Lot

1552

Gerrit Dou, attributed to, The Mousetrap

In Paintings, Drawings, Sculpture 14th - 19th Cen...

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Köln
Gerrit Dou, attributed to, The Mousetrap
Oil on panel. 26.5 x 20.5 cm.

Certificate
Dendrochronological examination, Prof. Dr. Peter Klein, Hamburg, 17.10.2021.

Provenance
Acquired by Frederick August I, Elector of Saxony and King of Poland from Charles du Roy for the Electoral Collection. - Royal Picture Gallery in Dresden. - State Painting Collections of Dresden, 1918 - Given to the Wettin Family Association of the Albertine Line in 1924. - West German private collection.

Literature
Johann Adam Steinhäuser: Lit. A et B. Inventaria Sr. Königl. Majestät in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen große, wie auch kleine Cabinets und andere Schildereyen etc. etc., 1722-1728, no. 508 (so-called inventory 1722–1728; as an autograph work). - Johann Adam Steinhäuser: Sr. Königl. Majt. in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachßen, Schilderey-Inventaria sub lit. A. et B., 1741–1747 (so-called inventory "vor 1741" / Steinhäusers Inventar; as an autograph work). – Catalog der königlichen Gemälde-Galerie zu Dresden, Dresden, p. 36, no. 276 (Dow, allegedly). - Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Dresden 1892, p. 552, no. 1721 (after Gerard Dou). - Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Dresden 1902, p. 554, no. 1721 (as a signed, autograph work). - Cornelis Hofstede de Groot: Beschreibendes und kritisches Verzeichnis der Werke der hervorragendsten holländischen Maler des XVII. Jahrhunderts, vol. 1, Esslingen 1907, p. 424, no. 259 (as an autograph work). - Wilhelm Martin: Gerard Dou, Des Meisters Gemälde, Stuttgart/Berlin 1913, no. 167 (as an autograph work). - Hans Posse: Die Gemälde-Galerie zu Dresden, Dresden 1920, p. 179, no. 1721 (as an autograph work). - Ronni Baer: The Paintings of Gerrit Dou (1613-1675), Diss. New York 1990, no. C 88 (listed under rejected works). – Annegret Laabs: The Leiden Finjschilders from Dresden, exhib. cat. Leiden/Dresden 2001, Zwolle 2001, p. 127.

The whereabouts of this small panel depicting a girl with a mousetrap were unknown from the 1920s until the present day. Only the faint inventory number "508" at the lower right edge of the picture (fig. 2), tells us that it once belonged to one of the most important princely collections of the 18th century, that of Augustus the Strong, Prince Elector of Saxony and King of Poland, where it was attributed to Gerrit Dou himself.
The work depicts a girl holding a mousetrap in one hand and a candle in the other, standing in a stone niche with a drawn red curtain on one side. She looks towards the right at a boy pointing at the mousetrap and looking out at the viewer. The candle in the girl's hand is the only source of light in the picture, and its warm glow illuminates the sparse collection of objects that furnish the scene; a tablecloth, a wooden tub, a candlestick and an overturned pewter jug. The artist brings the intimate arrangement to life through the subtle play of light and shadow and with just a few highlights. The mousetrap was a popular motif in Dutch genre painting of the 17th century; the mousetrap itself, the blazing candlelight, the boy's outstretched finger as well as the fallen pewter jug allude to the dangerous game of (physical) love; the broad grin with which the boy looks at the viewer leaves little doubt as to the painting's meaning.
The work has a varied history. It was reproduced around 1700 by Nicolaas Verkolje in a mezzotint engraving as the work of Gerrit Dou (fig. 1; "G. Douw Pinx. - N. Verkolje Fec."). It then appears in the inventory of Augustus the Strong's painting collection from 1722-1728 under no. 508, where it is listed as follows: "Gerh. Dou / maiden with a mousetrap / 11-9 / du Roy / gallery" (fig. 3). Du Roy refers to Charles du Roy, the Antwerp art dealer from whom Augustus the Strong acquired numerous works for his high-calibre collection of Dutch art. In accordance with the princely collecting practice of the time, the picture gallery included both originals and copies; accordingly, there are two columns in the inventory distinguishing original works from copies ("Or." and "Cop." columns respectively); the mousetrap is listed as a Gerrit Dou original. The painting remained in the Dresden collection - first in the Royal Picture Gallery, then from 1918 in the Old Masters Picture Gallery, to be restituted in 1924 in the course of the settlement between the Free State of Saxony and the House of Wettin (Laabs, op. cit., p. 127). After that, all traces of the work were lost, only a copy surfaced on the international art market last year (auctioned by Im Kinsky, Vienna, 7.7.2021, lot 1106).
The painting's academic fortuna critica is as changeable as its provenance. It is still determined today by the fact that Baer dismissed the attribution to Gerrit Dou in 1990, without, however, being able to see the work in person, as it was lost at the time (Baer, op. cit., no. C 88). After the painting, as shown, was listed in the inventories of the Saxon electors as an original by Gerrit Dou, its autograph was doubted in the inventory catalogues of the 19th century. This changed again after the painting was cleaned in 1901. The entry on the work in the inventory catalogue was once again corrected, and Gerrit Dou was once more named as its author without any restrictions. Two of the leading experts on Dutch painting at the time also recognised the painting as an original work by Gerrit Dou: Firstly, Wilhelm Martin in his catalogue raisonné of 1913 (Martin, op. cit., no. 167). Martin dated the painting to the last creative period of Gerrit Dou between 1670 and 1675, a finding that corresponds to the results of dendrochronological examination, according to which the tree for the panel was felled in 1644 at the earliest, rather between 1650 and 1660. Secondly, Cornelis Hofstede de Groot in the first volume of his Opus Magnum, the "Descriptive and Critical Catalogue of the Works of the Most Outstanding Dutch Painters..." of 1907 (Hofstede de Groot, op. cit., no. 259). As can be seen from Hofstede de Groot's entry on this painting, and as is to be expected in view of the large number of Gerrit Dou's works in the Dresden collection, he saw the "Mousetrap" in the original. Hofstede de Groot also mentions a signature on the painting, "Fully inscribed in the centre", which is now missing - emblematic of the chequered history of this small panel.
Gerrit Dou, zugeschrieben, Die Mausefalle
Öl auf Holz. 26,5 x 20,5 cm.

Gutachten
Dendrochronologisches Gutachten, Prof. Dr. Peter Klein, Hamburg, 17.10.2021.

Provenienz
Von Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen, von Charles du Roy für die kurfürstliche Sammlung erworben. – Königliche Gemäldegalerie zu Dresden. – Staatliche Gemäldesammlungen zu Dresden, 1918. - 1924 an den Familienverein Haus Wettin Albertinischer Linie e.V. übergeben. – Westdeutsche Privatsammlung.

Literatur
Johann Adam Steinhäuser: Lit. A et B. Inventaria Sr. Königl. Majestät in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen große, wie auch kleine Cabinets und andere Schildereyen etc. etc., 1722-1728, Nr. 508 (sogenanntes Inv. 1722–1728; als eigenhändiges Werk). - Johann Adam Steinhäuser: Sr. Königl. Majt. in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachßen, Schilderey-Inventaria sub lit. A. et B., 1741–1747 (sogenanntes Inventar „vor 1741“ bzw. Steinhäusers Inventar; als eigenhändiges Werk). – Catalog der königlichen Gemälde-Galerie zu Dresden, Dresden, S. 36, Nr. 276 ("Dow, angeblich"). - Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Dresden 1892, S. 552, Nr. 1721 (nach Gerard Dou). - Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Dresden 1902, S. 554, Nr. 1721 (als eigenhändiges, signiertes Werk). - Cornelis Hofstede de Groot: Beschreibendes und kritisches Verzeichnis der Werke der hervorragendsten holländischen Maler des XVII. Jahrhunderts, Bd. 1, Esslingen 1907, S. 424, Nr. 259 (als eigenhändiges, signiertes Werk). - Wilhelm Martin: Gerard Dou, Des Meisters Gemälde, Stuttgart/Berlin 1913, Nr. 167 (als eigenhändiges Werk). - Hans Posse: Die Gemälde-Galerie zu Dresden, Dresden 1920, S. 179, Nr. 1721 (als eigenhändiges Werk). - Ronni Baer: The Paintings of Gerrit Dou (1613-1675), Diss. New York 1990, Nr. C 88 (gelistet unter abgelehnten Werken). – Annegret Laabs: The Leiden Finjschilders from Dresden, Ausst.-Kat. Leiden/Dresden 2001, Zwolle 2001, S. 127.

