1530
Erasmus Quellinus II and workshop, The Magnanimity of Scipio
Oil on canvas. 108 x 162.8 cm.
Provenance
Private collection, Braaschaat 1977. - German private ownership.
Literature
Jean-Pierre De Bruyn: Erasmus II Quellinus. De Schilderijen met Catalogue Raisonné, Freren 1988, p. 196f., no. 127, illus.
The Roman commander Publius Cornelis Scipio Africanus (236-183 BC) succeeded in taking Carthage Nova. Many hostages of Celtiberian origin fell into the hands of the Romans during the conquest of the Carthaginian bases in Spain. Allucius and his fiancée were among them, but they were freed thanks to Scipio's magnanimity (report of Titus Livius).
According to Jean-Pierre De Bruyn, the author of Erasmus Quellinus' catalogue raisonné, the present work can be dated to around 1645/50. He describes it as being of high quality (in a letter to the owner of the painting, 15.7.2019). The style is classical in character. The scene is rendered as if on a stage against a backdrop of ancient architecture. Allucius and his fiancée are placed exactly in the centre of the picture. The beautiful king's daughter is conspicuous by her bright white robe and her parents, who had previously tried to obtain their daughter's freedom through gifts, are shown behind her. The commander Scipio stands elevated by a few steps. He gestures, like a high priest, towards the sculpture of a female deity perched on an altar illuminated by flames inside the temple.
Quellinus treated the theme of Scipio's generosity several times. A smaller version on copper was sold together with its counterpart "Coriolanus begs to protect Rome" at auction (Sotheby's, London, 4.12.2008, lot 124). According to De Bruyn, a third version by Quellinus was kept in the Bailén Collection in Madrid. The artist frequently created several variants of the same theme for sale on the art market in Antwerp as well as for private patrons. Not infrequently, as in the case of the "Magnanimity of Scipio", there is one version on copper and a larger one on canvas.
Quellinus is considered one of Rubens's most important pupils and successors. He became the city painter of Antwerp after Rubens' death in 1640. Quellinus was decisive in the development of Flemish Baroque painting and introduced a more classical style of Baroque, as evidenced by the present work.
Öl auf Leinwand. 108 x 162,8 cm.
Provenienz
Privatsammlung Braaschaat 1977. – Deutscher Privatbesitz.
Literatur
Jean-Pierre De Bruyn: Erasmus II Quellinus. De Schilderijen met Catalogue Raisonné, Freren 1988, S. 196f., Nr. 127 mit Abb.
Dem römischen Feldherren Publius Cornelis Scipio Africanus (236-183 v. Chr.) gelang es Carthago Nova einzunehmen. Bei der Eroberung karthagischer Stützpunkte in Spanien fielen den Römern viele Geiseln keltiberischer Herkunft in die Hände. So auch Allucius und seine Verlobte, denen dank des Großmuts Scipios jedoch die Freiheit geschenkt wurde (Bericht Titus Livius).
Das vorliegende Gemälde kann nach Jean-Pierre De Bruyn, dem Verfasser des Werkverzeichnisses von Erasmus Quellinus, in die Zeit um 1645/50 datiert werden. Er beschreibt das Werk als von hoher Qualität (schriftliche Korrespondez vom 15.07.2019 mit dem Eigentümer des Bildes). Der Stil ist klassizistisch geprägt. Vor dem Hintergrund antiker Bauwerke wird die Szene wie auf einer Bühne wiedergegeben. Allucius und seine Verlobte sind genau im Bildzentrum platziert. Die schöne Königstochter fällt bereits durch ihre helle, weisse Gewandung auf. Hinter ihr stehen ihre Eltern, die versucht hatten, die Freiheit ihrer Tochter durch Geschenke zu erwirken. Der Feldherr Scipio steht durch einige Stufen erhöht und verweist mit seinem Gestus ebenso wie ein Hohepriester auf die weibliche Skulptur einer Gottheit, die auf einem von Flammen erleuchteten Altar im Inneren eines Tempels thront.
Quellinus behandelte das Thema „Großmut des Scipio“ mehrfach. Eine kleinere Version auf Kupfer wurde gemeinsam mit dem Pendant „Coriolanus bittet Rom zu schützen“ auf einer Auktion verkauft (Sotheby’s, London, 4.12.2008, Los 124). Nach de Bruyn befand sich eine dritte Version von Quellinus in der Sammlung Bailén in Madrid. Für den Antwerpener Kunstmarkt und für private Auftraggeber schuf Erasmus Quellinus häufiger mehrere Varianten eines Bildthemas. Nicht selten liegt wie bei der „Großmut des Scipio“ eine Fassung auf Kupfer und eine größere auf Leinwand vor.
Quellinus gilt als einer der wichtigsten Schüler und Nachfolger von Rubens. Er wurde nach dessem Tod im Jahr 1640 Stadtmaler von Antwerpen. Er entwickelte die flämische Barockmalerei entscheidend weiter und führte wie im vorliegenden Bild einen stärker klassizistisch geprägten Barock ein.
Oil on canvas. 108 x 162.8 cm.
Provenance
Private collection, Braaschaat 1977. - German private ownership.
Literature
Jean-Pierre De Bruyn: Erasmus II Quellinus. De Schilderijen met Catalogue Raisonné, Freren 1988, p. 196f., no. 127, illus.
The Roman commander Publius Cornelis Scipio Africanus (236-183 BC) succeeded in taking Carthage Nova. Many hostages of Celtiberian origin fell into the hands of the Romans during the conquest of the Carthaginian bases in Spain. Allucius and his fiancée were among them, but they were freed thanks to Scipio's magnanimity (report of Titus Livius).
According to Jean-Pierre De Bruyn, the author of Erasmus Quellinus' catalogue raisonné, the present work can be dated to around 1645/50. He describes it as being of high quality (in a letter to the owner of the painting, 15.7.2019). The style is classical in character. The scene is rendered as if on a stage against a backdrop of ancient architecture. Allucius and his fiancée are placed exactly in the centre of the picture. The beautiful king's daughter is conspicuous by her bright white robe and her parents, who had previously tried to obtain their daughter's freedom through gifts, are shown behind her. The commander Scipio stands elevated by a few steps. He gestures, like a high priest, towards the sculpture of a female deity perched on an altar illuminated by flames inside the temple.
Quellinus treated the theme of Scipio's generosity several times. A smaller version on copper was sold together with its counterpart "Coriolanus begs to protect Rome" at auction (Sotheby's, London, 4.12.2008, lot 124). According to De Bruyn, a third version by Quellinus was kept in the Bailén Collection in Madrid. The artist frequently created several variants of the same theme for sale on the art market in Antwerp as well as for private patrons. Not infrequently, as in the case of the "Magnanimity of Scipio", there is one version on copper and a larger one on canvas.
Quellinus is considered one of Rubens's most important pupils and successors. He became the city painter of Antwerp after Rubens' death in 1640. Quellinus was decisive in the development of Flemish Baroque painting and introduced a more classical style of Baroque, as evidenced by the present work.
Öl auf Leinwand. 108 x 162,8 cm.
Provenienz
Privatsammlung Braaschaat 1977. – Deutscher Privatbesitz.
Literatur
Jean-Pierre De Bruyn: Erasmus II Quellinus. De Schilderijen met Catalogue Raisonné, Freren 1988, S. 196f., Nr. 127 mit Abb.
Dem römischen Feldherren Publius Cornelis Scipio Africanus (236-183 v. Chr.) gelang es Carthago Nova einzunehmen. Bei der Eroberung karthagischer Stützpunkte in Spanien fielen den Römern viele Geiseln keltiberischer Herkunft in die Hände. So auch Allucius und seine Verlobte, denen dank des Großmuts Scipios jedoch die Freiheit geschenkt wurde (Bericht Titus Livius).
Das vorliegende Gemälde kann nach Jean-Pierre De Bruyn, dem Verfasser des Werkverzeichnisses von Erasmus Quellinus, in die Zeit um 1645/50 datiert werden. Er beschreibt das Werk als von hoher Qualität (schriftliche Korrespondez vom 15.07.2019 mit dem Eigentümer des Bildes). Der Stil ist klassizistisch geprägt. Vor dem Hintergrund antiker Bauwerke wird die Szene wie auf einer Bühne wiedergegeben. Allucius und seine Verlobte sind genau im Bildzentrum platziert. Die schöne Königstochter fällt bereits durch ihre helle, weisse Gewandung auf. Hinter ihr stehen ihre Eltern, die versucht hatten, die Freiheit ihrer Tochter durch Geschenke zu erwirken. Der Feldherr Scipio steht durch einige Stufen erhöht und verweist mit seinem Gestus ebenso wie ein Hohepriester auf die weibliche Skulptur einer Gottheit, die auf einem von Flammen erleuchteten Altar im Inneren eines Tempels thront.
Quellinus behandelte das Thema „Großmut des Scipio“ mehrfach. Eine kleinere Version auf Kupfer wurde gemeinsam mit dem Pendant „Coriolanus bittet Rom zu schützen“ auf einer Auktion verkauft (Sotheby’s, London, 4.12.2008, Los 124). Nach de Bruyn befand sich eine dritte Version von Quellinus in der Sammlung Bailén in Madrid. Für den Antwerpener Kunstmarkt und für private Auftraggeber schuf Erasmus Quellinus häufiger mehrere Varianten eines Bildthemas. Nicht selten liegt wie bei der „Großmut des Scipio“ eine Fassung auf Kupfer und eine größere auf Leinwand vor.
Quellinus gilt als einer der wichtigsten Schüler und Nachfolger von Rubens. Er wurde nach dessem Tod im Jahr 1640 Stadtmaler von Antwerpen. Er entwickelte die flämische Barockmalerei entscheidend weiter und führte wie im vorliegenden Bild einen stärker klassizistisch geprägten Barock ein.
Paintings, Drawings, Sculpture 14th - 19th Centuries, Part I + II
Sale Date(s)
Venue Address
For Kunsthaus Lempertz delivery information please telephone +49 (0)221 9257290.
Important Information
Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.
3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.