Lot

413

A museum-quality, silver gilt mounted ivory tankard

In Decorative Arts

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Köln
A museum-quality, silver gilt mounted ivory tankard
Vessel of oval section with scroll handle, domed hinged lid and rounded basal ring with palmette frieze. The ivory shell finely carved with a depiction of a battle scene. The lid with corresponding finely chased repoussé decor and a carved group of two opposing warriors as a finial. The raised arm of the standing figure missing. H 33.5 cm, weight 2,098 g.
Marks of Johann Eißler, 1688 - 1692. the carvings attributed to Johann Michael Hornung, Schwäbisch Hall.

This tankard depicts a dramatic cavalry battle against Ottoman warriors, referring to the legendary battle during the Second Turkish Siege of Vienna in 1683. The soldiers of the Ottoman army are depicted here, clearly distinguishable, in oriental costume, with turbans and moustaches, while their opponents from the imperial army of Leopold I are fighting either in contemporary clothing of the 16th century or in classical style armour with Roman breastplates.
The group of figures on the lid symbolises the defeat of the Ottomans by the imperial army and the triumph of Christianity over the 'infidels'.

Certificate
Sales permit DE-K-240325-149 for the EU internal market has been obtained.

Provenance
Auctioned by Fscher Lucerne, 31 August 1933: Rütschi Collection, Zurich; auctioned by Fischer Lucerne, 16 - 20 June 1953; Hessian private collection.

Literature
Cf. a tankard and cover by Eißler of almost identical design and decor in the Grünes Gewölbe, Dresden, illus. in Jutta Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, no. II.12. Cf. also an ivory tankard by Eißler in the collection of the Margraves and Grand Dukes of Baden, auctioned by Sotheby's in 1995, lot 482. The present tankard is illustrated in Weltkunst, issue 12, 15 June 1953. For the attribution of the ivory carvings to Johann Michael Hornung, cf. a signed tankard in the Grünes Gewölbe, illus. in Jutta Kappel, ibid, No. II.11. Another one in the Hohenlohe Collection is illustrated in Armin Panter (Ed.) Hohenlohe, das Kirchberger Kunstkabinett im 17. Jahrhundert, Sigmaringen 1995, No. 9.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Musealer Elfenbein-Deckelhumpen
Silber, vergoldet. Auf einem Fußwulst mit Palmettfries der ovalzylindrische Korpus mit Volutenhenkel und aufgewölbtem Scharnierdeckel. Der Elfenbeinmantel der Wandung mit einer fein geschnitzten vielfigurigen Schlachtenszene. Der Deckel mit entsprechendem, getriebenem und fein ziseliertem Dekor; eine vollplastisch geschnitzte Elfenbeingruppe zweier gegnerischer Kämpfer als Bekrönung. Der erhobene Arm der stehenden Figur verloren. Marken: BZ Nürnberg für 1688 - 1692, MZ Johann Eißler (1665 - 1708, GNM Nr. BZ28, 198), Tremolierstich. H 33,5 cm, Gewicht 2.098 g.
Nürnberg, Johann Eißler, 1688 - 1692. Die Schnitzerei wohl Johann Michael Hornung aus Schwäbisch Hall zuzuschreiben.

Der Humpen zeigt ein dramatisches Reitergefecht gegen osmanische Krieger, das auf die legendäre Schlacht während der Zweiten Türkenbelagerung Wiens 1683 Bezug nimmt. Die Soldaten des osmanischen Heers sind hier, deutlich unterscheidbar, in orientalíscher Kleidung mit Turban und Schnurrbart dargestellt, während deren Gegner der kaiserlichen Streitmacht Leopolds I. entweder in zeitgenössischer Tracht des 17. Jahrhunderts oder in antikischer Rüstung mit römischem Harnisch kämpfen.
Die Figurengruppe auf dem Deckel symbolisiert die Niederschlagung der Osmanen durch das kaiserliche Heer und den Triumph der Christenheit über die 'Ungläubigen'.

Gutachten
Vermarktungsgenehmigung DE-K-240325-149 für den EU-Binnenmarkt vorhanden.

Provenienz
Verst. Fischer Luzern, 31. Aug. 1933, Lot 298; Sammlung Rütschi, Zürich; versteigert Fischer Luzern, 16. - 20. Juni 1953; hessische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. einen Deckelhumpen Eißlers mit nahezu identischem Aufbau und Bildprogramm in der Sammlung des Grünen Gewölbes, abgebildet bei Jutta Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, Nr. II.12. Ein weiterer in der Sammlung der Markgrafen und Großherzöge von Baden, versteigert Sotheby's 1995, Lot 482. Unser Humpen abgebildet in Weltkunst, Heft 12, 15. 6. 1953. Zur Zuschreibung der Elfenbeinschnitzerei an Johann Michael Hornung vgl. einen signierten Humpen im Grünen Gewölbe, publiziert bei Jutta Kappel, a.a.O., Nr. II.11. Ein weiterer im Hohenlohe-Museum in Neuenstein, ebenfalls mit der Darstellung einer Türkenschlacht, ist abgebildet bei Armin Panter (Hg.) Hohenlohe, das Kirchberger Kunstkabinett im 17. Jahrhundert, Sigmaringen 1995, Nr. 9.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A museum-quality, silver gilt mounted ivory tankard
Vessel of oval section with scroll handle, domed hinged lid and rounded basal ring with palmette frieze. The ivory shell finely carved with a depiction of a battle scene. The lid with corresponding finely chased repoussé decor and a carved group of two opposing warriors as a finial. The raised arm of the standing figure missing. H 33.5 cm, weight 2,098 g.
Marks of Johann Eißler, 1688 - 1692. the carvings attributed to Johann Michael Hornung, Schwäbisch Hall.

