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Heinrich Campendonk, Kind mit Fischen
Gouache and watercolour over pencil on strong watercolour laid paper. 45.5 x 40 cm. Unsigned. - Stamped on the reverse "NACHLASS HEINRICH CAMPENDONK" and inscribed "hc A 26a Edith Campendonk" in ballpoint pen. - At the lower margin with tiny losses of colour. Verso with a discarded sketch. Margins irregular and with drawing pin holes in the corners.
Firmenich 399
Provenance
Estate of the artist; thenceforth owned by the Campendonk family
Exhibitions
Krefeld 1975 (Haus Greiffenhorst), Heinrich Campendonk, Ölbilder, Aquarelle, Zeichnungen, Holzschnitte, cat. no. 27; Bonn/Krefeld/Wuppertal 1979 (Städtisches Kunstmuseum/Kaiser Wilhelm Museum/Von der Heydt-Museum), Die Rheinischen Expressionisten - August Macke und seine Malerfreunde, pp. 85, 411, cat. no. 15 with ill.; Permanent loan Museum Penzberg, Sammlung Campendonk 2016-2023
The years between 1911 and 1914 established the course of Heinrich Campendonk’s artistic career. He became a member of the “Blauer Reiter” group in 1911 and moved to the Upper Bavarian village of Sindelsdorf to join Franz Marc as well as August and Helmuth Macke in their artistic refuge; he exhibited his work with them and found his first patrons in the gallerist Alfred Flechtheim and the collector Bernhard Koehler. From 1912 he was represented by the Berlin gallerist Herwarth Walden, who exhibited Campendonk’s work at his “Sturm” gallery multiple times until 1914. When the artist married in 1913, his life initially remained centred around Sindelsdorf. However, the artists’ association would already be dissolved the following year: the beginning of World War I divided its members in terms of physical distance and ideology.
Our important gouache “Kind mit Fischen” was created during this tumultuous period. Inspired by Franz Marc, Campendonk was primarily concentrating on the depiction of animals from the countryside around Sindelsdorf. Like Marc, he was striving to elevate the animal from its ordinary existence to a symbolically charged, higher plane. From 1912 his work became intensely shaped by influences from Cubism, Futurism and Orphism. “Kind mit Fischen” is an exemplary demonstration of the independent style that resulted from this. He has transformed the everyday scene into a highly charged mosaic formed out of its pure, powerful coloration. The areas of colour are juxtaposed without contours, and the underlying rhythm and luminous colour contrasts define the composition. In its formal rigour it is comparable to contemporary sheets like “Figur und kleines Fabeltier” (Firmenich 400, Clemens Sels Museum Neuss) and “Gelbweiße Kuh vor Häusern” (Firmenich 402, Kunstmuseum Bonn).
This gouache represents a museum-class rarity at a level of quality that is rarely offered for sale on the art market.
Gouache und Aquarell über Bleistift auf festem Aquarellbütten. 45,5 x 40 cm. Unbezeichnet. - Rückseitig mit dem Stempel "NACHLASS HEINRICH CAMPENDONK" versehen und mit Kugelschreiber beschriftet "hc A 26a Edith Campendonk". - Am Unterrand mit winzigen Farbausbrüchen. Rückseitig mit einer verworfenen Skizze. Die Ränder unregelmäßig und mit Reißnagellöchern in den Ecken.
Firmenich 399
Provenienz
Nachlass des Künstlers; bis heute im Besitz der Familie Campendonk
Ausstellungen
Krefeld 1975 (Haus Greiffenhorst), Heinrich Campendonk, Ölbilder, Aquarelle, Zeichnungen, Holzschnitte, Kat. Nr. 27; Bonn/Krefeld/Wuppertal 1979 (Städtisches Kunstmuseum/Kaiser Wilhelm Museum/Von der Heydt-Museum), Die Rheinischen Expressionisten - August Macke und seine Malerfreunde, S. 85, 411, Kat. Nr. 15 mit Abb.; Dauerleihgabe Museum Penzberg, Sammlung Campendonk 2016-2023
Die Jahre zwischen 1911 und 1914 stellen die Weichen für die künstlerische Karriere Heinrich Campendonks. Er wird 1911 Mitglied der Künstlervereinigung „Blauer Reiter“ und lässt sich bei Franz Marc, August und Helmuth Macke in deren Künstlerrefugium im oberbayerischen Sindelsdorf nieder, stellt mit ihnen zusammen aus und findet in dem Galeristen Alfred Flechtheim und dem Sammler Bernhard Koehler erste Förderer. Ab 1912 wird er vertreten von dem Berliner Galeristen Herwarth Walden, Campendonk stellt bis 1914 mehrfach in dessen „Sturm“-Galerie aus. Der Künstler heiratet 1913, Sindelsdorf bleibt zunächst sein Lebensmittelpunkt. Doch bereits im darauffolgenden Jahr löst sich die Künstlergemeinschaft auf, der Beginn des I. Weltkrieges entzweit die Mitglieder räumlich und ideologisch.
In dieser äußerst bewegten Zeit entsteht unsere bedeutende Gouache „Kind mit Fischen“. Angeregt von Franz Marc widmet sich Campendonk in erster Linie der Darstellung von Tieren aus dem ländlichen Umfeld von Sindelsdorf. Wie Marc strebt er danach, das Tier aus seiner alltäglichen Existenz in eine symbolisch aufgeladene höhere Ebene zu heben. Seit 1912 prägen Einflüsse des Kubismus, Futurismus und Orphismus intensiv sein Werk. „Kind mit Fischen“ ist beispielhafter Ausweis seines daraus resultierenden eigenständigen Stils. Er transformiert die alltägliche Szenerie in ein spannungsgeladenes Mosaik, das vom reinen, kraftvollen Kolorit gebildet wird. Die Farbflächen sind ohne Konturen aneinandergesetzt, der zugrundeliegende Rhythmus und die leuchtenden Farbkontraste bestimmen die Komposition. Vergleichbar ist es in seiner formalen Konsequenz mit zeitgleich entstandenen Blättern wie „Figur und kleines Fabeltier“ (Firmenich 400, Clemens Sels Museum Neuss) und „Gelbweiße Kuh vor Häusern“ (Firmenich 402, Kunstmuseum Bonn).
Die Gouache ist eine Rarität von musealem Rang, die in dieser Qualität nur äußerst selten auf dem Kunstmarkt angeboten wird.
Gouache and watercolour over pencil on strong watercolour laid paper. 45.5 x 40 cm. Unsigned. - Stamped on the reverse "NACHLASS HEINRICH CAMPENDONK" and inscribed "hc A 26a Edith Campendonk" in ballpoint pen. - At the lower margin with tiny losses of colour. Verso with a discarded sketch. Margins irregular and with drawing pin holes in the corners.
Firmenich 399
Provenance
Estate of the artist; thenceforth owned by the Campendonk family
Exhibitions
Krefeld 1975 (Haus Greiffenhorst), Heinrich Campendonk, Ölbilder, Aquarelle, Zeichnungen, Holzschnitte, cat. no. 27; Bonn/Krefeld/Wuppertal 1979 (Städtisches Kunstmuseum/Kaiser Wilhelm Museum/Von der Heydt-Museum), Die Rheinischen Expressionisten - August Macke und seine Malerfreunde, pp. 85, 411, cat. no. 15 with ill.; Permanent loan Museum Penzberg, Sammlung Campendonk 2016-2023
The years between 1911 and 1914 established the course of Heinrich Campendonk’s artistic career. He became a member of the “Blauer Reiter” group in 1911 and moved to the Upper Bavarian village of Sindelsdorf to join Franz Marc as well as August and Helmuth Macke in their artistic refuge; he exhibited his work with them and found his first patrons in the gallerist Alfred Flechtheim and the collector Bernhard Koehler. From 1912 he was represented by the Berlin gallerist Herwarth Walden, who exhibited Campendonk’s work at his “Sturm” gallery multiple times until 1914. When the artist married in 1913, his life initially remained centred around Sindelsdorf. However, the artists’ association would already be dissolved the following year: the beginning of World War I divided its members in terms of physical distance and ideology.
Our important gouache “Kind mit Fischen” was created during this tumultuous period. Inspired by Franz Marc, Campendonk was primarily concentrating on the depiction of animals from the countryside around Sindelsdorf. Like Marc, he was striving to elevate the animal from its ordinary existence to a symbolically charged, higher plane. From 1912 his work became intensely shaped by influences from Cubism, Futurism and Orphism. “Kind mit Fischen” is an exemplary demonstration of the independent style that resulted from this. He has transformed the everyday scene into a highly charged mosaic formed out of its pure, powerful coloration. The areas of colour are juxtaposed without contours, and the underlying rhythm and luminous colour contrasts define the composition. In its formal rigour it is comparable to contemporary sheets like “Figur und kleines Fabeltier” (Firmenich 400, Clemens Sels Museum Neuss) and “Gelbweiße Kuh vor Häusern” (Firmenich 402, Kunstmuseum Bonn).
This gouache represents a museum-class rarity at a level of quality that is rarely offered for sale on the art market.
Gouache und Aquarell über Bleistift auf festem Aquarellbütten. 45,5 x 40 cm. Unbezeichnet. - Rückseitig mit dem Stempel "NACHLASS HEINRICH CAMPENDONK" versehen und mit Kugelschreiber beschriftet "hc A 26a Edith Campendonk". - Am Unterrand mit winzigen Farbausbrüchen. Rückseitig mit einer verworfenen Skizze. Die Ränder unregelmäßig und mit Reißnagellöchern in den Ecken.
Firmenich 399
Provenienz
Nachlass des Künstlers; bis heute im Besitz der Familie Campendonk
Ausstellungen
Krefeld 1975 (Haus Greiffenhorst), Heinrich Campendonk, Ölbilder, Aquarelle, Zeichnungen, Holzschnitte, Kat. Nr. 27; Bonn/Krefeld/Wuppertal 1979 (Städtisches Kunstmuseum/Kaiser Wilhelm Museum/Von der Heydt-Museum), Die Rheinischen Expressionisten - August Macke und seine Malerfreunde, S. 85, 411, Kat. Nr. 15 mit Abb.; Dauerleihgabe Museum Penzberg, Sammlung Campendonk 2016-2023
Die Jahre zwischen 1911 und 1914 stellen die Weichen für die künstlerische Karriere Heinrich Campendonks. Er wird 1911 Mitglied der Künstlervereinigung „Blauer Reiter“ und lässt sich bei Franz Marc, August und Helmuth Macke in deren Künstlerrefugium im oberbayerischen Sindelsdorf nieder, stellt mit ihnen zusammen aus und findet in dem Galeristen Alfred Flechtheim und dem Sammler Bernhard Koehler erste Förderer. Ab 1912 wird er vertreten von dem Berliner Galeristen Herwarth Walden, Campendonk stellt bis 1914 mehrfach in dessen „Sturm“-Galerie aus. Der Künstler heiratet 1913, Sindelsdorf bleibt zunächst sein Lebensmittelpunkt. Doch bereits im darauffolgenden Jahr löst sich die Künstlergemeinschaft auf, der Beginn des I. Weltkrieges entzweit die Mitglieder räumlich und ideologisch.
In dieser äußerst bewegten Zeit entsteht unsere bedeutende Gouache „Kind mit Fischen“. Angeregt von Franz Marc widmet sich Campendonk in erster Linie der Darstellung von Tieren aus dem ländlichen Umfeld von Sindelsdorf. Wie Marc strebt er danach, das Tier aus seiner alltäglichen Existenz in eine symbolisch aufgeladene höhere Ebene zu heben. Seit 1912 prägen Einflüsse des Kubismus, Futurismus und Orphismus intensiv sein Werk. „Kind mit Fischen“ ist beispielhafter Ausweis seines daraus resultierenden eigenständigen Stils. Er transformiert die alltägliche Szenerie in ein spannungsgeladenes Mosaik, das vom reinen, kraftvollen Kolorit gebildet wird. Die Farbflächen sind ohne Konturen aneinandergesetzt, der zugrundeliegende Rhythmus und die leuchtenden Farbkontraste bestimmen die Komposition. Vergleichbar ist es in seiner formalen Konsequenz mit zeitgleich entstandenen Blättern wie „Figur und kleines Fabeltier“ (Firmenich 400, Clemens Sels Museum Neuss) und „Gelbweiße Kuh vor Häusern“ (Firmenich 402, Kunstmuseum Bonn).
Die Gouache ist eine Rarität von musealem Rang, die in dieser Qualität nur äußerst selten auf dem Kunstmarkt angeboten wird.
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
Venue Address
on request
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please refer to the particular lot.
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin