57
Hans Purrmann, San Francesco di Paola beiFlorence
Oil on canvas. 60 x 73 cm. Framed. Signed 'H. Purrmann' in black lower right. - In very good condition, with slight craquelure.
Lenz/Billeter 1938/20 (there with erroneous dimensions)
Provenance
Ruth Lange, Florence; Private collection, Hesse
Travel was an important and constant element in the life of Hans Purrmann – beginning with his first journey through France with Henri Matisse in 1908. Over the following decades, Purrmann not only lived in France, Italy and Switzerland, he also regularly travelled round these countries. His stays left their mark in the form of numerous paintings capturing the sun-filled beauty of southern European landscapes in all their variety.
In the spring and summer months of each year between 1922 and 1924, Purrmann travelled with his family to Sorrento on the Gulf of Naples and to Rome. In the area around Sorrento he painted views of the rocky coast: through variations in his perspective as well as lighting and weather conditions, he fully savoured the special character of this landscape not just as a motif but also in terms of colour. A harmoniously rounded bay situated in front of a spit of land offered an interesting landscape formation for his “Küstenlandschaft bei Sorrent” from 1923 (Lot 61). The cresting waves moving towards the beach show the Mediterranean in gentle motion while the white rock pushed to the front establishes a striking counterpoint. The shimmering atmosphere of a summer day’s light becomes palpable in the innumerable nuances of colour in the sky and landscape.
The motif of “Uferlandschaft bei Hendaye” (Lot 56) lies at the southernmost point of France’s Atlantic coast, at the border with Spain; Purrmann and his wife travelled there in 1929. Hendaye is seen from the east, viewed from a spit of land across the bay, with the Basque mountain range of Jaizkibel rising up in the background. The painter presumably set up his easel at a bend in the hiking trail there; the slender trees rising up on the left in the picture lead our eyes over to the expansive landscape panorama which opens up before us. This work is defined by a delicate, light-filled palette; Purrmann realised the same view once again in a boldly coloured, semi-abstract version (cf. Lenz/Billeter 1929/16).
From October 1935 the artist lived in Florence, where he had been made responsible for the administration of the German artists’ foundation of the Villa Romana. During the following years, his time in Florence was overshadowed by the Nazi denunciation of his art as “degenerate” and the repeated consideration of his dismissal from the foundation. Hitler visited Florence in 1938, and Purrmann was placed in custody while he was there. No sign of these difficulties can be recognised in his works from this period. In “San Francesco di Paola bei Florenz” (Lot 57) the characteristic Tuscan landscape rises up strikingly in an abundant variety of extremely diverse shades of green. In the middle of the picture, nestled between cypresses, pines and fruit trees, stands the Villa di San Francesco di Paola, and the low-lying sun has set its walls aglow in a light pink and orange. This former monastery from the 16th century was converted into a private villa in the 18th century. In 1874 the German sculptor Adolf von Hildebrand purchased this estate to the south of Florence, receiving illustrious guests such as Richard and Cosima Wagner, Arnold Böcklin, Johannes Brahms and Empress Elisabeth of Austria-Hungary over the next three decades.
Öl auf Leinwand. 60 x 73 cm. Gerahmt. Unten rechts schwarz signiert 'H. Purrmann'. - In guter Erhaltung, mit leichtem Craquelé.
Lenz/Billeter 1938/20 (dort irrtümlicherweise mit falschen Maßen)
Provenienz
Ruth Lange, Florenz; Privatsammlung Hessen
Das Reisen war eine wichtige Konstante im Leben Hans Purrmanns - angefangen mit seiner ersten gemeinsamen Frankreichreise mit Henri Matisse 1908. Purrmann lebte in den folgenden Jahrzehnten phasenweise nicht nur in Frankreich, Italien und der Schweiz, sondern bereiste diese Länder auch regelmäßig. Seine Aufenthalte schlugen sich in zahlreichen Gemälden nieder, die die sonnendurchflutete Schönheit der südeuropäischen Landschaften in ihrer ganzen Vielfalt einfingen.
Zwischen 1922 und 1924 reiste Purrmann in den Frühjahrs- und Sommermonaten mit seiner Familie alljährlich nach Sorrent am Golf von Neapel und nach Rom. In der Umgebung von Sorrent entstanden Ansichten der Felsenküste, die der Maler in variierenden Perspektiven, Licht- und Wetterverhältnissen malte und so die Besonderheit dieser Landschaft nicht nur motivisch, sondern auch koloristisch voll auskostete. Eine harmonisch gerundete, vor einer Landzunge gelegene Bucht bot in der „Küstenlandschaft bei Sorrent“ (Lot 61) aus dem Jahr 1923 eine interessante landschaftliche Formation. Die auf den Strand laufenden Wellenkämme zeigen das Mittelmeer in sanfter Bewegung, der vorgelagerte weiße Felsen setzt einen markanten Kontrapunkt. In den unzähligen Farbnuancen des Himmels und der Landschaft wird die flirrende Lichtstimmung eines Sommertages fühlbar.
