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A pair of Berlin KPM porcelain dishes from a later addition to the service for Count von Podewils
Deep dishes with scalloped rims applied with six scallop shells. The upper part of the rim emblazoned with two Prussian eagles holding the Podewils coat-of-arms with the collar of the Order of the Black Eagle. Blue sceptre mark. D 24.3 cm.
Around 1780.
Heinrich Count Podewils (1696 - 1760) was appointed Privy Councillor of War by the Prussian King Frederick William I as early as 1720, and under Frederick II he was entrusted as Minister of War with the management of the supreme state authority of the Prussian army. Samuel Wittwer published a memorandum from the Berlin State Archives in 2007 in which Podewils describes how he came to receive the Meissen service. According to his own statement, he received it as thanks for his services in the Silesian War from Frederick August II of Saxony (in personal union August II of Poland) at the end of 1741, together with a diamond (miniature) portrait of the king. The family must have continued to use the service after Count Henry's death, as evidenced by the later additions to the service by KPM.
Provenance
Christie's London, 10th July 2007, lot 222.
Private collection, Westphalia, offered in Lempertz Berlin auction 1018 on 12th October 2013, lot 52.
Literature
For more on this service see Wittwer, Liaisons Fragiles: Exchanges of Gifts Between Saxony and Prussia in the Early Eighteenth Century, in: Cassidy-Geiger (ed.), Fragile Diplomacy. Meissen Porcelain for European Courts ca. 1710 - 63, New Haven-London 2007, p. 101 f.
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, Vergoldung. Modell tief, mit profiliertem passigen Rand und sechs aufgelegten Jakobsmuscheln. Oben das von zwei preußischen Adlern gehaltene bekrönte Wappen auf einer mit Laubzweigen dekorierten Konsole. Über Spiegel und Fahne indianische Streublumen. Blaumarke Zepter. D 24,3 cm.
Berlin, KPM, um 1780.
Heinrich Graf Podewils (1696 - 1760) wurde schon 1720 vom preußischen König Friedrich Wilhelm I. zum Geheimen Kriegsrat ernannt und unter Friedrich II. als Kriegsminister mit der Leitung der obersten Staatsbehörde der preußischen Armee betraut. Samuel Wittwer publizierte 2007 eine Aktennotiz aus dem Staatsarchiv Berlin, in der Podewils beschreibt, wie er zu dem Meissener Service kam. Nach seiner eigenen Aussage erhielt er es als Dank für seine Verdienste im Schlesischen Krieg von Friedrich August II. von Sachsen (in Personalunion August II. von Polen) am Ende des Jahres 1741, zusammen mit einem diamantbesetzten (Miniatur-)Porträt des Königs. Die Familie muss das Service auch nach dem Tod Graf Heinrichs weiter benutzt haben, wie die spätere Ergänzung aus der KPM belegt.
Provenienz
Christie's London am 10. Juli 2007, Lot 222.
Privatsammlung Westfalen, verst. Lempertz Berlin Auktion 1018 am 12. Oktober 2013, Lot 52.
Deutsche Privatsammlung.
Literatur
Zum Service s. Wittwer, Liaisons Fragiles: Exchanges of Gifts Between Saxony and Prussia in the Early Eighteenth Century, in: Cassidy-Geiger (Hg), Fragile Diplomacy. Meissen Porcelain for European Courts ca. 1710 - 63, New Haven-London 2007, S. 101 f.
Deep dishes with scalloped rims applied with six scallop shells. The upper part of the rim emblazoned with two Prussian eagles holding the Podewils coat-of-arms with the collar of the Order of the Black Eagle. Blue sceptre mark. D 24.3 cm.
Around 1780.
Heinrich Count Podewils (1696 - 1760) was appointed Privy Councillor of War by the Prussian King Frederick William I as early as 1720, and under Frederick II he was entrusted as Minister of War with the management of the supreme state authority of the Prussian army. Samuel Wittwer published a memorandum from the Berlin State Archives in 2007 in which Podewils describes how he came to receive the Meissen service. According to his own statement, he received it as thanks for his services in the Silesian War from Frederick August II of Saxony (in personal union August II of Poland) at the end of 1741, together with a diamond (miniature) portrait of the king. The family must have continued to use the service after Count Henry's death, as evidenced by the later additions to the service by KPM.
Provenance
Christie's London, 10th July 2007, lot 222.
Private collection, Westphalia, offered in Lempertz Berlin auction 1018 on 12th October 2013, lot 52.
Literature
For more on this service see Wittwer, Liaisons Fragiles: Exchanges of Gifts Between Saxony and Prussia in the Early Eighteenth Century, in: Cassidy-Geiger (ed.), Fragile Diplomacy. Meissen Porcelain for European Courts ca. 1710 - 63, New Haven-London 2007, p. 101 f.
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, Vergoldung. Modell tief, mit profiliertem passigen Rand und sechs aufgelegten Jakobsmuscheln. Oben das von zwei preußischen Adlern gehaltene bekrönte Wappen auf einer mit Laubzweigen dekorierten Konsole. Über Spiegel und Fahne indianische Streublumen. Blaumarke Zepter. D 24,3 cm.
Berlin, KPM, um 1780.
Heinrich Graf Podewils (1696 - 1760) wurde schon 1720 vom preußischen König Friedrich Wilhelm I. zum Geheimen Kriegsrat ernannt und unter Friedrich II. als Kriegsminister mit der Leitung der obersten Staatsbehörde der preußischen Armee betraut. Samuel Wittwer publizierte 2007 eine Aktennotiz aus dem Staatsarchiv Berlin, in der Podewils beschreibt, wie er zu dem Meissener Service kam. Nach seiner eigenen Aussage erhielt er es als Dank für seine Verdienste im Schlesischen Krieg von Friedrich August II. von Sachsen (in Personalunion August II. von Polen) am Ende des Jahres 1741, zusammen mit einem diamantbesetzten (Miniatur-)Porträt des Königs. Die Familie muss das Service auch nach dem Tod Graf Heinrichs weiter benutzt haben, wie die spätere Ergänzung aus der KPM belegt.
Provenienz
Christie's London am 10. Juli 2007, Lot 222.
Privatsammlung Westfalen, verst. Lempertz Berlin Auktion 1018 am 12. Oktober 2013, Lot 52.
Deutsche Privatsammlung.
Literatur
Zum Service s. Wittwer, Liaisons Fragiles: Exchanges of Gifts Between Saxony and Prussia in the Early Eighteenth Century, in: Cassidy-Geiger (Hg), Fragile Diplomacy. Meissen Porcelain for European Courts ca. 1710 - 63, New Haven-London 2007, S. 101 f.
The Prussian Sale / Berlin Salon
Sale Date(s)
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Saturday 16 April 12 a.m. – 5 p.m.
Monday 17 April – Thursday 20 April 10 a.m. – 5 p.m.
Friday 21 April by appointment only
Sale
Berlin
Saturday 22 April
11 a.m. Lot 1 – 280
ca. 3 p.m. Lot 300 – 335
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Änderung oder Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Berlin. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutz erklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.