2008
Antwerp School, Bartholomaeus Bruyn the Elder, studio of, Flemish Triptych with Cologne Donor Portra
Oil on panel (parquetted). Central panel 53 x 41.5 cm, outer panels each 53 x 19 cm.
Provenance
Belgian private collection.
This Flemish-Rhenish triptych is a fine example of a "bicultural" work. The painting, which is highly interesting from an art-historical point of view, was created in Antwerp around 1530-40 and was embellished with portraits of donors in the workshop of Bartholomäus Bruyn in Cologne a short time later. Dr Didier Martens of the University of Brussels (ULB) is preparing a paper on this phenomenon, publishing this as well as other hitherto unrecognised examples of Flemish-Rhenish triptychs. We have him to thank for the following catalogue entry:
"The triptych was painted in Antwerp. In terms of composition, the Lamentation of Christ on the central panel can be associated with works by both Quinten Massys and Josse van Cleve. Stylistically, however, it is closer to Josse van Cleve because of the fuller heads. At first it was a so-called inscription triptych, a relatively rarely attested form of the Old Netherlandish triptych. In such works, only the central panel has a figurative representation. On the wings there is only text, in most cases a Bible passage or a prayer, always in Latin. Such triptychs were rather small in size and probably functioned as domestic altars.
In the case of this triptych, the text has been completely painted over. Thanks to the x-ray (ill. 1), it is nevertheless legible : Left wing : " De cruce / deponitur hora ves/pertina / fortitudo / latuit in / mente di/vina tale(m) / mortem / subiit mu(n)/di medica " ; Right wing : " Tande(m) ho/ra debita / datur se/pulturae / : corpus [Christi nobi]/le spes vi/te future / conditur / aromate com/plentur scr(iptu)r(ae) ". The intended text, a poem, is from an Officium sanctae Crucis associated with Pope John XXII (1336-1364). He would have had this Officium, which was not well known before his time, circulated. The text itself was included in several books of hours and breviaries of the late Middle Ages. For a full edition of the text see G.M. Dreves, Reimgebete und Leselieder des Mittelalters. Dritte Folge : Stunden-und-Glossen-Lieder, Leipzig 1898, pp. 33-34. This information has been provided by Dr. R. Godding (Brussels, Société des Bollandistes). The commissioner of the triptych may have requested this particular extract. In terms of content, it fits perfectly with the depiction on the central panel, referring to the taking down of the cross and the burial of Christ's body.
A few years after its completion, the Flemish triptych was brought to Cologne. There it was adapted to the wishes of a local family. The Latin text then had to give way to portraits of donors with their patron saints. The execution of these figures can be attributed to a painter from the workshop of Bartholomäus Bruyn the Elder. The new owner of the triptych, who also requested the addition of his coat-of-arms, had himself depicted with Saint Peter on the left wing. The right wing shows his wife with their young daughter, both under the protection of Saint Catherine. The triptych probably fulfilled the function of an epitaph in a chapel after the death of the family. The theme of the Lamentation of Christ was of course also very well suited to the new function of the triptych.
There are other examples of Flemish triptychs that were provided with donor portraits in Cologne. Thus, "bicultural" works were created which are indebted to both the Flemish and the Rhenish tradition (for more on this phenomenon see: K. Löcher, Ein niederländischer Dreikönigsaltar des 16. Jahrhunderts im Kölner Dom und verwandte Altarretabel in Kölner Kirchen, Kölner Domblatt 67, 2002, pp. 195-222)."
The donor's coat-of-arms has not yet been identified. X-ray and infrared images also show old alterations. According to the Cologne Historical Archive, the heraldry does not belong to one of Cologne's great old families. The lower part could be a craftsman's or house mark, which would then speak for a rich family from the middle income segment. The motif of the mill iron in the lower part is also used in the coat-of-arms of the von Hatzfeld family. Whether there is a connection here requires further investigation. A note on this question of heraldry is available on request.
COMPARISON ILLUSTRATION
Fig. 1/Ill. 1: Infrarotaufnahmen der Seitenflügel / Infrared images of the side wings (David Strivay, Université de Liège)
Öl auf Holz (parkettiert). Mitteltafel 53 x 41,5 cm, Seitenflügel jeweils 53 x 19 cm.
Provenienz
Belgische Privatsammlung.
Vorliegendes flämisch-rheinisches Triptychon ist ein schönes Beispiel für ein "bikulturelles" Werk. Das kunsthistorisch höchst interessante Werk entstand um 1530-40 in Antwerpen und wurde wenig später in Köln in der Werkstatt des Bartholomäus Bruyn mit Stifterbildnissen versehen. Dr. Didier Martens von der Universität Brüssel (ULB) bereitet einen Aufsatz über dieses Phänomen vor, in dem dieses wie auch andere bisher unerkannte Beispiele flämisch-rheinischer Triptychen von ihnen publiziert worden sind. Wir danken ihm für den nachfolgenden Katalogbeitrag:
"Das Triptychon ist in Antwerpen entstanden. Die Beweinung Christi auf der Mitteltafel lässt sich von der Komposition her sowohl mit Werken des Quinten Massys wie mit denen des Josse van Cleve in Verbindung bringen. Stilistisch steht sie aber wegen den fülligen Kopftypen eher Josse van Cleve nah. Es handelte sich zuerst um ein sogenanntes Inschriften-Triptychon, eine relativ selten belegte Form des altniederländischen Triptychons. Bei solchen Werken weist nur die Mitteltafel eine figürliche Darstellung auf. Auf den Flügeln ist ausschliesslich Text angebracht worden, in den meisten Fällen eine Bibelstelle oder ein Gebet, immer auf Latein. Solche Triptychen waren eher kleinformatig und fungierten wohl als Privataltäre.
Im Falle dieses Triptychons ist der Text völlig übermalt worden. Dank der Röntgenaufnahme (Abb. 1) ist er trotzdem lesbar : Linker Flügel : « De cruce / deponitur hora ves/pertina / fortitudo / latuit in / mente di/vina tale(m) / mortem / subiit mu(n)/di medica » ; Rechter Flügel : « Tande(m) ho/ra debita / datur se/pulturae / : corpus [Christi nobi]/le spes vi/te future / conditur / aromate com/plentur scr(iptu)r(ae) ». Der bewusste Text, ein Gedicht, stammt aus einem Officium sanctae Crucis, der mit Papst Johannes XXII (1336-1364) assoziert wird. Er hatte dieses Officium, das nicht vor seiner Zeit bekannt ist, verbreiten lassen. Der Text selbst wurde in mehrere Stundenbücher und Breviare des Spätmittelalters aufgenommen. Siehe für eine Textausgabe G.M. Dreves, Reimgebete und Leselieder des Mittelalters. Dritte Folge: Stunden-und-Glossen-Lieder, Leipzig 1898, S. 33-34. Diese Informationen sind von Dr. R. Godding (Brüssel, Société des Bollandistes) mitgeteilt worden. Die Wahl des Auszuges kann auf einen Wunsch des Auftraggebers des Triptychons zurückgehen. Inhaltlich passt er perfekt zur Darstellung auf der Mitteltafel: er bezieht sich nämlich auf die Kreuzabnahme und auf die Bestattung des Körpers Christi.
Einige Jahre nach der Vollendung ist das flämische Triptychon nach Köln gebracht worden. Dort wurde es den Vorstellungen einer örtlichen Familie angepasst. Der lateinische Text musste dann Stifterbildnissen mit ihren Schutzpatronen weichen. Die Ausführung dieser Figuren lässt sich einem Maler aus der Werkstatt des Barthel Bruyn des Älteren zuschreiben. Der neue Eigentümer des Triptychons, der sein Wappen anbringen liess, hat sich auf dem linken Flügel mit dem hl. Petrus darstellen lassen. Auf dem rechten Flügel ist seine Frau mit ihrer jungen Tochter zu sehen. Beide stehen unter dem Schutz der hl. Katherina. Wahrscheinlich erfüllte das Triptychon nach dem Tod der Familie die Funktion eines Epitaphbildes in einer Kapelle. Das Thema der Beweinung Christi passte natürlich auch sehr gut zu der neuen Funktion des Triptychons.
Es gibt andere Beispiele von flämischen Triptychen, die in Köln mit Stifterbildnissen versehen worden sind. Somit entstanden "bikulturelle" Werke, die sowohl der flämischen wie auch der rheinischen Tradition verpflichtet sind (siehe über dieses Phänomen: K. Löcher, Ein niederländischer Dreikönigsaltar des 16. Jahrhunderts im Kölner Dom und verwandte Altarretabel in Kölner Kirchen, Kölner Domblatt 67, 2002, S. 195-222)."
Das Stifterwappen konnte bislang noch nicht identifiziert werden. Röntgen- und Infrarotbilder zeigen zudem alte Veränderungen. Laut Aussage des Historischen Archivs Köln, handelt es sich nicht um das Wappen eines der großen alten Geschlechter Kölns. Beim unteren Teil könnte es sich um eine Handwerker- oder Hausmarke handeln, was dann für eine reich gewordene Familie aus dem mittleren Einkommenssegment sprechen würde. Das Motiv des Mühleisens im unteren Teil wird auch im Stammwappen der Familie von Hatzfeld verwendet. Ob hier ein Zusammenhang besteht, bedarf der weiteren Untersuchung. Eine Notiz zu dieser Frage der Heraldik ist auf Anfrage einsehbar.
VERGLEICHSABBILDUNG
Abb. 1/Ill. 1: Infrarotaufnahmen der Seitenflügel / Infrared images of the side wings (David Strivay, Université de Liège)
Oil on panel (parquetted). Central panel 53 x 41.5 cm, outer panels each 53 x 19 cm.
Provenance
Belgian private collection.
This Flemish-Rhenish triptych is a fine example of a "bicultural" work. The painting, which is highly interesting from an art-historical point of view, was created in Antwerp around 1530-40 and was embellished with portraits of donors in the workshop of Bartholomäus Bruyn in Cologne a short time later. Dr Didier Martens of the University of Brussels (ULB) is preparing a paper on this phenomenon, publishing this as well as other hitherto unrecognised examples of Flemish-Rhenish triptychs. We have him to thank for the following catalogue entry:
"The triptych was painted in Antwerp. In terms of composition, the Lamentation of Christ on the central panel can be associated with works by both Quinten Massys and Josse van Cleve. Stylistically, however, it is closer to Josse van Cleve because of the fuller heads. At first it was a so-called inscription triptych, a relatively rarely attested form of the Old Netherlandish triptych. In such works, only the central panel has a figurative representation. On the wings there is only text, in most cases a Bible passage or a prayer, always in Latin. Such triptychs were rather small in size and probably functioned as domestic altars.
In the case of this triptych, the text has been completely painted over. Thanks to the x-ray (ill. 1), it is nevertheless legible : Left wing : " De cruce / deponitur hora ves/pertina / fortitudo / latuit in / mente di/vina tale(m) / mortem / subiit mu(n)/di medica " ; Right wing : " Tande(m) ho/ra debita / datur se/pulturae / : corpus [Christi nobi]/le spes vi/te future / conditur / aromate com/plentur scr(iptu)r(ae) ". The intended text, a poem, is from an Officium sanctae Crucis associated with Pope John XXII (1336-1364). He would have had this Officium, which was not well known before his time, circulated. The text itself was included in several books of hours and breviaries of the late Middle Ages. For a full edition of the text see G.M. Dreves, Reimgebete und Leselieder des Mittelalters. Dritte Folge : Stunden-und-Glossen-Lieder, Leipzig 1898, pp. 33-34. This information has been provided by Dr. R. Godding (Brussels, Société des Bollandistes). The commissioner of the triptych may have requested this particular extract. In terms of content, it fits perfectly with the depiction on the central panel, referring to the taking down of the cross and the burial of Christ's body.
A few years after its completion, the Flemish triptych was brought to Cologne. There it was adapted to the wishes of a local family. The Latin text then had to give way to portraits of donors with their patron saints. The execution of these figures can be attributed to a painter from the workshop of Bartholomäus Bruyn the Elder. The new owner of the triptych, who also requested the addition of his coat-of-arms, had himself depicted with Saint Peter on the left wing. The right wing shows his wife with their young daughter, both under the protection of Saint Catherine. The triptych probably fulfilled the function of an epitaph in a chapel after the death of the family. The theme of the Lamentation of Christ was of course also very well suited to the new function of the triptych.
There are other examples of Flemish triptychs that were provided with donor portraits in Cologne. Thus, "bicultural" works were created which are indebted to both the Flemish and the Rhenish tradition (for more on this phenomenon see: K. Löcher, Ein niederländischer Dreikönigsaltar des 16. Jahrhunderts im Kölner Dom und verwandte Altarretabel in Kölner Kirchen, Kölner Domblatt 67, 2002, pp. 195-222)."
The donor's coat-of-arms has not yet been identified. X-ray and infrared images also show old alterations. According to the Cologne Historical Archive, the heraldry does not belong to one of Cologne's great old families. The lower part could be a craftsman's or house mark, which would then speak for a rich family from the middle income segment. The motif of the mill iron in the lower part is also used in the coat-of-arms of the von Hatzfeld family. Whether there is a connection here requires further investigation. A note on this question of heraldry is available on request.
COMPARISON ILLUSTRATION
Fig. 1/Ill. 1: Infrarotaufnahmen der Seitenflügel / Infrared images of the side wings (David Strivay, Université de Liège)
Öl auf Holz (parkettiert). Mitteltafel 53 x 41,5 cm, Seitenflügel jeweils 53 x 19 cm.
Provenienz
Belgische Privatsammlung.
Vorliegendes flämisch-rheinisches Triptychon ist ein schönes Beispiel für ein "bikulturelles" Werk. Das kunsthistorisch höchst interessante Werk entstand um 1530-40 in Antwerpen und wurde wenig später in Köln in der Werkstatt des Bartholomäus Bruyn mit Stifterbildnissen versehen. Dr. Didier Martens von der Universität Brüssel (ULB) bereitet einen Aufsatz über dieses Phänomen vor, in dem dieses wie auch andere bisher unerkannte Beispiele flämisch-rheinischer Triptychen von ihnen publiziert worden sind. Wir danken ihm für den nachfolgenden Katalogbeitrag:
"Das Triptychon ist in Antwerpen entstanden. Die Beweinung Christi auf der Mitteltafel lässt sich von der Komposition her sowohl mit Werken des Quinten Massys wie mit denen des Josse van Cleve in Verbindung bringen. Stilistisch steht sie aber wegen den fülligen Kopftypen eher Josse van Cleve nah. Es handelte sich zuerst um ein sogenanntes Inschriften-Triptychon, eine relativ selten belegte Form des altniederländischen Triptychons. Bei solchen Werken weist nur die Mitteltafel eine figürliche Darstellung auf. Auf den Flügeln ist ausschliesslich Text angebracht worden, in den meisten Fällen eine Bibelstelle oder ein Gebet, immer auf Latein. Solche Triptychen waren eher kleinformatig und fungierten wohl als Privataltäre.
Im Falle dieses Triptychons ist der Text völlig übermalt worden. Dank der Röntgenaufnahme (Abb. 1) ist er trotzdem lesbar : Linker Flügel : « De cruce / deponitur hora ves/pertina / fortitudo / latuit in / mente di/vina tale(m) / mortem / subiit mu(n)/di medica » ; Rechter Flügel : « Tande(m) ho/ra debita / datur se/pulturae / : corpus [Christi nobi]/le spes vi/te future / conditur / aromate com/plentur scr(iptu)r(ae) ». Der bewusste Text, ein Gedicht, stammt aus einem Officium sanctae Crucis, der mit Papst Johannes XXII (1336-1364) assoziert wird. Er hatte dieses Officium, das nicht vor seiner Zeit bekannt ist, verbreiten lassen. Der Text selbst wurde in mehrere Stundenbücher und Breviare des Spätmittelalters aufgenommen. Siehe für eine Textausgabe G.M. Dreves, Reimgebete und Leselieder des Mittelalters. Dritte Folge: Stunden-und-Glossen-Lieder, Leipzig 1898, S. 33-34. Diese Informationen sind von Dr. R. Godding (Brüssel, Société des Bollandistes) mitgeteilt worden. Die Wahl des Auszuges kann auf einen Wunsch des Auftraggebers des Triptychons zurückgehen. Inhaltlich passt er perfekt zur Darstellung auf der Mitteltafel: er bezieht sich nämlich auf die Kreuzabnahme und auf die Bestattung des Körpers Christi.
Einige Jahre nach der Vollendung ist das flämische Triptychon nach Köln gebracht worden. Dort wurde es den Vorstellungen einer örtlichen Familie angepasst. Der lateinische Text musste dann Stifterbildnissen mit ihren Schutzpatronen weichen. Die Ausführung dieser Figuren lässt sich einem Maler aus der Werkstatt des Barthel Bruyn des Älteren zuschreiben. Der neue Eigentümer des Triptychons, der sein Wappen anbringen liess, hat sich auf dem linken Flügel mit dem hl. Petrus darstellen lassen. Auf dem rechten Flügel ist seine Frau mit ihrer jungen Tochter zu sehen. Beide stehen unter dem Schutz der hl. Katherina. Wahrscheinlich erfüllte das Triptychon nach dem Tod der Familie die Funktion eines Epitaphbildes in einer Kapelle. Das Thema der Beweinung Christi passte natürlich auch sehr gut zu der neuen Funktion des Triptychons.
Es gibt andere Beispiele von flämischen Triptychen, die in Köln mit Stifterbildnissen versehen worden sind. Somit entstanden "bikulturelle" Werke, die sowohl der flämischen wie auch der rheinischen Tradition verpflichtet sind (siehe über dieses Phänomen: K. Löcher, Ein niederländischer Dreikönigsaltar des 16. Jahrhunderts im Kölner Dom und verwandte Altarretabel in Kölner Kirchen, Kölner Domblatt 67, 2002, S. 195-222)."
Das Stifterwappen konnte bislang noch nicht identifiziert werden. Röntgen- und Infrarotbilder zeigen zudem alte Veränderungen. Laut Aussage des Historischen Archivs Köln, handelt es sich nicht um das Wappen eines der großen alten Geschlechter Kölns. Beim unteren Teil könnte es sich um eine Handwerker- oder Hausmarke handeln, was dann für eine reich gewordene Familie aus dem mittleren Einkommenssegment sprechen würde. Das Motiv des Mühleisens im unteren Teil wird auch im Stammwappen der Familie von Hatzfeld verwendet. Ob hier ein Zusammenhang besteht, bedarf der weiteren Untersuchung. Eine Notiz zu dieser Frage der Heraldik ist auf Anfrage einsehbar.
VERGLEICHSABBILDUNG
Abb. 1/Ill. 1: Infrarotaufnahmen der Seitenflügel / Infrared images of the side wings (David Strivay, Université de Liège)
Old Masters and 19th Century
Sale Date(s)
Venue Address
Versand auf Anfrage
Important Information
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.