Lot

1545

Jan Brueghel the Younger, Lucas van Uden, Wooded Landscape with a Still Life of Game

In Paintings, Drawings, Sculpture 14th - 19th Cen...

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Jan Brueghel the Younger, Lucas van Uden, Wooded Landscape with a Still Life of Game
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Köln
Jan Brueghel the Younger, Lucas van Uden, Wooded Landscape with a Still Life of Game
Oil on panel. 51 x 74 cm.

Provenance
Collection of Edward Habich, Kassel. - Auctioned by J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne), Kassel, 9.-10.5.1892, lot 22. - Dutch private collection. - Lempertz auction 534, Cologne, 22.-26.11.1973, lot 27. - Dutch private collection, subsequently in family ownership.

Literature
Klaus Ertz: Jan Breughel der Jüngere (1601-1678). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1984, p. 494, no. 324 (with black and white illustration), colour pl. 71, and pp. 78 & 86.

The present work combines a landscape by the Flemish artist Lucas van Uden, a collaborator in the studio of Rubens, with a game still life in the foreground painted by Jan Brueghel the Younger. As yet, no documentary evidence for such a collaboration between these two artists has emerged, and alongside one further work in a Belgian private collection, this is the only piece on which the two are known to have collaborated. The Belgian work depicts a similar wooded landscape with a panoramic view in the distance and almost identical game in the foreground, but in a different composition. Klaus Ertz has confirmed the various depictions of animals to be based on models devised by Jan Brueghel the Elder and Frans Snyders. The combination of a landscape with animals “as the sole protagonists of a painting” was an innovation at this time (Ertz op. cit., p. 77). In the works of Jan Brueghel the Elder, the artist's father, animal still lifes such as this were always embedded into biblical or mythological scenes.
The present work can boast an interesting provenance, having belonged to the important old masters collection of Edward Habich (1818-1898) from Kassel until 1892. His collection of 166 old master paintings was sold by Lempertz in 1892. However, the auction did not take place as usual in Cologne, being instead held in the “great hall of the art gallery in Cassel”. With the support of Emperor Wilhelm II, the painting gallery in Kassel was able to purchase seventeen works for its collection before the auction. The National Gallery in London purchased 13 works from the collection, and they were also able to subsequently secure a piece by Lucas Cranach the Elder from this auction in 1926.
Jan Brueghel d. J., Lucas van Uden, Bewaldete Landschaft mit erlegten Tieren
Öl auf Holz. 51 x 74 cm.

Provenienz
Sammlung Edward Habich, Kassel. - Auktion J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne), Kassel, 9.-10.5.1892, Lot 22. – Niedersächsische Privatsammlung. - 534. Lempertz-Auktion, Köln, 22.-26.11.1973, Lot 27. - Niederländische Privatsammlung, seitdem in Familienbesitz.

Literatur
Klaus Ertz: Jan Breughel der Jüngere (1601-1678). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1984, S. 494, Nr. 324 (mit s/w-Abb.), Farbabb. Nr. 71, sowie S. 78 u. 86.

Das vorliegende Gemälde vereint eine Landschaft von der Hand des flämischen Malers Lucas van Uden, eines Mitarbeiters von Rubens, mit der Darstellung erlegten Wilds durch Jan Brueghel d. J. im Vordergrund. Eine Zusammenarbeit dieser beiden in Antwerpen ansässigen Künstler ließ sich in den Quellen bislang nicht nachweisen und kann neben unserem Gemälde nur für ein weiteres Werk in einer belgischen Privatsammlung in Anspruch genommen werden. Dort finden sich in einer sehr ähnlichen, bewaldeten Landschaft mit weitem Ausblick in die Ferne annähernd die gleichen Tiere im Vordergrund wieder, nun jedoch in einer stark veränderten Anordnung. Klaus Ertz hat nachgewiesen, dass die einzelnen Tierdarstellungen auf Vorbilder von Jan Brueghel d. Ä. und Frans Snyders zurückgehen. Neuartig ist jedoch die Verbindung einer Landschaft mit Tieren „als alleinige Hauptdarsteller eines Gemäldes“ (Ertz 1984, op. cit., S. 77). Bei Jan Brueghel d. Ä., dem Vater Jan Brueghels d. J., waren solche Tierdarstellungen noch immer eingebunden in einen biblisch- oder mythologisch-thematischen Zusammenhang.
Unser Gemälde hat eine interessante Provenienz, gehörte es doch bis 1892 zur bedeutenden Sammlung Alter Meister von Edward Habich (1818-1898) aus Kassel. Habich ließ seine 166 Gemälde umfassende Kollektion 1892 von Lempertz versteigern, wobei die Auktion ausnahmsweise nicht in Köln sondern vor Ort „im grossen Saale des Kunsthauses zu Cassel“ stattfand. Noch vor der Auktion gelang es der Kasseler Gemäldegalerie mit Unterstützung von Kaiser Wilhelm II. siebzehn Gemälde für ihren eigenen Bestand zu erwerben, während sich die National Gallery in London dreizehn Werke sichern konnte. Ein weiteres Gemälde dieser Auktion, von Lucas Cranach d. Ä., gelangte 1926 ebenfalls in den Bestand der National Gallery.
Jan Brueghel the Younger, Lucas van Uden, Wooded Landscape with a Still Life of Game
Oil on panel. 51 x 74 cm.