This tankard depicts a dramatic cavalry battle against Ottoman warriors, referring to the legendary battle during the Second Turkish Siege of Vienna in 1683. The soldiers of the Ottoman army are depicted here, clearly distinguishable, in oriental costume, with turbans and moustaches, while their opponents from the imperial army of Leopold I are fighting either in contemporary clothing of the 16th century or in classical style armour with Roman breastplates.
The group of figures on the lid symbolises the defeat of the Ottomans by the imperial army and the triumph of Christianity over the 'infidels'.

Certificate
Sales permit DE-K-240325-149 for the EU internal market has been obtained.

Provenance
Auctioned by Fscher Lucerne, 31 August 1933: Rütschi Collection, Zurich; auctioned by Fischer Lucerne, 16 - 20 June 1953; Hessian private collection.

Literature
Cf. a tankard and cover by Eißler of almost identical design and decor in the Grünes Gewölbe, Dresden, illus. in Jutta Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, no. II.12. Cf. also an ivory tankard by Eißler in the collection of the Margraves and Grand Dukes of Baden, auctioned by Sotheby's in 1995, lot 482. The present tankard is illustrated in Weltkunst, issue 12, 15 June 1953. For the attribution of the ivory carvings to Johann Michael Hornung, cf. a signed tankard in the Grünes Gewölbe, illus. in Jutta Kappel, ibid, No. II.11. Another one in the Hohenlohe Collection is illustrated in Armin Panter (Ed.) Hohenlohe, das Kirchberger Kunstkabinett im 17. Jahrhundert, Sigmaringen 1995, No. 9.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Musealer Elfenbein-Deckelhumpen
Silber, vergoldet. Auf einem Fußwulst mit Palmettfries der ovalzylindrische Korpus mit Volutenhenkel und aufgewölbtem Scharnierdeckel. Der Elfenbeinmantel der Wandung mit einer fein geschnitzten vielfigurigen Schlachtenszene. Der Deckel mit entsprechendem, getriebenem und fein ziseliertem Dekor; eine vollplastisch geschnitzte Elfenbeingruppe zweier gegnerischer Kämpfer als Bekrönung. Der erhobene Arm der stehenden Figur verloren. Marken: BZ Nürnberg für 1688 - 1692, MZ Johann Eißler (1665 - 1708, GNM Nr. BZ28, 198), Tremolierstich. H 33,5 cm, Gewicht 2.098 g.
Nürnberg, Johann Eißler, 1688 - 1692. Die Schnitzerei wohl Johann Michael Hornung aus Schwäbisch Hall zuzuschreiben.

Der Humpen zeigt ein dramatisches Reitergefecht gegen osmanische Krieger, das auf die legendäre Schlacht während der Zweiten Türkenbelagerung Wiens 1683 Bezug nimmt. Die Soldaten des osmanischen Heers sind hier, deutlich unterscheidbar, in orientalíscher Kleidung mit Turban und Schnurrbart dargestellt, während deren Gegner der kaiserlichen Streitmacht Leopolds I. entweder in zeitgenössischer Tracht des 17. Jahrhunderts oder in antikischer Rüstung mit römischem Harnisch kämpfen.
Die Figurengruppe auf dem Deckel symbolisiert die Niederschlagung der Osmanen durch das kaiserliche Heer und den Triumph der Christenheit über die 'Ungläubigen'.

Gutachten
Vermarktungsgenehmigung DE-K-240325-149 für den EU-Binnenmarkt vorhanden.

Provenienz
Verst. Fischer Luzern, 31. Aug. 1933, Lot 298; Sammlung Rütschi, Zürich; versteigert Fischer Luzern, 16. - 20. Juni 1953; hessische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. einen Deckelhumpen Eißlers mit nahezu identischem Aufbau und Bildprogramm in der Sammlung des Grünen Gewölbes, abgebildet bei Jutta Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, Nr. II.12. Ein weiterer in der Sammlung der Markgrafen und Großherzöge von Baden, versteigert Sotheby's 1995, Lot 482. Unser Humpen abgebildet in Weltkunst, Heft 12, 15. 6. 1953. Zur Zuschreibung der Elfenbeinschnitzerei an Johann Michael Hornung vgl. einen signierten Humpen im Grünen Gewölbe, publiziert bei Jutta Kappel, a.a.O., Nr. II.11. Ein weiterer im Hohenlohe-Museum in Neuenstein, ebenfalls mit der Darstellung einer Türkenschlacht, ist abgebildet bei Armin Panter (Hg.) Hohenlohe, das Kirchberger Kunstkabinett im 17. Jahrhundert, Sigmaringen 1995, Nr. 9.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.

Decorative Arts

Sale Date(s)
Lots: 400 - 941
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Noch keine Versandinformationen verfügbar.
Shipping information not yet avalable.

Important Information

Auktion 1244 - Kunstgewerbe - Silber, Porzellan, Keramik
Mittwoch 15. 05. 2024, 10:00
Lot 400 - 808

Auktion 1244 - Kunstgewerbe - Kunstkammerobjekte, Möbel, Dekoration
Mittwoch 15. 05. 2024, 16:00
Lot 809 - 941
Auktion 1244

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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