Lot

354

Celestial and terrestrial globes by Matthaeus Greuter

In Decorative Arts

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Köln
Celestial and terrestrial globes by Matthaeus Greuter
White painted, gilt and silver plated softwood, printed paper. The celestial globe signed "ROMAE M. Greuter permissu 1636 exc." The terrestrial signed "Matthaeus Greuter Auctor ANNO MDCXXXII". Restored dents to the upper and lower sections, a restored tear through the northern hemisphere of the terrestrial globe. H 122 cm.
The globes Rome, 1632 and 1636, the mountings presumably in part late 17th C.

The Strasbourg-born engraver Matthaeus Greuter (1564 - 1638) spent most of his life in Italy from 1606 at the latest, where he produced maps based on the latest geographical findings and methods, mainly for the Vatican. He dedicated his first globe to Jacopo Boncompagni (1548 - 1612), who had died 20 years earlier. The example presented here also bears the dedication "Illmo. et excellentmo. D. IACOBO BONCOMPAGNO SORAE ARCISQ DUCI MARCHIONI VIGNOLAE AQUINI COMITI Dno suo colenitmo. Matthaeus Greuter humill. obseq ergo.DD." Jacopo, or Giacomo Boncompagni, was a son of Ugo Boncompagni, later Pope Gregory XIII. After his father's election as Pope, he went to Rome and became castellan of Castel Sant'Angelo. Under his father, but also his successors Pope Sixtus V and Clement VIII, Jacopo made a diplomatic career, coming into the possession of large estates and several titles. The Spanish King Philip II awarded him the Order of Calatrava in 1578. Thanks to successful financial transactions and investments, he was able to build up a highly regarded library. He also promoted the great church musician Giovanni Pierluigi da Palestrina.

The celestial globe, dated 1636 and printed in colour, refers explicitly to an edition of the works of the Danish astronomer Tycho Brahe (1546 - 1601) published in 1622. Greuter additionally depicted two new constellations, the "Camelopardalis" (the giraffe) in the northern sky and "Unicornis" (the unicorn) near the equator. They go back to celestial maps published in 1624 by the Silesian astronomer Jacob Bartsch (1600 Lubań/Luban 1632), who quoted the new constellations of the Dutchman Petrus Plancius (1552 - 1622).
As both globes are present here in identical supports, it is thought that they were probably acquired in the course of the later 17th or early 18th century for a library and mounted in the same style.

Literature
Cf. Dahl/Gauvin, Sphaerae mundi, Montreal-Quebec-Ontario 2000, p. 119 ff.
Himmel- und Erdglobus von Matthaeus Greuter
Weiß gefasstes, vergoldetes und versilbertes Weichholz, Druck auf Papier. Der Himmelsglobus signiert "ROMAE M. Greuter permissu 1636 exc." Der Erdglobus signiert "Matthaeus Greuter Auctor ANNO MDCXXXII". Restaurierte Dellen oben und unten im Himmelsglobus, ein Riss durch die nördliche Hemisphäre des Erdglobus ebenfalls restauriert. H 122 cm.
Die Globen Rom, 1632 und 1636, die Montierungen in Teilen wohl Ende 17. Jh.

