliner, Sohn eines Goldschmieds aus Metz, erhielt seine Ausbildung 1739 bis 1747 in Augsburg beim Miniaturmaler und Kupferstecher Gustav Andreas Wolfgang (1692 - 1775). 1753 begann er als Maler der Meißener Porzellanmanufaktur. Eine Taufurkunde seiner Tochter im November 1754 in Berlin belegt, dass er immer wieder dorthin zurückgekehrt ist. Vermutlich war er für den Standard der Meissener Manufaktur zu teuer oder zu langsam. König Friedrich II. setzte sich schließlich persönlich für seine endgültige Rückkehr nach Berlin ein, wo er 1756 zunächst für den Unternehmer Wilhelm Caspar Wegely, danach für Johann Ernst Gotzkowsky arbeitete, der hocherfreut war, „den berühmten Miniaturmahler, Herrn Clause“ für seine Porzellanmanufaktur gewonnen zu haben. Clauce wurde 1763 von der KPM übernommen, bekleidete ab 1789 die Position des Vorstehers der Malereiwerkstatt.

Provenienz
Westfälische Privatsammlung.

Literatur
Zum Künstler s. Zick, Berliner Porzellan der Manufaktur von Caspar Wilhelm Wegely 1751 - 1757, Berlin 1978, S. 44 f.
S.a. Baer, Druckgraphische Vorlagen, in: Baer/Baer/Grosskopf-Knaak, Von Gotzkowsky zur KPM. Aus der Frühzeit des friderizianischen Porzellans, Berlin 1986, S. 272 ff.
S.a. Rückert, Biographische Daten der Meißener Manufakturisten des 18. Jahrhunderts, München 1990, S. 141.

Decorative Arts

Sale Date(s)
Lots: 676
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Bei Rückfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com

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VERSTEIGERUNG SALE

Köln Cologne
Freitag 15. November 2024
Friday 15 November
10 Uhr 10 am | LOT 500–761
14 Uhr 2 pm | LOT 762–1014
17 Uhr 5 pm | LOT 1015–1174

VORBESICHTIGUNG PREVIEW

Köln Cologne
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR

München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR

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im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der

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in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne

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an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den

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Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes

Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten

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worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande

(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter

Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der

Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages

von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen

Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/

Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden

Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich

die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche

Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem

1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und

Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat

der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen

Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.

außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren

Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,

wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine

Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über

einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,

die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn

eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.

Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird

ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis

vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)

im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen

sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die

Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den

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im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können

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der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen

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nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.

Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages

oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der

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nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten

Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in

Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem

Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten

und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier

Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei

einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung

durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und

Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist

Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das

UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet

keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam

sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf

die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

See Full Terms And Conditions

Tags: Meissen, Porcelain Makers & Brands, KPM