405
A round gueridon with stamp of D. Roentgen
Mahogany, ormolu/brass mountings, white marble, metal. Round top with brass border on fluted tripod baluster and casters. The fluting inlaid with bronze stringing. The feet with foliate appliques. Stamped below the top: "D.ROENTGEN". H 74.5, D 78 cm.
Neuwied or Paris, 1780 - 1785.
David Roentgen, born on 11th August 1743 in Herrnhaag and died on 12th February 1807 in Wiesbaden, was one of the most successful and innovative cabinetmakers of the latter half of the 18th century. Supported by his membership of the Herrnhut Brethren congregation, who financially secured the ventures of the Roentgen workshop to a certain extent, Abraham and later his son David were able to act much more freely than other cabinetmakers, and they were one of the first workshops on German soil to work independently of a princely court. Simultaneously, freed from the constraints of guild membership, they were free to employ specialists from individual trades, which enabled them to build furniture of the very highest standards.
In May 1780, David Roentgen acquired the expensive master's right of the Parisian Guild of Ebenists for almost 1,000 livres (approx. 330 guilders) and was henceforth able to sell his furniture under his own name. As an advertisement from January 1781 and his business card show, he ran his shop in the Rue de Grenelle near the elegant Saint-Honoré and offered a wide range of products: "desks of various shapes, cabinet chairs, toilette tables, safes, mechanisms, pianos, quadrillet tables, tricot tables and others". The pieces were of "dernière perfection", followed the new taste and were "carefully executed in mahogany and polished like marble." In December 1785, David Roentgen handed over the business to Gottlieb Frost, who moved it to the Rue Croix des Petits-Champs. Frost ran a workshop there with ten workers and continued to sell "furniture much sought after for its shape and polish" until his bankruptcy in the summer of 1789. The stamp on this table thus proves that it was made between 1780 and 1785.
The form of this table only appears very late in the literature. Neither Hans Huth, Josef Maria Greber nor Dietrich Fabian mention this type. Fabian lists several tables that were made by Abraham Roentgen in 1745 - 50 and are completely in the English tradition of the "tripod table". They are characterised by a central baluster shaft on three curved legs, which supports a top that is usually foldable. The top of the table offered here is not foldable, which is probably due to the weight of the marble.
Wolfgang Koeppe describes a table with an almost identical structure and a grey-blue marble top as a dining table. A similar example can be seen in Eduard Gaertner's watercolour, a depiction of the writing room of Prince Wilhelm and Princess Marianne in Berlin Palace, accompanied by a swivel chair, also from Roentgen's workshop.
Provenance
South German private collection.
Literature
Cf. Koeppe et al, Extravagant Inventions. The Princely Furniture of the Roentgens, New York 2012, cat. no. 62, fig. 90.
Cf. Fabian, Abraham and David Roentgen. Das noch aufgefundenes Gesamtwerk ihrer Möbel- und Uhrenkunst in Verbindung mit der Uhrmacherfamilie Kinzing in Neuwied. Leben und Werk, Verzeichnis der Werke, Quellen, Bad Neustadt 1996, Nos. 129, 131, 132, 133,
Mahagoni, feuervergoldete Bronze/Messing, weißer Marmor, Metall. Runde Platte mit umlaufendem Bronzeband auf kanneliertem dreibeinigem Baluster und Rollen. Die Kanneluren gefüllt mit Bronzebändern. Auf den Füßen vegetabile Applikationen. Auf der Gratleiste unter der Platte Schlagstempel "D.ROENTGEN". H 74,5, D 78 cm.
Neuwied oder Paris, 1780 - 1785.
David Roentgen, geboren am 11. August 1743 in Herrnhaag, gestorben am 12. Februar 1807 in Wiesbaden, war einer der erfolgreichsten und innovativsten Möbeltischler der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Eingebettet in die Herrnhuter Brüdergemeine, die die Unternehmungen der Roentgen Werkstatt bis zu einem gewissen Grad finanziell absicherten, konnten Abraham und später sein Sohn David sehr viel freier agieren als es andere Tischler vermochten, da sie als eine der ersten Werkstätten auf deutschem Boden unabhängig von einem fürstlichen Hof arbeiteten. Gleichzeitig, von Zunftzwängen befreit, beschäftigten sie für einzelne Gewerke Spezialisten, was ihnen ermöglichte, Möbel auf dem allerhöchsten Niveau zu bauen.
Im Mai 1780 erwarb David Roentgen für nahezu 1.000 Livres (ca. 330 Gulden) das kostspielige Meisterrecht der Pariser Gilde der Ebenisten und konnte fortan seine Möbel unter eigenem Namen verkaufen. Wie eine Anzeige vom Januar 1781 und seine Visitenkarte belegen, führte er sein Geschäft in der Rue de Grenelle nahe der vornehmen Saint-Honoré und offerierte dort ein umfangreiches Sortiment: „Schreibtische verschiedener Formen, Kabinettsessel, Toilettentische, Geldschränke, Mechanismen, Klaviere, Quadrilletische, Tricktracktische und andere“. Die Stücke waren von „dernière perfection“, folgten dem neuen Geschmack und waren “aus Mahagoni sorgfältig ausgeführt und poliert wie Marmor.“ Im Dezember 1785 übergab David Roentgen das Geschäft an Gottlieb Frost, der es in die Rue Croix des Petits-Champs verlegte, dort eine Werkstatt mit zehn Arbeitern führte und bis zu seinem Konkurs im Sommer 1789 fortfuhr, „Möbel zu verkaufen, die wegen ihrer Form und ihrer Politur sehr gesucht“ waren. Die Stempelung unseres Tisches belegt also eine Entstehung zwischen 1780 und 1785.
