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A large box by David Roentgen
Mahogany veneer on oak, brass mountings. Oblong box with tiered, hinged lid and folding handle above. The display sides with fine veneers in varying directions. The lid and outer faces with brass stringing. The protruding base on four bracket feet. With a secret compartment concealed in the right side of the base, to be opened via a round button on the right. Labelled on the underside "Paul E. Bernheimer, The little Box, Norton, Massachusetts". H with handle folded down 14, W 30.5, D 18 cm.
Neuwied, around 1785 - 1790.
Masterpieces in miniature
Boxes by Abraham and David Roentgen
The production of boxes probably formed part of Abraham Roentgen's day to day work since the founding of the workshop in Herrnhaag in 1742. He first encountered these kinds of elegant boxes veneered with precious woods during his travels to the Netherlands and London. In England, boxes like this were often used to house tea, which was imported at great expense from India and China, in lockable pewter-lined containers. They were called caddies, a word which derives from the Chinese unit of measurement “catty”. Abraham Roentgen modified the form and function of this colonial box form, thus creating a distinctive and eye-catching design even for his smallest products.
Minute, perfectly aligned slivers of veneer were applied to a corpus of cherry or oak. Brass stringing accentuated the contours, gilt bronze feet and delicate inlays enhanced the effect of a masterpiece in miniature form. The shallow drawers at the base of the boxes which sprung out by pushing a button in the interior became something of a trademark of these designs, as well as the small square doors covering the lockplates, which opened to reveal the keyhole when a button in the base of the box was pressed. Produced in series, each box had its own unique furnishings and features, such as the small engraved brass cartouche on the lid. The boxes were produced in varying sizes and were not intended exclusively for tea, but for any valuable contents.
Only around 100 of these precious boxes survive today, the majority of which are in the form of small tea caddies. Until the lottery held in Hamburg in 1769, these boxes were reserved exclusively for the highest among Roentgen's aristocratic customers. Only the tax levied on tea from the late 1760s onward and the change in tastes towards Neoclassicism reduced the demand for such sumptuously produced boxes.
Provenance
South German private collection.
Literature
Cf. Fabian, Abraham und David Roentgen. Das noch aufgefundene Gesamtwerk ihrer Möbel- und Uhrenkunst in Verbindung mit der Uhrmacherfamilie Kinzing in Neuwied. Leben und Werk, Verzeichnis der Werke, Quellen, Bad Neustadt 1996, fig. 583.
Mahagoni auf Eiche, Messingbänder. Oblonge Kastenform mit getrepptem Klappdeckel und oben befestigtem Bügelgriff. Alle Sichtseiten dekoriert mit Furnier in wechselnder Richtung. Deckel und Seiten gegliedert durch Messingbänder. Vorstehende, abgesetzte Basis auf vier Zargenfüßen. Über einen runden Druckknopf in der rechten Wandung zu öffnender flacher Geheimschub in der rechten Basis. Unterseitig Klebeetikett "Paul E. Bernheimer, The little Box, Norton, Massachusetts". Höhe mit heruntergeklapptem Bügel 14, B 30,5, T 18 cm.
Neuwied, um 1785 - 1790.
Meisterwerke en miniature
Schatullen von Abraham und David Roentgen
Die Produktion von Schatullen gehörte vermutlich schon seit der Gründung der Herrnhaager Werkstatt 1742 zu Abraham Roentgens täglicher Arbeit. Den Typus des elegant mit Edelhölzern furnierten Kästchens hatte er auf seinen Reisen in die Niederlande und nach London kennengelernt. Die Engländer pflegten den teuren, aus Indien und China importierten Tee in ähnlichen, innen verzinkten und abschließbaren Behältern aufzubewahren. Sie wurden caddy set genannt, ein Wort, das sich auf die chinesische Maßeinheit „kati“ bezog. Abraham Roentgen modifizierte Aussehen und Funktion des kolonialen Kästchens und erarbeitete sich damit gewissermaßen in seinem kleinsten Produkt schon ein sehr eigenes und auffälliges Profil.
