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Helen Frankenthaler, Untitled (Original cover for "The Blue Stairs", a book of poetry by Barbara Gue
Acrylic and crayon on card 20.5 x 15.3 cm. Framed under glass. Monogrammed 'HF'. Direction arrow and information verso. - Minor traces of age.
Provenance
Collection Barbara Guest, California; private collection, Hong Kong
Exhibitions
New York 1985 (Solomon Guggenheim Museum), Edmonton (The Edmonton Art Gallery), Toronto (Art Gallery of Ontario), Cambridge (Arthur M. Sackler Museum, Harvard University), Baltimore (The Baltimore Museum of Art), San Francisco (San Francisco Museum of Modern Art), Houston (Museum of Fine Arts), Frankenthaler, Works on paper 1949-1984, exhib.cat.no.36, p.56 with illus. (label verso)
Literature
Barbara Guest, The Blue Stairs, New York 1968 (with col. illus. on the cover)
The expressive work on paper by Helen Frankenthaler offered here was created in 1968 as the title illustration for the poetry collection “The blue stairs” by the poet and art critic Barbara Guest (1920-2006). Guest was a representative of the New York School of Poets, a group of poets close to the visual artists of the New York School, whose spontaneous and humorous poems were influenced by literary Surrealism and Abstract Expressionist painting.
As a small format, the monochrome work condenses the light, minimised and immensely powerful aura inherent in Frankenthaler’s works on paper and shows the characteristics that also determine her paintings: the colour that penetrates the painting ground in an organic way, the unpainted paper that, like the raw canvas of her paintings, contributes significantly to the picture’s message, and finally the subtle references to natural shapes. “What is striking is the single-mindedness of Frankenthaler’s concerns at this time; the notions she explored in watercolors, gouaches, graphics, book cover studies and large canvases are remarkably consistent. Even a small and modest work, such as the study for the cover of Barbara Guest’s book of poetry (1968) contains all of Frankenthaler's preoccupations and strengths in miniature,” writes Karen Wilkin on this work (Karen Wilkin, in: Frankenthaler, Works on paper 1949-1984, New York 1984, p.70).
Frankenthaler’s works on paper are of extraordinary importance for her oeuvre. As an expression of her mastery of drawing and colouring, they are never merely a preparatory stage, but are equally valid alongside her large-format paintings. For this reason, the Museum Folkwang Essen is dedicating the exhibition “Helen Frankenthaler. Malerische Konstellationen [painterly constellations]” to her works on paper, commencing December 2022.
Acryl und Kreide auf Karton 20,5 x 15,3 cm. Unter Glas gerahmt. Monogrammiert 'HF'. Rückseitig mit Richtungspfeil und -angabe. - Mit leichten Altersspuren.
Provenienz
Sammlung Barbara Guest, Kalifornien; Privatsammlung, Hongkong
Ausstellungen
New York 1985 (Solomon Guggenheim Museum), Edmonton (The Edmonton Art Gallery), Toronto (Art Gallery of Ontario), Cambridge (Arthur M. Sackler Museum, Harvard University), Baltimore (The Baltimore Museum of Art), San Francisco (San Francisco Museum of Modern Art), Houston (Museum of Fine Arts), Frankenthaler, Works on paper 1949-1984, Ausst.Kat.Nr.36, S.56 mit Abb. (mit rückseitigem Aufkleber)
Literatur
Barbara Guest, The Blue Stairs, New York 1968 (mit Farbabb. auf dem Cover)
Die hier angebotene ausdrucksstarke Papierarbeit Helen Frankenthalers entsteht 1968 als Titelillustration für den Gedichtband „The blue stairs“ der Lyrikerin und Kunstkritikerin Barbara Guest (1920-2006). Guest ist eine Vertreterin der New York School of Poets, einer den bildenden Künstlern der New York School nahestehenden Gruppe von Lyrikern, deren spontane und humorvolle Gedichte vom literarischen Surrealismus und der Malerei des Abstrakten Expressionismus beeinflusst sind.