In der Literatur taucht die Form dieses Tisches erst sehr spät auf. Weder Hans Huth, Josef Maria Greber noch Dietrich Fabian erwähnen diesen Typus. Fabian listet mehrere Tische, die 1745 - 50 bei Abraham Roentgen entstanden sind und vollständig in der englischen Tradition des „tripod table“ stehen. Sie kennzeichnen sich durch einen zentralen Balusterschaft auf drei geschwungenen Füßen, der eine Platte trägt, die in der Regel klappbar ist. Die Platte des hier angebotenen Tisches ist nicht klappbar, was wahrscheinlich dem Gewicht des Marmors geschuldet ist.
Wolfgang Koeppe beschreibt einen im Aufbau fast identischen Tisch mit graublauer Marmorplatte als Esstisch. Ein ähnliches Exemplar ist auf dem Aquarell Eduard Gaertners zu sehen, eine Abbildung des Schreibzimmers von Prinz Wilhelm und Prinzessin Marianne im Schloss Berlin, zusätzlich mit einem Drehstuhl aus der Werkstatt Roentgens.
Provenienz
Süddeutscher Privatbesitz.
Literatur
Vgl. Koeppe et al., Extravagant Inventions. The Princely Furniture of the Roentgens, New York 2012, Kat. Nr. 62, Abb. 90.
Vgl. Fabian, Abraham und David Roentgen. Das noch aufgefundene Gesamtwerk ihrer Möbel- und Uhrenkunst in Verbindung mit der Uhrmacherfamilie Kinzing in Neuwied. Leben und Werk, Verzeichnis der Werke, Quellen, Bad Neustadt 1996, Nrn. 129, 131, 132, 133,
Mahogany, ormolu/brass mountings, white marble, metal. Round top with brass border on fluted tripod baluster and casters. The fluting inlaid with bronze stringing. The feet with foliate appliques. Stamped below the top: "D.ROENTGEN". H 74.5, D 78 cm.
Neuwied or Paris, 1780 - 1785.
David Roentgen, born on 11th August 1743 in Herrnhaag and died on 12th February 1807 in Wiesbaden, was one of the most successful and innovative cabinetmakers of the latter half of the 18th century. Supported by his membership of the Herrnhut Brethren congregation, who financially secured the ventures of the Roentgen workshop to a certain extent, Abraham and later his son David were able to act much more freely than other cabinetmakers, and they were one of the first workshops on German soil to work independently of a princely court. Simultaneously, freed from the constraints of guild membership, they were free to employ specialists from individual trades, which enabled them to build furniture of the very highest standards.
In May 1780, David Roentgen acquired the expensive master's right of the Parisian Guild of Ebenists for almost 1,000 livres (approx. 330 guilders) and was henceforth able to sell his furniture under his own name. As an advertisement from January 1781 and his business card show, he ran his shop in the Rue de Grenelle near the elegant Saint-Honoré and offered a wide range of products: "desks of various shapes, cabinet chairs, toilette tables, safes, mechanisms, pianos, quadrillet tables, tricot tables and others". The pieces were of "dernière perfection", followed the new taste and were "carefully executed in mahogany and polished like marble." In December 1785, David Roentgen handed over the business to Gottlieb Frost, who moved it to the Rue Croix des Petits-Champs. Frost ran a workshop there with ten workers and continued to sell "furniture much sought after for its shape and polish" until his bankruptcy in the summer of 1789. The stamp on this table thus proves that it was made between 1780 and 1785.
The form of this table only appears very late in the literature. Neither Hans Huth, Josef Maria Greber nor Dietrich Fabian mention this type. Fabian lists several tables that were made by Abraham Roentgen in 1745 - 50 and are completely in the English tradition of the "tripod table". They are characterised by a central baluster shaft on three curved legs, which supports a top that is usually foldable. The top of the table offered here is not foldable, which is probably due to the weight of the marble.
Wolfgang Koeppe describes a table with an almost identical structure and a grey-blue marble top as a dining table. A similar example can be seen in Eduard Gaertner's watercolour, a depiction of the writing room of Prince Wilhelm and Princess Marianne in Berlin Palace, accompanied by a swivel chair, also from Roentgen's workshop.
Provenance
South German private collection.
Literature
Cf. Koeppe et al, Extravagant Inventions. The Princely Furniture of the Roentgens, New York 2012, cat. no. 62, fig. 90.
