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From the Dresden court silver:, A pair of candlesticks made for Prince Elector August II of Saxony
Round scalloped bases with finely engraved and repoussé shellwork and acanthus amid twist fluting. The softly moulded baluster-form shafts with corresponding decor and vase form nozzles. Engraved to the underside with conjoined monogram "AR3" and the inventory numbers 5 and 29. H 23 cm, weight 1,857 g.
Marks of Christian Heinrich Ingermann, c. 1745.
Following the death of his father Augustus the Strong in Warsaw in 1733, Frederick Augustus II (1696 - 1763) became Elector of Saxony - and as Augustus III, the last Wettin in personal union, also King of Poland. In the same year he ordered a revision of the richly filled court silver collection and had some of the earlier services melted down. Others were added to and supplemented with the engraved monogram "A R 3" for Augustus Rex III. The present lot belongs to an extensive set of a total of 100 candlesticks commissioned in around 1745 to supplement one of the silver services for the daily use of the royal family.
The Dresden based Ingermann family of goldsmiths played a significant role in the redesign of the court silver: Paul Ingermann (c. 1670 - 1752) held the title of court silversmith under Augustus the Strong as early as 1728. Among his sons, Christian Heinrich (c. 1713 - 1778) apparently played a prominent role. In 1732, at the age of only 19 (!), he became a master craftsman and, according to the "Hof- und Staatskalender" (Court and State Calendar), was employed by the Silver Chamber as a Royal Court Jeweller and Goldsmith as of 1750.
The inventory of the court silver collection of 1789 lists "Einhundert Tafel-Leuchter, faconirt mit AR3 gezeichnet" (one hundred table candlesticks, moulded and inscribed AR3) with the inventory numbers 1 to 100. For each item, the weight is noted in marks, lots and quents, whereby one mark corresponds to 16 lots - and one lot in turn to 4 quents.
The "Cologne mark", which was also used in Saxony, corresponded to approx. 233.81 g. A comparison of the data listed in the inventory with the now recorded individual weights in grams results in astonishingly precise correspondences with only minimal tolerance deviations.
No. 5 3 Mk. 14 Lt. 3 qu. converted 916.92 g - actual weight 916 g.
No. 29 4 Mk. 2 qu. converted 938.89 g - actual weight 939 g.
In 1904, the Berlin magazine "Die Woche" published an article about the Dresden court silver collection, to which we owe the somewhat grainy photographs, so far the only surviving photographs of the collection. The picture shows a built-in cabinet and one can recognise some of the candlesticks in the upper compartments (cf. Arnold, Dresdner Hofsilber des 18. Jahrhunderts, op. cit., pp. 14, 19, 30 ff.).
A pair with the inventory numbers 77 and 87 is housed in the Berlin Museum of Decorative Arts (inv. no. W 1963, 13 and 14).
A rare set of four candelabra was sold at Lempertz in autumn 2021 (auction 1184, lot 515).
Provenance
Fritz Payer art dealership, Zurich, 1983; German private collection.
Literature
Cf. a pair of candelabra by Ingermann in the Thyssen-Bornemisza, illus. in Müller, European Silver, London 1986, no. 75. For more on the court silver see esp. Arnold, Dresdner Hofsilber des 18. Jahrhunderts, Publikation der Kulturstiftung der Länder und der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Berlin/Dresden 1994, p. 32 ff., and for Ingermann's maker's mark ibid. p. 50.
Silber. Rund fassonierter, aufgewölbter Fuß mit getriebenen und fein gravierten Blattmuscheln und Akanthus zwischen geschwungenen Faltenzügen. Der weich gegliederte Balusterschaft mit entsprechendem Dekor und einer vasenförmigen Tülle. Unterseitig graviertes Ligaturmonogramm AR3 und die Inventarnummern 5 und 29. Marken: BZ Dresden, MZ Christian Heinrich Ingermann (1732 - 78, Rosenberg Nr. 1664, 1798), Tremolierstiche. H 23 cm, Gewicht 1.857 g.
