1520
Michiel van Mierevelt Workshop, Amalia von Solms-Braunfels at the age of 20
Oil on panel (parquetted). 63 x 51 cm.
Dated 1622.
Provenance
North German aristocratic ownership.
Inscribed later and with an erroneous date on the upper left: Amalia Freulin von Solms 1622
Countess Amalie zu Solms-Braunfels (* 31st August 1602 at Braunfels Castle in Braunfels; † 8th September 1675 in The Hague) from the Solms dynasty of counts came to the Heidelberg court in the summer of 1619 and was appointed lady-in-waiting to Elisabeth Stuart, Electress of the Palatinate and later Winter Queen. After their flight from Prague, Countess Amalie moved with the royal family to The Hague in the spring of 1621. It was there, at a ball in honour of the Queen of Bohemia, that Amalie met her future husband, Prince Frederick Henry of Orange (1584-1647), youngest son and successor of the governor William I of Orange. In 1625 she became Princess of Orange and Countess of Nassau by marriage to Prince Frederick Henry of Orange.
Michiel van Mierevelt and his workshop portrayed both the Palatine Electors and their court. A stylistically closely related, unsigned version of this portrait is housed in the Musée Crozatier, Le Puy-en Velay. The RKD in The Hague dates it to 1626 or later and considers it to be a copy after a lost painting by Mierevelt (see Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie, no. 37611). This prototype, painted shortly after Amalia's marriage in 1625, is also the model for the present representation from Mierevelt's workshop. We would like to thank Rudi Ekkart the information he has provided for the cataloguing of this lot.
Öl auf Holz (parkettiert). 63 x 51 cm.
Datiert 1622.
Provenienz
Norddeutscher Adelsbesitz.
Oben links nachträglich und mit falschem Datum bezeichnet: Amalia Freulin von Solms 1622.
Gräfin Amalia zu Solms-Braunfels (* 31. August 1602 auf Schloss Braunfels in Braunfels; † 8. September 1675 in Den Haag) aus dem Grafengeschlecht Solms kam im Sommer 1619 an den Heidelberger Hof und wurde zur Hofdame der Kurfürstin von der Pfalz und späteren Winterkönigin, Elisabeth Stuart, ernannt. Nach deren Flucht aus Prag zog Gräfin Amalia mit der königlichen Familie im Frühling 1621 nach Den Haag. Dort lernte Amalia auf einem Ball zu Ehren der Königin von Böhmen ihren späteren Ehemann kennen, den Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien (1584-1647), jüngster Sohn und Nachfolger des Statthalters Wilhelm I. von Oranien. 1625 wurde sie durch Heirat mit Prinz Friedrich Heinrich von Oranien Prinzessin von Oranien und Gräfin von Nassau.
Michiel van Mierevelt und seine Werkstatt haben sowohl die Pfälzer Kurfürsten als auch deren Hofstaat porträtiert. Eine stilistisch eng verwandte, unbezeichnete Version des Porträts verwahrt das Musée Crozatier, Le Puy-en Velay. Das RKD, Den Haag datiert es in das Jahr 1626 oder später und hält es für eine Kopie nach einem verloren gegangenen Gemälde Mierevelts (siehe Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie, Nr. 37611). Dieser Prototyp, der kurz nach der Vermählung Amalias im Jahr 1625 entstand, ist auch Vorbild für die vorliegende Darstellung aus der Werkstatt Mierevelts. Für Hinweise zur Katalogisierung dieses Bildes danken wir Rudi Ekkart.
Oil on panel (parquetted). 63 x 51 cm.
Dated 1622.
Provenance
North German aristocratic ownership.
Inscribed later and with an erroneous date on the upper left: Amalia Freulin von Solms 1622
Countess Amalie zu Solms-Braunfels (* 31st August 1602 at Braunfels Castle in Braunfels; † 8th September 1675 in The Hague) from the Solms dynasty of counts came to the Heidelberg court in the summer of 1619 and was appointed lady-in-waiting to Elisabeth Stuart, Electress of the Palatinate and later Winter Queen. After their flight from Prague, Countess Amalie moved with the royal family to The Hague in the spring of 1621. It was there, at a ball in honour of the Queen of Bohemia, that Amalie met her future husband, Prince Frederick Henry of Orange (1584-1647), youngest son and successor of the governor William I of Orange. In 1625 she became Princess of Orange and Countess of Nassau by marriage to Prince Frederick Henry of Orange.
Michiel van Mierevelt and his workshop portrayed both the Palatine Electors and their court. A stylistically closely related, unsigned version of this portrait is housed in the Musée Crozatier, Le Puy-en Velay. The RKD in The Hague dates it to 1626 or later and considers it to be a copy after a lost painting by Mierevelt (see Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie, no. 37611). This prototype, painted shortly after Amalia's marriage in 1625, is also the model for the present representation from Mierevelt's workshop. We would like to thank Rudi Ekkart the information he has provided for the cataloguing of this lot.
Öl auf Holz (parkettiert). 63 x 51 cm.
Datiert 1622.
Provenienz
Norddeutscher Adelsbesitz.
Oben links nachträglich und mit falschem Datum bezeichnet: Amalia Freulin von Solms 1622.
Gräfin Amalia zu Solms-Braunfels (* 31. August 1602 auf Schloss Braunfels in Braunfels; † 8. September 1675 in Den Haag) aus dem Grafengeschlecht Solms kam im Sommer 1619 an den Heidelberger Hof und wurde zur Hofdame der Kurfürstin von der Pfalz und späteren Winterkönigin, Elisabeth Stuart, ernannt. Nach deren Flucht aus Prag zog Gräfin Amalia mit der königlichen Familie im Frühling 1621 nach Den Haag. Dort lernte Amalia auf einem Ball zu Ehren der Königin von Böhmen ihren späteren Ehemann kennen, den Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien (1584-1647), jüngster Sohn und Nachfolger des Statthalters Wilhelm I. von Oranien. 1625 wurde sie durch Heirat mit Prinz Friedrich Heinrich von Oranien Prinzessin von Oranien und Gräfin von Nassau.
Michiel van Mierevelt und seine Werkstatt haben sowohl die Pfälzer Kurfürsten als auch deren Hofstaat porträtiert. Eine stilistisch eng verwandte, unbezeichnete Version des Porträts verwahrt das Musée Crozatier, Le Puy-en Velay. Das RKD, Den Haag datiert es in das Jahr 1626 oder später und hält es für eine Kopie nach einem verloren gegangenen Gemälde Mierevelts (siehe Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie, Nr. 37611). Dieser Prototyp, der kurz nach der Vermählung Amalias im Jahr 1625 entstand, ist auch Vorbild für die vorliegende Darstellung aus der Werkstatt Mierevelts. Für Hinweise zur Katalogisierung dieses Bildes danken wir Rudi Ekkart.
Paintings, Drawings, Sculpture 14th - 19th Centuries, Part I + II
Sale Date(s)
Venue Address
For Kunsthaus Lempertz delivery information please telephone +49 (0)221 9257290.
Important Information
Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
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4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.
3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.