Lot

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Michael Neher, The Marketplace, Town Hall and St. Peter's Church in Leuven

In Romanticism and Realism. Vedutas, Landscapes a...

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Michael Neher, The Marketplace, Town Hall and St. Peter's Church in Leuven
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Berlin
Michael Neher, The Marketplace, Town Hall and St. Peter's Church in Leuven
Oil on canvas (relined). 58.7 x 73 cm.
Signed and dated lower left: Michael Neher 1854.

Provenance
Fallou Gallery, Berlin. - Auktionshaus Lepke, Berlin 1877. - Kunsthandel Gebr. Sandor, Munich 1920 - Dr Heinrich Weber, Kufstein - Dorotheum, Vienna 12.10.2010. - Acquired there

Literature
Friedrich von Boetticher: Malerweke des 19. Jahrhundert, 1941 edition, vol. II, p. 134, no. 72.

In 1854/1855, Michael Neher travelled along the Rhine river and to Flanders, where he painted some of his most significant works. According to Günther Meier, the present view of Leuven was also painted around this time. It is remarkable for its large format and its complex perspective, which brings together both the imposing late Gothic town hall and the church of St Peter on the other side of the ‘Grote Markt’ in a harmonious composition.

The work also features an impressive array of figures: We can see sentries observing two women walking past on the left, and beside them a priest is shown talking to a little girl, whilst the marketplace in the background is alive with merchants, adults and children walking about. In the front right we also see an amusing scene of a house move or estate sale.

Three years later, Neher painted a slightly amended version of this composition that appeared at auction in Antwerp in June of this year. In the work, the artist has moved slightly further back with his easel and included some slightly different figures.

The work will be included in the forthcoming Michael Neher catalogue raisonné currently being prepared by Günter Meier.
Michael Neher, Der Marktplatz. das Statdhaus und die Peterskirche in Leuven
Öl auf Leinwand (doubliert). 58,7 x 73 cm.
Signiert und datiert unten links: Michael Neher 1854.

Provenienz
Galerie Fallou, Berlin. - Auktionshaus Lepke, Berlin 1877. - Kunsthandel Gebr. Sandor, München 1920. - Dr. Heinrich Weber, Kufstein - Dorotheum, Wien 12.10.2010. - Dort erworben.

Literatur
Friedrich von Boetticher: Malerweke des 19. Jahrhundert, Ausgabe 1941, Bd. II, S. 134, Nr, 72

1854 / 1855 reiste Michael Neher an den Rhein und nach Flandern, wo er einige seiner Hauptwerke malte. Zu denen gehört nach Auskunft von Günther Meier auch die hier vorliegende Ansicht von Löwen. Bemerkenswert ist sie durch das große Format sowie durch ihre komplexe Perspektive, die sowohl das imposante spätgotische Rathaus wie auch die auf der anderen Seite des „Grote Markt“ liegende Kirche Sankt Peter wirkungsvoll zusammenfügt.
Besonders reichhaltig ist auf diesem Bild die Figurenstaffage: Auf der linken Seite beobachten einige Wachposten zwei vorübergehenden Damen, daneben unterhält sich ein Priester mit drei kleinen Mädchen und dahinter ist der Platz dicht gefüllt mit Verkäufern, Spaziergängern und Kindern. Vorne rechts wiederum bringt der Maler den Betrachter mit einer Umzugsszene oder Haushaltsauflösung zum Schmunzeln.

Drei Jahre später malte Neher eine leicht veränderte zweite Fassung dieser Komposition. Sie tauchte im Juni dieses Jahres auf einer Antwerpener Auktion auf. Hier ist der Standort des Malers etwas nach hinten gerückt und die Staffage eine andere.

Das Gemälde wir in das von Günther Meier in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis aufgenommen.
Michael Neher, The Marketplace, Town Hall and St. Peter's Church in Leuven
Oil on canvas (relined). 58.7 x 73 cm.
Signed and dated lower left: Michael Neher 1854.

Provenance
Fallou Gallery, Berlin. - Auktionshaus Lepke, Berlin 1877. - Kunsthandel Gebr. Sandor, Munich 1920 - Dr Heinrich Weber, Kufstein - Dorotheum, Vienna 12.10.2010. - Acquired there

Literature
Friedrich von Boetticher: Malerweke des 19. Jahrhundert, 1941 edition, vol. II, p. 134, no. 72.

In 1854/1855, Michael Neher travelled along the Rhine river and to Flanders, where he painted some of his most significant works. According to Günther Meier, the present view of Leuven was also painted around this time. It is remarkable for its large format and its complex perspective, which brings together both the imposing late Gothic town hall and the church of St Peter on the other side of the ‘Grote Markt’ in a harmonious composition.

The work also features an impressive array of figures: We can see sentries observing two women walking past on the left, and beside them a priest is shown talking to a little girl, whilst the marketplace in the background is alive with merchants, adults and children walking about. In the front right we also see an amusing scene of a house move or estate sale.

Three years later, Neher painted a slightly amended version of this composition that appeared at auction in Antwerp in June of this year. In the work, the artist has moved slightly further back with his easel and included some slightly different figures.

The work will be included in the forthcoming Michael Neher catalogue raisonné currently being prepared by Günter Meier.
Michael Neher, Der Marktplatz. das Statdhaus und die Peterskirche in Leuven
Öl auf Leinwand (doubliert). 58,7 x 73 cm.
Signiert und datiert unten links: Michael Neher 1854.

Provenienz
Galerie Fallou, Berlin. - Auktionshaus Lepke, Berlin 1877. - Kunsthandel Gebr. Sandor, München 1920. - Dr. Heinrich Weber, Kufstein - Dorotheum, Wien 12.10.2010. - Dort erworben.

Literatur
Friedrich von Boetticher: Malerweke des 19. Jahrhundert, Ausgabe 1941, Bd. II, S. 134, Nr, 72

1854 / 1855 reiste Michael Neher an den Rhein und nach Flandern, wo er einige seiner Hauptwerke malte. Zu denen gehört nach Auskunft von Günther Meier auch die hier vorliegende Ansicht von Löwen. Bemerkenswert ist sie durch das große Format sowie durch ihre komplexe Perspektive, die sowohl das imposante spätgotische Rathaus wie auch die auf der anderen Seite des „Grote Markt“ liegende Kirche Sankt Peter wirkungsvoll zusammenfügt.
Besonders reichhaltig ist auf diesem Bild die Figurenstaffage: Auf der linken Seite beobachten einige Wachposten zwei vorübergehenden Damen, daneben unterhält sich ein Priester mit drei kleinen Mädchen und dahinter ist der Platz dicht gefüllt mit Verkäufern, Spaziergängern und Kindern. Vorne rechts wiederum bringt der Maler den Betrachter mit einer Umzugsszene oder Haushaltsauflösung zum Schmunzeln.

Drei Jahre später malte Neher eine leicht veränderte zweite Fassung dieser Komposition. Sie tauchte im Juni dieses Jahres auf einer Antwerpener Auktion auf. Hier ist der Standort des Malers etwas nach hinten gerückt und die Staffage eine andere.

Das Gemälde wir in das von Günther Meier in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis aufgenommen.

Romanticism and Realism. Vedutas, Landscapes and Genre Paintings from a Private Collection

Sale Date(s)
Lots: 98
Venue Address
Poststr. 21-22
Berlin
10178
Germany

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Vorbesichtigung

KÖLN
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Montag 7. Oktober, VERNISSAGE 18 Uhr
Dienstag 8. Oktober, 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch 9. Oktober, 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 10. Oktober, 10 – 17.30 Uhr
Freitag 11. Oktober, 10 – 17.30 Uhr
Samstag 12. Oktober, 10 – 16 Uhr

BERLIN
------------------------------
Sonntag 20. Oktober, VERNISSAGE 11 - 17 Uhr
Montag 21. Oktober, 10 – 17 Uhr
Dienstag 22. Oktober, 10 – 17 Uhr & AFTER WORK PREVIEW 17 – 20 Uhr
Mittwoch 23. Oktober, 10 – 17 Uhr
Donnerstag 24. Oktober, 10 – 17 Uhr
Freitag 25. Oktober, nur nach Vereinbarung

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/ Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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