Lot

38

Henri Laurens, Femme couchée (de face)

In Evening Sale - Modern and Contemporary Art

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Köln
Henri Laurens, Femme couchée (de face)
Bronze relief. 14 x 39.6 cm. Unsigned. One of 6 casts. - Fine dark patina, partly with bronze-coloured highlights.

Hofmann 103

Provenance
Galerie Louise Leiris, Paris (with enclosed document); Galerie René Ziegler, Zurich (1986); Private collection, Hesse

Exhibitions
Lugano 1986 (Galerie Pieter Coray), Henri Laurens cubista, cat. no. 21, with col. ill.

Literature
Cf. Marthe Laurens, Henri Laurens. Sculpteur 1885-1954, Paris 1955, no. IV, p. 95, with ill.; Henri Laurens, exhib. cat. Haus am Waldsee, Berlin 1956, cat. no. 6; Henri Laurens. Plastiken, Grafiken, Zeichnungen, exhib. cat. Kunsthalle Bielefeld 1972, cat. no. 4; Henri Laurens (1885-1954). Skulpturen, Collagen, Zeichnungen, Aquarelle, Druckgraphik, exhib. cat. Sprengel Museum, Hanover 1985, cat. no. 3

When the French sculptor Henri Laurens met Georges Braque in 1912, the painter passed the ideas and techniques of cubism on to him. After initially trying out this new fragmentation of form on three-dimensional constructions made out of wood, iron and plaster, Laurens turned to the figure around 1920/21, sometimes forming them out of terracotta and sometimes having them cast in bronze.
For “Femme couchée, de face”, he utilised the possibilities offered by the relief to depict a reclining female nude that nearly fills the entire image. Using cubist techniques for the fragmentation of form, he has succeeded in depicting the nude from every side – the head with its long hair is turned to the left, the torso faces towards us and the belly and curve of the buttocks point upwards on a single visual plane. As in the case of Laurens’s still lifes, what interested the artist here is the interplay of the individual forms, which have been geometrised and arranged so that they merge into a single unit. At the same time, there is an alternation between flowing, curvilinear forms and hard-edged, angular elements. When asked about the process behind this, Laurens responded: “When I begin a sculpture, I have only a vague idea of what I wish to make. For example, I have the idea of a woman […].But before my sculpture is a depiction of some thing, it is a sculptural fact, a series of sculptural events in my imagination […]” (cited in “Die unbekannte Sammlung aus Bielefeld”, exh. cat. Bonn 2011, p. 130).
This bronze relief is from the Parisian gallery of Louise Leiris, who took over the representation of Henri Lauren from her father-in-law, Daniel Henry Kahnweiler. The latter had discovered the artist and, looking back, he wrote: “I have pointed out often enough how important Henri Laurens’s work appears to me. His part in the ‘grand epoch’ of cubism can hardly be estimated highly enough” (cited in Werner Hofmann, Henri Laurens, Stuttgart 1970, p. 50).
Henri Laurens, Femme couchée (de face)
Bronzerelief. 14 x 39,6 cm. Unbezeichnet. Einer von 8 Güssen. - Mit schöner dunkler Patina, teils bronzefarben aufgelichtet.

Hofmann 103

Provenienz
Galerie Louise Leiris, Paris (mit beiliegendem Beleg); Galerie René Ziegler, Zürich (1986); Privatsammlung Hessen

Ausstellungen
Lugano 1986 (Galerie Pieter Coray), Henri Laurens cubista, Kat. Nr. 21, mit Farbabb.

Literatur
Vgl. Marthe Laurens, Henri Laurens. Sculpteur 1885-1954, Paris 1955, Nr. IV, S. 95, mit Abb.; Henri Laurens, Ausst. Kat. Haus am Waldsee, Berlin 1956, Kat. Nr. 6; Henri Laurens. Plastiken, Grafiken, Zeichnungen, Ausst. Kat. Kunsthalle Bielefeld 1972, Kat. Nr. 4; Henri Laurens (1885-1954). Skulpturen, Collagen, Zeichnungen, Aquarelle, Druckgraphik, Ausst. Kat. Sprengel Museum, Hannover 1985, Kat. Nr. 3