Der in Strasbourg geborene Kupferstecher Matthaeus Greuter (1564 - 1638) hielt sich spätestens ab 1606 überwiegend in Italien auf, wo er hauptsächlich für den Vatikan Karten nach neuesten geographischen Erkennissen und Methoden erstellte. Den ersten Erdglobus widmete er dem schon 20 Jahre vorher verstorbenen Jacopo Boncompagni (1548 - 1612). Auch dieses hier vorgestellte Exemplar trägt die Dedikation "Illmo. et excellentmo. D. IACOBO BONCOMPAGNO SORAE ARCISQ DUCI MARCHIONI VIGNOLAE AQUINI COMITI Dno suo colenitmo. Matthaeus Greuter humill. obseq ergo.DD." Der Bezeichnete, Jacopo oder auch Giacomo Boncompagni, war ein Sohn des Ugo Boncompagni, des späteren Papstes Gregor XIII. Nach der Papstwahl seines Vaters ging er nach Rom und wurde Kastellan der Engelsburg. Unter seinem Vater, aber auch dessen Nachfolgern Papst Sixtus V. und Clemens VIII., machte Jacopo eine diplomatische Karriere, gelangte in den Besitz großer Ländereien und mehrerer Titel. Der spanische König Philipp II. verlieh ihm 1578 den Orden von Calatrava. Dank erfolgreicher Geldgeschäfte und Investitionen war es ihm möglich, eine vielbeachtete Bibliothek aufzubauen. Außerdem förderte er den großen Kirchenmusiker Giovanni Pierluigi da Palestrina.
Der 1636 datierte und farbig bedruckte Himmelsglobus bezieht sich ausdrücklich auf eine 1622 publizierte Ausgabe der Werke des dänischen Astronomen Tycho Brahe (1546 - 1601). Greuter bildete zusätzlich zwei neue Konstellationen ab, den "Camelopardalis" (die Giraffe) im Nordhimmel und "Unicornis" (das Einhorn) in Äquatornähe. Sie gehen zurück auf 1624 veröffentlichte Himmelskarten des schlesischen Astronomen Jacob Bartsch (1600 Lubań/Luban 1632), der die neuen Sternbilder des Niederländers Petrus Plancius (1552 - 1622) zitierte.
Da beide Globen in identischen Gestellen hier vorliegen, sind sie vermutlich im Verlauf des späteren 17. oder frühen 18. Jahrhunderts für eine bestimmte Bibliothek erworben und im selben Stil montiert worden.

Literatur
Vgl. Dahl/Gauvin, Sphaerae mundi, Montreal-Quebec-Ontario 2000, S. 119 ff.
Celestial and terrestrial globes by Matthaeus Greuter
White painted, gilt and silver plated softwood, printed paper. The celestial globe signed "ROMAE M. Greuter permissu 1636 exc." The terrestrial signed "Matthaeus Greuter Auctor ANNO MDCXXXII". Restored dents to the upper and lower sections, a restored tear through the northern hemisphere of the terrestrial globe. H 122 cm.
The globes Rome, 1632 and 1636, the mountings presumably in part late 17th C.

The Strasbourg-born engraver Matthaeus Greuter (1564 - 1638) spent most of his life in Italy from 1606 at the latest, where he produced maps based on the latest geographical findings and methods, mainly for the Vatican. He dedicated his first globe to Jacopo Boncompagni (1548 - 1612), who had died 20 years earlier. The example presented here also bears the dedication "Illmo. et excellentmo. D. IACOBO BONCOMPAGNO SORAE ARCISQ DUCI MARCHIONI VIGNOLAE AQUINI COMITI Dno suo colenitmo. Matthaeus Greuter humill. obseq ergo.DD." Jacopo, or Giacomo Boncompagni, was a son of Ugo Boncompagni, later Pope Gregory XIII. After his father's election as Pope, he went to Rome and became castellan of Castel Sant'Angelo. Under his father, but also his successors Pope Sixtus V and Clement VIII, Jacopo made a diplomatic career, coming into the possession of large estates and several titles. The Spanish King Philip II awarded him the Order of Calatrava in 1578. Thanks to successful financial transactions and investments, he was able to build up a highly regarded library. He also promoted the great church musician Giovanni Pierluigi da Palestrina.

The celestial globe, dated 1636 and printed in colour, refers explicitly to an edition of the works of the Danish astronomer Tycho Brahe (1546 - 1601) published in 1622. Greuter additionally depicted two new constellations, the "Camelopardalis" (the giraffe) in the northern sky and "Unicornis" (the unicorn) near the equator. They go back to celestial maps published in 1624 by the Silesian astronomer Jacob Bartsch (1600 Lubań/Luban 1632), who quoted the new constellations of the Dutchman Petrus Plancius (1552 - 1622).
As both globes are present here in identical supports, it is thought that they were probably acquired in the course of the later 17th or early 18th century for a library and mounted in the same style.

