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Gerhard Richter, Souvenir
Oil on canvas 21 x 21 cm. On support card 42.5 x 34.5 cm. Framed under glass. Signed and numbered verso on edition label on frame. Edition 43 of a 64-part work. Edition Anthony d'Offay Gallery, London.
Dietmar Elger, Gerhard Richter, Catalogue Raisonné, Vol.4, 1988-1994, Ostfildern 2015, cat.rais.no.681-24
Hubertus Butin et.al. (ed.), Gerhard Richter, Editionen 1965–2013, Ostfildern-Ruit 2014, cat.rais.no.84
Provenance
Anthony Meier Fine Arts, San Francisco (label verso); private collection, Hong Kong
To the editions „Souvenir“ and „Miniatures“, painted in 1995 and 1996, Hubertus Butin explains in „Gerhard Richter, Unikate in Serie“: „The 64 copies of each of the two editions are based on oil paintings, which had already received separate catalogue raisonné numbers (CR of the paintings: 813-1 and 767-6). However, the artist transformed the multi-colored images into editions by cutting the canvases into small squares, individually mounting them on card and then having them framed. After this fragmentation, each copy shows a different section and distinct motif. Despite the slightly brutal handling of the canvas by cutting it with a carpet knife, all images show an aesthetically delicate structure that seems to want for nothing. While „Souvenir“ is based on a purely squeegeed structure, „Miniatures“ shows both squeegeed and scraped off areas, revealing underlying paint layers; this results in an increased penetration of the different layers.“ (Hubertus Butin, Gerhard Richter, Unikate in Serie, Cologne 2017, S.111)
Öl auf Leinwand 21 x 21 cm. Auf Unterlagenkarton 42,5 x 34,5 cm. Unter Glas gerahmt. Auf der Rahmenrückseite auf dem Editionsetikett signiert und nummeriert. Bild 43 einer 64-teiligen Arbeit. Edition Anthony d'Offay Gallery, London.
Dietmar Elger, Gerhard Richter, Catalogue Raisonné, Bd.4, 1988-1994, Ostfildern 2015, WVZ-Nr.681-24
Hubertus Butin u.a. (Hg.), Gerhard Richter, Editionen 1965–2013, Ostfildern-Ruit 2014, WVZ-Nr.84
Provenienz
Anthony Meier Fine Arts, San Francisco (mit rückseitigem Aufkleber); Privatsammlung, Hongkong
Zu den beiden 1995 und 1996 entstandenen Malereieditionen „Souvenir“ und "Miniatures“ schreibt Hubertus Butin in „Gerhard Richter, Unikate in Serie“: „Die jeweils 64 Exemplare der zwei Editionen basieren auf Ölgemälden, die bereits eigenständige Werkverzeichnisnummern erhalten hatten (WVNr. der Gemälde: 813-1 und 767-6). Doch formte der Künstler die vielfarbigen Bilder zu Editionen um, indem er die Leinwände in kleine Quadrate zerschnitt, einzeln auf einen Karton montierte und rahmen ließ. Durch diese Fragmentierung zeigt jedes Exemplar einen anderen Ausschnitt und somit ein eigenes Motiv. Trotz der leicht brutal anmutenden Handhabung der Leinwand durch ihre Zerschneidung mit einem Teppichmesser weisen alle Bilder eine ästhetisch delikate Struktur auf, der es an nichts zu fehlen scheint. Während „Souvenir“ auf einer rein gerakelten Struktur basiert, zeigen die „Miniatures“ sowohl gerakelte als auch wieder abgeschabte Flächen, die den Blick auf tiefer liegende Farbschichten freigeben und so bildnerisch eine verstärkte wechselseitige Durchdringung der verschiedenen Schichten erzeugen.“ (Hubertus Butin, Gerhard Richter, Unikate in Serie, Köln 2017, S.110)
Oil on canvas 21 x 21 cm. On support card 42.5 x 34.5 cm. Framed under glass. Signed and numbered verso on edition label on frame. Edition 43 of a 64-part work. Edition Anthony d'Offay Gallery, London.
Dietmar Elger, Gerhard Richter, Catalogue Raisonné, Vol.4, 1988-1994, Ostfildern 2015, cat.rais.no.681-24
Hubertus Butin et.al. (ed.), Gerhard Richter, Editionen 1965–2013, Ostfildern-Ruit 2014, cat.rais.no.84
Provenance
Anthony Meier Fine Arts, San Francisco (label verso); private collection, Hong Kong
To the editions „Souvenir“ and „Miniatures“, painted in 1995 and 1996, Hubertus Butin explains in „Gerhard Richter, Unikate in Serie“: „The 64 copies of each of the two editions are based on oil paintings, which had already received separate catalogue raisonné numbers (CR of the paintings: 813-1 and 767-6). However, the artist transformed the multi-colored images into editions by cutting the canvases into small squares, individually mounting them on card and then having them framed. After this fragmentation, each copy shows a different section and distinct motif. Despite the slightly brutal handling of the canvas by cutting it with a carpet knife, all images show an aesthetically delicate structure that seems to want for nothing. While „Souvenir“ is based on a purely squeegeed structure, „Miniatures“ shows both squeegeed and scraped off areas, revealing underlying paint layers; this results in an increased penetration of the different layers.“ (Hubertus Butin, Gerhard Richter, Unikate in Serie, Cologne 2017, S.111)
Öl auf Leinwand 21 x 21 cm. Auf Unterlagenkarton 42,5 x 34,5 cm. Unter Glas gerahmt. Auf der Rahmenrückseite auf dem Editionsetikett signiert und nummeriert. Bild 43 einer 64-teiligen Arbeit. Edition Anthony d'Offay Gallery, London.
Dietmar Elger, Gerhard Richter, Catalogue Raisonné, Bd.4, 1988-1994, Ostfildern 2015, WVZ-Nr.681-24
Hubertus Butin u.a. (Hg.), Gerhard Richter, Editionen 1965–2013, Ostfildern-Ruit 2014, WVZ-Nr.84
Provenienz
Anthony Meier Fine Arts, San Francisco (mit rückseitigem Aufkleber); Privatsammlung, Hongkong
Zu den beiden 1995 und 1996 entstandenen Malereieditionen „Souvenir“ und "Miniatures“ schreibt Hubertus Butin in „Gerhard Richter, Unikate in Serie“: „Die jeweils 64 Exemplare der zwei Editionen basieren auf Ölgemälden, die bereits eigenständige Werkverzeichnisnummern erhalten hatten (WVNr. der Gemälde: 813-1 und 767-6). Doch formte der Künstler die vielfarbigen Bilder zu Editionen um, indem er die Leinwände in kleine Quadrate zerschnitt, einzeln auf einen Karton montierte und rahmen ließ. Durch diese Fragmentierung zeigt jedes Exemplar einen anderen Ausschnitt und somit ein eigenes Motiv. Trotz der leicht brutal anmutenden Handhabung der Leinwand durch ihre Zerschneidung mit einem Teppichmesser weisen alle Bilder eine ästhetisch delikate Struktur auf, der es an nichts zu fehlen scheint. Während „Souvenir“ auf einer rein gerakelten Struktur basiert, zeigen die „Miniatures“ sowohl gerakelte als auch wieder abgeschabte Flächen, die den Blick auf tiefer liegende Farbschichten freigeben und so bildnerisch eine verstärkte wechselseitige Durchdringung der verschiedenen Schichten erzeugen.“ (Hubertus Butin, Gerhard Richter, Unikate in Serie, Köln 2017, S.110)
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
Venue Address
For Kunsthaus Lempertz delivery information please telephone +49 (0)221 9257290.
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es
gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.