Dresden, Christian Heinrich Ingermann, um 1745.
Nach dem Tod seines Vaters, Augusts des Starken, 1733 in Warschau wurde Friedrich August II. (1696 - 1763) Kurfürst von Sachsen - und als August III. als letzter Wettiner in Personalunion auch König von Polen. Noch im gleichen Jahr ordnete er eine Revision der reich gefüllten Hofsilberkammer an und ließ einige der früheren Service einschmelzen. Andere wurden ergänzt und mit dem gravierten Monogramm A R 3 für Augustus Rex III. versehen. Das vorliegende Lot gehört zu einem umfangreichen Satz von insgesamt 100 Einzelleuchtern, der um 1745 zur Ergänzung eines der weißsilbernen Service für den täglichen Gebrauch der königlichen Familie in Auftrag gegeben wurde.
Maßgeblichen Anteil an der Neugestaltung des Hofsilbers hatte die Dresdner Goldschmiedefamilie Ingermann: Paul Ingermann (um 1670 - 1752) führte bereits ab 1728 unter August dem Starken den Titel eines Hofsilberarbeiters. Unter seinen Söhnen spielte offenbar Christian Heinrich (um 1713 - 1778) eine herausragende Rolle. 1732, erst 19jährig (!), Meister geworden, war er seit 1750 laut „Hof- und Staatskalender“ bei der Silberkammer als Königlicher Hofjuwelier und Goldarbeiter angestellt.
Im Inventar der Hofsilberkammer von 1789 finden sich „Einhundert Tafel-Leuchter, faconirt mit AR3 gezeichnet“ mit den Inventarnummern 1 bis 100. Zu jeder Position ist das Gewicht in Mark, Lot und Quent vermerkt, wobei eine Mark 16 Lot entspricht - und ein Lot wiederum 4 Quent.
Die auch für Sachsen maßgebliche „Kölner Mark“ entspricht ca. 233,81 g. Ein Abgleich der im Inventar aufgeführten Angaben mit den jetzt erfassten Einzelgewichten in Gramm ergibt erstaunlich präzise Übereinstimmungen mit nur minimalen Toleranzabweichungen.
No. 5
3 Mk. 14 Lt. 3 qu.
umgerechnet 916,92 g. tatsächliches Gewicht 916 g.
No. 29
4 Mk. 2 qu.
umgerechnet 938,89 g. tatsächliches Gewicht 939 g.
In der Berliner Zeitschrift „Die Woche“ erschien 1904 ein Artikel über die Dresdner Hofsilberkammer, dem wir die etwas körnigen, bisher einzigen erhaltenen Innenaufnahmen verdanken. Auf der Fotografie eines Einbauschranks erkennt man einige der Tafelleuchter in den oberen Regelfächern (vgl. Arnold, Dresdner Hofsilber des 18. Jahrhunderts, a. a. O., S. 14, 19, 30 ff.).
Ein Paar mit den Inventarnummern 77 und 87 befindet sich in der Sammlung des Kunstgewerbemuseums Berlin (Inv.-Nr. W 1963, 13 und 14).
Ein seltener Satz von vier Leuchtern wurde im Herbst 2021 bei Lempertz versteigert (Auktion 1184, Lot 515).
Provenienz
Kunsthandel Fritz Payer, Zürich, 1983; deutsche Privatsammlung.
Literatur
Vgl. ein Kandelaberpaar Ingermanns in der Sammlung Thyssen-Bornemisza, abgebildet bei Müller, European Silver, London 1986, Nr. 75. Zur Hofsilberkammer vgl. vor allem Arnold, Dresdner Hofsilber des 18. Jahrhunderts, Publikation der Kulturstiftung der Länder und der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Berlin/Dresden 1994, S. 32 ff., sowie, zum Meisterzeichen Ingermanns, ebd. S. 50.
Round scalloped bases with finely engraved and repoussé shellwork and acanthus amid twist fluting. The softly moulded baluster-form shafts with corresponding decor and vase form nozzles. Engraved to the underside with conjoined monogram "AR3" and the inventory numbers 5 and 29. H 23 cm, weight 1,857 g.
Marks of Christian Heinrich Ingermann, c. 1745.
Following the death of his father Augustus the Strong in Warsaw in 1733, Frederick Augustus II (1696 - 1763) became Elector of Saxony - and as Augustus III, the last Wettin in personal union, also King of Poland. In the same year he ordered a revision of the richly filled court silver collection and had some of the earlier services melted down. Others were added to and supplemented with the engraved monogram "A R 3" for Augustus Rex III. The present lot belongs to an extensive set of a total of 100 candlesticks commissioned in around 1745 to supplement one of the silver services for the daily use of the royal family.
The Dresden based Ingermann family of goldsmiths played a significant role in the redesign of the court silver: Paul Ingermann (c. 1670 - 1752) held the title of court silversmith under Augustus the Strong as early as 1728. Among his sons, Christian Heinrich (c. 1713 - 1778) apparently played a prominent role. In 1732, at the age of only 19 (!), he became a master craftsman and, according to the "Hof- und Staatskalender" (Court and State Calendar), was employed by the Silver Chamber as a Royal Court Jeweller and Goldsmith as of 1750.
The inventory of the court silver collection of 1789 lists "Einhundert Tafel-Leuchter, faconirt mit AR3 gezeichnet" (one hundred table candlesticks, moulded and inscribed AR3) with the inventory numbers 1 to 100. For each item, the weight is noted in marks, lots and quents, whereby one mark corresponds to 16 lots - and one lot in turn to 4 quents.
The "Cologne mark", which was also used in Saxony, corresponded to approx. 233.81 g. A comparison of the data listed in the inventory with the now recorded individual weights in grams results in astonishingly precise correspondences with only minimal tolerance deviations.
No. 5 3 Mk. 14 Lt. 3 qu. converted 916.92 g - actual weight 916 g.
No. 29 4 Mk. 2 qu. converted 938.89 g - actual weight 939 g.
In 1904, the Berlin magazine "Die Woche" published an article about the Dresden court silver collection, to which we owe the somewhat grainy photographs, so far the only surviving photographs of the collection. The picture shows a built-in cabinet and one can recognise some of the candlesticks in the upper compartments (cf. Arnold, Dresdner Hofsilber des 18. Jahrhunderts, op. cit., pp. 14, 19, 30 ff.).
A pair with the inventory numbers 77 and 87 is housed in the Berlin Museum of Decorative Arts (inv. no. W 1963, 13 and 14).
A rare set of four candelabra was sold at Lempertz in autumn 2021 (auction 1184, lot 515).
Provenance
Fritz Payer art dealership, Zurich, 1983; German private collection.
Literature
Cf. a pair of candelabra by Ingermann in the Thyssen-Bornemisza, illus. in Müller, European Silver, London 1986, no. 75. For more on the court silver see esp. Arnold, Dresdner Hofsilber des 18. Jahrhunderts, Publikation der Kulturstiftung der Länder und der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Berlin/Dresden 1994, p. 32 ff., and for Ingermann's maker's mark ibid. p. 50.
Silber. Rund fassonierter, aufgewölbter Fuß mit getriebenen und fein gravierten Blattmuscheln und Akanthus zwischen geschwungenen Faltenzügen. Der weich gegliederte Balusterschaft mit entsprechendem Dekor und einer vasenförmigen Tülle. Unterseitig graviertes Ligaturmonogramm AR3 und die Inventarnummern 5 und 29. Marken: BZ Dresden, MZ Christian Heinrich Ingermann (1732 - 78, Rosenberg Nr. 1664, 1798), Tremolierstiche. H 23 cm, Gewicht 1.857 g.
Dresden, Christian Heinrich Ingermann, um 1745.
Nach dem Tod seines Vaters, Augusts des Starken, 1733 in Warschau wurde Friedrich August II. (1696 - 1763) Kurfürst von Sachsen - und als August III. als letzter Wettiner in Personalunion auch König von Polen. Noch im gleichen Jahr ordnete er eine Revision der reich gefüllten Hofsilberkammer an und ließ einige der früheren Service einschmelzen. Andere wurden ergänzt und mit dem gravierten Monogramm A R 3 für Augustus Rex III. versehen. Das vorliegende Lot gehört zu einem umfangreichen Satz von insgesamt 100 Einzelleuchtern, der um 1745 zur Ergänzung eines der weißsilbernen Service für den täglichen Gebrauch der königlichen Familie in Auftrag gegeben wurde.
Maßgeblichen Anteil an der Neugestaltung des Hofsilbers hatte die Dresdner Goldschmiedefamilie Ingermann: Paul Ingermann (um 1670 - 1752) führte bereits ab 1728 unter August dem Starken den Titel eines Hofsilberarbeiters. Unter seinen Söhnen spielte offenbar Christian Heinrich (um 1713 - 1778) eine herausragende Rolle. 1732, erst 19jährig (!), Meister geworden, war er seit 1750 laut „Hof- und Staatskalender“ bei der Silberkammer als Königlicher Hofjuwelier und Goldarbeiter angestellt.
Im Inventar der Hofsilberkammer von 1789 finden sich „Einhundert Tafel-Leuchter, faconirt mit AR3 gezeichnet“ mit den Inventarnummern 1 bis 100. Zu jeder Position ist das Gewicht in Mark, Lot und Quent vermerkt, wobei eine Mark 16 Lot entspricht - und ein Lot wiederum 4 Quent.
Die auch für Sachsen maßgebliche „Kölner Mark“ entspricht ca. 233,81 g. Ein Abgleich der im Inventar aufgeführten Angaben mit den jetzt erfassten Einzelgewichten in Gramm ergibt erstaunlich präzise Übereinstimmungen mit nur minimalen Toleranzabweichungen.
No. 5
3 Mk. 14 Lt. 3 qu.
umgerechnet 916,92 g. tatsächliches Gewicht 916 g.
No. 29
4 Mk. 2 qu.
umgerechnet 938,89 g. tatsächliches Gewicht 939 g.
In der Berliner Zeitschrift „Die Woche“ erschien 1904 ein Artikel über die Dresdner Hofsilberkammer, dem wir die etwas körnigen, bisher einzigen erhaltenen Innenaufnahmen verdanken. Auf der Fotografie eines Einbauschranks erkennt man einige der Tafelleuchter in den oberen Regelfächern (vgl. Arnold, Dresdner Hofsilber des 18. Jahrhunderts, a. a. O., S. 14, 19, 30 ff.).
Ein Paar mit den Inventarnummern 77 und 87 befindet sich in der Sammlung des Kunstgewerbemuseums Berlin (Inv.-Nr. W 1963, 13 und 14).
Ein seltener Satz von vier Leuchtern wurde im Herbst 2021 bei Lempertz versteigert (Auktion 1184, Lot 515).
Provenienz
Kunsthandel Fritz Payer, Zürich, 1983; deutsche Privatsammlung.
Literatur
Vgl. ein Kandelaberpaar Ingermanns in der Sammlung Thyssen-Bornemisza, abgebildet bei Müller, European Silver, London 1986, Nr. 75. Zur Hofsilberkammer vgl. vor allem Arnold, Dresdner Hofsilber des 18. Jahrhunderts, Publikation der Kulturstiftung der Länder und der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Berlin/Dresden 1994, S. 32 ff., sowie, zum Meisterzeichen Ingermanns, ebd. S. 50.
Silver Porcelain Glass
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folgt
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4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.
3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.