2002
Meister der Seitenstettener Stephanslegende, attributed to, Saints Andrew and Wolfgang
Oil on panel (parquetted). Each 76 x 51 cm.
Certificate
Dr. Bernd Konrad, Reichenau 6.11.2022.
Provenance
Collection of Franz Trau, Vienna. - His sale by Gilhofer und Ranschburg, auction LXXIII, Vienna 26.-30.4.1937, lot 559-560. - Fischer auction 204, Lucerne, 1970, lots 2275a and b. - Fischer auction 213, Lucerne 1972, lots 401a and b. - Private collection, Switzerland.
Literature
For comparison see Bernd Konrad: Rosgartenmuseum Konstanz. Die Kunstwerke des Mittelalters, ed. by Elisabeth von Gleichenstein, Konstanz 1993, p. 50 (under no. 1.10 the St. Christopher from the workshop of the Master of the Seitenstetten Legend of St. Stephen).
The two panels, which come from the same altarpiece, show full figure depictions of the saints Andrew and Wolfgang standing in front of brocade curtains, with the cross and axe and church model as their attributes.
In his expertise, Bernd Konrad refers to a group of stylistically related panel paintings from the years around 1500/1515 from the surroundings of the monastery of Seitenstetten in Lower Austria, which are attributed to the so-called "Master of the Seitenstetten Legend of St. Stephen". Konrad dates our pair of paintings to the years around 1510.
Öl auf Holz (parkettiert). Jeweils 76 x 51 cm.
Gutachten
Dr. Bernd Konrad, Reichenau 6.11.2022.
Provenienz
Sammlung Franz Trau, Wien. - Deren Versteigerung bei Gilhofer und Ranschburg, Auktion LXXIII, Wien 26.-30.4.1937, Lot 559-560. - Fischer Auktion 204, Luzern 1970, Lot 2275a und b. - Fischer Auktion 213, Luzern 1972, Lot 401a und b. - Privatsammlung Schweiz.
Literatur
Zum Vergleich siehe Bernd Konrad: Rosgartenmuseum Konstanz. Die Kunstwerke des Mittelalters, hg. v. Elisabeth von Gleichenstein, Konstanz 1993, S. 50 (unter Nr. 1.10: Hl. Christophorus aus der Werkstatt des Meisters der Seitenstettener Stephanslegende).
Die zwei zusammengehörigen aus einem Altarzusammenhang stammenden Tafeln zeigen die Heiligen Andreas und Wolfgang, in Ganzfigur vor einem Brokatvorhang stehend sind ihnen mit dem Kreuz bzw. Axt und Kirchenmodell ihre kennzeichnenden Attribute beigegeben.
In seinem Gutachen verweist Bernd Konrad auf eine Gruppe stilistisch zugehöriger Tafelbilder aus den Jahren um 1500/1515 im Umfeld des in Niederösterreich gelegenen Klosters Seitenstetten, die dem sogenannten "Meister der Seitenstettener Stephanslegende" zugeschrieben werden. Konrad datiert unser Gemäldepaar in die Jahre um 1510.
Oil on panel (parquetted). Each 76 x 51 cm.
Certificate
Dr. Bernd Konrad, Reichenau 6.11.2022.
Provenance
Collection of Franz Trau, Vienna. - His sale by Gilhofer und Ranschburg, auction LXXIII, Vienna 26.-30.4.1937, lot 559-560. - Fischer auction 204, Lucerne, 1970, lots 2275a and b. - Fischer auction 213, Lucerne 1972, lots 401a and b. - Private collection, Switzerland.
Literature
For comparison see Bernd Konrad: Rosgartenmuseum Konstanz. Die Kunstwerke des Mittelalters, ed. by Elisabeth von Gleichenstein, Konstanz 1993, p. 50 (under no. 1.10 the St. Christopher from the workshop of the Master of the Seitenstetten Legend of St. Stephen).
The two panels, which come from the same altarpiece, show full figure depictions of the saints Andrew and Wolfgang standing in front of brocade curtains, with the cross and axe and church model as their attributes.
In his expertise, Bernd Konrad refers to a group of stylistically related panel paintings from the years around 1500/1515 from the surroundings of the monastery of Seitenstetten in Lower Austria, which are attributed to the so-called "Master of the Seitenstetten Legend of St. Stephen". Konrad dates our pair of paintings to the years around 1510.
Öl auf Holz (parkettiert). Jeweils 76 x 51 cm.
Gutachten
Dr. Bernd Konrad, Reichenau 6.11.2022.
Provenienz
Sammlung Franz Trau, Wien. - Deren Versteigerung bei Gilhofer und Ranschburg, Auktion LXXIII, Wien 26.-30.4.1937, Lot 559-560. - Fischer Auktion 204, Luzern 1970, Lot 2275a und b. - Fischer Auktion 213, Luzern 1972, Lot 401a und b. - Privatsammlung Schweiz.
Literatur
Zum Vergleich siehe Bernd Konrad: Rosgartenmuseum Konstanz. Die Kunstwerke des Mittelalters, hg. v. Elisabeth von Gleichenstein, Konstanz 1993, S. 50 (unter Nr. 1.10: Hl. Christophorus aus der Werkstatt des Meisters der Seitenstettener Stephanslegende).
Die zwei zusammengehörigen aus einem Altarzusammenhang stammenden Tafeln zeigen die Heiligen Andreas und Wolfgang, in Ganzfigur vor einem Brokatvorhang stehend sind ihnen mit dem Kreuz bzw. Axt und Kirchenmodell ihre kennzeichnenden Attribute beigegeben.
In seinem Gutachen verweist Bernd Konrad auf eine Gruppe stilistisch zugehöriger Tafelbilder aus den Jahren um 1500/1515 im Umfeld des in Niederösterreich gelegenen Klosters Seitenstetten, die dem sogenannten "Meister der Seitenstettener Stephanslegende" zugeschrieben werden. Konrad datiert unser Gemäldepaar in die Jahre um 1510.
Old Masters and 19th Century
Sale Date(s)
Venue Address
Versand auf Anfrage
Important Information
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.