Bei dieser kleinen Tafel mit der Darstellung einer „Mausefalle“ handelt es sich um ein Gemälde, dessen Verbleib ab den 1920er Jahren unbekannt war. Aufgrund der kaum mehr sichtbaren Inventarnummer „508“ am rechten unteren Bildrand (Abb. 2) kann es als jenes Gemälde identifiziert werden, das sich einst als eigenhändiges Werk Gerrit Dous in einer der bedeutendsten fürstlichen Sammlungen des 18. Jahrhunderts befand, in der Sammlung Augusts des Starken, Kurfürst von Sachsen und König von Polen.
In einer steinernen Nische mit einem zur Seite gerafften roten Vorhang hält ein Mädchen eine Mausefalle in der einen und eine Kerze in der anderen Hand. Sie blickt nach rechts zu einem Jungen, der auf die Mausefalle deutet und den Betrachter anblickt. Die Kerze in der Hand des Mädchens stellt die einzige Lichtquelle im Bild dar, ihr warmer Schein beleuchtet die Szenerie mit den wenigen Gegenstände im Bild, einer Tischdecke, einem Holzbottich, einem Kerzenleuchter und einem umgefallenen Zinnkrug. Mit der feinen Nuancierung von Licht und Schatten und mit wenigen Glanzlichtern verlebendigt der Künstler die intime Szenerie. Die Mausefalle war ein beliebtes Motiv der holländischen Genremalerei des 17. Jahrhunderts; die Mausefalle selbst, das lodernde Kerzenlicht, der ausgestreckte Finger des Jungen wie auch der umgefallene Zinnkrug verweisen auf das gefährliche Spiel der (körperlichen) Liebe; das breite Grinsen, mit dem der Junge den Betrachter anblickt, lässt daran kaum Zweifel.
Das Gemälde hat eine wechselvolle Geschichte. Es wird um 1700 von Nicolaas Verkolje in einem Mezzotinto als Werk Gerrit Dous reproduziert (Abb. 1; „G. Douw Pinx. – N. Verkolje Fec.“). Es taucht dann im Inventar der Gemäldesammlung Augusts des Starken von 1722-1728 unter der Nr. 508 auf, wo es folgendermaßen gelistet ist: „Gerh. Dou / Mägdelein mit einer Mausefalle / 11-9 / du Roy / Gallerie“ (Abb. 3). Mit Du Roy ist Charles du Roy gemeint, der Antwerpener Kunsthändler, von dem August der Starke zahlreiche Werke seiner hochkarätigen Sammlung niederländischer Kunst erwarb. Der damaligen fürstlichen Sammlungspraxis entsprechend umfasste die Gemäldegalerie gleichermaßen Originale wie Kopien; entsprechend gibt es zwei Spalten im Inventar, die Originalwerke und Kopien voneinander unterscheiden (Spalten „Or.“ bzw. „Cop.“); die Mausefalle ist als ein Original Gerrit Dous aufgeführt. Das Gemälde verblieb in der Dresdener Sammlung – zunächst in der königlichen Gemäldegalerie, ab 1918 in der Gemäldegalerie Alte Meister, um 1924 im Zuge des Ausgleichs zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Haus Wettin restituiert zu werden (Laabs, op. cit., S. 127). Danach verliert sich seine Spur, nur eine Kopie ist im vergangenen Jahr im internationalen Kunsthandel aufgetaucht (Auktion Im Kinsky, Wien, 7.7.2021, Lot 1106).
So wechselhaft wie die Provenienz des Gemäldes ist auch seine akademische Fortuna critica. Sie wird bis heute dadurch bestimmt, dass Baer 1990 das Werk Gerrit Dou abschreibt, ohne es jedoch im Original sehen zu können, da es verschollen ist (Baer, op. cit., Nr. C 88). Nachdem das Gemälde, wie dargestellt, in den Inventaren der sächsischen Kurfürsten als Original Gerrit Dous gelistet ist, wird in den Bestandskatalogen des 19. Jahrhunderts die Eigenhändigkeit angezweifelt. Dies ändert sich wiederum, nachdem das Gemälde 1901 gereinigt wird. Der Bestandskatalog der Gemäldesammlung korrigiert den Eintrag zum Werk, Gerrit Dou wird wieder ohne Einschränkungen als Autor des Werks genannt. Als ein eigenhändiges Werk Gerrit Dous erkennen auch zwei der damals führenden Kenner der niederländischen Malerei das Gemälde an: Zum einen Wilhelm Martin in seinem Gesamtwerkverzeichnis von 1913 (Martin, op. cit., Nr. 167). Martin datiert das Gemälde in die letzte Schaffensphase Gerrit Dous zwischen 1670 und 1675, was sich mit den Ergebnissen der dendrochronologischen Untersuchung deckt, wonach der Baum für die Tafel frühestens 1644, eher zwischen 1650 und 1660 gefällt worden ist. Zum anderen Cornelis Hofstede de Groot im ersten Band seines Opus Magnum, dem „Beschreibenden und kritischen Verzeichnis der Werke der hervorragendsten holländischen Maler…“ von 1907 (Hofstede de Groot, op. cit., Nr. 259). Wie dem Eintrag Hofstede de Groots zu diesem Gemälde zu entnehmen ist, und wie angesichts der Vielzahl der Werke Gerrit Dous in der Dresdener Sammlung zu erwarten, hat er die „Mausefalle“ im Original gesehen. Hofstede de Groot erwähnt auch eine Signatur auf dem Gemälde, „Voll bezeichnet in der Mitte“, die heute verschwunden ist - Sinnbild der wechselhaften Geschichte dieser kleinen Tafel.

