Lot

2054

Willem van Honthorst, attributed to, The Three Sons of Prince Elector Johann Friedrich I of Saxony o

In Old Masters and 19th Century

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Willem van Honthorst, attributed to, The Three Sons of Prince Elector Johann Friedrich I of Saxony o
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Köln
Willem van Honthorst, attributed to, The Three Sons of Prince Elector Johann Friedrich I of Saxony o
Oil on canvas (relined). 131 x 169 cm.

Provenance
Given as a gift by Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg to the Duke of Saxe-Altenburg for the hunting hall of the castle "Zur Fröhlichen Wiederkunft" near Wolfersdorf, Thuringia, in 1655 (according to tradition). - Sold in 1951 by Ernst II of Saxe-Altenburg to Walter Franke, Kunstsalon Franke, who exhibited it in Leipzig as of 1958. - Acquired there in 1960 by the father of the present owners.

According to tradition, these youthful hunters are the three sons of Elector Johann Friedrich of Saxony (1503-1554), the later Dukes of Thuringia: Johann Friedrich II in the middle son (1529-1595), Johann Wilhelm I (1530-1573) and Johann Friedrich III the younger (1538-1565). Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg is said to have given the painting to the Duke of Saxe-Altenburg in 1655 for the hunting room of the castle "Zur Fröhlichen Wiederkunft". The painting remained in this castle near Wolfersdorf in Thuringia until 1951, when it was sold by Ernst II (1875-1954), the last Duke of Saxe-Altenburg. The hunting lodge was built in the mid-16th century by order of Elector Johann Friedrich of Saxony.


The name Honthorst is traditionally associated with the group portrait of the three young dukes and the name of Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg, who is said to have given the painting to the Duke of Saxe-Altenburg in 1655. The Dutch painter Willem van Honthorst went to Berlin in 1646, where he was appointed court painter to Frederick William of Brandenburg and his wife Luise Henriette of Orange in early 1647. He remained in the elector's service for seventeen years and did not return to Utrecht until 1664. Several historicising portraits by Honthorst have survived, including a group portrait to be dated 1662-66 showing four generations of Princes of Orange (Rijksmuseum, Amsterdam, inv./cat. no. 1855). Stylistically closely related is also a 1666 double portrait of Princes Karl Emil of Brandenburg and Friedrich I of Prussia with hunting dogs and game (Fries Museum, Leeuwarden, inv./cat. no. 32). The attribution of the present group portrait to Willem von Honthorst is more than likely from a historical as well as art historical perspective.
Willem van Honthorst, zugeschrieben, Die drei Söhne des Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen a
Öl auf Leinwand (doubliert). 131 x 169 cm.

Provenienz
1655 Geschenk von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg an Herzog von Sachsen-Altenburg für den Jagdsaal des Schlosses „Zur Fröhlichen Wiederkunft“ bei Wolfersdorf, Thüringen (laut Überlieferung). – 1951 verkauft Ernst II. von Sachsen-Altenburg das Gemälde an Walter Franke, Kunstsalon Franke, der es ab 1958 in Leipzig ausstellt. – 1960 vom Vater der heutigen Eigentümer dort erworben.

Laut Überlieferung handelt es sich bei den jugendlichen Jägern um die drei Söhne von Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (1503-1554), den späteren Herzögen von Thüringen: Johann Friedrich II. der Mittlere (1529-1595), Johann Wilhelm I. (1530-1573) und Johann Friedrich III. der Jüngere (1538-1565). Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg soll das Gemälde 1655 dem Herzog von Sachsen-Altenburg für den Jagdsaal des Schlosses „Zur Fröhlichen Wiederkunft“ geschenkt haben. In diesem Schloss bei Wolfersdorf in Thüringen blieb das Gemälde bis 1951, als es von Ernst II. (1875-1954), letzter Herzog von Sachsen-Altenburg, verkauft wurde. Das Jagdschloss wurde Mitte des 16. Jahrhunderts im Auftrag des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen erbaut.

Der Name Honthorst ist traditionell mit dem Gruppenbildnis der drei jungen Herzöge und dem Namen Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg verbunden, der das Gemälde 1655 dem Herzog von Sachsen-Altenburg geschenkt haben soll. Der niederländische Maler Willem van Honthorst ging 1646 noch Berlin, wo er Anfang 1647 zum kurfürstlichen Hofmaler von Friedrich Wilhem von Brandenburg und seiner Frau Luise Henriette von Oranien ernannt wurde. Er blieb siebzehn Jahre im Dienst des Kurfürsten und kehrte erst 1664 nach Utrecht zurück. Mehrere historisierende Portraits sind van Honthorst überliefert, so ein 1662-66 zu datierendes Gruppenportrait, das vier Generationen der Prinzen von Oranien zeigt (Rijksmuseum, Amsterdam, inv/cat. nr. 1855). Stilistisch eng verwandt ist auch ein 1666 entstandenes Doppelportrait der Prinzen Karl Emil von Brandenburg und Friedrich I. von Preussen mit Jagdhunden und Jagdbeute (Fries-Museum, Leeuwarden, inv/cat. nr. 32). Die Zuschreibung des vorliegenden Gruppenportraits an Willem van Honthorst ist aus geschichtlicher wie auch kunsthistorischer Sicht mehr als wahrscheinlich.
Willem van Honthorst, attributed to, The Three Sons of Prince Elector Johann Friedrich I of Saxony o
Oil on canvas (relined). 131 x 169 cm.