Millimetergroße, exakt aufeinander abgestimmte Furnierstückchen wurden auf einen Kirschholz- oder Eichenkorpus furniert. Messingbänder betonen die Umrisse, vergoldete Bronzefüße und raffinierte Einlagen steigern den Eindruck des Meisterwerks in Miniaturformat. Quasi zum Markenzeichen wurden die über einen inneren Knopfdruck herausspringenden flachen Seitenschübe in der Basis ebenso wie die kleinen quadratischen Türchen im Schlossbeschlag, die mittels eines Druckknopfs im Boden aufspringen und das Schloss freigeben, um den Schlüssel einzustecken. In Serien hergestellt, besaß jedes einzelne eine individuelle Ausstattung, eine Besonderheit, wie z.B. die kleine, fein gravierte Messingkartusche auf dem Deckel. Die Schatullen wurden in mehreren Größen angeboten und waren nicht ausschließlich für Tee gedacht, sondern für einen beliebigen wertvollen Inhalt.
Heute sind noch ungefähr 100 dieser preziösen Schatullen erhalten, die meisten allerdings im Format kleiner Teekästchen. Bis zur Hamburger Lotterie 1769 war ihr Erwerb ausschließlich der hochadligen Clientèle Abraham Roentgens vorbehalten. Erst die ab Ende der 1760er Jahre erhobene Teesteuer und auch der Geschmackswandel zum Klassizismus ließen die Nachfrage nach den aufwändigen Schatullen sinken.
Provenienz
Süddeutscher Privatbesitz.
Literatur
Vgl. Fabian, Abraham und David Roentgen. Das noch aufgefundene Gesamtwerk ihrer Möbel- und Uhrenkunst in Verbindung mit der Uhrmacherfamilie Kinzing in Neuwied. Leben und Werk, Verzeichnis der Werke, Quellen, Bad Neustadt 1996, Abb. 583.
Mahogany veneer on oak, brass mountings. Oblong box with tiered, hinged lid and folding handle above. The display sides with fine veneers in varying directions. The lid and outer faces with brass stringing. The protruding base on four bracket feet. With a secret compartment concealed in the right side of the base, to be opened via a round button on the right. Labelled on the underside "Paul E. Bernheimer, The little Box, Norton, Massachusetts". H with handle folded down 14, W 30.5, D 18 cm.
Neuwied, around 1785 - 1790.
Masterpieces in miniature
Boxes by Abraham and David Roentgen
The production of boxes probably formed part of Abraham Roentgen's day to day work since the founding of the workshop in Herrnhaag in 1742. He first encountered these kinds of elegant boxes veneered with precious woods during his travels to the Netherlands and London. In England, boxes like this were often used to house tea, which was imported at great expense from India and China, in lockable pewter-lined containers. They were called caddies, a word which derives from the Chinese unit of measurement “catty”. Abraham Roentgen modified the form and function of this colonial box form, thus creating a distinctive and eye-catching design even for his smallest products.
Minute, perfectly aligned slivers of veneer were applied to a corpus of cherry or oak. Brass stringing accentuated the contours, gilt bronze feet and delicate inlays enhanced the effect of a masterpiece in miniature form. The shallow drawers at the base of the boxes which sprung out by pushing a button in the interior became something of a trademark of these designs, as well as the small square doors covering the lockplates, which opened to reveal the keyhole when a button in the base of the box was pressed. Produced in series, each box had its own unique furnishings and features, such as the small engraved brass cartouche on the lid. The boxes were produced in varying sizes and were not intended exclusively for tea, but for any valuable contents.
Only around 100 of these precious boxes survive today, the majority of which are in the form of small tea caddies. Until the lottery held in Hamburg in 1769, these boxes were reserved exclusively for the highest among Roentgen's aristocratic customers. Only the tax levied on tea from the late 1760s onward and the change in tastes towards Neoclassicism reduced the demand for such sumptuously produced boxes.
Provenance
South German private collection.
Literature
Cf. Fabian, Abraham und David Roentgen. Das noch aufgefundene Gesamtwerk ihrer Möbel- und Uhrenkunst in Verbindung mit der Uhrmacherfamilie Kinzing in Neuwied. Leben und Werk, Verzeichnis der Werke, Quellen, Bad Neustadt 1996, fig. 583.
Mahagoni auf Eiche, Messingbänder. Oblonge Kastenform mit getrepptem Klappdeckel und oben befestigtem Bügelgriff. Alle Sichtseiten dekoriert mit Furnier in wechselnder Richtung. Deckel und Seiten gegliedert durch Messingbänder. Vorstehende, abgesetzte Basis auf vier Zargenfüßen. Über einen runden Druckknopf in der rechten Wandung zu öffnender flacher Geheimschub in der rechten Basis. Unterseitig Klebeetikett "Paul E. Bernheimer, The little Box, Norton, Massachusetts". Höhe mit heruntergeklapptem Bügel 14, B 30,5, T 18 cm.
Neuwied, um 1785 - 1790.
Meisterwerke en miniature
Schatullen von Abraham und David Roentgen
Die Produktion von Schatullen gehörte vermutlich schon seit der Gründung der Herrnhaager Werkstatt 1742 zu Abraham Roentgens täglicher Arbeit. Den Typus des elegant mit Edelhölzern furnierten Kästchens hatte er auf seinen Reisen in die Niederlande und nach London kennengelernt. Die Engländer pflegten den teuren, aus Indien und China importierten Tee in ähnlichen, innen verzinkten und abschließbaren Behältern aufzubewahren. Sie wurden caddy set genannt, ein Wort, das sich auf die chinesische Maßeinheit „kati“ bezog. Abraham Roentgen modifizierte Aussehen und Funktion des kolonialen Kästchens und erarbeitete sich damit gewissermaßen in seinem kleinsten Produkt schon ein sehr eigenes und auffälliges Profil.
Millimetergroße, exakt aufeinander abgestimmte Furnierstückchen wurden auf einen Kirschholz- oder Eichenkorpus furniert. Messingbänder betonen die Umrisse, vergoldete Bronzefüße und raffinierte Einlagen steigern den Eindruck des Meisterwerks in Miniaturformat. Quasi zum Markenzeichen wurden die über einen inneren Knopfdruck herausspringenden flachen Seitenschübe in der Basis ebenso wie die kleinen quadratischen Türchen im Schlossbeschlag, die mittels eines Druckknopfs im Boden aufspringen und das Schloss freigeben, um den Schlüssel einzustecken. In Serien hergestellt, besaß jedes einzelne eine individuelle Ausstattung, eine Besonderheit, wie z.B. die kleine, fein gravierte Messingkartusche auf dem Deckel. Die Schatullen wurden in mehreren Größen angeboten und waren nicht ausschließlich für Tee gedacht, sondern für einen beliebigen wertvollen Inhalt.
Heute sind noch ungefähr 100 dieser preziösen Schatullen erhalten, die meisten allerdings im Format kleiner Teekästchen. Bis zur Hamburger Lotterie 1769 war ihr Erwerb ausschließlich der hochadligen Clientèle Abraham Roentgens vorbehalten. Erst die ab Ende der 1760er Jahre erhobene Teesteuer und auch der Geschmackswandel zum Klassizismus ließen die Nachfrage nach den aufwändigen Schatullen sinken.
Provenienz
Süddeutscher Privatbesitz.
Literatur
Vgl. Fabian, Abraham und David Roentgen. Das noch aufgefundene Gesamtwerk ihrer Möbel- und Uhrenkunst in Verbindung mit der Uhrmacherfamilie Kinzing in Neuwied. Leben und Werk, Verzeichnis der Werke, Quellen, Bad Neustadt 1996, Abb. 583.
Decorative Arts
Sale Date(s)
Venue Address
Versand auf Anfrage
Important Information
Vorbesichtigung
Köln
Samstag, 13. Mai, 10 – 16 Uhr
Sonntag, 14. Mai, 11 – 16 Uhr
Montag, 15. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Dienstag, 16. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch, 17. Mai, 10 – 13 Uhr
Donnerstag, 18. Mai (Christi Himmelfahrt), 11 – 16 Uhr
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.