Abb. 1 / Ill.1: Nicolaas Verkolje nach/after Gerrit Dou: Die Mausefalle / The Mousetrap, Mezzotinto © Rijksmuseum, Amsterdam.
Abb. 2 / Ill. 2 Detail des Gemäldes mit der Inventarnummer 508 von 1722 / Detail of the painting with the inventory number 508 of 1722.
Abb. 3 / Ill. 3: Auszug aus dem Inventar der Gemäldesammlung Augusts des Starken, 1722-1728 / Excerpt from the Inventory of the picture collection of August I, Elector of Saxony and King of Poland, 1722-1728 © Gemäldegalerie Alte Meister, Staatliche Kunstsammlungen Dresden.
Gerrit Dou, attributed to, The Mousetrap
Oil on panel. 26.5 x 20.5 cm.

Certificate
Dendrochronological examination, Prof. Dr. Peter Klein, Hamburg, 17.10.2021.

Provenance
Acquired by Frederick August I, Elector of Saxony and King of Poland from Charles du Roy for the Electoral Collection. - Royal Picture Gallery in Dresden. - State Painting Collections of Dresden, 1918 - Given to the Wettin Family Association of the Albertine Line in 1924. - West German private collection.

Literature
Johann Adam Steinhäuser: Lit. A et B. Inventaria Sr. Königl. Majestät in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen große, wie auch kleine Cabinets und andere Schildereyen etc. etc., 1722-1728, no. 508 (so-called inventory 1722–1728; as an autograph work). - Johann Adam Steinhäuser: Sr. Königl. Majt. in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachßen, Schilderey-Inventaria sub lit. A. et B., 1741–1747 (so-called inventory "vor 1741" / Steinhäusers Inventar; as an autograph work). – Catalog der königlichen Gemälde-Galerie zu Dresden, Dresden, p. 36, no. 276 (Dow, allegedly). - Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Dresden 1892, p. 552, no. 1721 (after Gerard Dou). - Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Dresden 1902, p. 554, no. 1721 (as a signed, autograph work). - Cornelis Hofstede de Groot: Beschreibendes und kritisches Verzeichnis der Werke der hervorragendsten holländischen Maler des XVII. Jahrhunderts, vol. 1, Esslingen 1907, p. 424, no. 259 (as an autograph work). - Wilhelm Martin: Gerard Dou, Des Meisters Gemälde, Stuttgart/Berlin 1913, no. 167 (as an autograph work). - Hans Posse: Die Gemälde-Galerie zu Dresden, Dresden 1920, p. 179, no. 1721 (as an autograph work). - Ronni Baer: The Paintings of Gerrit Dou (1613-1675), Diss. New York 1990, no. C 88 (listed under rejected works). – Annegret Laabs: The Leiden Finjschilders from Dresden, exhib. cat. Leiden/Dresden 2001, Zwolle 2001, p. 127.

The whereabouts of this small panel depicting a girl with a mousetrap were unknown from the 1920s until the present day. Only the faint inventory number "508" at the lower right edge of the picture (fig. 2), tells us that it once belonged to one of the most important princely collections of the 18th century, that of Augustus the Strong, Prince Elector of Saxony and King of Poland, where it was attributed to Gerrit Dou himself.
The work depicts a girl holding a mousetrap in one hand and a candle in the other, standing in a stone niche with a drawn red curtain on one side. She looks towards the right at a boy pointing at the mousetrap and looking out at the viewer. The candle in the girl's hand is the only source of light in the picture, and its warm glow illuminates the sparse collection of objects that furnish the scene; a tablecloth, a wooden tub, a candlestick and an overturned pewter jug. The artist brings the intimate arrangement to life through the subtle play of light and shadow and with just a few highlights. The mousetrap was a popular motif in Dutch genre painting of the 17th century; the mousetrap itself, the blazing candlelight, the boy's outstretched finger as well as the fallen pewter jug allude to the dangerous game of (physical) love; the broad grin with which the boy looks at the viewer leaves little doubt as to the painting's meaning.
The work has a varied history. It was reproduced around 1700 by Nicolaas Verkolje in a mezzotint engraving as the work of Gerrit Dou (fig. 1; "G. Douw Pinx. - N. Verkolje Fec."). It then appears in the inventory of Augustus the Strong's painting collection from 1722-1728 under no. 508, where it is listed as follows: "Gerh. Dou / maiden with a mousetrap / 11-9 / du Roy / gallery" (fig. 3). Du Roy refers to Charles du Roy, the Antwerp art dealer from whom Augustus the Strong acquired numerous works for his high-calibre collection of Dutch art. In accordance with the princely collecting practice of the time, the picture gallery included both originals and copies; accordingly, there are two columns in the inventory distinguishing original works from copies ("Or." and "Cop." columns respectively); the mousetrap is listed as a Gerrit Dou original. The painting remained in the Dresden collection - first in the Royal Picture Gallery, then from 1918 in the Old Masters Picture Gallery, to be restituted in 1924 in the course of the settlement between the Free State of Saxony and the House of Wettin (Laabs, op. cit., p. 127). After that, all traces of the work were lost, only a copy surfaced on the international art market last year (auctioned by Im Kinsky, Vienna, 7.7.2021, lot 1106).
The painting's academic fortuna critica is as changeable as its provenance. It is still determined today by the fact that Baer dismissed the attribution to Gerrit Dou in 1990, without, however, being able to see the work in person, as it was lost at the time (Baer, op. cit., no. C 88). After the painting, as shown, was listed in the inventories of the Saxon electors as an original by Gerrit Dou, its autograph was doubted in the inventory catalogues of the 19th century. This changed again after the painting was cleaned in 1901. The entry on the work in the inventory catalogue was once again corrected, and Gerrit Dou was once more named as its author without any restrictions. Two of the leading experts on Dutch painting at the time also recognised the painting as an original work by Gerrit Dou: Firstly, Wilhelm Martin in his catalogue raisonné of 1913 (Martin, op. cit., no. 167). Martin dated the painting to the last creative period of Gerrit Dou between 1670 and 1675, a finding that corresponds to the results of dendrochronological examination, according to which the tree for the panel was felled in 1644 at the earliest, rather between 1650 and 1660. Secondly, Cornelis Hofstede de Groot in the first volume of his Opus Magnum, the "Descriptive and Critical Catalogue of the Works of the Most Outstanding Dutch Painters..." of 1907 (Hofstede de Groot, op. cit., no. 259). As can be seen from Hofstede de Groot's entry on this painting, and as is to be expected in view of the large number of Gerrit Dou's works in the Dresden collection, he saw the "Mousetrap" in the original. Hofstede de Groot also mentions a signature on the painting, "Fully inscribed in the centre", which is now missing - emblematic of the chequered history of this small panel.
Gerrit Dou, zugeschrieben, Die Mausefalle
Öl auf Holz. 26,5 x 20,5 cm.

Gutachten
Dendrochronologisches Gutachten, Prof. Dr. Peter Klein, Hamburg, 17.10.2021.

Provenienz
Von Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen, von Charles du Roy für die kurfürstliche Sammlung erworben. – Königliche Gemäldegalerie zu Dresden. – Staatliche Gemäldesammlungen zu Dresden, 1918. - 1924 an den Familienverein Haus Wettin Albertinischer Linie e.V. übergeben. – Westdeutsche Privatsammlung.

Literatur
Johann Adam Steinhäuser: Lit. A et B. Inventaria Sr. Königl. Majestät in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen große, wie auch kleine Cabinets und andere Schildereyen etc. etc., 1722-1728, Nr. 508 (sogenanntes Inv. 1722–1728; als eigenhändiges Werk). - Johann Adam Steinhäuser: Sr. Königl. Majt. in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachßen, Schilderey-Inventaria sub lit. A. et B., 1741–1747 (sogenanntes Inventar „vor 1741“ bzw. Steinhäusers Inventar; als eigenhändiges Werk). – Catalog der königlichen Gemälde-Galerie zu Dresden, Dresden, S. 36, Nr. 276 ("Dow, angeblich"). - Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Dresden 1892, S. 552, Nr. 1721 (nach Gerard Dou). - Karl Woermann: Katalog der königlichen Gemäldegalerie zu Dresden, Dresden 1902, S. 554, Nr. 1721 (als eigenhändiges, signiertes Werk). - Cornelis Hofstede de Groot: Beschreibendes und kritisches Verzeichnis der Werke der hervorragendsten holländischen Maler des XVII. Jahrhunderts, Bd. 1, Esslingen 1907, S. 424, Nr. 259 (als eigenhändiges, signiertes Werk). - Wilhelm Martin: Gerard Dou, Des Meisters Gemälde, Stuttgart/Berlin 1913, Nr. 167 (als eigenhändiges Werk). - Hans Posse: Die Gemälde-Galerie zu Dresden, Dresden 1920, S. 179, Nr. 1721 (als eigenhändiges Werk). - Ronni Baer: The Paintings of Gerrit Dou (1613-1675), Diss. New York 1990, Nr. C 88 (gelistet unter abgelehnten Werken). – Annegret Laabs: The Leiden Finjschilders from Dresden, Ausst.-Kat. Leiden/Dresden 2001, Zwolle 2001, S. 127.

Bei dieser kleinen Tafel mit der Darstellung einer „Mausefalle“ handelt es sich um ein Gemälde, dessen Verbleib ab den 1920er Jahren unbekannt war. Aufgrund der kaum mehr sichtbaren Inventarnummer „508“ am rechten unteren Bildrand (Abb. 2) kann es als jenes Gemälde identifiziert werden, das sich einst als eigenhändiges Werk Gerrit Dous in einer der bedeutendsten fürstlichen Sammlungen des 18. Jahrhunderts befand, in der Sammlung Augusts des Starken, Kurfürst von Sachsen und König von Polen.
In einer steinernen Nische mit einem zur Seite gerafften roten Vorhang hält ein Mädchen eine Mausefalle in der einen und eine Kerze in der anderen Hand. Sie blickt nach rechts zu einem Jungen, der auf die Mausefalle deutet und den Betrachter anblickt. Die Kerze in der Hand des Mädchens stellt die einzige Lichtquelle im Bild dar, ihr warmer Schein beleuchtet die Szenerie mit den wenigen Gegenstände im Bild, einer Tischdecke, einem Holzbottich, einem Kerzenleuchter und einem umgefallenen Zinnkrug. Mit der feinen Nuancierung von Licht und Schatten und mit wenigen Glanzlichtern verlebendigt der Künstler die intime Szenerie. Die Mausefalle war ein beliebtes Motiv der holländischen Genremalerei des 17. Jahrhunderts; die Mausefalle selbst, das lodernde Kerzenlicht, der ausgestreckte Finger des Jungen wie auch der umgefallene Zinnkrug verweisen auf das gefährliche Spiel der (körperlichen) Liebe; das breite Grinsen, mit dem der Junge den Betrachter anblickt, lässt daran kaum Zweifel.
Das Gemälde hat eine wechselvolle Geschichte. Es wird um 1700 von Nicolaas Verkolje in einem Mezzotinto als Werk Gerrit Dous reproduziert (Abb. 1; „G. Douw Pinx. – N. Verkolje Fec.“). Es taucht dann im Inventar der Gemäldesammlung Augusts des Starken von 1722-1728 unter der Nr. 508 auf, wo es folgendermaßen gelistet ist: „Gerh. Dou / Mägdelein mit einer Mausefalle / 11-9 / du Roy / Gallerie“ (Abb. 3). Mit Du Roy ist Charles du Roy gemeint, der Antwerpener Kunsthändler, von dem August der Starke zahlreiche Werke seiner hochkarätigen Sammlung niederländischer Kunst erwarb. Der damaligen fürstlichen Sammlungspraxis entsprechend umfasste die Gemäldegalerie gleichermaßen Originale wie Kopien; entsprechend gibt es zwei Spalten im Inventar, die Originalwerke und Kopien voneinander unterscheiden (Spalten „Or.“ bzw. „Cop.“); die Mausefalle ist als ein Original Gerrit Dous aufgeführt. Das Gemälde verblieb in der Dresdener Sammlung – zunächst in der königlichen Gemäldegalerie, ab 1918 in der Gemäldegalerie Alte Meister, um 1924 im Zuge des Ausgleichs zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Haus Wettin restituiert zu werden (Laabs, op. cit., S. 127). Danach verliert sich seine Spur, nur eine Kopie ist im vergangenen Jahr im internationalen Kunsthandel aufgetaucht (Auktion Im Kinsky, Wien, 7.7.2021, Lot 1106).
So wechselhaft wie die Provenienz des Gemäldes ist auch seine akademische Fortuna critica. Sie wird bis heute dadurch bestimmt, dass Baer 1990 das Werk Gerrit Dou abschreibt, ohne es jedoch im Original sehen zu können, da es verschollen ist (Baer, op. cit., Nr. C 88). Nachdem das Gemälde, wie dargestellt, in den Inventaren der sächsischen Kurfürsten als Original Gerrit Dous gelistet ist, wird in den Bestandskatalogen des 19. Jahrhunderts die Eigenhändigkeit angezweifelt. Dies ändert sich wiederum, nachdem das Gemälde 1901 gereinigt wird. Der Bestandskatalog der Gemäldesammlung korrigiert den Eintrag zum Werk, Gerrit Dou wird wieder ohne Einschränkungen als Autor des Werks genannt. Als ein eigenhändiges Werk Gerrit Dous erkennen auch zwei der damals führenden Kenner der niederländischen Malerei das Gemälde an: Zum einen Wilhelm Martin in seinem Gesamtwerkverzeichnis von 1913 (Martin, op. cit., Nr. 167). Martin datiert das Gemälde in die letzte Schaffensphase Gerrit Dous zwischen 1670 und 1675, was sich mit den Ergebnissen der dendrochronologischen Untersuchung deckt, wonach der Baum für die Tafel frühestens 1644, eher zwischen 1650 und 1660 gefällt worden ist. Zum anderen Cornelis Hofstede de Groot im ersten Band seines Opus Magnum, dem „Beschreibenden und kritischen Verzeichnis der Werke der hervorragendsten holländischen Maler…“ von 1907 (Hofstede de Groot, op. cit., Nr. 259). Wie dem Eintrag Hofstede de Groots zu diesem Gemälde zu entnehmen ist, und wie angesichts der Vielzahl der Werke Gerrit Dous in der Dresdener Sammlung zu erwarten, hat er die „Mausefalle“ im Original gesehen. Hofstede de Groot erwähnt auch eine Signatur auf dem Gemälde, „Voll bezeichnet in der Mitte“, die heute verschwunden ist - Sinnbild der wechselhaften Geschichte dieser kleinen Tafel.

Abb. 1 / Ill.1: Nicolaas Verkolje nach/after Gerrit Dou: Die Mausefalle / The Mousetrap, Mezzotinto © Rijksmuseum, Amsterdam.
Abb. 2 / Ill. 2 Detail des Gemäldes mit der Inventarnummer 508 von 1722 / Detail of the painting with the inventory number 508 of 1722.
Abb. 3 / Ill. 3: Auszug aus dem Inventar der Gemäldesammlung Augusts des Starken, 1722-1728 / Excerpt from the Inventory of the picture collection of August I, Elector of Saxony and King of Poland, 1722-1728 © Gemäldegalerie Alte Meister, Staatliche Kunstsammlungen Dresden.

Paintings, Drawings, Sculpture 14th - 19th Centuries, Part I + II

Sale Date(s)
Lots: 417
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Important Information

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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