Die „Uferlandschaft bei Hendaye“ (Lot 56) liegt am südlichsten Punkt der französischen Atlantikküste, der Ort, den Purrmann mit seiner Frau 1929 bereiste, ist Grenzpunkt zwischen Frankreich und Spanien. Der Blick geht aus Richtung Osten von einer Landzunge über die Bucht von Hendaye, im Hintergrund erhebt sich das baskische Bergmassiv Jaizkibel. Der Maler hatte wohl an einer Wegkehre des dortigen Wanderweges seine Staffelei aufgestellt, die filigran aufragenden Bäume im linken Bildteil leiten den Blick über zu dem sich weit öffnenden Landschaftspanorama. Zartes, lichtdurchflutetes Kolorit bestimmt dieses Werk. In einer starkfarbigen, abstrahierten Fassung setzte Purrmann die gleiche Ansicht nochmals um (vgl. Lenz/Billeter 1929/16).
Ab Oktober 1935 lebte der Künstler in Florenz, wo ihm die Verwaltung der Deutschen Künstlerstiftung Villa Romana übertragen worden war. Seine Zeit in Florenz wurde in den nächsten Jahren überschattet durch die nationalsozialistische Diffamierung seiner Kunst als „entartet“ und seine mehrfach erwogene Entlassung aus der Stiftung. 1938 besuchte Hitler Florenz, Purrmann wurde solange in Schutzhaft genommen. Seinen Werken dieser Zeit sind diese Belastungen nicht anzumerken. In „San Francesco di Paola bei Florenz“ (Lot 57) erhebt sich die typische toskanische Landschaft eindrucksvoll in einer Fülle unterschiedlichster Grünschattierungen. In der Bildmitte, eingebettet zwischen Zypressen, Pinien und Obstbäumen, liegt die Villa di San Francesco di Paola, die tief stehende Sonne lässt die Mauern in hellem Rosé und Orange aufleuchten. Dieses ehemalige Kloster aus dem 16. Jahrhundert wurde im 18. Jahrhundert in eine private Villa umgewandelt. Der deutsche Bildhauer Adolf von Hildebrand kaufte das südlich von Florenz gelegene Anwesen im Jahr 1874 und empfing dort in den folgenden drei Jahrzehnten illustre Gäste wie Richard und Cosima Wagner, Arnold Böcklin, Johannes Brahms und Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn.
Oil on canvas. 60 x 73 cm. Framed. Signed 'H. Purrmann' in black lower right. - In very good condition, with slight craquelure.
Lenz/Billeter 1938/20 (there with erroneous dimensions)
Provenance
Ruth Lange, Florence; Private collection, Hesse
Travel was an important and constant element in the life of Hans Purrmann – beginning with his first journey through France with Henri Matisse in 1908. Over the following decades, Purrmann not only lived in France, Italy and Switzerland, he also regularly travelled round these countries. His stays left their mark in the form of numerous paintings capturing the sun-filled beauty of southern European landscapes in all their variety.
In the spring and summer months of each year between 1922 and 1924, Purrmann travelled with his family to Sorrento on the Gulf of Naples and to Rome. In the area around Sorrento he painted views of the rocky coast: through variations in his perspective as well as lighting and weather conditions, he fully savoured the special character of this landscape not just as a motif but also in terms of colour. A harmoniously rounded bay situated in front of a spit of land offered an interesting landscape formation for his “Küstenlandschaft bei Sorrent” from 1923 (Lot 61). The cresting waves moving towards the beach show the Mediterranean in gentle motion while the white rock pushed to the front establishes a striking counterpoint. The shimmering atmosphere of a summer day’s light becomes palpable in the innumerable nuances of colour in the sky and landscape.
The motif of “Uferlandschaft bei Hendaye” (Lot 56) lies at the southernmost point of France’s Atlantic coast, at the border with Spain; Purrmann and his wife travelled there in 1929. Hendaye is seen from the east, viewed from a spit of land across the bay, with the Basque mountain range of Jaizkibel rising up in the background. The painter presumably set up his easel at a bend in the hiking trail there; the slender trees rising up on the left in the picture lead our eyes over to the expansive landscape panorama which opens up before us. This work is defined by a delicate, light-filled palette; Purrmann realised the same view once again in a boldly coloured, semi-abstract version (cf. Lenz/Billeter 1929/16).
From October 1935 the artist lived in Florence, where he had been made responsible for the administration of the German artists’ foundation of the Villa Romana. During the following years, his time in Florence was overshadowed by the Nazi denunciation of his art as “degenerate” and the repeated consideration of his dismissal from the foundation. Hitler visited Florence in 1938, and Purrmann was placed in custody while he was there. No sign of these difficulties can be recognised in his works from this period. In “San Francesco di Paola bei Florenz” (Lot 57) the characteristic Tuscan landscape rises up strikingly in an abundant variety of extremely diverse shades of green. In the middle of the picture, nestled between cypresses, pines and fruit trees, stands the Villa di San Francesco di Paola, and the low-lying sun has set its walls aglow in a light pink and orange. This former monastery from the 16th century was converted into a private villa in the 18th century. In 1874 the German sculptor Adolf von Hildebrand purchased this estate to the south of Florence, receiving illustrious guests such as Richard and Cosima Wagner, Arnold Böcklin, Johannes Brahms and Empress Elisabeth of Austria-Hungary over the next three decades.
Öl auf Leinwand. 60 x 73 cm. Gerahmt. Unten rechts schwarz signiert 'H. Purrmann'. - In guter Erhaltung, mit leichtem Craquelé.
Lenz/Billeter 1938/20 (dort irrtümlicherweise mit falschen Maßen)
Provenienz
Ruth Lange, Florenz; Privatsammlung Hessen
Das Reisen war eine wichtige Konstante im Leben Hans Purrmanns - angefangen mit seiner ersten gemeinsamen Frankreichreise mit Henri Matisse 1908. Purrmann lebte in den folgenden Jahrzehnten phasenweise nicht nur in Frankreich, Italien und der Schweiz, sondern bereiste diese Länder auch regelmäßig. Seine Aufenthalte schlugen sich in zahlreichen Gemälden nieder, die die sonnendurchflutete Schönheit der südeuropäischen Landschaften in ihrer ganzen Vielfalt einfingen.
Zwischen 1922 und 1924 reiste Purrmann in den Frühjahrs- und Sommermonaten mit seiner Familie alljährlich nach Sorrent am Golf von Neapel und nach Rom. In der Umgebung von Sorrent entstanden Ansichten der Felsenküste, die der Maler in variierenden Perspektiven, Licht- und Wetterverhältnissen malte und so die Besonderheit dieser Landschaft nicht nur motivisch, sondern auch koloristisch voll auskostete. Eine harmonisch gerundete, vor einer Landzunge gelegene Bucht bot in der „Küstenlandschaft bei Sorrent“ (Lot 61) aus dem Jahr 1923 eine interessante landschaftliche Formation. Die auf den Strand laufenden Wellenkämme zeigen das Mittelmeer in sanfter Bewegung, der vorgelagerte weiße Felsen setzt einen markanten Kontrapunkt. In den unzähligen Farbnuancen des Himmels und der Landschaft wird die flirrende Lichtstimmung eines Sommertages fühlbar.
Die „Uferlandschaft bei Hendaye“ (Lot 56) liegt am südlichsten Punkt der französischen Atlantikküste, der Ort, den Purrmann mit seiner Frau 1929 bereiste, ist Grenzpunkt zwischen Frankreich und Spanien. Der Blick geht aus Richtung Osten von einer Landzunge über die Bucht von Hendaye, im Hintergrund erhebt sich das baskische Bergmassiv Jaizkibel. Der Maler hatte wohl an einer Wegkehre des dortigen Wanderweges seine Staffelei aufgestellt, die filigran aufragenden Bäume im linken Bildteil leiten den Blick über zu dem sich weit öffnenden Landschaftspanorama. Zartes, lichtdurchflutetes Kolorit bestimmt dieses Werk. In einer starkfarbigen, abstrahierten Fassung setzte Purrmann die gleiche Ansicht nochmals um (vgl. Lenz/Billeter 1929/16).
Ab Oktober 1935 lebte der Künstler in Florenz, wo ihm die Verwaltung der Deutschen Künstlerstiftung Villa Romana übertragen worden war. Seine Zeit in Florenz wurde in den nächsten Jahren überschattet durch die nationalsozialistische Diffamierung seiner Kunst als „entartet“ und seine mehrfach erwogene Entlassung aus der Stiftung. 1938 besuchte Hitler Florenz, Purrmann wurde solange in Schutzhaft genommen. Seinen Werken dieser Zeit sind diese Belastungen nicht anzumerken. In „San Francesco di Paola bei Florenz“ (Lot 57) erhebt sich die typische toskanische Landschaft eindrucksvoll in einer Fülle unterschiedlichster Grünschattierungen. In der Bildmitte, eingebettet zwischen Zypressen, Pinien und Obstbäumen, liegt die Villa di San Francesco di Paola, die tief stehende Sonne lässt die Mauern in hellem Rosé und Orange aufleuchten. Dieses ehemalige Kloster aus dem 16. Jahrhundert wurde im 18. Jahrhundert in eine private Villa umgewandelt. Der deutsche Bildhauer Adolf von Hildebrand kaufte das südlich von Florenz gelegene Anwesen im Jahr 1874 und empfing dort in den folgenden drei Jahrzehnten illustre Gäste wie Richard und Cosima Wagner, Arnold Böcklin, Johannes Brahms und Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn.
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
Venue Address
on request
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please refer to the particular lot.
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin