2056
Eglon van der Neer, Portrait of a Lady by a Fountain
Oil on canvas (relined). 116 x 92.5 cm.
Signed and dated centre right: E. vander Neer. fe 1671.
Provenance
Grimaldi Pallavicini Collection, Genoa. - Dowdeswell & Dowdeswell art dealership, New York, 18.4.1900. - J. Friedlander collection. - Auctioned by "A.J.L. Murray et al.", Sotheby's, London, 27.10.1943, lot 100. - Auctioned by Sotheby's-Parke Bernet, New York, 20.1.1983, lot 19. - Auctioned by "Kimbell et al. "Sotheby's-Parke Bernet, New York, 3.11.1983, lot 3 - Christie's auction, New York, 20.10.1988, lot 177 - Christie's auction, London, 23.4.1993, lot 171 - Private collection, Southern Germany.
Literature
Eddy Schavemaker: Nieuw licht op twee portretten van de schilder Eglon van der Neer, in: Catharijnenbrief 81, 2003, p. 15-17, p. 16f (ill.). - Eddy Schavemaker: De derde Eglon van der Neer in het Rijksmuseum: de ontdekking van een damesportret, in: Bulletin van het Rijksmuseum 51, 2003, p. 226-33, p. 228f (ill.). - Eddy Schavemaker: Eglon van der Neer (1635/36-1703). His Life and Work (=Aetas aurea 22), Doornspijk 2010, p. 470, no. 50 (ill.).
Against the background of a park landscape with a fountain, a young lady leans with her left arm on a pedestal, while both hands hold a yellow silk drapery in a graceful gesture. The elegant clothing of precious shimmering fabrics and the rich pearl jewellery indicate the high social position of the lady depicted, whose identity, however, as with most of the artist's portraits, has not yet been established. Although Eglon van der Neer was mainly active in Rotterdam at the time of the painting, which is dated 1671, visits also took him to Amsterdam, The Hague and Leiden, so that the lady facing the viewer with a serious expression could well belong to the patrician class of one of these cities. The elegance of the depiction and the painterly brilliance are reminiscent of the portraiture of Jan Mijtens or Adriaen Hanneman in The Hague, for example.
The son of the important landscape painter Aert van der Neer, Eglon was born in Amsterdam. He was not only active in Rotterdam, but before that in Orange in southern France and later in Brussels. In 1687 he was appointed court painter to the Spanish King Charles II, and eleven years later he received the same title from the Palatine Elector and moved to his court in Düsseldorf, where he died in 1703. In addition to portrait commissions, van der Neer mainly executed elegant genre scenes, religious and mythological paintings, before turning increasingly to landscapes towards the later years of his life.
Öl auf Leinwand (doubliert). 116 x 92,5 cm.
Signiert und datiert Mitte rechts: E. vander Neer. fe 1671.
Provenienz
Sammlung Grimaldi Pallavicini, Genua. - Kunsthandlung Dowdeswell & Dowdeswell, New York, 18.4.1900. - Sammlung J. Friedlander. - Auktion „A.J.L. Murray et al.”, Sotheby’s, London, 27.10.1943, Lot 100. - Auktion Sotheby’s-Parke Bernet, New York, 20.1.1983, Lot 19. - Auktion “Kimbell et al.”, Sotheby’s-Parke Bernet, New York, 3.11.1983, Lot 3. - Auktion Christie's, New York, 20.10.1988, Lot 177. - Auktion Christie's, London, 23.4.1993, Lot 171. - Privatsammlung Süddeutschland.
Literatur
Eddy Schavemaker: Nieuw licht op twee portretten van de schilder Eglon van der Neer, in: Catharijnenbrief 81, 2003, S. 15-17, S. 16f (mit Abb.). - Eddy Schavemaker: De derde Eglon van der Neer in het Rijksmuseum: de ontdekking van een damesportret, in: Bulletin van het Rijksmuseum 51, 2003, S. 226-33, S. 228f (mit Abb.). - Eddy Schavemaker: Eglon van der Neer (1635/36-1703). His Life and Work (=Aetas aurea 22), Doornspijk 2010, S. 470, Nr. 50 (mit Abb.).
Vor dem Hintergrund einer Parklandschaft mit Brunnenanlage lehnt eine junge Dame mit dem linken Arm auf einem Postament, während beide Hände mit graziöser Geste eine gelbe Seidendraperie halten. Die elegante Kleidung aus kostbar schimmernden Stoffen und der reiche Perlenschmuck verweisen auf die hohe soziale Stellung der dargestellten Dame, deren Identität jedoch, wie bei den meisten Portraits des Künstlers, bislang nicht aufgedeckt werden konnte. Zwar hielt sich Eglon van der Neer zum Zeitpunkt des 1671 datierten Gemäldes überwiegend in Rotterdam auf, Besuche führten ihn aber auch nach Amsterdam, Den Haag und Leiden, so dass die dem Betrachter mit ernster Miene zugewandte Dame durchaus auch dem Patriziat dieser Städte angehören könnte. Die Eleganz der Darstellung und die malerische Brillanz erinnern an die Haager Portraitmalerei von beispielsweise Jan Mijtens oder Adriaen Hanneman.
Als Sohn des bedeutenden Landschaftsmalers Aert van der Neer wurde Eglon in Amsterdam geboren. Er war nicht nur in Rotterdam, sondern zuvor im südfranzösischen Orange und später in Brüssel tätig. 1687 wurde er zum Hofmaler des spanischen Königs Karl II. ernannt, elf Jahre später erhielt er denselben Titel vom Pfälzer Kurfürsten und übersiedelte an dessen Hof in Düsseldorf, wo er 1703 gestorben ist. Neben Portraitaufträgen führte van der Neer vor allem elegante Genredarstellungen aus und schuf religiöse und mythologische Gemälde sowie in seinen späteren Lebensjahren zunehmend Landschaftsansichten.
Oil on canvas (relined). 116 x 92.5 cm.
Signed and dated centre right: E. vander Neer. fe 1671.
Provenance
Grimaldi Pallavicini Collection, Genoa. - Dowdeswell & Dowdeswell art dealership, New York, 18.4.1900. - J. Friedlander collection. - Auctioned by "A.J.L. Murray et al.", Sotheby's, London, 27.10.1943, lot 100. - Auctioned by Sotheby's-Parke Bernet, New York, 20.1.1983, lot 19. - Auctioned by "Kimbell et al. "Sotheby's-Parke Bernet, New York, 3.11.1983, lot 3 - Christie's auction, New York, 20.10.1988, lot 177 - Christie's auction, London, 23.4.1993, lot 171 - Private collection, Southern Germany.
Literature
Eddy Schavemaker: Nieuw licht op twee portretten van de schilder Eglon van der Neer, in: Catharijnenbrief 81, 2003, p. 15-17, p. 16f (ill.). - Eddy Schavemaker: De derde Eglon van der Neer in het Rijksmuseum: de ontdekking van een damesportret, in: Bulletin van het Rijksmuseum 51, 2003, p. 226-33, p. 228f (ill.). - Eddy Schavemaker: Eglon van der Neer (1635/36-1703). His Life and Work (=Aetas aurea 22), Doornspijk 2010, p. 470, no. 50 (ill.).
Against the background of a park landscape with a fountain, a young lady leans with her left arm on a pedestal, while both hands hold a yellow silk drapery in a graceful gesture. The elegant clothing of precious shimmering fabrics and the rich pearl jewellery indicate the high social position of the lady depicted, whose identity, however, as with most of the artist's portraits, has not yet been established. Although Eglon van der Neer was mainly active in Rotterdam at the time of the painting, which is dated 1671, visits also took him to Amsterdam, The Hague and Leiden, so that the lady facing the viewer with a serious expression could well belong to the patrician class of one of these cities. The elegance of the depiction and the painterly brilliance are reminiscent of the portraiture of Jan Mijtens or Adriaen Hanneman in The Hague, for example.
The son of the important landscape painter Aert van der Neer, Eglon was born in Amsterdam. He was not only active in Rotterdam, but before that in Orange in southern France and later in Brussels. In 1687 he was appointed court painter to the Spanish King Charles II, and eleven years later he received the same title from the Palatine Elector and moved to his court in Düsseldorf, where he died in 1703. In addition to portrait commissions, van der Neer mainly executed elegant genre scenes, religious and mythological paintings, before turning increasingly to landscapes towards the later years of his life.
Öl auf Leinwand (doubliert). 116 x 92,5 cm.
Signiert und datiert Mitte rechts: E. vander Neer. fe 1671.
Provenienz
Sammlung Grimaldi Pallavicini, Genua. - Kunsthandlung Dowdeswell & Dowdeswell, New York, 18.4.1900. - Sammlung J. Friedlander. - Auktion „A.J.L. Murray et al.”, Sotheby’s, London, 27.10.1943, Lot 100. - Auktion Sotheby’s-Parke Bernet, New York, 20.1.1983, Lot 19. - Auktion “Kimbell et al.”, Sotheby’s-Parke Bernet, New York, 3.11.1983, Lot 3. - Auktion Christie's, New York, 20.10.1988, Lot 177. - Auktion Christie's, London, 23.4.1993, Lot 171. - Privatsammlung Süddeutschland.
Literatur
Eddy Schavemaker: Nieuw licht op twee portretten van de schilder Eglon van der Neer, in: Catharijnenbrief 81, 2003, S. 15-17, S. 16f (mit Abb.). - Eddy Schavemaker: De derde Eglon van der Neer in het Rijksmuseum: de ontdekking van een damesportret, in: Bulletin van het Rijksmuseum 51, 2003, S. 226-33, S. 228f (mit Abb.). - Eddy Schavemaker: Eglon van der Neer (1635/36-1703). His Life and Work (=Aetas aurea 22), Doornspijk 2010, S. 470, Nr. 50 (mit Abb.).
Vor dem Hintergrund einer Parklandschaft mit Brunnenanlage lehnt eine junge Dame mit dem linken Arm auf einem Postament, während beide Hände mit graziöser Geste eine gelbe Seidendraperie halten. Die elegante Kleidung aus kostbar schimmernden Stoffen und der reiche Perlenschmuck verweisen auf die hohe soziale Stellung der dargestellten Dame, deren Identität jedoch, wie bei den meisten Portraits des Künstlers, bislang nicht aufgedeckt werden konnte. Zwar hielt sich Eglon van der Neer zum Zeitpunkt des 1671 datierten Gemäldes überwiegend in Rotterdam auf, Besuche führten ihn aber auch nach Amsterdam, Den Haag und Leiden, so dass die dem Betrachter mit ernster Miene zugewandte Dame durchaus auch dem Patriziat dieser Städte angehören könnte. Die Eleganz der Darstellung und die malerische Brillanz erinnern an die Haager Portraitmalerei von beispielsweise Jan Mijtens oder Adriaen Hanneman.
Als Sohn des bedeutenden Landschaftsmalers Aert van der Neer wurde Eglon in Amsterdam geboren. Er war nicht nur in Rotterdam, sondern zuvor im südfranzösischen Orange und später in Brüssel tätig. 1687 wurde er zum Hofmaler des spanischen Königs Karl II. ernannt, elf Jahre später erhielt er denselben Titel vom Pfälzer Kurfürsten und übersiedelte an dessen Hof in Düsseldorf, wo er 1703 gestorben ist. Neben Portraitaufträgen führte van der Neer vor allem elegante Genredarstellungen aus und schuf religiöse und mythologische Gemälde sowie in seinen späteren Lebensjahren zunehmend Landschaftsansichten.
Old Masters and 19th Century
Sale Date(s)
Venue Address
Versand auf Anfrage
Important Information
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Samstag 13. Mai 10 – 16 Uhr
Sonntag 14. Mai 11 – 16 Uhr
Montag 15. Mai – Mittwoch 17. Mai 10 – 17.30 Uhr
Donnerstag 18. Mai, Christi Himmelfahrt 11 – 16 Uhr
Freitag 19. Mai 10 – 17.30 Uhr
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.