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Ernst Barlach, Der Buchleser (Lesender Mann im Wind)
Bronze. Height 45 cm. Signed 'Barlach' and with foundry mark "H. NOACK BERLIN" verso on lower edge of seat. One of 31 unnumbered casts created after 1939 alongside three lifetime casts and a zinc cast. - A fine, vivid copper-brown patina.
Laur 600; Schult I, 473
Provenance
Galerie Grosshennig, Düsseldorf; collection, North Rhine-Westphalia; private collection, South Germany
Exhibitions
I.a. Bremen 1959 (Kunsthalle Bremen), Ernst Barlach, cat. no. 44; Hamburg 1977 (Ernst Barlach Haus), Foundation Hermann F. Reemtsma, cat. no. 67; Schleswig 1995, cat. no. 128; Bergen/Güstrow 2000 (Bergen Kunstmuseum/Ernst Barlach Stiftung Güstrow), Ernst Barlach. Ein Graphiker und Bildhauer des deutschen Expressionismus, cat. no. 100
Literature
I.a. Gert von der Osten, Bildwerke in der Landesgalerie Hannover, Hannover 1957, cat. no. 443; Friedrich Droß (ed.), Ernst Barlach, Die Briefe II, 1925-1938, Munich 1969, p. 859; Volker Probst (ed.), 10 Jahre Ernst Barlach, Stiftung Güstrow, Güstrow 2004, cat. no. 27
From 1910 Barlach’s main body of work was strongly influenced by the Gothic sculptures in the churches of his native Northern Germany. He translated the formal principles he saw there into his own expressive idiom. In doing so, he made use of specific compositions from medieval works of sacred art, but without necessarily adopting their iconographic content. He created sculptures which possess a timeless expressive power and visualise fundamental statements of human existence. In a letter from 1930, the artist would already make a remark displaying an almost universal influence on his work: “You are right in saying you feel that I have my eye on raising up and inner composure, the crystallisation of a power out of a world of turmoil; I even believe I should not deny a kind of pride, which confronts an incomprehensibly difficult occurrence – but for me, of course, the one is inconceivable without the other. [...] In itself, rising up deserves neither praise nor admiration; it is only the weight resisting its occurrence that defines its worth” (Ernst Barlach to Fritz Schuhmacher, Oberbaudirektor für Hamburg, Güstrow, 8 December 1930, Briefe II 242).
The figure of the “Buchleser” from 1936 – also entitled “Lesender Mann im Wind” – presents a self-contained, unified entity; pose and gaze are entirely oriented towards his reading. The slightly billowed drapery of his lap and the dishevelled hair can be interpreted as the effects of the wind, but also as subtle signs of inner agitation.
Bronze. Höhe 45 cm. An der Unterkante des Sitzes rückseitig signiert 'Barlach' und mit dem Gießerstempel "H. NOACK BERLIN" versehen. Einer von 31 nicht nummerierten, nach 1939 entstandenen Güssen neben drei Lebzeiten- und einem Zinkguss. - Mit schöner, lebendiger kupferbrauner Patina.
Laur 600; Schult I, 473
Provenienz
Galerie Grosshennig, Düsseldorf; Sammlung, Nordrhrein-Westfalen; Privatsammlung, Süddeutschland
Ausstellungen
U.a. Bremen 1959 (Kunsthalle Bremen), Ernst Barlach, Kat. Nr. 44; Hamburg 1977 (Ernst Barlach Haus), Stiftung Hermann F. Reemtsma, Kat. Nr. 67; Schleswig 1995, Kat. Nr. 128; Bergen/Güstrow 2000 (Bergen Kunstmuseum/Ernst Barlach Stiftung Güstrow), Ernst Barlach. Ein Graphiker und Bildhauer des deutschen Expressionismus, Kat. Nr. 100
Literatur
U.a. Gert von der Osten, Bildwerke in der Landesgalerie Hannover, Hannover 1957, Kat. Nr. 443; Friedrich Droß (Hg.), Ernst Barlach, Die Briefe II, 1925-1938, München 1969, S. 859; Volker Probst (Hg.), 10 Jahre Ernst Barlach, Stiftung Güstrow, Güstrow 2004, Kat. Nr. 27
Barlachs Hauptwerk ab 1910 wird stark von den gotischen Bildwerken in den Kirchen seiner norddeutschen Heimat beeinflusst. Die dort gesehenen formalen Grundsätze übersetzt er in seine eigene expressive Sprache. Dabei bedient er sich konkreter Kompositionen der sakralen mittelalterlichen Werke, ohne notwendigerweise deren ikonografischen Gehalt zu übernehmen. Es entstehen Plastiken von zeitloser Ausdruckskraft, die die Grundaussagen menschlicher Existenz veranschaulichen. Bereits 1930 machte der Künstler in einem seiner Briefe eine Äußerung, die für sein Werk von fast allgemeingültiger Wirkung ist: "Sie meinen mit Recht zu fühlen, dass ich Aufrichtung und innere Gefaßtheit, die Kristallisierung einer Kraft aus einer Welt von Erschütterungen im Auge habe, ich glaube sogar, eine Art von Stolz, der einem unfaßbar schweren Geschehen gegenübertritt, nicht ableugnen zu sollen - aber freilich ist der eine ohne das andere für mich nicht denkbar. [...] Aufrichtung an sich verdient weder Lob noch Bewunderung, erst die Schwere, gegen die sie geschieht, macht ihren Wert aus." (Ernst Barlach an Fritz Schuhmacher, Oberbaudirektor für Hamburg, Güstrow, 8.12.1930, Briefe II 242).
Die Figur des „Buchlesers" von 1936 - auch „Lesender Mann im Wind" betitelt - zeigt eine in sich geschlossene Einheit; Haltung und Blick sind ganz auf die Lektüre ausgerichtet. Die leicht gebauschten Gewandschöße und das zerzauste Haar können als Auswirkungen des Windes, aber auch als subtile Zeichen innerer Unruhe gelesen werden.
Bronze. Height 45 cm. Signed 'Barlach' and with foundry mark "H. NOACK BERLIN" verso on lower edge of seat. One of 31 unnumbered casts created after 1939 alongside three lifetime casts and a zinc cast. - A fine, vivid copper-brown patina.
Laur 600; Schult I, 473
Provenance
Galerie Grosshennig, Düsseldorf; collection, North Rhine-Westphalia; private collection, South Germany
Exhibitions
I.a. Bremen 1959 (Kunsthalle Bremen), Ernst Barlach, cat. no. 44; Hamburg 1977 (Ernst Barlach Haus), Foundation Hermann F. Reemtsma, cat. no. 67; Schleswig 1995, cat. no. 128; Bergen/Güstrow 2000 (Bergen Kunstmuseum/Ernst Barlach Stiftung Güstrow), Ernst Barlach. Ein Graphiker und Bildhauer des deutschen Expressionismus, cat. no. 100
Literature
I.a. Gert von der Osten, Bildwerke in der Landesgalerie Hannover, Hannover 1957, cat. no. 443; Friedrich Droß (ed.), Ernst Barlach, Die Briefe II, 1925-1938, Munich 1969, p. 859; Volker Probst (ed.), 10 Jahre Ernst Barlach, Stiftung Güstrow, Güstrow 2004, cat. no. 27
From 1910 Barlach’s main body of work was strongly influenced by the Gothic sculptures in the churches of his native Northern Germany. He translated the formal principles he saw there into his own expressive idiom. In doing so, he made use of specific compositions from medieval works of sacred art, but without necessarily adopting their iconographic content. He created sculptures which possess a timeless expressive power and visualise fundamental statements of human existence. In a letter from 1930, the artist would already make a remark displaying an almost universal influence on his work: “You are right in saying you feel that I have my eye on raising up and inner composure, the crystallisation of a power out of a world of turmoil; I even believe I should not deny a kind of pride, which confronts an incomprehensibly difficult occurrence – but for me, of course, the one is inconceivable without the other. [...] In itself, rising up deserves neither praise nor admiration; it is only the weight resisting its occurrence that defines its worth” (Ernst Barlach to Fritz Schuhmacher, Oberbaudirektor für Hamburg, Güstrow, 8 December 1930, Briefe II 242).
The figure of the “Buchleser” from 1936 – also entitled “Lesender Mann im Wind” – presents a self-contained, unified entity; pose and gaze are entirely oriented towards his reading. The slightly billowed drapery of his lap and the dishevelled hair can be interpreted as the effects of the wind, but also as subtle signs of inner agitation.
Bronze. Höhe 45 cm. An der Unterkante des Sitzes rückseitig signiert 'Barlach' und mit dem Gießerstempel "H. NOACK BERLIN" versehen. Einer von 31 nicht nummerierten, nach 1939 entstandenen Güssen neben drei Lebzeiten- und einem Zinkguss. - Mit schöner, lebendiger kupferbrauner Patina.
Laur 600; Schult I, 473
Provenienz
Galerie Grosshennig, Düsseldorf; Sammlung, Nordrhrein-Westfalen; Privatsammlung, Süddeutschland
Ausstellungen
U.a. Bremen 1959 (Kunsthalle Bremen), Ernst Barlach, Kat. Nr. 44; Hamburg 1977 (Ernst Barlach Haus), Stiftung Hermann F. Reemtsma, Kat. Nr. 67; Schleswig 1995, Kat. Nr. 128; Bergen/Güstrow 2000 (Bergen Kunstmuseum/Ernst Barlach Stiftung Güstrow), Ernst Barlach. Ein Graphiker und Bildhauer des deutschen Expressionismus, Kat. Nr. 100
Literatur
U.a. Gert von der Osten, Bildwerke in der Landesgalerie Hannover, Hannover 1957, Kat. Nr. 443; Friedrich Droß (Hg.), Ernst Barlach, Die Briefe II, 1925-1938, München 1969, S. 859; Volker Probst (Hg.), 10 Jahre Ernst Barlach, Stiftung Güstrow, Güstrow 2004, Kat. Nr. 27
Barlachs Hauptwerk ab 1910 wird stark von den gotischen Bildwerken in den Kirchen seiner norddeutschen Heimat beeinflusst. Die dort gesehenen formalen Grundsätze übersetzt er in seine eigene expressive Sprache. Dabei bedient er sich konkreter Kompositionen der sakralen mittelalterlichen Werke, ohne notwendigerweise deren ikonografischen Gehalt zu übernehmen. Es entstehen Plastiken von zeitloser Ausdruckskraft, die die Grundaussagen menschlicher Existenz veranschaulichen. Bereits 1930 machte der Künstler in einem seiner Briefe eine Äußerung, die für sein Werk von fast allgemeingültiger Wirkung ist: "Sie meinen mit Recht zu fühlen, dass ich Aufrichtung und innere Gefaßtheit, die Kristallisierung einer Kraft aus einer Welt von Erschütterungen im Auge habe, ich glaube sogar, eine Art von Stolz, der einem unfaßbar schweren Geschehen gegenübertritt, nicht ableugnen zu sollen - aber freilich ist der eine ohne das andere für mich nicht denkbar. [...] Aufrichtung an sich verdient weder Lob noch Bewunderung, erst die Schwere, gegen die sie geschieht, macht ihren Wert aus." (Ernst Barlach an Fritz Schuhmacher, Oberbaudirektor für Hamburg, Güstrow, 8.12.1930, Briefe II 242).
Die Figur des „Buchlesers" von 1936 - auch „Lesender Mann im Wind" betitelt - zeigt eine in sich geschlossene Einheit; Haltung und Blick sind ganz auf die Lektüre ausgerichtet. Die leicht gebauschten Gewandschöße und das zerzauste Haar können als Auswirkungen des Windes, aber auch als subtile Zeichen innerer Unruhe gelesen werden.
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
Venue Address
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es
gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.