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Fragment of a North Italian ivory comb
With four drilled holes of c. 1 mm diameter arranged in pairs along the upper and lower edges in the centre. H c. 4.8, W 9.5 cm, mounted on a movable plexiglass stand H 14, W 21.2, D 6.1 cm.
Attributed to Northern Italy / Venice, late 14th C.
Since ancient times, the comb has been a basic instrument in the personal hygiene rituals of both men and women. Luxuriously decorated combs made from the exotic and, at the time, very rare and precious material of ivory are only known to have been produced in the Middle Ages. These extraordinary pieces were status symbols, owned exclusively by wealthy ladies, or indeed gentlemen.
The Gothic comb is always decorated on both sides and consists of two rows of teeth, one fine and one wider, above and below the narrative scenes in the centre. The teeth of this comb have not survived, but the mountings show clearly where they would have been. The material has the advantage of being easy to carve but hard enough to remain stable when in use, so the teeth could be sharpened to a fine point.
The wide central area of the comb between the rows of teeth lent itself to decoration. There was space not only for stylised tendril designs but also for figural friezes depicting scenes from courtly romances or occasionally the Bible.
One side of this narrative frieze shows four women depicted in profile walking towards an open gate on the left. They carry tall, narrow candles or torches. They could represent four of the five wise virgins mentioned in Matthew 25:1-13. On the other side of the comb are three women walking towards the left, two of them holding hands, with a tree in the centre. The woman in the back is holding the hand of a fool, who in turn is being held by the tip of his cap by another woman. This scene could refer to the foolish virgins. The comb was therefore probably made for a lady with the aim of moral instruction.
Certificate
Sales permit for the EU internal has been obtained (no. DE-K-230201-15).
Literature
Cf. the comb fragment in The Metropolitan Museum of Art, New York, acc. no. 17.190.244.
Cf. the comb in the Victoria and Albert Museum London, acc. no. 5607-1859 and the comb acc. no. 151-1879.
On the fool in connection with the foolish virgins, see Kirschbaum (ed.), Lexikon der christlichen Ikonographie, Freiburg 1971, vol. 3, p. 315.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Elfenbein. Vier oben und unten mittig paarweise angeordnete Lochbohrungen von ca. 1 mm Durchmesser. H ca. 4,8, B 9,5 cm, montiert in schwenkbaren Plexiglasständer H 14, B 21,2, T 6,1 cm.
Norditalien/ Venedig, zugeschrieben, Ende 14. Jh.
Der Kamm war seit der Antike ein grundlegendes Instrument der Körperpflege, das sowohl von Männern als auch von Frauen benutzt wurde. Luxuriös verzierte Kämme aus dem exotischen und damals seltenen kostbaren Elfenbein sind hingegen erst aus dem Mittelalter bekannt. Diese außerordentlichen Stücke waren Statussymbole, die Besitzer ausschließlich wohlhabende Damen oder eben Herren.
Der gotische Kamm ist immer auf beiden Seiten dekoriert und besteht aus zwei Zinkenreihen, einer feinen und einer breiteren, oberhalb und unterhalb der Erzählstreifen. Diese Zinken sind hier nicht mehr vorhanden, aber durch die Montierung vorstellbar. Das Material hat den Vorzug, leicht schnitzbar und dennoch formstabil zu sein, die Zinken konnten also fein scharf zugespitzt werden.
Für Verzierungen bot sich der breite Mittelbereich des Kamms zwischen den Zinkenreihen an. Dort fanden nicht nur stilisierte Blattranken, sondern auch figurale Motive Platz, Minnedarstellungen und gelegentlich biblische Themen, die friesartig angeordnet waren.
Auf einer Seite dieses Erzählstreifens sind vier Frauen dargestellt, die im Profil nach links auf eine Architektur zulaufen, auf eine geöffnete Pforte. Sie tragen schmale hohe Kerzen oder Fackeln. Möglicherweise handelt es sich hier um vier der fünf klugen Jungfrauen (Matthäus 25, 1-13). Auf der anderen Seite des Kamms befinden sich drei nach links gehende Frauen, zwei davon halten sich an den Händen, zwischen ihnen steht ein Baum, die hintere Frau halt die Hand eines Narren, den wiederum eine weitere Frau am Zipfel seiner Kappe hält. Diese Szene könnte sich auf die törichten Jungfrauen beziehen. Der Kamm wurde also vermutlich für eine Dame angefertigt mit dem Hintergrund einer moralischen Belehrung.
Gutachten
Vermarktungsgenehmigung für den EU-Binnenmarkt vorhanden (Nr. DE-K-230201-15).
Literatur
Vgl. das Kammfragment in der Sammlung The Metropolitan Museum of Art, New York, acc.no. 17.190.244.
Vgl. den Kamm im Victoria and Albert Museum London, acc.no. 5607-1859 und den Kamm acc.no. 151-1879.
Zum Narr im Zusammenhang mit den törichten Jungfrauen s. Kirschbaum (Hg), Lexikon der christlichen Ikonographie, Freiburg 1971, 3. Bd., S. 315.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
With four drilled holes of c. 1 mm diameter arranged in pairs along the upper and lower edges in the centre. H c. 4.8, W 9.5 cm, mounted on a movable plexiglass stand H 14, W 21.2, D 6.1 cm.
