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Raimund Girke, Untitled
Egg-oiltempera on canvas 200 x 180 cm. Signed and dated 'Girke 76' verso on stretcher and with direction arrow.
Exhibitions
Berlin 1986 (Neuer Berliner Kunstverein), Bottrop (Quadrat Bottrop, Josef-Albers-Museum), Frankfurt/M. 1986/1987 (Kunstverein), Raimund Girke, Malerei, 1956/1986 (label verso)
In a conversation with Jürgen Schilling, Raimund Girke comments as follows, “Particularly in the seventies, I used to work with larger formats but without ending up with an oversized format. The formats still related to my own stature. But if they do become larger, it is because a movement that I carry out can only then fully unfold; it is not immediately inhibited and hampered as it would be in a small format, and this is conveyed to the viewer by these formats. You have the feeling that you can fully inhale and fully exhale, you don’t feel constricted. The traces of personal disagreements are still present and the residue of private abbreviations will never be completely erased. Probably even this subjective element will again have a stronger influence on the picture than before. When asked about the difference between his works and those of Robert Ryman, Girke explains, “[...] With me it is not a question of a colour film, but the new layer of paint – which has substance, materiality – connects with the one underneath. There are connections! I do not put one layer on top of the other without the two having anything to do with each other and I can detach them from each other again at will afterwards, but I try to apply the next layer of paint in such a way that the appearance of the picture is changed, but that nevertheless an intimate connection is entered into with what is already there and that what is there still co-determines the final appearance of the picture. Only in this way can one also justify the assertion that the canvas is already an important element of the picture, just as the first layer of primer and the various layers of paint.” (Jürgen Schilling in conversation with Raimund Girke, in: Raimund Girke, Arbeiten auf Leinwand und Papier, exhib.cat. Kunstverein Braunschweig, 1979, p.20)
Ei-Öltempera auf Leinwand 200 x 180 cm. Rückseitig auf dem Keilrahmen signiert und datiert 'Girke 76' sowie mit Richtungspfeil.
Ausstellungen
Berlin 1986 (Neuer Berliner Kunstverein), Bottrop (Quadrat Bottrop, Josef-Albers-Museum), Frankfurt/M. 1986/1987 (Kunstverein), Raimund Girke, Malerei, 1956/1986 (mit rückseitigem Aufkleber)
In einem Gespräch mit Jürgen Schilling äußert sich Raimund Girke wie folgt: „Ich habe gerade in den siebziger Jahren größere Formate verwendet, ohne zu einem überdimensionalen Format zu kommen. Die Formate haben noch Bezug zu meiner eigenen Statur. Werden sie aber doch größer, so, weil eine Bewegung, die ich ausführe, dann erst voll auslaufen kann; sie wird nicht sofort wie im kleinen Format gehemmt und gebremst, und das vermittelt sich dem Betrachter vor diesen Formaten. Man hat das Gefühl, man könnte voll einatmen und voll ausatmen, man fühlt sich nicht eingeengt. Die Spuren persönlicher Unstimmigkeiten sind immer noch enthalten und der Rest an privaten Abbreviaturen wird eben nie bis zum Verstummen getilgt. Wahrscheinlich wird sogar dieses subjektive Element wieder stärker im Bild mitsprechen als vorher“. Zu dem Unterschied seiner Arbeiten zu denen von Robert Ryman angesprochen, führt Girke aus: „[…] Bei mir handelt es sich nicht um einen Farbfilm, sondern die jeweils neue Farbschicht – die Substanz, Materialität besitzt – verbindet sich mit der darunterliegenden. Es sind Verbindungen vorhanden! Ich setze nicht eine Schicht auf die andere, ohne daß die beiden etwas miteinander zu tun haben und ich sie nachher beliebig wieder voneinander lösen könnte, sondern ich versuche die nächste Farbschicht so aufzutragen, daß die Erscheinung des Bildes verändert wird, daß aber trotzdem eine innige Verbindung eingegangen wird mit dem was bereits vorhanden ist und das Vorhandene die endgültige Erscheinung des Bildes immer noch mitbestimmt. Nur so kann man auch die Behauptung begründen, daß bereits die Leinwand wichtig für das Bild ist wie die erste Schicht der Grundierung und die verschiedenen Farbschichten.“ (Jürgen Schilling im Gespräch mit Raimund Girke, in: Raimund Girke, Arbeiten auf Leinwand und Papier, Ausst.Kat. Kunstverein Braunschweig, 1979, S.20)
Egg-oiltempera on canvas 200 x 180 cm. Signed and dated 'Girke 76' verso on stretcher and with direction arrow.
