2011
Jan Sanders van Hemessen, The Penitent St Jerome
Oil on panel (parquetted). 51 x 65 cm.
Certificate
Dr. Till Holger Borchert, Aachen (spoken confirmation, January 2023). - Dr. Lars Hendrikman, Maastricht, 12th March 2023.
Provenance
Belgian private collection.
"A student of Hendrick van Cleve (I) in 1519, Jan van Hemessen became a freemaster of the Guild of St Luke in Antwerp in 1524. In the same year he appointed his first apprentice, followed by at least five others, including two of his sons. His most famous and successful student however was his daughter, Catharina van Hemessen (1528 – after 1583).
Jan van Hemessens core oeuvre consists of 20 fully signed and dated paintings, dating from 1525 or 1531 to 1557, of which five are different compositions of the Penitent St Jerome. Besides some more traditional religious topics, Van Hemessen painted interpretations of The Parable of the Prodigal Son, thereby bridging the gap towards his more mundane, even burlesque depictions of “everyday life.”
Among the body of some 35 unsigned and undated, yet generally accepted works of Jan van Hemessen sits another composition of the Penitent St Jerome, of which the painting in the Palazzo Rosso in Genoa may be the first one (ill. 1). The present lot is another version of this composition.
Fuelled by Erasmus’ publication of Jerome's letters in 1516, and Dürer’s famous painting of the saint in his Study (Museu Nacional de Arte Antiga, Lissabon, inv./cat. no. 828), especially Antwerp painters set out a new type of iconography which would become popular in the following decades. Almost in the manner of a devotional painting, the current work presents St Jerome in his purest form, in prayer in front of a crucifix, at the moment in which it appeared to him as a vivid vision, provoked by prayer. The onlooker only sees the back of the crucifix, which is rare, and adds to the serene quality of this composition.
The cardinals hat and lion – which are common attributes of the saint, but strongly rejected by Erasmus – are nowhere to be found. Also the ageing, but not old or tired man with particularly strong hands, are in keeping with Erasmus’ Remarks of 1522. Only some key elements of the saint´s penitence are depicted. The stone with which he mortifies his chest lays in front of him, as if serving as a pedestal for the crucifix. As a subtle reminder of our mortality. With no further attributes or landscape, the red habit serves as sole identifier of the figure as St Jerome.
Besides the fact that the current lot’s head and hands are closely related to the painting in Genoa, they also bear resemblance to other signed paintings by van Hemessen, such as the 1543 Penitent St Jerome in the Hermitage (N451, no. 911) and the signed painting of the same theme in Antwerp (Snijders&Rockoxhuis inv. 77.3).
Several versions of the present Penitent St Jerome are known today. Besides the work in Genoa, there is also a similar, portrait format painting, formerly in the collection of Marquis de Victoire de Heredia in Madrid (until 1912) and from 1935 until 1955 in the the Minneapolis Institute of Arts, which is now in private ownership and on loan to the Groeningemuseum Brugge (pl. 000). Others are in Berlin (Gemäldegalerie, Staatliche Museen) and again in private ownership. A significantly smaller version on canvas also appeared on the art market in 2015 attributed to a follower of Van Hemessen."
Öl auf Holz (parkettiert). 51 x 65 cm.
Gutachten
Dr. Till-Holger Borchert, Aachen (mündliche Mitteilung, Januar 2023). - Dr. Lars Hendrikman, Maastricht, 12. März 2023.
Provenienz
Belgische Privatsammlung.
Vorliegendes bislang unveröffentliches Gemälde ist eine wichtige Hinzufügung zum Werk des Jan van Hemessen. Dr. Till-Holger Borchert und Dr. Lars Hendrikman haben die Zuschreibung an diesen bedeutenden Maler der flämischen Renaissance bestätigt. Wir danken Lars Hendrikman für den folgenden Katalogbeitrag:
"1519 Schüler von Hendrick van Cleve (I.), wurde Jan van Hemessen 1524 Freimeister der Lukasgilde in Antwerpen. Im selben Jahr stellte er seinen ersten Lehrling ein, gefolgt von mindestens fünf weiteren, darunter zwei von seinen Söhnen. Seine berühmteste und erfolgreichste Schülerin ist jedoch seine Tochter Catharina van Hemessen (1528 – nach 1583).
Das Kernwerk von Jan van Hemessen besteht aus 20 vollständig signierten und datierten Gemälden aus den Jahren 1525 oder 1531 bis 1557, von denen fünf verschiedene Kompositionen des büßenden heiligen Hieronymus sind. Neben einigen traditionelleren religiösen Themen malte van Hemessen Interpretationen des Gleichnisses vom verlorenen Sohn und überbrückte damit die Lücke zu seinen eher weltlichen, sogar burlesken Darstellungen des „Alltagslebens“.
Unter den etwa 35 unsignierten und undatierten, aber allgemein akzeptierten Werken von Jan van Hemessen befindet sich eine weitere Komposition des büßenden heiligen Hieronymus, wovon das Gemälde im Palazzo Rosso in Genua das früheste sein dürfte (Abb. 1). Das vorliegende Gemälde ist eine weitere Version dieser Komposition.
Angetrieben von Erasmus Veröffentlichung der Briefe des Hl. Hieronymus im Jahr 1516 und Dürers berühmten Gemälde des Heiligen im Studierzimmer (Museu Nacional de Arte Antiga, Lissabon , Inv./Kat.Nr 828) entwickelten insbesondere Antwerpener Maler eine neue Art von Ikonographie, die in den folgenden Jahrzehnten populär werden sollte. Fast ein Andachtsbild, zeigt das vorliegende Gemälde den Hl. Hieronymus in seiner reinsten Form, betend vor einem Kruzifix, in dem Moment, in dem es ihm als lebhafte, vom Gebet provozierte Vision erschien. Der Betrachter sieht nur die Rückseite des Kruzifixes, was selten ist und zur ruhigen Qualität dieser Komposition beiträgt.
Der Hut und der Löwe des Kardinals – gemeinsame Attribute des Heiligen, aber von Erasmus strikt abgelehnt – sind nirgends zu finden. Auch der alternde, aber nicht alte oder müde Mann mit besonders kräftigen Händen entspricht den Bemerkungen des Erasmus von 1522. Nur einige Schlüsselelemente der Bußfertigkeit des Heiligen sind dargestellt. Der Stein, mit dem er seine Brust züchtigt, liegt vor ihm, als würde er als Sockel für das Kruzifix dienen, als Erinnerung an unsere Sterblichkeit. Ohne weitere Attribute oder Landschaft identifiziert der rote Habit den Heiligen schließlich als den heiligen Hieronymus.
Abgesehen davon, dass die Heiligenköpfe und Hände unseres Bildes eng mit dem Gemälde in Genua verwandt sind, stehen sie in der Nähe von signierten Gemälden von van Hemessen, wie der büßende Hl. Hieronymus von 1543 in der Eremitage (N451, Nr. 911) und das signierte Gemälde gleichen Themas in Antwerpen (Snijders&Rockoxhuis Inv. 77.3).
Mehrere Versionen der vorliegenden Komposition mit büßendem Hl. Hieronymus sind heute bekannt. Neben der in Genua befindet sich ein ähnliches, aber vertikales Gemälde, das sich früher in der Sammlung des Marquis de Victoire de Heredia in Madrid (bis 1912) und von 1935 bis 1955 im Minneapolis Institute of Arts befand, heute in Privatbesitz und als Leihgabe im Groeningemuseum Brügge. Andere befinden sich in Berlin (Gemäldegalerie, Staatliche Museen) und wiederum in Privatbesitz. Eine deutlich verkleinerte Version auf Leinwand erschien 2015 als Nachfolger von van Hemessen auf dem Kunstmarkt."
Abb. 1 / Ill. 1: Jan Sanders van Hemessen, Der büßende hl. Hieronymus / The penitent St Jerome, Palazzo Rosso, Genua
Oil on panel (parquetted). 51 x 65 cm.
Certificate
Dr. Till Holger Borchert, Aachen (spoken confirmation, January 2023). - Dr. Lars Hendrikman, Maastricht, 12th March 2023.
Provenance
Belgian private collection.
"A student of Hendrick van Cleve (I) in 1519, Jan van Hemessen became a freemaster of the Guild of St Luke in Antwerp in 1524. In the same year he appointed his first apprentice, followed by at least five others, including two of his sons. His most famous and successful student however was his daughter, Catharina van Hemessen (1528 – after 1583).
Jan van Hemessens core oeuvre consists of 20 fully signed and dated paintings, dating from 1525 or 1531 to 1557, of which five are different compositions of the Penitent St Jerome. Besides some more traditional religious topics, Van Hemessen painted interpretations of The Parable of the Prodigal Son, thereby bridging the gap towards his more mundane, even burlesque depictions of “everyday life.”
Among the body of some 35 unsigned and undated, yet generally accepted works of Jan van Hemessen sits another composition of the Penitent St Jerome, of which the painting in the Palazzo Rosso in Genoa may be the first one (ill. 1). The present lot is another version of this composition.
Fuelled by Erasmus’ publication of Jerome's letters in 1516, and Dürer’s famous painting of the saint in his Study (Museu Nacional de Arte Antiga, Lissabon, inv./cat. no. 828), especially Antwerp painters set out a new type of iconography which would become popular in the following decades. Almost in the manner of a devotional painting, the current work presents St Jerome in his purest form, in prayer in front of a crucifix, at the moment in which it appeared to him as a vivid vision, provoked by prayer. The onlooker only sees the back of the crucifix, which is rare, and adds to the serene quality of this composition.
The cardinals hat and lion – which are common attributes of the saint, but strongly rejected by Erasmus – are nowhere to be found. Also the ageing, but not old or tired man with particularly strong hands, are in keeping with Erasmus’ Remarks of 1522. Only some key elements of the saint´s penitence are depicted. The stone with which he mortifies his chest lays in front of him, as if serving as a pedestal for the crucifix. As a subtle reminder of our mortality. With no further attributes or landscape, the red habit serves as sole identifier of the figure as St Jerome.
Besides the fact that the current lot’s head and hands are closely related to the painting in Genoa, they also bear resemblance to other signed paintings by van Hemessen, such as the 1543 Penitent St Jerome in the Hermitage (N451, no. 911) and the signed painting of the same theme in Antwerp (Snijders&Rockoxhuis inv. 77.3).
Several versions of the present Penitent St Jerome are known today. Besides the work in Genoa, there is also a similar, portrait format painting, formerly in the collection of Marquis de Victoire de Heredia in Madrid (until 1912) and from 1935 until 1955 in the the Minneapolis Institute of Arts, which is now in private ownership and on loan to the Groeningemuseum Brugge (pl. 000). Others are in Berlin (Gemäldegalerie, Staatliche Museen) and again in private ownership. A significantly smaller version on canvas also appeared on the art market in 2015 attributed to a follower of Van Hemessen."
Öl auf Holz (parkettiert). 51 x 65 cm.
Gutachten
Dr. Till-Holger Borchert, Aachen (mündliche Mitteilung, Januar 2023). - Dr. Lars Hendrikman, Maastricht, 12. März 2023.
Provenienz
Belgische Privatsammlung.
Vorliegendes bislang unveröffentliches Gemälde ist eine wichtige Hinzufügung zum Werk des Jan van Hemessen. Dr. Till-Holger Borchert und Dr. Lars Hendrikman haben die Zuschreibung an diesen bedeutenden Maler der flämischen Renaissance bestätigt. Wir danken Lars Hendrikman für den folgenden Katalogbeitrag:
"1519 Schüler von Hendrick van Cleve (I.), wurde Jan van Hemessen 1524 Freimeister der Lukasgilde in Antwerpen. Im selben Jahr stellte er seinen ersten Lehrling ein, gefolgt von mindestens fünf weiteren, darunter zwei von seinen Söhnen. Seine berühmteste und erfolgreichste Schülerin ist jedoch seine Tochter Catharina van Hemessen (1528 – nach 1583).
Das Kernwerk von Jan van Hemessen besteht aus 20 vollständig signierten und datierten Gemälden aus den Jahren 1525 oder 1531 bis 1557, von denen fünf verschiedene Kompositionen des büßenden heiligen Hieronymus sind. Neben einigen traditionelleren religiösen Themen malte van Hemessen Interpretationen des Gleichnisses vom verlorenen Sohn und überbrückte damit die Lücke zu seinen eher weltlichen, sogar burlesken Darstellungen des „Alltagslebens“.
Unter den etwa 35 unsignierten und undatierten, aber allgemein akzeptierten Werken von Jan van Hemessen befindet sich eine weitere Komposition des büßenden heiligen Hieronymus, wovon das Gemälde im Palazzo Rosso in Genua das früheste sein dürfte (Abb. 1). Das vorliegende Gemälde ist eine weitere Version dieser Komposition.
Angetrieben von Erasmus Veröffentlichung der Briefe des Hl. Hieronymus im Jahr 1516 und Dürers berühmten Gemälde des Heiligen im Studierzimmer (Museu Nacional de Arte Antiga, Lissabon , Inv./Kat.Nr 828) entwickelten insbesondere Antwerpener Maler eine neue Art von Ikonographie, die in den folgenden Jahrzehnten populär werden sollte. Fast ein Andachtsbild, zeigt das vorliegende Gemälde den Hl. Hieronymus in seiner reinsten Form, betend vor einem Kruzifix, in dem Moment, in dem es ihm als lebhafte, vom Gebet provozierte Vision erschien. Der Betrachter sieht nur die Rückseite des Kruzifixes, was selten ist und zur ruhigen Qualität dieser Komposition beiträgt.
Der Hut und der Löwe des Kardinals – gemeinsame Attribute des Heiligen, aber von Erasmus strikt abgelehnt – sind nirgends zu finden. Auch der alternde, aber nicht alte oder müde Mann mit besonders kräftigen Händen entspricht den Bemerkungen des Erasmus von 1522. Nur einige Schlüsselelemente der Bußfertigkeit des Heiligen sind dargestellt. Der Stein, mit dem er seine Brust züchtigt, liegt vor ihm, als würde er als Sockel für das Kruzifix dienen, als Erinnerung an unsere Sterblichkeit. Ohne weitere Attribute oder Landschaft identifiziert der rote Habit den Heiligen schließlich als den heiligen Hieronymus.
Abgesehen davon, dass die Heiligenköpfe und Hände unseres Bildes eng mit dem Gemälde in Genua verwandt sind, stehen sie in der Nähe von signierten Gemälden von van Hemessen, wie der büßende Hl. Hieronymus von 1543 in der Eremitage (N451, Nr. 911) und das signierte Gemälde gleichen Themas in Antwerpen (Snijders&Rockoxhuis Inv. 77.3).
Mehrere Versionen der vorliegenden Komposition mit büßendem Hl. Hieronymus sind heute bekannt. Neben der in Genua befindet sich ein ähnliches, aber vertikales Gemälde, das sich früher in der Sammlung des Marquis de Victoire de Heredia in Madrid (bis 1912) und von 1935 bis 1955 im Minneapolis Institute of Arts befand, heute in Privatbesitz und als Leihgabe im Groeningemuseum Brügge. Andere befinden sich in Berlin (Gemäldegalerie, Staatliche Museen) und wiederum in Privatbesitz. Eine deutlich verkleinerte Version auf Leinwand erschien 2015 als Nachfolger von van Hemessen auf dem Kunstmarkt."
Abb. 1 / Ill. 1: Jan Sanders van Hemessen, Der büßende hl. Hieronymus / The penitent St Jerome, Palazzo Rosso, Genua
Old Masters and 19th Century
Sale Date(s)
Venue Address
Versand auf Anfrage
Important Information
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.