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A Meissen porcelain dessert plate from a dinner service made for King Frederick II with red mosaic b
"Brühl'sches Allerlei" model with pierced rim. Blue crossed swords mark, dreher's number 22. The glaze slightly yellowed, one short firing crack through the rim. D 25.6 cm.
Around 1762.
In 1761, in the midst of war, King Frederick's court councillor Leining ordered a new service, which he described in detail: "With regard to the decoration, it should be noted that no colour other than red, and indeed of the colour which the King of Poland's majesty excellently loves, mixed with gold, should be applied to the entire service". In addition to the colour, he also goes into detail about the design, describing the red scale pattern decor picked out in gold, stating that the king requested the background of the pieces to be painted with "a delicate Indian flower, also red with gold, but all applied as lightly as possible".
The service with a "Prussian musical design" became known under the name "Möllendorf Service" because Frederick II presented it to his General Wichard von Möllendorf, who had begun employment under him as a page. Möllendorf was one of Frederick's most important confidants during the Seven Years' War and was responsible for a decisive turn in Prussian fortunes during the year the service was created, namely the reconquest of Silesia in 1762. He later became a field marshal general, accompanied Frederick William III into the field in 1806 at the age of 82 and died of old age in 1816. Prince Heinrich immortalised the name Möllendorf on the Rheinsberg obelisk in the 1790s to commemorate his outstanding military achievements.
Literature
For more on this service see Wittwer, "hat der König von Preußen die schleunige Verferttigung verschiedener Bestellungen ernstlich begehret" - Friedrich der Große und das Meißener Porzellan, Keramos 208 / 2010, illus. 46 and 50. Therein also the quote from correspondence between Frederick II from Breslau and the Meissener chamber commissar Justus Lorentz via his privy councillor as of December 1761, with detailed instructions on the design and production of the service.
Cf. also cat. Triumph der blauen Schwerter, Dresden-Leipzig 2010, cat. no. 294.
Porzellan, Dekor in Eisenrot-Camaieu, Vergoldung. Modell "Brühl'sches Allerlei" mit Durchbruch. Blaumarke Schwerter, Drehernummer 22. Die Glasur etwas gelblich verfärbt, ein kurzer, etwas klaffender Brandriss durch den Rand. D 25,6 cm.
Meißen, um 1762.
Im Jahr 1761, also mitten im Krieg, bestellte Friedrichs Hofrat Leining ein neues Service, welches er detailliert beschrieb: „In Ansehung der Mahlerey ist zu bemerken, daß auf den gesammten Stücken keine andere Farbe als roth, und zwar von der Couleur, welche des Königs von Pohlen Majth. vorzüglich lieben, mit Gold untermischet, angebracht werden soll.“ Neben der Farbe geht er auch auf das Design ein: Er beschreibt den roten Schuppendekor mit goldenen Schatten, als Fonddekor wünschte der König „eine zierliche Indianische Blume ebenfalls roth mit Gold, doch alles, so leicht als nur möglich angebracht".
Das Service mit „preußisch-musikalischem Dessin“ hat unter dem Namen Möllendorf-Service Bekanntheit erlangt, weil Friedrich II. es dem verdienten General Wichard von Möllendorf schenkte, der einst als Page bei ihm begonnen hatte. Dieser war einer der wichtigsten Vertrauten Friedrichs im Siebenjährigen Krieg und verantwortete im Entstehungsjahr des Services eine entscheidende Wendung, nämlich die Rückeroberung Schlesiens 1762. Möllendorf wurde später Generalfeldmarschall, begleitete Friedrich Wilhelm III. noch mit 82 Jahren 1806 ins Feld und starb hochbetagt 1816. Den Namen Möllendorf hatte Prinz Heinrich in den 1790er Jahren auf dem Rheinsberger Obelisken verewigt, um an seine überragenden militärischen Leistungen zu erinnern.
Literatur
Zum Service s. Wittwer, "hat der König von Preußen die schleunige Verferttigung verschiedener Bestellungen ernstlich begehret" - Friedrich der Große und das Meißener Porzellan, Keramos 208 / 2010, Abb. 46 und 50. Dort auch das Zitat der Korrespondenz, die Friedrich II. von Breslau aus über seinen Hofrat mit dem Meißener Kammerkommissar Justus Lorentz ab Dezember 1761 führte und in der ausführliche Anweisungen zu Design und Produktion enthalten sind.
S.a. Kat. Triumph der blauen Schwerter, Dresden-Leipzig 2010, Kat. Nr. 294.
"Brühl'sches Allerlei" model with pierced rim. Blue crossed swords mark, dreher's number 22. The glaze slightly yellowed, one short firing crack through the rim. D 25.6 cm.
Around 1762.
In 1761, in the midst of war, King Frederick's court councillor Leining ordered a new service, which he described in detail: "With regard to the decoration, it should be noted that no colour other than red, and indeed of the colour which the King of Poland's majesty excellently loves, mixed with gold, should be applied to the entire service". In addition to the colour, he also goes into detail about the design, describing the red scale pattern decor picked out in gold, stating that the king requested the background of the pieces to be painted with "a delicate Indian flower, also red with gold, but all applied as lightly as possible".
The service with a "Prussian musical design" became known under the name "Möllendorf Service" because Frederick II presented it to his General Wichard von Möllendorf, who had begun employment under him as a page. Möllendorf was one of Frederick's most important confidants during the Seven Years' War and was responsible for a decisive turn in Prussian fortunes during the year the service was created, namely the reconquest of Silesia in 1762. He later became a field marshal general, accompanied Frederick William III into the field in 1806 at the age of 82 and died of old age in 1816. Prince Heinrich immortalised the name Möllendorf on the Rheinsberg obelisk in the 1790s to commemorate his outstanding military achievements.
Literature
For more on this service see Wittwer, "hat der König von Preußen die schleunige Verferttigung verschiedener Bestellungen ernstlich begehret" - Friedrich der Große und das Meißener Porzellan, Keramos 208 / 2010, illus. 46 and 50. Therein also the quote from correspondence between Frederick II from Breslau and the Meissener chamber commissar Justus Lorentz via his privy councillor as of December 1761, with detailed instructions on the design and production of the service.
Cf. also cat. Triumph der blauen Schwerter, Dresden-Leipzig 2010, cat. no. 294.
Porzellan, Dekor in Eisenrot-Camaieu, Vergoldung. Modell "Brühl'sches Allerlei" mit Durchbruch. Blaumarke Schwerter, Drehernummer 22. Die Glasur etwas gelblich verfärbt, ein kurzer, etwas klaffender Brandriss durch den Rand. D 25,6 cm.
Meißen, um 1762.
Im Jahr 1761, also mitten im Krieg, bestellte Friedrichs Hofrat Leining ein neues Service, welches er detailliert beschrieb: „In Ansehung der Mahlerey ist zu bemerken, daß auf den gesammten Stücken keine andere Farbe als roth, und zwar von der Couleur, welche des Königs von Pohlen Majth. vorzüglich lieben, mit Gold untermischet, angebracht werden soll.“ Neben der Farbe geht er auch auf das Design ein: Er beschreibt den roten Schuppendekor mit goldenen Schatten, als Fonddekor wünschte der König „eine zierliche Indianische Blume ebenfalls roth mit Gold, doch alles, so leicht als nur möglich angebracht".
Das Service mit „preußisch-musikalischem Dessin“ hat unter dem Namen Möllendorf-Service Bekanntheit erlangt, weil Friedrich II. es dem verdienten General Wichard von Möllendorf schenkte, der einst als Page bei ihm begonnen hatte. Dieser war einer der wichtigsten Vertrauten Friedrichs im Siebenjährigen Krieg und verantwortete im Entstehungsjahr des Services eine entscheidende Wendung, nämlich die Rückeroberung Schlesiens 1762. Möllendorf wurde später Generalfeldmarschall, begleitete Friedrich Wilhelm III. noch mit 82 Jahren 1806 ins Feld und starb hochbetagt 1816. Den Namen Möllendorf hatte Prinz Heinrich in den 1790er Jahren auf dem Rheinsberger Obelisken verewigt, um an seine überragenden militärischen Leistungen zu erinnern.
Literatur
Zum Service s. Wittwer, "hat der König von Preußen die schleunige Verferttigung verschiedener Bestellungen ernstlich begehret" - Friedrich der Große und das Meißener Porzellan, Keramos 208 / 2010, Abb. 46 und 50. Dort auch das Zitat der Korrespondenz, die Friedrich II. von Breslau aus über seinen Hofrat mit dem Meißener Kammerkommissar Justus Lorentz ab Dezember 1761 führte und in der ausführliche Anweisungen zu Design und Produktion enthalten sind.
S.a. Kat. Triumph der blauen Schwerter, Dresden-Leipzig 2010, Kat. Nr. 294.
The Prussian Sale / Berlin Salon
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Saturday 16 April 12 a.m. – 5 p.m.
Monday 17 April – Thursday 20 April 10 a.m. – 5 p.m.
Friday 21 April by appointment only
Sale
Berlin
Saturday 22 April
11 a.m. Lot 1 – 280
ca. 3 p.m. Lot 300 – 335
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Änderung oder Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Berlin. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutz erklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.