Provenance
Given as a gift by Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg to the Duke of Saxe-Altenburg for the hunting hall of the castle "Zur Fröhlichen Wiederkunft" near Wolfersdorf, Thuringia, in 1655 (according to tradition). - Sold in 1951 by Ernst II of Saxe-Altenburg to Walter Franke, Kunstsalon Franke, who exhibited it in Leipzig as of 1958. - Acquired there in 1960 by the father of the present owners.

According to tradition, these youthful hunters are the three sons of Elector Johann Friedrich of Saxony (1503-1554), the later Dukes of Thuringia: Johann Friedrich II in the middle son (1529-1595), Johann Wilhelm I (1530-1573) and Johann Friedrich III the younger (1538-1565). Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg is said to have given the painting to the Duke of Saxe-Altenburg in 1655 for the hunting room of the castle "Zur Fröhlichen Wiederkunft". The painting remained in this castle near Wolfersdorf in Thuringia until 1951, when it was sold by Ernst II (1875-1954), the last Duke of Saxe-Altenburg. The hunting lodge was built in the mid-16th century by order of Elector Johann Friedrich of Saxony.


The name Honthorst is traditionally associated with the group portrait of the three young dukes and the name of Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg, who is said to have given the painting to the Duke of Saxe-Altenburg in 1655. The Dutch painter Willem van Honthorst went to Berlin in 1646, where he was appointed court painter to Frederick William of Brandenburg and his wife Luise Henriette of Orange in early 1647. He remained in the elector's service for seventeen years and did not return to Utrecht until 1664. Several historicising portraits by Honthorst have survived, including a group portrait to be dated 1662-66 showing four generations of Princes of Orange (Rijksmuseum, Amsterdam, inv./cat. no. 1855). Stylistically closely related is also a 1666 double portrait of Princes Karl Emil of Brandenburg and Friedrich I of Prussia with hunting dogs and game (Fries Museum, Leeuwarden, inv./cat. no. 32). The attribution of the present group portrait to Willem von Honthorst is more than likely from a historical as well as art historical perspective.
Willem van Honthorst, zugeschrieben, Die drei Söhne des Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen a
Öl auf Leinwand (doubliert). 131 x 169 cm.

Provenienz
1655 Geschenk von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg an Herzog von Sachsen-Altenburg für den Jagdsaal des Schlosses „Zur Fröhlichen Wiederkunft“ bei Wolfersdorf, Thüringen (laut Überlieferung). – 1951 verkauft Ernst II. von Sachsen-Altenburg das Gemälde an Walter Franke, Kunstsalon Franke, der es ab 1958 in Leipzig ausstellt. – 1960 vom Vater der heutigen Eigentümer dort erworben.

Laut Überlieferung handelt es sich bei den jugendlichen Jägern um die drei Söhne von Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (1503-1554), den späteren Herzögen von Thüringen: Johann Friedrich II. der Mittlere (1529-1595), Johann Wilhelm I. (1530-1573) und Johann Friedrich III. der Jüngere (1538-1565). Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg soll das Gemälde 1655 dem Herzog von Sachsen-Altenburg für den Jagdsaal des Schlosses „Zur Fröhlichen Wiederkunft“ geschenkt haben. In diesem Schloss bei Wolfersdorf in Thüringen blieb das Gemälde bis 1951, als es von Ernst II. (1875-1954), letzter Herzog von Sachsen-Altenburg, verkauft wurde. Das Jagdschloss wurde Mitte des 16. Jahrhunderts im Auftrag des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen erbaut.

Der Name Honthorst ist traditionell mit dem Gruppenbildnis der drei jungen Herzöge und dem Namen Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg verbunden, der das Gemälde 1655 dem Herzog von Sachsen-Altenburg geschenkt haben soll. Der niederländische Maler Willem van Honthorst ging 1646 noch Berlin, wo er Anfang 1647 zum kurfürstlichen Hofmaler von Friedrich Wilhem von Brandenburg und seiner Frau Luise Henriette von Oranien ernannt wurde. Er blieb siebzehn Jahre im Dienst des Kurfürsten und kehrte erst 1664 nach Utrecht zurück. Mehrere historisierende Portraits sind van Honthorst überliefert, so ein 1662-66 zu datierendes Gruppenportrait, das vier Generationen der Prinzen von Oranien zeigt (Rijksmuseum, Amsterdam, inv/cat. nr. 1855). Stilistisch eng verwandt ist auch ein 1666 entstandenes Doppelportrait der Prinzen Karl Emil von Brandenburg und Friedrich I. von Preussen mit Jagdhunden und Jagdbeute (Fries-Museum, Leeuwarden, inv/cat. nr. 32). Die Zuschreibung des vorliegenden Gruppenportraits an Willem van Honthorst ist aus geschichtlicher wie auch kunsthistorischer Sicht mehr als wahrscheinlich.

Old Masters and 19th Century

Sale Date(s)
Lots: 165
Lots: 121
Lots: 93
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Versand auf Anfrage

Important Information

 

Vorbesichtigung Preview

Köln Cologne

Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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