Als der französische Bildhauer Henri Laurens 1912 Georges Braque kennenlernte, vermittelte ihm dieser die Ideen und Techniken des Kubismus. Nachdem Laurens die neue Formzerlegung zunächst an plastischen Konstruktionen aus Holz, Eisen und Gips erprobt hatte, wandte er sich um 1920 der Figur zu, die er teils aus Terracotta formte, teils in Bronze gießen ließ.
Für die „Femme couchée, de face“ nutzte er die Möglichkeiten des Reliefs, um einen liegenden, weiblichen Akt nahezu formatfüllend darzustellen. Mit den Mitteln der kubistischen Formzerlegung gelang es ihm, den Akt allansichtig zu zeigen – den Kopf mit langem Haar nach links gewandt, der Oberkörper en face sowie der Bauch und die Gesäßrundung in einer Bildebene nach oben zeigend. Wie bei den Stillleben ging es Laurens hier um das Zusammenspiel der Einzelformen, die geometrisiert und geordnet zu einer Einheit verschmolzen werden. Dabei wechseln sich geschwungene Formen und scharfkantig-eckige Elemente ab. Auf die Frage nach seiner Vorgehensweise antwortete Laurens: „Wenn ich eine Skulptur beginne, habe ich von dem, was ich machen möchte, nur eine vage Idee. Ich habe zum Bespiel die Idee einer Frau […]. Doch bevor meine Skulptur die Darstellung von irgendetwas ist, ist sie [...] eine Folge plastischer Geschehnisse meiner Vorstellung […].“ (zit. aus „Die unbekannte Sammlung aus Bielefeld“, Ausst. Kat. Bonn 2011, S. 130).
Das Bronzerelief stammt aus der Galerie von Louise Leiris in Paris, die die künstlerische Vertretung des Bildhauers von ihrem Schwager Daniel Henry Kahnweiler übernommen hatte. Dieser hatte Laurens entdeckt und schrieb rückblickend: „Ich habe oft genug darauf hingewiesen, wie bedeutend mir das Werk Henri Laurens‘ erscheint. Sein Anteil an der ‚großen Epoche‘ des Kubismus kann man kaum hoch genug einschätzen.“ (zit. nach Werner Hofmann, Henri Laurens, Stuttgart 1970, S. 50).
Henri Laurens, Femme couchée (de face)
Bronze relief. 14 x 39.6 cm. Unsigned. One of 6 casts. - Fine dark patina, partly with bronze-coloured highlights.

Hofmann 103

Provenance
Galerie Louise Leiris, Paris (with enclosed document); Galerie René Ziegler, Zurich (1986); Private collection, Hesse

Exhibitions
Lugano 1986 (Galerie Pieter Coray), Henri Laurens cubista, cat. no. 21, with col. ill.

Literature
Cf. Marthe Laurens, Henri Laurens. Sculpteur 1885-1954, Paris 1955, no. IV, p. 95, with ill.; Henri Laurens, exhib. cat. Haus am Waldsee, Berlin 1956, cat. no. 6; Henri Laurens. Plastiken, Grafiken, Zeichnungen, exhib. cat. Kunsthalle Bielefeld 1972, cat. no. 4; Henri Laurens (1885-1954). Skulpturen, Collagen, Zeichnungen, Aquarelle, Druckgraphik, exhib. cat. Sprengel Museum, Hanover 1985, cat. no. 3

When the French sculptor Henri Laurens met Georges Braque in 1912, the painter passed the ideas and techniques of cubism on to him. After initially trying out this new fragmentation of form on three-dimensional constructions made out of wood, iron and plaster, Laurens turned to the figure around 1920/21, sometimes forming them out of terracotta and sometimes having them cast in bronze.
For “Femme couchée, de face”, he utilised the possibilities offered by the relief to depict a reclining female nude that nearly fills the entire image. Using cubist techniques for the fragmentation of form, he has succeeded in depicting the nude from every side – the head with its long hair is turned to the left, the torso faces towards us and the belly and curve of the buttocks point upwards on a single visual plane. As in the case of Laurens’s still lifes, what interested the artist here is the interplay of the individual forms, which have been geometrised and arranged so that they merge into a single unit. At the same time, there is an alternation between flowing, curvilinear forms and hard-edged, angular elements. When asked about the process behind this, Laurens responded: “When I begin a sculpture, I have only a vague idea of what I wish to make. For example, I have the idea of a woman […].But before my sculpture is a depiction of some thing, it is a sculptural fact, a series of sculptural events in my imagination […]” (cited in “Die unbekannte Sammlung aus Bielefeld”, exh. cat. Bonn 2011, p. 130).
This bronze relief is from the Parisian gallery of Louise Leiris, who took over the representation of Henri Lauren from her father-in-law, Daniel Henry Kahnweiler. The latter had discovered the artist and, looking back, he wrote: “I have pointed out often enough how important Henri Laurens’s work appears to me. His part in the ‘grand epoch’ of cubism can hardly be estimated highly enough” (cited in Werner Hofmann, Henri Laurens, Stuttgart 1970, p. 50).
Henri Laurens, Femme couchée (de face)
Bronzerelief. 14 x 39,6 cm. Unbezeichnet. Einer von 8 Güssen. - Mit schöner dunkler Patina, teils bronzefarben aufgelichtet.