Cf. Fabian, Abraham and David Roentgen. Das noch aufgefundenes Gesamtwerk ihrer Möbel- und Uhrenkunst in Verbindung mit der Uhrmacherfamilie Kinzing in Neuwied. Leben und Werk, Verzeichnis der Werke, Quellen, Bad Neustadt 1996, Nos. 129, 131, 132, 133,
Mahagoni, feuervergoldete Bronze/Messing, weißer Marmor, Metall. Runde Platte mit umlaufendem Bronzeband auf kanneliertem dreibeinigem Baluster und Rollen. Die Kanneluren gefüllt mit Bronzebändern. Auf den Füßen vegetabile Applikationen. Auf der Gratleiste unter der Platte Schlagstempel "D.ROENTGEN". H 74,5, D 78 cm.
Neuwied oder Paris, 1780 - 1785.
David Roentgen, geboren am 11. August 1743 in Herrnhaag, gestorben am 12. Februar 1807 in Wiesbaden, war einer der erfolgreichsten und innovativsten Möbeltischler der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Eingebettet in die Herrnhuter Brüdergemeine, die die Unternehmungen der Roentgen Werkstatt bis zu einem gewissen Grad finanziell absicherten, konnten Abraham und später sein Sohn David sehr viel freier agieren als es andere Tischler vermochten, da sie als eine der ersten Werkstätten auf deutschem Boden unabhängig von einem fürstlichen Hof arbeiteten. Gleichzeitig, von Zunftzwängen befreit, beschäftigten sie für einzelne Gewerke Spezialisten, was ihnen ermöglichte, Möbel auf dem allerhöchsten Niveau zu bauen.
Im Mai 1780 erwarb David Roentgen für nahezu 1.000 Livres (ca. 330 Gulden) das kostspielige Meisterrecht der Pariser Gilde der Ebenisten und konnte fortan seine Möbel unter eigenem Namen verkaufen. Wie eine Anzeige vom Januar 1781 und seine Visitenkarte belegen, führte er sein Geschäft in der Rue de Grenelle nahe der vornehmen Saint-Honoré und offerierte dort ein umfangreiches Sortiment: „Schreibtische verschiedener Formen, Kabinettsessel, Toilettentische, Geldschränke, Mechanismen, Klaviere, Quadrilletische, Tricktracktische und andere“. Die Stücke waren von „dernière perfection“, folgten dem neuen Geschmack und waren “aus Mahagoni sorgfältig ausgeführt und poliert wie Marmor.“ Im Dezember 1785 übergab David Roentgen das Geschäft an Gottlieb Frost, der es in die Rue Croix des Petits-Champs verlegte, dort eine Werkstatt mit zehn Arbeitern führte und bis zu seinem Konkurs im Sommer 1789 fortfuhr, „Möbel zu verkaufen, die wegen ihrer Form und ihrer Politur sehr gesucht“ waren. Die Stempelung unseres Tisches belegt also eine Entstehung zwischen 1780 und 1785.
In der Literatur taucht die Form dieses Tisches erst sehr spät auf. Weder Hans Huth, Josef Maria Greber noch Dietrich Fabian erwähnen diesen Typus. Fabian listet mehrere Tische, die 1745 - 50 bei Abraham Roentgen entstanden sind und vollständig in der englischen Tradition des „tripod table“ stehen. Sie kennzeichnen sich durch einen zentralen Balusterschaft auf drei geschwungenen Füßen, der eine Platte trägt, die in der Regel klappbar ist. Die Platte des hier angebotenen Tisches ist nicht klappbar, was wahrscheinlich dem Gewicht des Marmors geschuldet ist.
Wolfgang Koeppe beschreibt einen im Aufbau fast identischen Tisch mit graublauer Marmorplatte als Esstisch. Ein ähnliches Exemplar ist auf dem Aquarell Eduard Gaertners zu sehen, eine Abbildung des Schreibzimmers von Prinz Wilhelm und Prinzessin Marianne im Schloss Berlin, zusätzlich mit einem Drehstuhl aus der Werkstatt Roentgens.
Provenienz
Süddeutscher Privatbesitz.
Literatur
Vgl. Koeppe et al., Extravagant Inventions. The Princely Furniture of the Roentgens, New York 2012, Kat. Nr. 62, Abb. 90.
Vgl. Fabian, Abraham und David Roentgen. Das noch aufgefundene Gesamtwerk ihrer Möbel- und Uhrenkunst in Verbindung mit der Uhrmacherfamilie Kinzing in Neuwied. Leben und Werk, Verzeichnis der Werke, Quellen, Bad Neustadt 1996, Nrn. 129, 131, 132, 133,
Decorative Arts
Sale Date(s)
Venue Address
Versand auf Anfrage
Important Information
Vorbesichtigung
Köln
Samstag, 13. Mai, 10 – 16 Uhr
Sonntag, 14. Mai, 11 – 16 Uhr
Montag, 15. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Dienstag, 16. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch, 17. Mai, 10 – 13 Uhr
Donnerstag, 18. Mai (Christi Himmelfahrt), 11 – 16 Uhr
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.