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Karl Schmidt-Rottluff, Flusslandschaft mit Brücke (Leba)
Watercolour and brush and India ink on laid paper. 49.8 x 67.8 cm. Framed under glass. Signed 'SRottluff' in black lower left. Verso titled and dated "Flußlandschaft mit Brücke, 1935" by unknown hand. - In fine condition with fresh colours. The paper slightly browned within former mat opening.
The watercolour is known to the Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin.
Provenance
Private collection, Lübeck (until mid 1970s); private property, North Rhine-Westphalia; Lempertz Köln, Auktion 990, 2 Dec. 2011, lot 228; privat collection, North Germany
This sheet shows a bridge across the Łeba river and thus a typical landscape from Eastern Pomerania, where Karl Schmidt-Rottluff repeatedly withdrew for his summer holidays between 1932 and 1943. He stayed in Rumke on Łebsko Lake, a place that he liked very much due to its solitude and pristine quality. With a secure sense for a charged composition and a balanced colour scheme, he has created a vibrant landscape featuring a bridge that runs parallel to the bottom edge of the picture, reaching across a gently flowing river or canal. To the left and right, he has placed simple rowing boats with one figure done in blue and another in yellow. Behind the bridge rises a dense forest which he has rapidly depicted using heavily diluted dark and light green.
In the early 1930s Schmidt-Rottluff was already among his generation’s most renowned painters. When the Nazis gained power, it put a sudden end to this early fame. From 1933 he had hardly any more opportunities to exhibit and his works became attacked in the fiercest manner. Insofar, the present watercolour was among the few works at all to be created in 1934.
Aquarell und Tuschpinsel auf Bütten. 49,8 x 67,8 cm. Unter Glas gerahmt. Unten links schwarz signiert 'SRottluff'. Rückseitig von fremder Hand betitelt und datiert "Flußlandschaft mit Brücke, 1935". - In farbfrischer Erhaltung. Das Papier im ehemaligen Passepartout-Ausschnitt leicht gebräunt.
Das Aquarell ist der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, bekannt.
Provenienz
Privatsammlung Lübeck (bis Mitte der 1970er Jahre); Privatbesitz Nordrhein-Westfalen; Lempertz Köln, Auktion 990, 2.12.2011, Lot 228; Privatsammlung Norddeutschland
Das Blatt zeigt die Brücke über den Leba-Fluss und damit eine typische Landschaft aus Ostpommern, wohin sich Karl Schmidt-Rottluff zwischen 1932 und 1943 immer wieder in den Sommermonaten zurückzog. Hier hielt er sich in Rumke am Lebasee auf, einen Ort, den er wegen seiner Einsamkeit und Ursprünglichkeit sehr mochte. Mit sicherem Gespür für einen spannungsreichen Bildaufbau und eine ausgewogene Farbigkeit schuf er ein lebendiges Landschaftsbild mit einer parallel zum unteren Bildrand verlaufenden Brücke, die einen ruhig fließenden Fluss oder Kanal überspannt. Links und rechts positionierte er schlichte Ruderboote mit einer blau und einer gelb gefassten Figur. Hinter der Brücke erhebt sich ein dichter Wald, den er mit wassergetränktem, dunklem oder hellem Grün zügig wiedergab.
Schmidt-Rottluff gehörte Anfang der 1930er Jahre bereits zu den renommiertesten Malern seiner Generation. Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten setzte diesem frühen Ruhm ein jähes Ende. Ab 1933 hatte er kaum noch Ausstellungsmöglichkeiten und seine Werke wurden auf das Heftigste attackiert. Insofern gehört das vorliegende Aquarell zu den wenigen Arbeiten, die im Jahre 1934 überhaupt entstanden sind.
Watercolour and brush and India ink on laid paper. 49.8 x 67.8 cm. Framed under glass. Signed 'SRottluff' in black lower left. Verso titled and dated "Flußlandschaft mit Brücke, 1935" by unknown hand. - In fine condition with fresh colours. The paper slightly browned within former mat opening.
The watercolour is known to the Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin.
Provenance
Private collection, Lübeck (until mid 1970s); private property, North Rhine-Westphalia; Lempertz Köln, Auktion 990, 2 Dec. 2011, lot 228; privat collection, North Germany
This sheet shows a bridge across the Łeba river and thus a typical landscape from Eastern Pomerania, where Karl Schmidt-Rottluff repeatedly withdrew for his summer holidays between 1932 and 1943. He stayed in Rumke on Łebsko Lake, a place that he liked very much due to its solitude and pristine quality. With a secure sense for a charged composition and a balanced colour scheme, he has created a vibrant landscape featuring a bridge that runs parallel to the bottom edge of the picture, reaching across a gently flowing river or canal. To the left and right, he has placed simple rowing boats with one figure done in blue and another in yellow. Behind the bridge rises a dense forest which he has rapidly depicted using heavily diluted dark and light green.
In the early 1930s Schmidt-Rottluff was already among his generation’s most renowned painters. When the Nazis gained power, it put a sudden end to this early fame. From 1933 he had hardly any more opportunities to exhibit and his works became attacked in the fiercest manner. Insofar, the present watercolour was among the few works at all to be created in 1934.
Aquarell und Tuschpinsel auf Bütten. 49,8 x 67,8 cm. Unter Glas gerahmt. Unten links schwarz signiert 'SRottluff'. Rückseitig von fremder Hand betitelt und datiert "Flußlandschaft mit Brücke, 1935". - In farbfrischer Erhaltung. Das Papier im ehemaligen Passepartout-Ausschnitt leicht gebräunt.
Das Aquarell ist der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, bekannt.
Provenienz
Privatsammlung Lübeck (bis Mitte der 1970er Jahre); Privatbesitz Nordrhein-Westfalen; Lempertz Köln, Auktion 990, 2.12.2011, Lot 228; Privatsammlung Norddeutschland
Das Blatt zeigt die Brücke über den Leba-Fluss und damit eine typische Landschaft aus Ostpommern, wohin sich Karl Schmidt-Rottluff zwischen 1932 und 1943 immer wieder in den Sommermonaten zurückzog. Hier hielt er sich in Rumke am Lebasee auf, einen Ort, den er wegen seiner Einsamkeit und Ursprünglichkeit sehr mochte. Mit sicherem Gespür für einen spannungsreichen Bildaufbau und eine ausgewogene Farbigkeit schuf er ein lebendiges Landschaftsbild mit einer parallel zum unteren Bildrand verlaufenden Brücke, die einen ruhig fließenden Fluss oder Kanal überspannt. Links und rechts positionierte er schlichte Ruderboote mit einer blau und einer gelb gefassten Figur. Hinter der Brücke erhebt sich ein dichter Wald, den er mit wassergetränktem, dunklem oder hellem Grün zügig wiedergab.
Schmidt-Rottluff gehörte Anfang der 1930er Jahre bereits zu den renommiertesten Malern seiner Generation. Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten setzte diesem frühen Ruhm ein jähes Ende. Ab 1933 hatte er kaum noch Ausstellungsmöglichkeiten und seine Werke wurden auf das Heftigste attackiert. Insofern gehört das vorliegende Aquarell zu den wenigen Arbeiten, die im Jahre 1934 überhaupt entstanden sind.
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
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on request
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please refer to the particular lot.
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin