This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 (0)221 9257290 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
1/2
A Louis XV cabinet - Image 1 of 2
A Louis XV cabinet - Image 2 of 2
A Louis XV cabinet - Image 1 of 2
A Louis XV cabinet - Image 2 of 2
Interested in the price of this lot?
Subscribe to the price guide
Köln
A Louis XV cabinet
Rosewood, rosewood and boxwood fillets on oak and softwood, ormolu mountings. Rare, elegant two-door piece of furniture with a protruding front, curved sides and rounded corners on bracket feet. The gable somewhat recessed. On both doors, the sides and around the gable fields with optically three-dimensional diamond parquetry, outlined by narrow curved bands, the frames diagonally veneered. Appliquéd fire-gilt rocailles in the corners and in the centre of the doors. Restored, the feet slightly shortened, subsequent shrinkage cracks. H 177.5, W 148, D 43 cm.
Paris, mid-18th C.

The most famous piece of furniture of this design is the cabinet created in around 1755 by Bernard II. Van Risen Burgh for Jean Baptiste de Machault d´Arnouville, who was the highest treasury official at the court of King Louis XV from 1745 onwards. The doors are inset with Chinese red-grounded lacquer panels of the Quianlong period and the frames are additionally reinforced with sumptuous fire-gilt bronze appliques. The piece is today housed in the Château de Versailles (inv. no. V5090).
The form of this type of cabinet, with its inswept gable and bracket feet, was developed during the Régence period and used up until the reign of Louis XVI. It was occasionally used as a design for fall front writing desks (known in French as secrétaire à abattant) but more frequently it was used for library cabinets, the door panels of which were fitted with mesh so that the treasures contained therein were visible to the admirer but remained guarded from unauthorised access.

Provenance
Private collection, Westphalia.

Literature
Cf. Kjellberg, Le mobilier français du XVIIIe siècle, Paris 2008, p. 722 f., for a similar cabinet with the mark of Jean Georges Raisin.
For the cabinet made for the "contrôleur général des finances", Jean Baptiste de Machault d´Arnouville, see Arizzoli-Clémentel, Versailles Furniture of the Royal Palace 17th and 18th Centuries, vol. 2, Dijon 2002, no. 8.
Schrank der Epoche Louis XV
Palisander, Rosenholz und Buchsfilets auf Eiche und Weichholz, feuervergoldete Bronzen. Seltenes elegantes zweitüriges Möbel mit mittig vorgebuchteter Front, geschweiften Seiten und gerundeten Ecken auf Zargenfüßen. Der Giebel etwas eingezogen. Auf beiden Türen, den Seiten und um den Giebel Felder mit optisch dreidimensionalem Rautenparkett, von schmalen geschweiften Bändern umrissen, die Rahmen schräg furniert. Applizierte feuervergoldete Rocaillen in den Ecken und mittig auf den Türen. Restauriert, die Füße leicht gekürzt, erneute Schwundrisse. H 177,5, B 148, T 43 cm.
Paris, Mitte 18. Jh.

Das berühmteste Möbel dieses Typus wurde um 1755 von Bernard II. Van Risen Burgh für den obersten Finanzbeamten an den Hof König Ludwigs XV. ausgeliefert, das war ab 1745 Jean Baptiste de Machault d´Arnouville. Die Türfüllungen sind mit rotgrundigen Lackpaneelen aus China (der Quianlong-Periode) gefüllt, der Rahmen wurde umlaufend prächtig mit feuervergoldeten Bronzeapplikationen verstärkt. Das Möbel befindet sich in der Sammlung Château de Versailles (Inv. Nr. V5090).
Der Umriss des geraden Kastenmöbels mit dem eingezogenen Giebel und den Zargenfüßen entwickelte sich in der Régence und wurde bis zur Regierungszeit von Ludwig XVI. gebaut. Er wurde gelegentlich für Sekretäre mit Klappfronten (secrétaire à abattant) verwendet, häufiger hingegen für Bibliotheksschränke, in deren Türfüllungen Drahtgitter die Schätze zwar für den Bewunderer sichtbar ließen, aber auch vor unerlaubtem Zugriff schützten.