Hofmann 103

Provenienz
Galerie Louise Leiris, Paris (mit beiliegendem Beleg); Galerie René Ziegler, Zürich (1986); Privatsammlung Hessen

Ausstellungen
Lugano 1986 (Galerie Pieter Coray), Henri Laurens cubista, Kat. Nr. 21, mit Farbabb.

Literatur
Vgl. Marthe Laurens, Henri Laurens. Sculpteur 1885-1954, Paris 1955, Nr. IV, S. 95, mit Abb.; Henri Laurens, Ausst. Kat. Haus am Waldsee, Berlin 1956, Kat. Nr. 6; Henri Laurens. Plastiken, Grafiken, Zeichnungen, Ausst. Kat. Kunsthalle Bielefeld 1972, Kat. Nr. 4; Henri Laurens (1885-1954). Skulpturen, Collagen, Zeichnungen, Aquarelle, Druckgraphik, Ausst. Kat. Sprengel Museum, Hannover 1985, Kat. Nr. 3

Als der französische Bildhauer Henri Laurens 1912 Georges Braque kennenlernte, vermittelte ihm dieser die Ideen und Techniken des Kubismus. Nachdem Laurens die neue Formzerlegung zunächst an plastischen Konstruktionen aus Holz, Eisen und Gips erprobt hatte, wandte er sich um 1920 der Figur zu, die er teils aus Terracotta formte, teils in Bronze gießen ließ.
Für die „Femme couchée, de face“ nutzte er die Möglichkeiten des Reliefs, um einen liegenden, weiblichen Akt nahezu formatfüllend darzustellen. Mit den Mitteln der kubistischen Formzerlegung gelang es ihm, den Akt allansichtig zu zeigen – den Kopf mit langem Haar nach links gewandt, der Oberkörper en face sowie der Bauch und die Gesäßrundung in einer Bildebene nach oben zeigend. Wie bei den Stillleben ging es Laurens hier um das Zusammenspiel der Einzelformen, die geometrisiert und geordnet zu einer Einheit verschmolzen werden. Dabei wechseln sich geschwungene Formen und scharfkantig-eckige Elemente ab. Auf die Frage nach seiner Vorgehensweise antwortete Laurens: „Wenn ich eine Skulptur beginne, habe ich von dem, was ich machen möchte, nur eine vage Idee. Ich habe zum Bespiel die Idee einer Frau […]. Doch bevor meine Skulptur die Darstellung von irgendetwas ist, ist sie [...] eine Folge plastischer Geschehnisse meiner Vorstellung […].“ (zit. aus „Die unbekannte Sammlung aus Bielefeld“, Ausst. Kat. Bonn 2011, S. 130).
Das Bronzerelief stammt aus der Galerie von Louise Leiris in Paris, die die künstlerische Vertretung des Bildhauers von ihrem Schwager Daniel Henry Kahnweiler übernommen hatte. Dieser hatte Laurens entdeckt und schrieb rückblickend: „Ich habe oft genug darauf hingewiesen, wie bedeutend mir das Werk Henri Laurens‘ erscheint. Sein Anteil an der ‚großen Epoche‘ des Kubismus kann man kaum hoch genug einschätzen.“ (zit. nach Werner Hofmann, Henri Laurens, Stuttgart 1970, S. 50).

Evening Sale - Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 1-70
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Important Information

Versteigerung Sale
Köln Cologne
Dienstag 4. Juni Tuesday 4 June 2024
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 70

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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