Literature
Cf. Dahl/Gauvin, Sphaerae mundi, Montreal-Quebec-Ontario 2000, p. 119 ff.
Himmel- und Erdglobus von Matthaeus Greuter
Weiß gefasstes, vergoldetes und versilbertes Weichholz, Druck auf Papier. Der Himmelsglobus signiert "ROMAE M. Greuter permissu 1636 exc." Der Erdglobus signiert "Matthaeus Greuter Auctor ANNO MDCXXXII". Restaurierte Dellen oben und unten im Himmelsglobus, ein Riss durch die nördliche Hemisphäre des Erdglobus ebenfalls restauriert. H 122 cm.
Die Globen Rom, 1632 und 1636, die Montierungen in Teilen wohl Ende 17. Jh.

Der in Strasbourg geborene Kupferstecher Matthaeus Greuter (1564 - 1638) hielt sich spätestens ab 1606 überwiegend in Italien auf, wo er hauptsächlich für den Vatikan Karten nach neuesten geographischen Erkennissen und Methoden erstellte. Den ersten Erdglobus widmete er dem schon 20 Jahre vorher verstorbenen Jacopo Boncompagni (1548 - 1612). Auch dieses hier vorgestellte Exemplar trägt die Dedikation "Illmo. et excellentmo. D. IACOBO BONCOMPAGNO SORAE ARCISQ DUCI MARCHIONI VIGNOLAE AQUINI COMITI Dno suo colenitmo. Matthaeus Greuter humill. obseq ergo.DD." Der Bezeichnete, Jacopo oder auch Giacomo Boncompagni, war ein Sohn des Ugo Boncompagni, des späteren Papstes Gregor XIII. Nach der Papstwahl seines Vaters ging er nach Rom und wurde Kastellan der Engelsburg. Unter seinem Vater, aber auch dessen Nachfolgern Papst Sixtus V. und Clemens VIII., machte Jacopo eine diplomatische Karriere, gelangte in den Besitz großer Ländereien und mehrerer Titel. Der spanische König Philipp II. verlieh ihm 1578 den Orden von Calatrava. Dank erfolgreicher Geldgeschäfte und Investitionen war es ihm möglich, eine vielbeachtete Bibliothek aufzubauen. Außerdem förderte er den großen Kirchenmusiker Giovanni Pierluigi da Palestrina.
Der 1636 datierte und farbig bedruckte Himmelsglobus bezieht sich ausdrücklich auf eine 1622 publizierte Ausgabe der Werke des dänischen Astronomen Tycho Brahe (1546 - 1601). Greuter bildete zusätzlich zwei neue Konstellationen ab, den "Camelopardalis" (die Giraffe) im Nordhimmel und "Unicornis" (das Einhorn) in Äquatornähe. Sie gehen zurück auf 1624 veröffentlichte Himmelskarten des schlesischen Astronomen Jacob Bartsch (1600 Lubań/Luban 1632), der die neuen Sternbilder des Niederländers Petrus Plancius (1552 - 1622) zitierte.
Da beide Globen in identischen Gestellen hier vorliegen, sind sie vermutlich im Verlauf des späteren 17. oder frühen 18. Jahrhunderts für eine bestimmte Bibliothek erworben und im selben Stil montiert worden.

Literatur
Vgl. Dahl/Gauvin, Sphaerae mundi, Montreal-Quebec-Ontario 2000, S. 119 ff.

Decorative Arts

Sale Date(s)
Lots: 106
Lots: 530
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Versand auf Anfrage

Important Information

Vorbesichtigung

Köln
Samstag, 13. Mai, 10 – 16 Uhr
Sonntag, 14. Mai, 11 – 16 Uhr
Montag, 15. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Dienstag, 16. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch, 17. Mai, 10 – 13 Uhr
Donnerstag, 18. Mai (Christi Himmelfahrt), 11 – 16 Uhr

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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