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A gray sandstoe Baphuon-style figure of a Lokeshvara. Second half 11th century
In Asian Art
Standing with four arms, dressed in a pleated sampot held together by a belt that reaches high into the back, where it is gathered by a knot in the shape of a butterfly, on the left thigh a pouch whose smooth fabric contrasts with the fine pleating. Finely braided strands of hair cover the head and cylindrical chignon, in front of which sits a figure of Amitabha in meditation. Mounted.
This extraordinarily fine sculpture represents Avalokiteshvara, the Bodhisattva of Immeasurable Compassion, clearly identifiable by the small seated figure in front of the matted chignon on the top of his head. It represents Buddha Amitabha, one of the Five Cosmic Buddhas and spiritual father of Avalokiteshvara. The present bodhisattva has four arms which allude to his abilities to remove complaints and grievances, whilst the respective hands formerly held a lotus, a vase, prayer beads and a book.
The manner the waistcloth hugs the body, the way it is knotted and fastened at the hip, and the elegance of face and body proportions correspond to the Baphuon style, which represents an apex in Khmer art. The Baphuon style has its origins in the decoration of the eponymous Hindu temple, which was built in the mid-11th century and was located in the centre of the former Khmer capital Yasodharapura in the Angkor region. Since Hinduism was the state religion in the Khmer Empire during this period, this Buddhist sculpture must have been created outside the Angkor area and is thus exceedingly rare.
Comparable to the present Avalokiteshvara figure is the statue in the Norton Simon Museum, see P. Pal Art from Sri Lanka & Southeast Asia, Asian Art at the Norton Simon Museum, vol. 3, New Heaven and London 2004, no. 145; in the Musée Guimet there is another figure of Avalokiteshvara, albeit dated a few decades earlier, see P. Baptiste and Th. Zephir, L'Art khmer das les collections du Musée Guimet, Paris 2008, plate 48b.
Height 81.5 cm
Provenance
Spink & Son Ltd., London
Private collection, Belgium, acquired from the above dealer, 10.10.1984 (invoice available)
Literature
Advertised by Spink & Son Ltd., London, in: Arts of Asia, July - August 1984
Aufrecht stehend mit vier Armen, gekleidet in einen von einem Gürtel zusammengehaltenen und gefältelten sampot, der hoch in den Rücken reicht und dort von einem Knoten in Schmetterlingsform zusammengerafft ist. Vorne auf dem linken Oberschenkel eine Tasche, deren glatter Stoff mit der feinen Fältelung kontrastiert. Fein geflochtene Haarsträhnen überziehen den Kopf und zylindrischen Chignon, vor dem eine Amitabha-Figur in Meditation sitzt. Montiert auf Sockel.
Die außerordentlich fein gearbeitete Skulptur stellt Avalokiteshvara dar, den bodhisattva des Unermesslichen Mitleids. Er ist anhand der kleinen sitzenden Figur vor dem Haarknoten auf dem Scheitel eindeutig identifizierbar. Es handelt sich bei der Sitzfigur um Buddha Amitabha, einer der Fünf Kosmischen Buddha und geistiger Vater des Avalokiteshvara. Der vorliegende bodhisattva hat vier Arme, die ehemals die Attribute Lotos, Vase, Gebetsschnur und Manuskript hielten und Zeichen seiner Fähigkeiten sind, Beschwerden und Missstände aus dem Weg zu räumen.
Die Art wie das Hüfttuch am Körper anliegt, es verknotet und in der Hüfte befestigt ist sowie die Eleganz von Kopf und Körperproportionen entsprechen dem Baphuon-Stil, der als Gipfel in der Khmer-Kunst gilt. Dieser hat seinen Ursprung in der Ausschmückung des gleichnamigen hinduistischen Tempelbergs, der in der Mitte des 11. Jahrhunderts errichtet wurde. Er lag im Zentrum der ehemaligen Khmer-Hauptstadt Yasodharapura in der Region Angkor. Da in dieser Zeit der Hinduismus im Khmer-Reich Staatsreligion war, ist eine solche buddhistische Kultfigur, die deshalb außerhalb des Angkor-Region entstanden sein muss, von seltener Besonderheit.
Mit der vorliegenden Avalokiteshvara-Figur vergleichbar ist die Statue im Norton Simon Museum, siehe P. Pal Art from Sri Lanka & Southeast Asia, Asian Art at the Norton Simon Museum, Bd. 3, New Heaven and London 2004, Nr. 145; im Musée Guimet befindet sich eine weitere, wenn auch ein paar Jahrzehnte früher datiere Figur des Avalokiteshvara, siehe P. Baptiste und Th. Zephir, L‘Art khmer das les collections du Musée Guimet, Paris 2008, Tafel 48b.
H 81,5 cm
Provenienz
Spink & Son Ltd., London
Belgische Privatsammlung, erworben am 10.10.1984 von obigem Händler (Rechnung vorhanden)
Literatur
Anzeige Spink & Son Ltd., London: Arts of Asia, Juli - August 1984
Standing with four arms, dressed in a pleated sampot held together by a belt that reaches high into the back, where it is gathered by a knot in the shape of a butterfly, on the left thigh a pouch whose smooth fabric contrasts with the fine pleating. Finely braided strands of hair cover the head and cylindrical chignon, in front of which sits a figure of Amitabha in meditation. Mounted.
This extraordinarily fine sculpture represents Avalokiteshvara, the Bodhisattva of Immeasurable Compassion, clearly identifiable by the small seated figure in front of the matted chignon on the top of his head. It represents Buddha Amitabha, one of the Five Cosmic Buddhas and spiritual father of Avalokiteshvara. The present bodhisattva has four arms which allude to his abilities to remove complaints and grievances, whilst the respective hands formerly held a lotus, a vase, prayer beads and a book.
The manner the waistcloth hugs the body, the way it is knotted and fastened at the hip, and the elegance of face and body proportions correspond to the Baphuon style, which represents an apex in Khmer art. The Baphuon style has its origins in the decoration of the eponymous Hindu temple, which was built in the mid-11th century and was located in the centre of the former Khmer capital Yasodharapura in the Angkor region. Since Hinduism was the state religion in the Khmer Empire during this period, this Buddhist sculpture must have been created outside the Angkor area and is thus exceedingly rare.
Comparable to the present Avalokiteshvara figure is the statue in the Norton Simon Museum, see P. Pal Art from Sri Lanka & Southeast Asia, Asian Art at the Norton Simon Museum, vol. 3, New Heaven and London 2004, no. 145; in the Musée Guimet there is another figure of Avalokiteshvara, albeit dated a few decades earlier, see P. Baptiste and Th. Zephir, L'Art khmer das les collections du Musée Guimet, Paris 2008, plate 48b.
Height 81.5 cm
Provenance
Spink & Son Ltd., London
Private collection, Belgium, acquired from the above dealer, 10.10.1984 (invoice available)
Literature
Advertised by Spink & Son Ltd., London, in: Arts of Asia, July - August 1984
Aufrecht stehend mit vier Armen, gekleidet in einen von einem Gürtel zusammengehaltenen und gefältelten sampot, der hoch in den Rücken reicht und dort von einem Knoten in Schmetterlingsform zusammengerafft ist. Vorne auf dem linken Oberschenkel eine Tasche, deren glatter Stoff mit der feinen Fältelung kontrastiert. Fein geflochtene Haarsträhnen überziehen den Kopf und zylindrischen Chignon, vor dem eine Amitabha-Figur in Meditation sitzt. Montiert auf Sockel.
Die außerordentlich fein gearbeitete Skulptur stellt Avalokiteshvara dar, den bodhisattva des Unermesslichen Mitleids. Er ist anhand der kleinen sitzenden Figur vor dem Haarknoten auf dem Scheitel eindeutig identifizierbar. Es handelt sich bei der Sitzfigur um Buddha Amitabha, einer der Fünf Kosmischen Buddha und geistiger Vater des Avalokiteshvara. Der vorliegende bodhisattva hat vier Arme, die ehemals die Attribute Lotos, Vase, Gebetsschnur und Manuskript hielten und Zeichen seiner Fähigkeiten sind, Beschwerden und Missstände aus dem Weg zu räumen.
Die Art wie das Hüfttuch am Körper anliegt, es verknotet und in der Hüfte befestigt ist sowie die Eleganz von Kopf und Körperproportionen entsprechen dem Baphuon-Stil, der als Gipfel in der Khmer-Kunst gilt. Dieser hat seinen Ursprung in der Ausschmückung des gleichnamigen hinduistischen Tempelbergs, der in der Mitte des 11. Jahrhunderts errichtet wurde. Er lag im Zentrum der ehemaligen Khmer-Hauptstadt Yasodharapura in der Region Angkor. Da in dieser Zeit der Hinduismus im Khmer-Reich Staatsreligion war, ist eine solche buddhistische Kultfigur, die deshalb außerhalb des Angkor-Region entstanden sein muss, von seltener Besonderheit.
Mit der vorliegenden Avalokiteshvara-Figur vergleichbar ist die Statue im Norton Simon Museum, siehe P. Pal Art from Sri Lanka & Southeast Asia, Asian Art at the Norton Simon Museum, Bd. 3, New Heaven and London 2004, Nr. 145; im Musée Guimet befindet sich eine weitere, wenn auch ein paar Jahrzehnte früher datiere Figur des Avalokiteshvara, siehe P. Baptiste und Th. Zephir, L‘Art khmer das les collections du Musée Guimet, Paris 2008, Tafel 48b.
H 81,5 cm
Provenienz
Spink & Son Ltd., London
Belgische Privatsammlung, erworben am 10.10.1984 von obigem Händler (Rechnung vorhanden)
Literatur
Anzeige Spink & Son Ltd., London: Arts of Asia, Juli - August 1984
Asian Art
Sale Date(s)
Venue Address
On request
Important Information
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Freitag 16. Juni 10 – 17.30 Uhr
Samstag 17. Juni 11 – 16 Uhr
Sonntag 18. Juni 11 – 16 Uhr
Montag 19. Juni 10 – 17.30 Uhr
Dienstag 20. Juni 10 – 16 Uhr
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.