Provenienz
Westfälische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Kjellberg, Le mobilier français du XVIIIe siècle, Paris 2008, S. 722 f., ein ähnlicher Schrank gestempelt Jean Georges Raisin.
Zum Schrank für den "contrôleur général des finances", Jean Baptiste de Machault d´Arnouville, s. Arizzoli-Clémentel, Versailles Furniture of the Royal Palace 17th and 18th Centuries, Vl. 2, Dijon 2002, Nr. 8.
A Louis XV cabinet
Rosewood, rosewood and boxwood fillets on oak and softwood, ormolu mountings. Rare, elegant two-door piece of furniture with a protruding front, curved sides and rounded corners on bracket feet. The gable somewhat recessed. On both doors, the sides and around the gable fields with optically three-dimensional diamond parquetry, outlined by narrow curved bands, the frames diagonally veneered. Appliquéd fire-gilt rocailles in the corners and in the centre of the doors. Restored, the feet slightly shortened, subsequent shrinkage cracks. H 177.5, W 148, D 43 cm.
Paris, mid-18th C.

The most famous piece of furniture of this design is the cabinet created in around 1755 by Bernard II. Van Risen Burgh for Jean Baptiste de Machault d´Arnouville, who was the highest treasury official at the court of King Louis XV from 1745 onwards. The doors are inset with Chinese red-grounded lacquer panels of the Quianlong period and the frames are additionally reinforced with sumptuous fire-gilt bronze appliques. The piece is today housed in the Château de Versailles (inv. no. V5090).
The form of this type of cabinet, with its inswept gable and bracket feet, was developed during the Régence period and used up until the reign of Louis XVI. It was occasionally used as a design for fall front writing desks (known in French as secrétaire à abattant) but more frequently it was used for library cabinets, the door panels of which were fitted with mesh so that the treasures contained therein were visible to the admirer but remained guarded from unauthorised access.

Provenance
Private collection, Westphalia.

Literature
Cf. Kjellberg, Le mobilier français du XVIIIe siècle, Paris 2008, p. 722 f., for a similar cabinet with the mark of Jean Georges Raisin.
For the cabinet made for the "contrôleur général des finances", Jean Baptiste de Machault d´Arnouville, see Arizzoli-Clémentel, Versailles Furniture of the Royal Palace 17th and 18th Centuries, vol. 2, Dijon 2002, no. 8.
Schrank der Epoche Louis XV
Palisander, Rosenholz und Buchsfilets auf Eiche und Weichholz, feuervergoldete Bronzen. Seltenes elegantes zweitüriges Möbel mit mittig vorgebuchteter Front, geschweiften Seiten und gerundeten Ecken auf Zargenfüßen. Der Giebel etwas eingezogen. Auf beiden Türen, den Seiten und um den Giebel Felder mit optisch dreidimensionalem Rautenparkett, von schmalen geschweiften Bändern umrissen, die Rahmen schräg furniert. Applizierte feuervergoldete Rocaillen in den Ecken und mittig auf den Türen. Restauriert, die Füße leicht gekürzt, erneute Schwundrisse. H 177,5, B 148, T 43 cm.
Paris, Mitte 18. Jh.

Das berühmteste Möbel dieses Typus wurde um 1755 von Bernard II. Van Risen Burgh für den obersten Finanzbeamten an den Hof König Ludwigs XV. ausgeliefert, das war ab 1745 Jean Baptiste de Machault d´Arnouville. Die Türfüllungen sind mit rotgrundigen Lackpaneelen aus China (der Quianlong-Periode) gefüllt, der Rahmen wurde umlaufend prächtig mit feuervergoldeten Bronzeapplikationen verstärkt. Das Möbel befindet sich in der Sammlung Château de Versailles (Inv. Nr. V5090).
Der Umriss des geraden Kastenmöbels mit dem eingezogenen Giebel und den Zargenfüßen entwickelte sich in der Régence und wurde bis zur Regierungszeit von Ludwig XVI. gebaut. Er wurde gelegentlich für Sekretäre mit Klappfronten (secrétaire à abattant) verwendet, häufiger hingegen für Bibliotheksschränke, in deren Türfüllungen Drahtgitter die Schätze zwar für den Bewunderer sichtbar ließen, aber auch vor unerlaubtem Zugriff schützten.

Provenienz
Westfälische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Kjellberg, Le mobilier français du XVIIIe siècle, Paris 2008, S. 722 f., ein ähnlicher Schrank gestempelt Jean Georges Raisin.
Zum Schrank für den "contrôleur général des finances", Jean Baptiste de Machault d´Arnouville, s. Arizzoli-Clémentel, Versailles Furniture of the Royal Palace 17th and 18th Centuries, Vl. 2, Dijon 2002, Nr. 8.

Decorative Arts - Sculpture Bronze Furniture Textiles

Sale Date(s)
Lots: 190
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

For Kunsthaus Lempertz delivery information please telephone +49 (0)221 9257290.

Important Information

Kunstgewerbe Teil I - Skulpturen Bronzen Möbel Teppiche

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

See Full Terms And Conditions