Attributed to Northern Italy / Venice, late 14th C.
Since ancient times, the comb has been a basic instrument in the personal hygiene rituals of both men and women. Luxuriously decorated combs made from the exotic and, at the time, very rare and precious material of ivory are only known to have been produced in the Middle Ages. These extraordinary pieces were status symbols, owned exclusively by wealthy ladies, or indeed gentlemen.
The Gothic comb is always decorated on both sides and consists of two rows of teeth, one fine and one wider, above and below the narrative scenes in the centre. The teeth of this comb have not survived, but the mountings show clearly where they would have been. The material has the advantage of being easy to carve but hard enough to remain stable when in use, so the teeth could be sharpened to a fine point.
The wide central area of the comb between the rows of teeth lent itself to decoration. There was space not only for stylised tendril designs but also for figural friezes depicting scenes from courtly romances or occasionally the Bible.
One side of this narrative frieze shows four women depicted in profile walking towards an open gate on the left. They carry tall, narrow candles or torches. They could represent four of the five wise virgins mentioned in Matthew 25:1-13. On the other side of the comb are three women walking towards the left, two of them holding hands, with a tree in the centre. The woman in the back is holding the hand of a fool, who in turn is being held by the tip of his cap by another woman. This scene could refer to the foolish virgins. The comb was therefore probably made for a lady with the aim of moral instruction.
Certificate
Sales permit for the EU internal has been obtained (no. DE-K-230201-15).
Literature
Cf. the comb fragment in The Metropolitan Museum of Art, New York, acc. no. 17.190.244.
Cf. the comb in the Victoria and Albert Museum London, acc. no. 5607-1859 and the comb acc. no. 151-1879.
On the fool in connection with the foolish virgins, see Kirschbaum (ed.), Lexikon der christlichen Ikonographie, Freiburg 1971, vol. 3, p. 315.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Elfenbein. Vier oben und unten mittig paarweise angeordnete Lochbohrungen von ca. 1 mm Durchmesser. H ca. 4,8, B 9,5 cm, montiert in schwenkbaren Plexiglasständer H 14, B 21,2, T 6,1 cm.
Norditalien/ Venedig, zugeschrieben, Ende 14. Jh.
Der Kamm war seit der Antike ein grundlegendes Instrument der Körperpflege, das sowohl von Männern als auch von Frauen benutzt wurde. Luxuriös verzierte Kämme aus dem exotischen und damals seltenen kostbaren Elfenbein sind hingegen erst aus dem Mittelalter bekannt. Diese außerordentlichen Stücke waren Statussymbole, die Besitzer ausschließlich wohlhabende Damen oder eben Herren.
Der gotische Kamm ist immer auf beiden Seiten dekoriert und besteht aus zwei Zinkenreihen, einer feinen und einer breiteren, oberhalb und unterhalb der Erzählstreifen. Diese Zinken sind hier nicht mehr vorhanden, aber durch die Montierung vorstellbar. Das Material hat den Vorzug, leicht schnitzbar und dennoch formstabil zu sein, die Zinken konnten also fein scharf zugespitzt werden.
Für Verzierungen bot sich der breite Mittelbereich des Kamms zwischen den Zinkenreihen an. Dort fanden nicht nur stilisierte Blattranken, sondern auch figurale Motive Platz, Minnedarstellungen und gelegentlich biblische Themen, die friesartig angeordnet waren.
Auf einer Seite dieses Erzählstreifens sind vier Frauen dargestellt, die im Profil nach links auf eine Architektur zulaufen, auf eine geöffnete Pforte. Sie tragen schmale hohe Kerzen oder Fackeln. Möglicherweise handelt es sich hier um vier der fünf klugen Jungfrauen (Matthäus 25, 1-13). Auf der anderen Seite des Kamms befinden sich drei nach links gehende Frauen, zwei davon halten sich an den Händen, zwischen ihnen steht ein Baum, die hintere Frau halt die Hand eines Narren, den wiederum eine weitere Frau am Zipfel seiner Kappe hält. Diese Szene könnte sich auf die törichten Jungfrauen beziehen. Der Kamm wurde also vermutlich für eine Dame angefertigt mit dem Hintergrund einer moralischen Belehrung.
Gutachten
Vermarktungsgenehmigung für den EU-Binnenmarkt vorhanden (Nr. DE-K-230201-15).
Literatur
Vgl. das Kammfragment in der Sammlung The Metropolitan Museum of Art, New York, acc.no. 17.190.244.
Vgl. den Kamm im Victoria and Albert Museum London, acc.no. 5607-1859 und den Kamm acc.no. 151-1879.
Zum Narr im Zusammenhang mit den törichten Jungfrauen s. Kirschbaum (Hg), Lexikon der christlichen Ikonographie, Freiburg 1971, 3. Bd., S. 315.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
Decorative Arts
Sale Date(s)
Venue Address
Versand auf Anfrage
Important Information
Vorbesichtigung
Köln
Samstag, 13. Mai, 10 – 16 Uhr
Sonntag, 14. Mai, 11 – 16 Uhr
Montag, 15. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Dienstag, 16. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch, 17. Mai, 10 – 13 Uhr
Donnerstag, 18. Mai (Christi Himmelfahrt), 11 – 16 Uhr
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.