Auf kleinem Format verdichtet das monochrome Werk die lichte, reduzierte und ungemein kraftvolle Ausstrahlung, die Frankenthalers Oeuvre inne ist und zeigt die Charakteristika, von denen auch ihre Gemälde bestimmt werden: die Farbe, die den Malgrund in einer organischen Form durchdringt, das unbemalte Papier, das ebenso wie die roh belassene Leinwand ihrer Gemälde einen maßgeblichen Teil zur Bildaussage beiträgt, und schließlich die subtilen Bezüge zu Naturformen. „What is striking is the single-mindness of Frankenthaler’s concerns at this time; the notions she explored in watercolors, gouaches, graphics, bookcover studies and large canvases are remarkably consistent. Even a small and modest work, such as the study for the cover of Barbara Guest’s book of poetry (1968) contains all of Frankenthaler’s preoccupations and strengths in miniature”, schreibt Karen Wilkin über dieses Werk (Karen Wilkin, in: Frankenthaler, Works on paper 1949-1984, New York 1984, S.70)
Frankenthalers Arbeiten auf Papier sind von außerordentlicher Bedeutung für ihr Werk. Als Ausdruck ihrer zeichnerischen und koloristischen Meisterschaft sind sie nie vorbereitendes Mittel, sondern stehen vollgültig neben ihren großformatigen Gemälden. Das Museum Folkwang Essen widmet aus diesem Grund ihren Papierarbeiten die Ausstellung „Helen Frankenthaler. Malerische Konstellationen“ ab Dezember 2022.
Acrylic and crayon on card 20.5 x 15.3 cm. Framed under glass. Monogrammed 'HF'. Direction arrow and information verso. - Minor traces of age.
Provenance
Collection Barbara Guest, California; private collection, Hong Kong
Exhibitions
New York 1985 (Solomon Guggenheim Museum), Edmonton (The Edmonton Art Gallery), Toronto (Art Gallery of Ontario), Cambridge (Arthur M. Sackler Museum, Harvard University), Baltimore (The Baltimore Museum of Art), San Francisco (San Francisco Museum of Modern Art), Houston (Museum of Fine Arts), Frankenthaler, Works on paper 1949-1984, exhib.cat.no.36, p.56 with illus. (label verso)
Literature
Barbara Guest, The Blue Stairs, New York 1968 (with col. illus. on the cover)
The expressive work on paper by Helen Frankenthaler offered here was created in 1968 as the title illustration for the poetry collection “The blue stairs” by the poet and art critic Barbara Guest (1920-2006). Guest was a representative of the New York School of Poets, a group of poets close to the visual artists of the New York School, whose spontaneous and humorous poems were influenced by literary Surrealism and Abstract Expressionist painting.
As a small format, the monochrome work condenses the light, minimised and immensely powerful aura inherent in Frankenthaler’s works on paper and shows the characteristics that also determine her paintings: the colour that penetrates the painting ground in an organic way, the unpainted paper that, like the raw canvas of her paintings, contributes significantly to the picture’s message, and finally the subtle references to natural shapes. “What is striking is the single-mindedness of Frankenthaler’s concerns at this time; the notions she explored in watercolors, gouaches, graphics, book cover studies and large canvases are remarkably consistent. Even a small and modest work, such as the study for the cover of Barbara Guest’s book of poetry (1968) contains all of Frankenthaler's preoccupations and strengths in miniature,” writes Karen Wilkin on this work (Karen Wilkin, in: Frankenthaler, Works on paper 1949-1984, New York 1984, p.70).
Frankenthaler’s works on paper are of extraordinary importance for her oeuvre. As an expression of her mastery of drawing and colouring, they are never merely a preparatory stage, but are equally valid alongside her large-format paintings. For this reason, the Museum Folkwang Essen is dedicating the exhibition “Helen Frankenthaler. Malerische Konstellationen [painterly constellations]” to her works on paper, commencing December 2022.
Acryl und Kreide auf Karton 20,5 x 15,3 cm. Unter Glas gerahmt. Monogrammiert 'HF'. Rückseitig mit Richtungspfeil und -angabe. - Mit leichten Altersspuren.
Provenienz
Sammlung Barbara Guest, Kalifornien; Privatsammlung, Hongkong
Ausstellungen
New York 1985 (Solomon Guggenheim Museum), Edmonton (The Edmonton Art Gallery), Toronto (Art Gallery of Ontario), Cambridge (Arthur M. Sackler Museum, Harvard University), Baltimore (The Baltimore Museum of Art), San Francisco (San Francisco Museum of Modern Art), