548
John Heartfield, Niemals wieder!
In Photography
Gelatin silver print, printed c. 1960. 95.2 x 68 cm.
Provenance
Christie's New York, April 8, 1998, lot 258; private collection, Rhineland
Literature
Wieland Herzfelde (ed.), John Heartfield. Leben und Werk, Dresden 1962, ill. p. 225 (variant); Deutsche Akademie der Künste, Berlin (ed.), John Heartfield. Photomontages, exhib.cat. Institute of Contemporary Arts, London 1969, plate 136 (here dated: 1960); John Heartfield, Plakate/Fotomontagen, Berlin 1978, ill. on front cover; vgl. Angela Lammert (ed.), John Heartfield. Fotografie plus Dynamit, exhib.cat. Akademie der Künste, Berlin i.a., Munich 2020, ill. pp. 2, 4/5 , 266/267, 287 (variants)
The motif of the dove of peace on a bayonet was originally published as a collage with the text "Der Sinn von Genf. Wo das Kapital lebt, kann der Friede nicht leben!" as the cover of the socialist AIZ (Arbeiter-Illustrierte-Zeitung, Vol. 11, 1932, issue 48). In 1939 it was used once again as the cover of the British magazine 'Direction' (Vol. 2, 1939, issue 8) under the heading 'Exiled German Writers'.
The version presented here, with the anti-war formula "Never again!" is a poster design from 1959, based on a painted-over version from 1941, which Heartfield had designed on the occasion of the German invasion of Russia.
Heartfield had returned to Germany from his exile in Britain in 1950, where he lived in the GDR. After his political rehabilitation, he was able to work as a designer, thanks to the support of Bertold Brecht et al., and received artistic recognition.
Gelatinesilberabzug um 1960. 95,2 x 68 cm.
Provenienz
Christie's New York, 8. April 1998, Lot 258; Privatsammlung, Rheinland
Literatur
Wieland Herzfelde (Hg.), John Heartfield. Leben und Werk, Dresden 1962, S. 225 mit Abb. (Variante); Deutsche Akademie der Künste, Berlin (Hg.), John Heartfield. Photomontages, Ausst.kat. Institute of Contemporary Arts, London 1969, Tafel 136 (hier datiert: 1960); John Heartfield, Plakate/Fotomontagen, Berlin 1978, Abb. auf dem Buchtitel; vgl. Angela Lammert (Hg.), John Heartfield. Fotografie plus Dynamit, Ausst.kat. Akademie der Künste, Berlin u.a., München 2020, S. 2, 4/5, 266/267, 287 mit Abbn. (Varianten)
Das Motiv der Friedenstaube auf einem Bajonett war ursprünglich als Collage mit dem Text "Der Sinn von Genf. Wo das Kapital lebt, kann der Friede nicht leben!" als Titelblatt der sozialistischen AIZ (Arbeiter-Illustrierte-Zeitung, 11. Jg., 1932, Heft 48) erschienen. 1939 fand es noch einmal auf dem Cover der britischen Zeitschrift 'Direction' (2. Jg., 1939, Heft 8) Verwendung unter der Überschrift 'Exiled German Writers'.
In der hier vorliegenden Form mit der Antikriegsformel "Niemals wieder!" handelt es sich um einen Plakatentwurf von 1959, basierend auf einer übermalten Fassung von 1941, die Heartfield anlässlich des deutschen Überfalls auf Russland entworfen hatte. Heartfield war 1950 aus dem britischen Exil nach Deutschland zurückgekehrt, wo er in der DDR lebte und nach seiner politischen Rehabilitierung, u.a. dank der Unterstützung Bertold Brechts, als Entwerfer arbeiten konnte und künstlerische Würdigung erfuhr.
Gelatin silver print, printed c. 1960. 95.2 x 68 cm.
Provenance
Christie's New York, April 8, 1998, lot 258; private collection, Rhineland
Literature
Wieland Herzfelde (ed.), John Heartfield. Leben und Werk, Dresden 1962, ill. p. 225 (variant); Deutsche Akademie der Künste, Berlin (ed.), John Heartfield. Photomontages, exhib.cat. Institute of Contemporary Arts, London 1969, plate 136 (here dated: 1960); John Heartfield, Plakate/Fotomontagen, Berlin 1978, ill. on front cover; vgl. Angela Lammert (ed.), John Heartfield. Fotografie plus Dynamit, exhib.cat. Akademie der Künste, Berlin i.a., Munich 2020, ill. pp. 2, 4/5 , 266/267, 287 (variants)
The motif of the dove of peace on a bayonet was originally published as a collage with the text "Der Sinn von Genf. Wo das Kapital lebt, kann der Friede nicht leben!" as the cover of the socialist AIZ (Arbeiter-Illustrierte-Zeitung, Vol. 11, 1932, issue 48). In 1939 it was used once again as the cover of the British magazine 'Direction' (Vol. 2, 1939, issue 8) under the heading 'Exiled German Writers'.
The version presented here, with the anti-war formula "Never again!" is a poster design from 1959, based on a painted-over version from 1941, which Heartfield had designed on the occasion of the German invasion of Russia.
Heartfield had returned to Germany from his exile in Britain in 1950, where he lived in the GDR. After his political rehabilitation, he was able to work as a designer, thanks to the support of Bertold Brecht et al., and received artistic recognition.
Gelatinesilberabzug um 1960. 95,2 x 68 cm.
Provenienz
Christie's New York, 8. April 1998, Lot 258; Privatsammlung, Rheinland
Literatur
Wieland Herzfelde (Hg.), John Heartfield. Leben und Werk, Dresden 1962, S. 225 mit Abb. (Variante); Deutsche Akademie der Künste, Berlin (Hg.), John Heartfield. Photomontages, Ausst.kat. Institute of Contemporary Arts, London 1969, Tafel 136 (hier datiert: 1960); John Heartfield, Plakate/Fotomontagen, Berlin 1978, Abb. auf dem Buchtitel; vgl. Angela Lammert (Hg.), John Heartfield. Fotografie plus Dynamit, Ausst.kat. Akademie der Künste, Berlin u.a., München 2020, S. 2, 4/5, 266/267, 287 mit Abbn. (Varianten)
Das Motiv der Friedenstaube auf einem Bajonett war ursprünglich als Collage mit dem Text "Der Sinn von Genf. Wo das Kapital lebt, kann der Friede nicht leben!" als Titelblatt der sozialistischen AIZ (Arbeiter-Illustrierte-Zeitung, 11. Jg., 1932, Heft 48) erschienen. 1939 fand es noch einmal auf dem Cover der britischen Zeitschrift 'Direction' (2. Jg., 1939, Heft 8) Verwendung unter der Überschrift 'Exiled German Writers'.
In der hier vorliegenden Form mit der Antikriegsformel "Niemals wieder!" handelt es sich um einen Plakatentwurf von 1959, basierend auf einer übermalten Fassung von 1941, die Heartfield anlässlich des deutschen Überfalls auf Russland entworfen hatte. Heartfield war 1950 aus dem britischen Exil nach Deutschland zurückgekehrt, wo er in der DDR lebte und nach seiner politischen Rehabilitierung, u.a. dank der Unterstützung Bertold Brechts, als Entwerfer arbeiten konnte und künstlerische Würdigung erfuhr.
Photography
Sale Date(s)
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Important Information
Versteigerung Sale
Köln Cologne
Dienstag 4. Juni 2024 Tuesday 4 June
Photographie 1246
14 Uhr 2 pm Lot 500 – 682
Evening Sale 1247
18 Uhr 6 pm Lot 1-70
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.