Provenance
Collection of Edward Habich, Kassel. - Auctioned by J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne), Kassel, 9.-10.5.1892, lot 22. - Dutch private collection. - Lempertz auction 534, Cologne, 22.-26.11.1973, lot 27. - Dutch private collection, subsequently in family ownership.

Literature
Klaus Ertz: Jan Breughel der Jüngere (1601-1678). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1984, p. 494, no. 324 (with black and white illustration), colour pl. 71, and pp. 78 & 86.

The present work combines a landscape by the Flemish artist Lucas van Uden, a collaborator in the studio of Rubens, with a game still life in the foreground painted by Jan Brueghel the Younger. As yet, no documentary evidence for such a collaboration between these two artists has emerged, and alongside one further work in a Belgian private collection, this is the only piece on which the two are known to have collaborated. The Belgian work depicts a similar wooded landscape with a panoramic view in the distance and almost identical game in the foreground, but in a different composition. Klaus Ertz has confirmed the various depictions of animals to be based on models devised by Jan Brueghel the Elder and Frans Snyders. The combination of a landscape with animals “as the sole protagonists of a painting” was an innovation at this time (Ertz op. cit., p. 77). In the works of Jan Brueghel the Elder, the artist's father, animal still lifes such as this were always embedded into biblical or mythological scenes.
The present work can boast an interesting provenance, having belonged to the important old masters collection of Edward Habich (1818-1898) from Kassel until 1892. His collection of 166 old master paintings was sold by Lempertz in 1892. However, the auction did not take place as usual in Cologne, being instead held in the “great hall of the art gallery in Cassel”. With the support of Emperor Wilhelm II, the painting gallery in Kassel was able to purchase seventeen works for its collection before the auction. The National Gallery in London purchased 13 works from the collection, and they were also able to subsequently secure a piece by Lucas Cranach the Elder from this auction in 1926.
Jan Brueghel d. J., Lucas van Uden, Bewaldete Landschaft mit erlegten Tieren
Öl auf Holz. 51 x 74 cm.

Provenienz
Sammlung Edward Habich, Kassel. - Auktion J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne), Kassel, 9.-10.5.1892, Lot 22. – Niedersächsische Privatsammlung. - 534. Lempertz-Auktion, Köln, 22.-26.11.1973, Lot 27. - Niederländische Privatsammlung, seitdem in Familienbesitz.

Literatur
Klaus Ertz: Jan Breughel der Jüngere (1601-1678). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1984, S. 494, Nr. 324 (mit s/w-Abb.), Farbabb. Nr. 71, sowie S. 78 u. 86.

Das vorliegende Gemälde vereint eine Landschaft von der Hand des flämischen Malers Lucas van Uden, eines Mitarbeiters von Rubens, mit der Darstellung erlegten Wilds durch Jan Brueghel d. J. im Vordergrund. Eine Zusammenarbeit dieser beiden in Antwerpen ansässigen Künstler ließ sich in den Quellen bislang nicht nachweisen und kann neben unserem Gemälde nur für ein weiteres Werk in einer belgischen Privatsammlung in Anspruch genommen werden. Dort finden sich in einer sehr ähnlichen, bewaldeten Landschaft mit weitem Ausblick in die Ferne annähernd die gleichen Tiere im Vordergrund wieder, nun jedoch in einer stark veränderten Anordnung. Klaus Ertz hat nachgewiesen, dass die einzelnen Tierdarstellungen auf Vorbilder von Jan Brueghel d. Ä. und Frans Snyders zurückgehen. Neuartig ist jedoch die Verbindung einer Landschaft mit Tieren „als alleinige Hauptdarsteller eines Gemäldes“ (Ertz 1984, op. cit., S. 77). Bei Jan Brueghel d. Ä., dem Vater Jan Brueghels d. J., waren solche Tierdarstellungen noch immer eingebunden in einen biblisch- oder mythologisch-thematischen Zusammenhang.
Unser Gemälde hat eine interessante Provenienz, gehörte es doch bis 1892 zur bedeutenden Sammlung Alter Meister von Edward Habich (1818-1898) aus Kassel. Habich ließ seine 166 Gemälde umfassende Kollektion 1892 von Lempertz versteigern, wobei die Auktion ausnahmsweise nicht in Köln sondern vor Ort „im grossen Saale des Kunsthauses zu Cassel“ stattfand. Noch vor der Auktion gelang es der Kasseler Gemäldegalerie mit Unterstützung von Kaiser Wilhelm II. siebzehn Gemälde für ihren eigenen Bestand zu erwerben, während sich die National Gallery in London dreizehn Werke sichern konnte. Ein weiteres Gemälde dieser Auktion, von Lucas Cranach d. Ä., gelangte 1926 ebenfalls in den Bestand der National Gallery.

Paintings, Drawings, Sculpture 14th - 19th Centuries, Part I + II

Sale Date(s)
Lots: 417
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

For Kunsthaus Lempertz delivery information please telephone +49 (0)221 9257290.

Important Information

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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