Lot

15

Rudolf von Alt, View of Nuremberg with the Gothic Fountain and the Parish Church of St Lawrence

In Romanticism and Realism. Vedutas, Landscapes a...

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Rudolf von Alt, View of Nuremberg with the Gothic Fountain and the Parish Church of St Lawrence
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Berlin
Rudolf von Alt, View of Nuremberg with the Gothic Fountain and the Parish Church of St Lawrence
Oil on canvas. 48 x 38 cm..
Signed and dated lower left: R. Alt 864..

Provenance
Koller, Zürich 3.10.2002, lot 3083. - Acquired there.

Rudolf von Alt was born with artistic talent and a love of travelling. His father before him was already a veduta painter and Rudolf von Alt, born in 1815, was to follow in his footsteps to become the leading exponent of this genre in Austria. His fame and international success can be seen in the geographical reach of his numerous journeys. Initially he travelled around Vienna with his father and made the obligatory trip to Italy as a young artist; then to the various regions of Austria, and soon afterwards to the extended regions of the Austrian Dual Monarchy; finally we see him travelling, exhibiting and receiving honours throughout Europe. In fact, hardly a year went by in which Rudolf von Alt does not visit, sketch, and paint a new city in watercolours and oils - Nulla dies sine linea.

In 1863, Rudolf von Alt travelled to the Crimean Peninsula on behalf of the Tsar. The following year he undertook another long journey, this time to Kissingen, Salzburg, Venice and Nuremberg. During his stay in Nuremberg, he painted the view of St Lawrence with the ‘Beautiful Fountain’. Two watercolours showing the fountain have survived, dated 26 June and 2 August 1864 (see Walter Koschatzky and Gabriela Koschatzky-Elias: Rudolf von Alt, Vienna 2001, p. 381). They illustrate how Rudolf von Alt captured the monuments of the cities he visited in drawings and watercolours in order to later turn them into paintings.
Rudolf von Alt, Ansicht von Nürnberg mit dem gotischen Brunnen und der Pfarrkirche St. Lorenz
Öl auf Leinwand. 48 x 38 cm.
Signiert und datiert unten links: R. Alt 864.

Provenienz
Koller, Zürich 3.10.2002, Lot 3083. - Dort erworben.

Das künstlerische Talent wie auch die Reisefreudigkeit wurden Rudolf von Alt in die Wiege gelegt; sein Vater war bereits ein Vedutenmaler und der 1815 geborene Rudolf von Alt sollte zum führenden Vertreter dieses Faches in Österreich werden. Seine Bekanntheit und sein internationaler Erfolg lassen sich am geografischen Radius seiner zahlreichen Reisen ablesen. Zunächst sind es Wanderungen um Wien mit seinem Vater und die obligatorische Italienreise als junger Künstler; dann die verschiedenen Regionen Österreichs, bald darauf sind es bereits die erweiterten Regionen der österreichischen Doppelmonarchie, schließlich sehen wir ihn in ganz Europa reisen, ausstellen und Ehrungen in Empfang nehmen. Es vergeht in der Tat kaum ein Jahr, in dem Rudolf von Alt nicht eine neue Stadt besucht, skizziert, aquarelliert und malt – Nulla dies sine linea.
1863 hält sich Rudolf von Alt im Auftrag des Zaren auf der Krimhalbinsel auf, im Jahr darauf sehen wir ihn wieder auf einer langen Reise, dieses Mal nach Kissingen, Salzburg, Venedig und Nürnberg. Bei diesem Aufenthalt in Nürnberg entsteht die Ansicht von Sankt Lorenz mit dem „Schönen Brunnen“. Es haben sich zwei Aquarelle erhalten, die den Brunnen zeigen, sie sind auf den 26. Juni und 2. August 1864 datiert (vgl. Walter Koschatzky u. Gabriela Koschatzky-Elias: Rudolf von Alt, Wien 2001, S. 381). Sie verdeutlichen, wie Rudolf von Alt während seiner Aufenthalte in den Städten die Monumente in Zeichnungen und Aquarellen festhielt, um sie später zu Gemälden zu verarbeiten.
Rudolf von Alt, View of Nuremberg with the Gothic Fountain and the Parish Church of St Lawrence
Oil on canvas. 48 x 38 cm..
Signed and dated lower left: R. Alt 864..

Provenance
Koller, Zürich 3.10.2002, lot 3083. - Acquired there.

Rudolf von Alt was born with artistic talent and a love of travelling. His father before him was already a veduta painter and Rudolf von Alt, born in 1815, was to follow in his footsteps to become the leading exponent of this genre in Austria. His fame and international success can be seen in the geographical reach of his numerous journeys. Initially he travelled around Vienna with his father and made the obligatory trip to Italy as a young artist; then to the various regions of Austria, and soon afterwards to the extended regions of the Austrian Dual Monarchy; finally we see him travelling, exhibiting and receiving honours throughout Europe. In fact, hardly a year went by in which Rudolf von Alt does not visit, sketch, and paint a new city in watercolours and oils - Nulla dies sine linea.

In 1863, Rudolf von Alt travelled to the Crimean Peninsula on behalf of the Tsar. The following year he undertook another long journey, this time to Kissingen, Salzburg, Venice and Nuremberg. During his stay in Nuremberg, he painted the view of St Lawrence with the ‘Beautiful Fountain’. Two watercolours showing the fountain have survived, dated 26 June and 2 August 1864 (see Walter Koschatzky and Gabriela Koschatzky-Elias: Rudolf von Alt, Vienna 2001, p. 381). They illustrate how Rudolf von Alt captured the monuments of the cities he visited in drawings and watercolours in order to later turn them into paintings.
Rudolf von Alt, Ansicht von Nürnberg mit dem gotischen Brunnen und der Pfarrkirche St. Lorenz
Öl auf Leinwand. 48 x 38 cm.
Signiert und datiert unten links: R. Alt 864.

Provenienz
Koller, Zürich 3.10.2002, Lot 3083. - Dort erworben.

Das künstlerische Talent wie auch die Reisefreudigkeit wurden Rudolf von Alt in die Wiege gelegt; sein Vater war bereits ein Vedutenmaler und der 1815 geborene Rudolf von Alt sollte zum führenden Vertreter dieses Faches in Österreich werden. Seine Bekanntheit und sein internationaler Erfolg lassen sich am geografischen Radius seiner zahlreichen Reisen ablesen. Zunächst sind es Wanderungen um Wien mit seinem Vater und die obligatorische Italienreise als junger Künstler; dann die verschiedenen Regionen Österreichs, bald darauf sind es bereits die erweiterten Regionen der österreichischen Doppelmonarchie, schließlich sehen wir ihn in ganz Europa reisen, ausstellen und Ehrungen in Empfang nehmen. Es vergeht in der Tat kaum ein Jahr, in dem Rudolf von Alt nicht eine neue Stadt besucht, skizziert, aquarelliert und malt – Nulla dies sine linea.
1863 hält sich Rudolf von Alt im Auftrag des Zaren auf der Krimhalbinsel auf, im Jahr darauf sehen wir ihn wieder auf einer langen Reise, dieses Mal nach Kissingen, Salzburg, Venedig und Nürnberg. Bei diesem Aufenthalt in Nürnberg entsteht die Ansicht von Sankt Lorenz mit dem „Schönen Brunnen“. Es haben sich zwei Aquarelle erhalten, die den Brunnen zeigen, sie sind auf den 26. Juni und 2. August 1864 datiert (vgl. Walter Koschatzky u. Gabriela Koschatzky-Elias: Rudolf von Alt, Wien 2001, S. 381). Sie verdeutlichen, wie Rudolf von Alt während seiner Aufenthalte in den Städten die Monumente in Zeichnungen und Aquarellen festhielt, um sie später zu Gemälden zu verarbeiten.

Romanticism and Realism. Vedutas, Landscapes and Genre Paintings from a Private Collection

Sale Date(s)
Lots: 98
Venue Address
Poststr. 21-22
Berlin
10178
Germany

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Vorbesichtigung

KÖLN
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Montag 7. Oktober, VERNISSAGE 18 Uhr
Dienstag 8. Oktober, 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch 9. Oktober, 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 10. Oktober, 10 – 17.30 Uhr
Freitag 11. Oktober, 10 – 17.30 Uhr
Samstag 12. Oktober, 10 – 16 Uhr

BERLIN
------------------------------
Sonntag 20. Oktober, VERNISSAGE 11 - 17 Uhr
Montag 21. Oktober, 10 – 17 Uhr
Dienstag 22. Oktober, 10 – 17 Uhr & AFTER WORK PREVIEW 17 – 20 Uhr
Mittwoch 23. Oktober, 10 – 17 Uhr
Donnerstag 24. Oktober, 10 – 17 Uhr
Freitag 25. Oktober, nur nach Vereinbarung

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

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4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/ Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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