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Heinrich Campendonk, Liegender Akt
Oil on canvas with herringbone pattern. 60 x 125 cm. Framed under glass. Signed and dated 'Campendonk 1918' in black lower right. - In excellent condition.
Firmenich 713
Provenance
Estate of the artist; thenceforth owned by the Campendonk family
Exhibitions
New York 1925 (Société Anonyme Museum of Modern Art), Heinrich Campendonk, no. 13-1 (label verso); Krefeld/Munich/Emden 1989/1990 (Kaiser Wilhelm Museum/Städtische Galerie im Lenbachhaus/Kunsthalle), Heinrich Campendonk - Ein Maler des Blauen Reiter, cat. no. 72, with col. ill. (label verso); Dauerleihgabe Wilhelm-Hack-Museum Ludwigshafen, 2004-2016 (label verso); long term loan Museum Penzberg, Sammlung Campendonk 2016-2024
The fascinating painting “Liegender Akt” belongs to the important phase in Heinrich Campendonk’s work which lasted from 1917 to 1920 in the Bavarian town of Seeshaupt. Here, having deliberately chosen to live in seclusion, he reflected on the themes and painting techniques of his friend Franz Marc, which he developed into a personal style featuring gently flowing forms and large, calm fields of intense colour.
Campendonk’s move to Seeshaupt on Lake Starnberg in 1916 was preceded by a general and personal new beginning: his friends and fellow painters Macke and Marc had fallen in the war in 1914 and 1916, Kandinsky and Jawlensky had been forced to leave Germany for political reasons and various groups of artists, including “Der Blaue Reiter”, were in the process of breaking up. Only after Campendonk had got over Marc’s death and the circumstances of his life had become more stable did he find the peace of mind to concentrate on his work again and to develop his previously cubist and angular pictorial idiom through softer, round forms. Thematically, he remained attached to representational motifs and repeatedly created compositions featuring a central human figure surrounded by animals and plants.
In this sense, he has also developed a reclining female nude on the right in our picture and has placed a cow looking in that direction at her side. Behind the suggestive depiction of a tree on the left, we find another woman with a cow entirely immersed in red. Diagonal lines running across the picture plane define and dynamise the composition. Suggestions of prisms and circles lead in contrary directions and convey a sense of depth. Proceeding from the watercolours of those years, he has selected red, blue, green and yellow as expressively bold primary colours, which he understood how to further intensify by means of brighter spaces defined by light. The two women and animals, who are completely unconnected with one another, seem to hover on top of the canvas, and they transform the painting into a paradisal dream image removed from any sort of temporality. More than almost any other work from this period, “Liegender Akt” mesmerises viewers while nonetheless preventing them from fully grasping its motifs. With this painting, Campendonk began a process of development that would lead him far beyond the principles of “Der Blaue Reiter”.
Öl auf Leinwand mit Fischgrätstruktur. 60 x 125 cm. Unter Glas gerahmt. Unten rechts schwarz signiert und datiert 'Campendonk 1918'. - In tadellosem Zustand.
Firmenich 713
Provenienz
Nachlass des Künstlers; bis heute im Besitz der Familie Campendonk
Ausstellungen
New York 1925 (Société Anonyme Museum of Modern Art), Heinrich Campendonk, Nr. 13-1 (mit rückwärtigem Etikett); Krefeld/München/Emden 1989/1990 (Kaiser Wilhelm Museum/Städtische Galerie im Lenbachhaus/Kunsthalle), Heinrich Campendonk - Ein Maler des Blauen Reiter, Kat. Nr. 72, mit Farbabb. (mit rückwärtigem Etikett); Dauerleihgabe Wilhelm-Hack-Museum Ludwigshafen, 2004-2016 (mit rückseitigem Klebezettel); Dauerleihgabe Museum Penzberg, Sammlung Campendonk 2016-2024
Das faszinierende Gemälde „Liegender Akt“ gehört in die bedeutende Schaffensphase Heinrich Campendonks aus der Zeit von 1917 bis 1920 im bayerischen Seeshaupt. In bewusst gewählter Abgeschiedenheit besann er sich hier auf die Themen und Maltechniken seines Freundes Franz Marc, die er zu einem persönlichen Stil mit weich fließenden Formen und großen ruhigen Flächen von intensiver Farbigkeit weiterentwickelte.
Der Umzug Campendonks 1916 nach Seeshaupt am Starnberger See ging ein allgemeiner und persönlicher Neuanfang voraus: 1914 und 1916 waren seine Malerfreunde Macke und Marc im Krieg gefallen, Kandinsky und Jawlensky mussten aus politischen Gründen Deutschland verlassen und die verschiedenen Künstlerkreise, unter diesen der „Blaue Reiter“, waren in Auflösung begriffen. Erst nachdem er den Tod Marcs überwunden und sich seine Lebenssituation konsolidiert hatte, fand er die innere Ruhe, sich wieder auf sein Schaffen zu konzentrieren und die vormals kubistisch-kantige Bildsprache durch weichere, runde Formen fortzuführen. Thematisch hielt er an gegenständlichen Motiven fest und schuf immer wieder Kompositionen mit einer zentralen menschlichen Gestalt, umgeben von Tieren und Pflanzen.
In diesem Sinne entwarf er auch für unser Gemälde einen liegenden, weiblichen Akt rechts, der von einem in dieselbe Richtung weisenden Rind flankiert wird. Hinter einem angedeuteten Baum links befindet sich – ganz in Rot getaucht – eine weitere Frau mit Rind. Quer über die Bildfläche gezogene Diagonalen bestimmen und dynamisieren die Komposition. Angedeutete Prismen und Kreise geben konträre Richtungen an und vermitteln Tiefenwirkung. Ausgehend von den Aquarellen dieser Jahre wählte er mit Rot, Blau, Grün und Gelb expressiv-satte Primärfarben, die er durch hellere Lichträume noch zu steigern wusste. Die beiden Frauen und Tiere, die keinerlei Beziehung zueinander aufnehmen, scheinen auf der Leinwand zu schweben und verwandeln das Gemälde zu einem paradiesischen Traumbild, das jeglicher Zeitlichkeit enthoben ist. Wie kaum ein anderes Werk aus dieser Zeit zieht der „Liegende Akt“ den Betrachter in seinen Bann und lässt ihn seine Motive doch nicht erfassen. Mit diesem Bild setzte Campendonk zu einer Entwicklung an, die ihn über die Prinzipien des „Blauen Reiter“ weit hinausführte.
Oil on canvas with herringbone pattern. 60 x 125 cm. Framed under glass. Signed and dated 'Campendonk 1918' in black lower right. - In excellent condition.
Firmenich 713
Provenance
Estate of the artist; thenceforth owned by the Campendonk family
Exhibitions
New York 1925 (Société Anonyme Museum of Modern Art), Heinrich Campendonk, no. 13-1 (label verso); Krefeld/Munich/Emden 1989/1990 (Kaiser Wilhelm Museum/Städtische Galerie im Lenbachhaus/Kunsthalle), Heinrich Campendonk - Ein Maler des Blauen Reiter, cat. no. 72, with col. ill. (label verso); Dauerleihgabe Wilhelm-Hack-Museum Ludwigshafen, 2004-2016 (label verso); long term loan Museum Penzberg, Sammlung Campendonk 2016-2024
The fascinating painting “Liegender Akt” belongs to the important phase in Heinrich Campendonk’s work which lasted from 1917 to 1920 in the Bavarian town of Seeshaupt. Here, having deliberately chosen to live in seclusion, he reflected on the themes and painting techniques of his friend Franz Marc, which he developed into a personal style featuring gently flowing forms and large, calm fields of intense colour.
Campendonk’s move to Seeshaupt on Lake Starnberg in 1916 was preceded by a general and personal new beginning: his friends and fellow painters Macke and Marc had fallen in the war in 1914 and 1916, Kandinsky and Jawlensky had been forced to leave Germany for political reasons and various groups of artists, including “Der Blaue Reiter”, were in the process of breaking up. Only after Campendonk had got over Marc’s death and the circumstances of his life had become more stable did he find the peace of mind to concentrate on his work again and to develop his previously cubist and angular pictorial idiom through softer, round forms. Thematically, he remained attached to representational motifs and repeatedly created compositions featuring a central human figure surrounded by animals and plants.
In this sense, he has also developed a reclining female nude on the right in our picture and has placed a cow looking in that direction at her side. Behind the suggestive depiction of a tree on the left, we find another woman with a cow entirely immersed in red. Diagonal lines running across the picture plane define and dynamise the composition. Suggestions of prisms and circles lead in contrary directions and convey a sense of depth. Proceeding from the watercolours of those years, he has selected red, blue, green and yellow as expressively bold primary colours, which he understood how to further intensify by means of brighter spaces defined by light. The two women and animals, who are completely unconnected with one another, seem to hover on top of the canvas, and they transform the painting into a paradisal dream image removed from any sort of temporality. More than almost any other work from this period, “Liegender Akt” mesmerises viewers while nonetheless preventing them from fully grasping its motifs. With this painting, Campendonk began a process of development that would lead him far beyond the principles of “Der Blaue Reiter”.
Öl auf Leinwand mit Fischgrätstruktur. 60 x 125 cm. Unter Glas gerahmt. Unten rechts schwarz signiert und datiert 'Campendonk 1918'. - In tadellosem Zustand.
Firmenich 713
Provenienz
Nachlass des Künstlers; bis heute im Besitz der Familie Campendonk
Ausstellungen
New York 1925 (Société Anonyme Museum of Modern Art), Heinrich Campendonk, Nr. 13-1 (mit rückwärtigem Etikett); Krefeld/München/Emden 1989/1990 (Kaiser Wilhelm Museum/Städtische Galerie im Lenbachhaus/Kunsthalle), Heinrich Campendonk - Ein Maler des Blauen Reiter, Kat. Nr. 72, mit Farbabb. (mit rückwärtigem Etikett); Dauerleihgabe Wilhelm-Hack-Museum Ludwigshafen, 2004-2016 (mit rückseitigem Klebezettel); Dauerleihgabe Museum Penzberg, Sammlung Campendonk 2016-2024
Das faszinierende Gemälde „Liegender Akt“ gehört in die bedeutende Schaffensphase Heinrich Campendonks aus der Zeit von 1917 bis 1920 im bayerischen Seeshaupt. In bewusst gewählter Abgeschiedenheit besann er sich hier auf die Themen und Maltechniken seines Freundes Franz Marc, die er zu einem persönlichen Stil mit weich fließenden Formen und großen ruhigen Flächen von intensiver Farbigkeit weiterentwickelte.
Der Umzug Campendonks 1916 nach Seeshaupt am Starnberger See ging ein allgemeiner und persönlicher Neuanfang voraus: 1914 und 1916 waren seine Malerfreunde Macke und Marc im Krieg gefallen, Kandinsky und Jawlensky mussten aus politischen Gründen Deutschland verlassen und die verschiedenen Künstlerkreise, unter diesen der „Blaue Reiter“, waren in Auflösung begriffen. Erst nachdem er den Tod Marcs überwunden und sich seine Lebenssituation konsolidiert hatte, fand er die innere Ruhe, sich wieder auf sein Schaffen zu konzentrieren und die vormals kubistisch-kantige Bildsprache durch weichere, runde Formen fortzuführen. Thematisch hielt er an gegenständlichen Motiven fest und schuf immer wieder Kompositionen mit einer zentralen menschlichen Gestalt, umgeben von Tieren und Pflanzen.
In diesem Sinne entwarf er auch für unser Gemälde einen liegenden, weiblichen Akt rechts, der von einem in dieselbe Richtung weisenden Rind flankiert wird. Hinter einem angedeuteten Baum links befindet sich – ganz in Rot getaucht – eine weitere Frau mit Rind. Quer über die Bildfläche gezogene Diagonalen bestimmen und dynamisieren die Komposition. Angedeutete Prismen und Kreise geben konträre Richtungen an und vermitteln Tiefenwirkung. Ausgehend von den Aquarellen dieser Jahre wählte er mit Rot, Blau, Grün und Gelb expressiv-satte Primärfarben, die er durch hellere Lichträume noch zu steigern wusste. Die beiden Frauen und Tiere, die keinerlei Beziehung zueinander aufnehmen, scheinen auf der Leinwand zu schweben und verwandeln das Gemälde zu einem paradiesischen Traumbild, das jeglicher Zeitlichkeit enthoben ist. Wie kaum ein anderes Werk aus dieser Zeit zieht der „Liegende Akt“ den Betrachter in seinen Bann und lässt ihn seine Motive doch nicht erfassen. Mit diesem Bild setzte Campendonk zu einer Entwicklung an, die ihn über die Prinzipien des „Blauen Reiter“ weit hinausführte.
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
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Important Information
Versteigerung Sale
Köln Cologne
Dienstag 4. Juni Tuesday 4 June 2024
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 70
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.