Exhibitions
Berlin 1986 (Neuer Berliner Kunstverein), Bottrop (Quadrat Bottrop, Josef-Albers-Museum), Frankfurt/M. 1986/1987 (Kunstverein), Raimund Girke, Malerei, 1956/1986 (label verso)
In a conversation with Jürgen Schilling, Raimund Girke comments as follows, “Particularly in the seventies, I used to work with larger formats but without ending up with an oversized format. The formats still related to my own stature. But if they do become larger, it is because a movement that I carry out can only then fully unfold; it is not immediately inhibited and hampered as it would be in a small format, and this is conveyed to the viewer by these formats. You have the feeling that you can fully inhale and fully exhale, you don’t feel constricted. The traces of personal disagreements are still present and the residue of private abbreviations will never be completely erased. Probably even this subjective element will again have a stronger influence on the picture than before. When asked about the difference between his works and those of Robert Ryman, Girke explains, “[...] With me it is not a question of a colour film, but the new layer of paint – which has substance, materiality – connects with the one underneath. There are connections! I do not put one layer on top of the other without the two having anything to do with each other and I can detach them from each other again at will afterwards, but I try to apply the next layer of paint in such a way that the appearance of the picture is changed, but that nevertheless an intimate connection is entered into with what is already there and that what is there still co-determines the final appearance of the picture. Only in this way can one also justify the assertion that the canvas is already an important element of the picture, just as the first layer of primer and the various layers of paint.” (Jürgen Schilling in conversation with Raimund Girke, in: Raimund Girke, Arbeiten auf Leinwand und Papier, exhib.cat. Kunstverein Braunschweig, 1979, p.20)
Ei-Öltempera auf Leinwand 200 x 180 cm. Rückseitig auf dem Keilrahmen signiert und datiert 'Girke 76' sowie mit Richtungspfeil.
Ausstellungen
Berlin 1986 (Neuer Berliner Kunstverein), Bottrop (Quadrat Bottrop, Josef-Albers-Museum), Frankfurt/M. 1986/1987 (Kunstverein), Raimund Girke, Malerei, 1956/1986 (mit rückseitigem Aufkleber)
In einem Gespräch mit Jürgen Schilling äußert sich Raimund Girke wie folgt: „Ich habe gerade in den siebziger Jahren größere Formate verwendet, ohne zu einem überdimensionalen Format zu kommen. Die Formate haben noch Bezug zu meiner eigenen Statur. Werden sie aber doch größer, so, weil eine Bewegung, die ich ausführe, dann erst voll auslaufen kann; sie wird nicht sofort wie im kleinen Format gehemmt und gebremst, und das vermittelt sich dem Betrachter vor diesen Formaten. Man hat das Gefühl, man könnte voll einatmen und voll ausatmen, man fühlt sich nicht eingeengt. Die Spuren persönlicher Unstimmigkeiten sind immer noch enthalten und der Rest an privaten Abbreviaturen wird eben nie bis zum Verstummen getilgt. Wahrscheinlich wird sogar dieses subjektive Element wieder stärker im Bild mitsprechen als vorher“. Zu dem Unterschied seiner Arbeiten zu denen von Robert Ryman angesprochen, führt Girke aus: „[…] Bei mir handelt es sich nicht um einen Farbfilm, sondern die jeweils neue Farbschicht – die Substanz, Materialität besitzt – verbindet sich mit der darunterliegenden. Es sind Verbindungen vorhanden! Ich setze nicht eine Schicht auf die andere, ohne daß die beiden etwas miteinander zu tun haben und ich sie nachher beliebig wieder voneinander lösen könnte, sondern ich versuche die nächste Farbschicht so aufzutragen, daß die Erscheinung des Bildes verändert wird, daß aber trotzdem eine innige Verbindung eingegangen wird mit dem was bereits vorhanden ist und das Vorhandene die endgültige Erscheinung des Bildes immer noch mitbestimmt. Nur so kann man auch die Behauptung begründen, daß bereits die Leinwand wichtig für das Bild ist wie die erste Schicht der Grundierung und die verschiedenen Farbschichten.“ (Jürgen Schilling im Gespräch mit Raimund Girke, in: Raimund Girke, Arbeiten auf Leinwand und Papier, Ausst.Kat. Kunstverein Braunschweig, 1979, S.20)
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
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For Kunsthaus Lempertz delivery information please telephone +49 (0)221 9257290.
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For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es
gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.