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Max Beckmann, Der Raucher (Selbstbildnis)
Etching on laid paper with watermark "VAN GELDER ZONEN". 17.5 x 12.5 cm (34.8/35.2 x 26.5 cm) Signed, dated, and numbered. Proof 8/20. Published by Paul Cassirer, Berlin 1918. - Very finely nuanced impression with deep black burr. Margins slightly browned.
Hofmaier 98 II B
Provenance
Family property, Saxony
The smoker: The smoke rings floating in front of his head in this self-portrait are impressive. They are enormously large and perfectly formed, the masterful result of a well-trained ability. On 11 September 1903 Beckmann noted in his journal: “Afternoon, at the end, where it is already getting dark: slowly and savouring it, I blow the smoke of my cigarette before me. Now and then, I form it into a ring. And then I solemnly watch it go” (cited in James Hofmaier, Max Beckmann, Catalogue raisonné of his Prints, vol. I, Bern 1990, p. 260). The artist was already testing this skill before he had even begun to “consume” cigars and cigarettes. In one of his earliest self-portraits, at the age of probably just 16, he sits in profile and admires a soap bubble that he has just produced with a Meerschaum pipe (Erhard and Barbara Göpel, Max Beckmann, Katalog der Gemälde, Bern 1976, cat. no. 3, with illus.). In the beginning, it was all very harmless.
Max Beckmann's self-portraits are among the most poignant to have ever been drawn or painted. There are a few that are overwhelming in their audacity, for example, the “Selbstbildnis im Smoking” created in 1927 (Göpel 274, Busch-Reisinger Museum, Harvard University, Cambridge, Massachusetts). Beckmann is holding a cigar or cigarette in his hand or mouth in the majority of these pictures. When we think of Beckmann, we also think of his smoking but also the iconic self-portrait, here offered as print 8 out of only 20.
It is not so long ago that ashtrays were a required item even in non-smokers' homes; even if people did not smoke themselves, it was nevertheless considered common courtesy to provide for the comfort of every guest. The dangers of smoking have since been scientifically proved and universally recognised. The extent to which Beckmann was aware of the damage done to his health through his smoking is uncertain. Entries in his journal - for example, “Smoking again”, from 6 May 1944 - prove that he occasionally attempted to give it up. The artist was only 66 when he died.
Original-Radierung auf Bütten mit Wasserzeichen "VAN GELDER ZONEN" 17,5 x 12,5 cm (34,8/35,2 x 26,5 cm). Signiert, datiert und nummeriert. Exemplar 8/20. Herausgegeben im Verlag Paul Cassirer, Berlin 1918. - Sehr schöner, nuancenreicher Druck mit tiefschwarzem Grat. Im Rand leicht gebräunt.
Hofmaier 98 II B
Provenienz
Familienbesitz, Sachsen
Der Raucher: Die vor seinem Kopf schwebenden Rauchringe in diesem Selbstbildnis sind beeindruckend. Sie sind enorm groß, perfekt in der Form, das meisterliche Resultat geübten Könnens. Am 11. September 1903 notiert Beckmann in sein Tagebuch: „Nachmittag am Ende wo es schon dunkel wird: Ich blase langsam und geniessend den Rauch meiner Cigarette vor mich hin. Ab und zu forme ich ihn zu einem Ringe. Und sehe diesem dann ernsthaft nach.“ (zit. nach James Hofmaier, Max Beckmann, Catalogue raisonné of his Prints, Bd. I, Bern 1990, S. 260). Die Fähigkeit dazu wurde bereits, bevor der Künstler überhaupt anfing, Zigarren und Zigaretten zu „konsumieren“, schon erprobt. In einem seiner frühesten Selbstporträts, im Alter von wohl sechzehn Jahren, sitzt er im Profil und bewundert die Seifenblasen, die er mit einer Meerschaumpfeife gerade erzeugt hat (Erhard und Barbara Göpel, Max Beckmann, Katalog der Gemälde, Bern 1976, Kat. Nr. 3 mit Abb.). Am Anfang war es alles sehr harmlos.
Die Selbstbildnisse von Max Beckmann gehören zu den ergreifendsten, die je gezeichnet oder gemalt wurden. Es gibt einige, die in ihrer Kühnheit überwältigend sind, zum Beispiel das 1927 entstandene „Selbstbildnis im Smoking“ (Göpel 274, Busch-Reisinger Museum, Harvard University, Cambridge, Massachusetts). Auf der Mehrzahl dieser Bilder hält er eine Zigarre oder Zigarette in der Hand oder im Mund. Wenn man an Beckmann denkt, dann auch an sein Rauchen und vor allem das hier als Exemplar 8 von nur 20 Abzügen vorliegende, ikonische Selbstporträt.
Es ist noch nicht so lange her, dass auch in dem Haushalt eines Nichtrauchers Aschenbecher nötiger Bestandteil des Inventars waren; wenn man selbst nicht rauchte, gehörte es trotzdem zum guten Ton, für die Annehmlichkeiten eines jeden Gastes zu sorgen. Inzwischen sind die Gefahren des Rauchens wissenschaftlich bewiesen und allgemein anerkannt. Inwieweit sich Beckmann der gesundheitlichen Schädigung durch sein Rauchen bewusst war, ist ungewiß. Eintragungen in seinem Tagebuch, wie zum Bespiel „Rauche wieder“ am 6. Mai 1944, beweisen, dass er gelegentlich versuchte, es aufzugeben. Als er starb, war der Künstler erst 66 Jahre.
Etching on laid paper with watermark "VAN GELDER ZONEN". 17.5 x 12.5 cm (34.8/35.2 x 26.5 cm) Signed, dated, and numbered. Proof 8/20. Published by Paul Cassirer, Berlin 1918. - Very finely nuanced impression with deep black burr. Margins slightly browned.
Hofmaier 98 II B
Provenance
Family property, Saxony
The smoker: The smoke rings floating in front of his head in this self-portrait are impressive. They are enormously large and perfectly formed, the masterful result of a well-trained ability. On 11 September 1903 Beckmann noted in his journal: “Afternoon, at the end, where it is already getting dark: slowly and savouring it, I blow the smoke of my cigarette before me. Now and then, I form it into a ring. And then I solemnly watch it go” (cited in James Hofmaier, Max Beckmann, Catalogue raisonné of his Prints, vol. I, Bern 1990, p. 260). The artist was already testing this skill before he had even begun to “consume” cigars and cigarettes. In one of his earliest self-portraits, at the age of probably just 16, he sits in profile and admires a soap bubble that he has just produced with a Meerschaum pipe (Erhard and Barbara Göpel, Max Beckmann, Katalog der Gemälde, Bern 1976, cat. no. 3, with illus.). In the beginning, it was all very harmless.
Max Beckmann's self-portraits are among the most poignant to have ever been drawn or painted. There are a few that are overwhelming in their audacity, for example, the “Selbstbildnis im Smoking” created in 1927 (Göpel 274, Busch-Reisinger Museum, Harvard University, Cambridge, Massachusetts). Beckmann is holding a cigar or cigarette in his hand or mouth in the majority of these pictures. When we think of Beckmann, we also think of his smoking but also the iconic self-portrait, here offered as print 8 out of only 20.
It is not so long ago that ashtrays were a required item even in non-smokers' homes; even if people did not smoke themselves, it was nevertheless considered common courtesy to provide for the comfort of every guest. The dangers of smoking have since been scientifically proved and universally recognised. The extent to which Beckmann was aware of the damage done to his health through his smoking is uncertain. Entries in his journal - for example, “Smoking again”, from 6 May 1944 - prove that he occasionally attempted to give it up. The artist was only 66 when he died.
Original-Radierung auf Bütten mit Wasserzeichen "VAN GELDER ZONEN" 17,5 x 12,5 cm (34,8/35,2 x 26,5 cm). Signiert, datiert und nummeriert. Exemplar 8/20. Herausgegeben im Verlag Paul Cassirer, Berlin 1918. - Sehr schöner, nuancenreicher Druck mit tiefschwarzem Grat. Im Rand leicht gebräunt.
Hofmaier 98 II B
Provenienz
Familienbesitz, Sachsen
Der Raucher: Die vor seinem Kopf schwebenden Rauchringe in diesem Selbstbildnis sind beeindruckend. Sie sind enorm groß, perfekt in der Form, das meisterliche Resultat geübten Könnens. Am 11. September 1903 notiert Beckmann in sein Tagebuch: „Nachmittag am Ende wo es schon dunkel wird: Ich blase langsam und geniessend den Rauch meiner Cigarette vor mich hin. Ab und zu forme ich ihn zu einem Ringe. Und sehe diesem dann ernsthaft nach.“ (zit. nach James Hofmaier, Max Beckmann, Catalogue raisonné of his Prints, Bd. I, Bern 1990, S. 260). Die Fähigkeit dazu wurde bereits, bevor der Künstler überhaupt anfing, Zigarren und Zigaretten zu „konsumieren“, schon erprobt. In einem seiner frühesten Selbstporträts, im Alter von wohl sechzehn Jahren, sitzt er im Profil und bewundert die Seifenblasen, die er mit einer Meerschaumpfeife gerade erzeugt hat (Erhard und Barbara Göpel, Max Beckmann, Katalog der Gemälde, Bern 1976, Kat. Nr. 3 mit Abb.). Am Anfang war es alles sehr harmlos.
Die Selbstbildnisse von Max Beckmann gehören zu den ergreifendsten, die je gezeichnet oder gemalt wurden. Es gibt einige, die in ihrer Kühnheit überwältigend sind, zum Beispiel das 1927 entstandene „Selbstbildnis im Smoking“ (Göpel 274, Busch-Reisinger Museum, Harvard University, Cambridge, Massachusetts). Auf der Mehrzahl dieser Bilder hält er eine Zigarre oder Zigarette in der Hand oder im Mund. Wenn man an Beckmann denkt, dann auch an sein Rauchen und vor allem das hier als Exemplar 8 von nur 20 Abzügen vorliegende, ikonische Selbstporträt.
Es ist noch nicht so lange her, dass auch in dem Haushalt eines Nichtrauchers Aschenbecher nötiger Bestandteil des Inventars waren; wenn man selbst nicht rauchte, gehörte es trotzdem zum guten Ton, für die Annehmlichkeiten eines jeden Gastes zu sorgen. Inzwischen sind die Gefahren des Rauchens wissenschaftlich bewiesen und allgemein anerkannt. Inwieweit sich Beckmann der gesundheitlichen Schädigung durch sein Rauchen bewusst war, ist ungewiß. Eintragungen in seinem Tagebuch, wie zum Bespiel „Rauche wieder“ am 6. Mai 1944, beweisen, dass er gelegentlich versuchte, es aufzugeben. Als er starb, war der Künstler erst 66 Jahre.
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es
gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.