Lot

2052

Abraham Mignon, Still Life with Game

In Old Masters and 19th Century

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Abraham Mignon, Still Life with Game
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Köln
Abraham Mignon, Still Life with Game
Oil on canvas (relined). 63 x 48.5 cm.

Provenance
Italian collection. - Müllenmeister Gallery, Solingen, 1979 (label on the reverse). - South German private collection.

Literature
Magdalena Kraemer-Noble: Abraham Mignon 1640-1679, Catalogue Raisonné, Petersberg 2007, pp. 270-271, no. 110.

The partridge is shown in a stone niche, hanging upside down by a thread - a prey animal, and yet Abraham Mignon imbues it with beauty and elegance. The wings are fanned out rhythmically on one side, with the white of the feathers becoming more radiant and brighter towards the rump, the bird's head, shining in light ochre, rests gently on a green velvet hunting bag. Other birds are depicted on the table: a bullfinch, a goldfinch, a partridge, a pheasant and blue tits. In addition to the hunting bag, utensils such as the horn or the corkscrew-shaped decoy complete the arrangement. Mignon proves to be a master of his craft here, skilfully directing the viewer's gaze from top to bottom, thereby enhancing the richness of the colours and forms and, moreover, making the manifold textures of the plumage and hunting utensils palpable. The refinement of this still life in its colouring, composition and forms corresponds to the intended aristocratic or patrician viewer, since hunting was a privilege reserved for the higher classes.
The art historiographer Arnold Houbraken had already emphasised the importance of the German Abraham Mignon for Dutch painting of the Golden Age in the early 18th century. Mignon came from a Huguenot family in Frankfurt, a city that had developed its own tradition of still life painting with Georg Flegel and Jakob Marrell. Mignon studied with Marrell and moved with him to Utrecht, a step that was to be decisive for his artistic career. It was in Utrecht that he met Jan Davidsz. de Heem, who influenced him artistically and whose workshop he was later to take over. Abraham Mignon is primarily known for his flower, fruit and sous-bois still lifes (cf. Lempertz Auction 1209, Cologne, 19.11.2022, lot Lot 1563). The present hunting still life, long kept in a private collection in southern Germany, is one of just around 15 works of this genre in Mignon's oeuvre. If we look at their development, we see an increasing mastery of the arrangement of animals and hunting utensils, an increasing clarity and elegance in the composition, which is characteristic of the present still life. This becomes evident when one compares, for example, the depiction of the partridge here with the depiction of cockerels in earlier works, whose silhouettes are more restless and whose plumage more colourful.


Abraham Mignon learned the art of hunting still lifes from Willem van der Aelst, among others, who ran a successful workshop in Amsterdam following stays in Italy and France (fig. 1). Abraham Mignon later expanded the arrangement of this still life once again into a larger composition, keeping the field fowl in the centre of the picture, but adding a richer repertoire of animals and hunting utensils, and it is no coincidence that this work entered a princely collection (Collection of the Dukes of Anhalt, Dessau-Wörlitz Foundation, Mosigkau Castle, inv. no. 11).
Abraham Mignon, Jagdstillleben mit einem Feldhuhn, Fasan, Distelfink, weiteren Vögeln und Jagdutensi
Öl auf Leinwand (doubliert). 63 x 48,5 cm.

Provenienz
Italienische Sammlung. - Galerie Müllenmeister, Solingen, 1979 (verso Klebeetikett). - Süddeutsche Privatsammlung.

Literatur
Magdalena Kraemer-Noble: Abraham Mignon 1640-1679, Catalogue Raisonné, Petersberg 2007, S. 270-271, Nr. 110.

Das Feldhuhn hängt, an einem Faden befestigt, kopfüber in einer steinernen Nische – eine erlegte Jagdbeute, und doch verleiht Abraham Mignon ihr Schönheit und Eleganz. Die zur Seite sich öffnenden Flügel sind rhythmisch gefächert, das Weiß der Federn wird zum Rumpf hin strahlender und heller, der Kopf des Vogels, in hellem Ocker leuchtend, ruht sanft auf einer samtgrünen Jagdtasche. Dort, auf dem Tisch, sind weitere Vögel abgelegt, ein Dompfaff, ein Distelfink, ein Rebhuhn, ein Fasan sowie Blaumeisen. Neben der Jagdtasche vervollständigen Jagdutensilien wie das Horn oder die korkenzieherförmige Lockpfeife das Arrangement. Mignon erweist sich hier als Meister seines Fachs, er lenkt gekonnt den Blick von oben nach unten, steigert dabei den Reichtum der Farben und Formen und macht überdies die mannigfaltige Stofflichkeit des Gefieders und der Jagdutensilien fühlbar. Die Raffinesse dieses Stilllebens im Kolorit, in der Komposition und in den Formen entspricht dabei dem intendierten aristokratischen oder patrizischen Betrachter, war die Jagd doch ein Privileg, das höheren Ständen vorbehalten war.
Bereits der Kunsthistoriograph Arnold Houbraken hat im frühen 18. Jahrhundert die Bedeutung des Deutschen Abraham Mignon für die niederländische Malerei des goldenen Zeitalters hervorgehoben. Mignon entstammte einer hugenottischen Familie aus Frankfurt, eine Stadt, die mit Georg Flegel und Jakob Marrell eine eigene Tradition der Stilllebenmalerei entwickelt hatte. Mignon lernte bei Marrell und siedelte mit diesem nach Utrecht über, ein Schritt, der entscheidend sein sollte für seine künstlerische Karriere. Denn in Utrecht traf er auf Jan Davidsz. de Heem, der ihn künstlerisch prägen und dessen Werkstatt er später übernehmen sollte. Abraham Mignon ist vornehmlich für seine Blumen-, Obst- und Waldbodenstillleben bekannt (vgl. Lempertz-Auktion 1209, Köln, 19.11.2022, Lot 1563). Das vorliegende Jagdstillleben, seit langem in einer süddeutschen Privatsammlung, stellt eines von knapp 15 Werken dieser Gattung im Œuvre Mignons dar. Betrachtet man deren Entwicklung, zeigt sich eine zunehmende Beherrschung des Arrangements von Tieren und Jagdutensilien, eine zunehmende Klarheit und Eleganz in der Komposition, wie sie dem vorliegenden Stillleben zu eigen ist. Dies wird offenkundig, wenn man etwa die Darstellung des Feldhuhns hier vergleicht mit der Darstellung von Hähnen in früheren Werken, deren Silhouetten unruhiger, deren Federn buntfarbiger sind.
Die Kunst des Jagdstilllebens lernte Abraham Mignon unter anderem von Willem van der Aelst, der nach Aufenthalten in Italien und Frankreich eine erfolgreiche Werkstatt in Amsterdam führte (Abb. 1). Abraham Mignon hat das Arrangement dieses Stilllebens später noch einmal zu einer größeren Komposition erweitert, mit dem Feldhuhn im Bildzentrum, jedoch mit einem reicheren Repertoire an Tieren und Jagdutensilien, welches sich nicht zufällig in einer fürstlichen Sammlung befindet (Sammlung der Herzöge von Anhalt, Stiftung Dessau-Wörlitz, Schloss Mosigkau, Inv.-Nr. 11).

Abb. 1/Ill. 1: Willem van Aelst: Stillleben mit Jagdgeräten und Rebhuhn / Still Life with Hunting Tools and Partridge, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe.
Abraham Mignon, Still Life with Game
Oil on canvas (relined). 63 x 48.5 cm.

Provenance
Italian collection. - Müllenmeister Gallery, Solingen, 1979 (label on the reverse). - South German private collection.

Literature
Magdalena Kraemer-Noble: Abraham Mignon 1640-1679, Catalogue Raisonné, Petersberg 2007, pp. 270-271, no. 110.

The partridge is shown in a stone niche, hanging upside down by a thread - a prey animal, and yet Abraham Mignon imbues it with beauty and elegance. The wings are fanned out rhythmically on one side, with the white of the feathers becoming more radiant and brighter towards the rump, the bird's head, shining in light ochre, rests gently on a green velvet hunting bag. Other birds are depicted on the table: a bullfinch, a goldfinch, a partridge, a pheasant and blue tits. In addition to the hunting bag, utensils such as the horn or the corkscrew-shaped decoy complete the arrangement. Mignon proves to be a master of his craft here, skilfully directing the viewer's gaze from top to bottom, thereby enhancing the richness of the colours and forms and, moreover, making the manifold textures of the plumage and hunting utensils palpable. The refinement of this still life in its colouring, composition and forms corresponds to the intended aristocratic or patrician viewer, since hunting was a privilege reserved for the higher classes.
The art historiographer Arnold Houbraken had already emphasised the importance of the German Abraham Mignon for Dutch painting of the Golden Age in the early 18th century. Mignon came from a Huguenot family in Frankfurt, a city that had developed its own tradition of still life painting with Georg Flegel and Jakob Marrell. Mignon studied with Marrell and moved with him to Utrecht, a step that was to be decisive for his artistic career. It was in Utrecht that he met Jan Davidsz. de Heem, who influenced him artistically and whose workshop he was later to take over. Abraham Mignon is primarily known for his flower, fruit and sous-bois still lifes (cf. Lempertz Auction 1209, Cologne, 19.11.2022, lot Lot 1563). The present hunting still life, long kept in a private collection in southern Germany, is one of just around 15 works of this genre in Mignon's oeuvre. If we look at their development, we see an increasing mastery of the arrangement of animals and hunting utensils, an increasing clarity and elegance in the composition, which is characteristic of the present still life. This becomes evident when one compares, for example, the depiction of the partridge here with the depiction of cockerels in earlier works, whose silhouettes are more restless and whose plumage more colourful.


Abraham Mignon learned the art of hunting still lifes from Willem van der Aelst, among others, who ran a successful workshop in Amsterdam following stays in Italy and France (fig. 1). Abraham Mignon later expanded the arrangement of this still life once again into a larger composition, keeping the field fowl in the centre of the picture, but adding a richer repertoire of animals and hunting utensils, and it is no coincidence that this work entered a princely collection (Collection of the Dukes of Anhalt, Dessau-Wörlitz Foundation, Mosigkau Castle, inv. no. 11).
Abraham Mignon, Jagdstillleben mit einem Feldhuhn, Fasan, Distelfink, weiteren Vögeln und Jagdutensi
Öl auf Leinwand (doubliert). 63 x 48,5 cm.

Provenienz
Italienische Sammlung. - Galerie Müllenmeister, Solingen, 1979 (verso Klebeetikett). - Süddeutsche Privatsammlung.

Literatur
Magdalena Kraemer-Noble: Abraham Mignon 1640-1679, Catalogue Raisonné, Petersberg 2007, S. 270-271, Nr. 110.

Das Feldhuhn hängt, an einem Faden befestigt, kopfüber in einer steinernen Nische – eine erlegte Jagdbeute, und doch verleiht Abraham Mignon ihr Schönheit und Eleganz. Die zur Seite sich öffnenden Flügel sind rhythmisch gefächert, das Weiß der Federn wird zum Rumpf hin strahlender und heller, der Kopf des Vogels, in hellem Ocker leuchtend, ruht sanft auf einer samtgrünen Jagdtasche. Dort, auf dem Tisch, sind weitere Vögel abgelegt, ein Dompfaff, ein Distelfink, ein Rebhuhn, ein Fasan sowie Blaumeisen. Neben der Jagdtasche vervollständigen Jagdutensilien wie das Horn oder die korkenzieherförmige Lockpfeife das Arrangement. Mignon erweist sich hier als Meister seines Fachs, er lenkt gekonnt den Blick von oben nach unten, steigert dabei den Reichtum der Farben und Formen und macht überdies die mannigfaltige Stofflichkeit des Gefieders und der Jagdutensilien fühlbar. Die Raffinesse dieses Stilllebens im Kolorit, in der Komposition und in den Formen entspricht dabei dem intendierten aristokratischen oder patrizischen Betrachter, war die Jagd doch ein Privileg, das höheren Ständen vorbehalten war.
Bereits der Kunsthistoriograph Arnold Houbraken hat im frühen 18. Jahrhundert die Bedeutung des Deutschen Abraham Mignon für die niederländische Malerei des goldenen Zeitalters hervorgehoben. Mignon entstammte einer hugenottischen Familie aus Frankfurt, eine Stadt, die mit Georg Flegel und Jakob Marrell eine eigene Tradition der Stilllebenmalerei entwickelt hatte. Mignon lernte bei Marrell und siedelte mit diesem nach Utrecht über, ein Schritt, der entscheidend sein sollte für seine künstlerische Karriere. Denn in Utrecht traf er auf Jan Davidsz. de Heem, der ihn künstlerisch prägen und dessen Werkstatt er später übernehmen sollte. Abraham Mignon ist vornehmlich für seine Blumen-, Obst- und Waldbodenstillleben bekannt (vgl. Lempertz-Auktion 1209, Köln, 19.11.2022, Lot 1563). Das vorliegende Jagdstillleben, seit langem in einer süddeutschen Privatsammlung, stellt eines von knapp 15 Werken dieser Gattung im Œuvre Mignons dar. Betrachtet man deren Entwicklung, zeigt sich eine zunehmende Beherrschung des Arrangements von Tieren und Jagdutensilien, eine zunehmende Klarheit und Eleganz in der Komposition, wie sie dem vorliegenden Stillleben zu eigen ist. Dies wird offenkundig, wenn man etwa die Darstellung des Feldhuhns hier vergleicht mit der Darstellung von Hähnen in früheren Werken, deren Silhouetten unruhiger, deren Federn buntfarbiger sind.
Die Kunst des Jagdstilllebens lernte Abraham Mignon unter anderem von Willem van der Aelst, der nach Aufenthalten in Italien und Frankreich eine erfolgreiche Werkstatt in Amsterdam führte (Abb. 1). Abraham Mignon hat das Arrangement dieses Stilllebens später noch einmal zu einer größeren Komposition erweitert, mit dem Feldhuhn im Bildzentrum, jedoch mit einem reicheren Repertoire an Tieren und Jagdutensilien, welches sich nicht zufällig in einer fürstlichen Sammlung befindet (Sammlung der Herzöge von Anhalt, Stiftung Dessau-Wörlitz, Schloss Mosigkau, Inv.-Nr. 11).

Abb. 1/Ill. 1: Willem van Aelst: Stillleben mit Jagdgeräten und Rebhuhn / Still Life with Hunting Tools and Partridge, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe.

Old Masters and 19th Century

Sale Date(s)
Lots: 165
Lots: 121
Lots: 93
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Important Information

 

Vorbesichtigung Preview

Köln Cologne

Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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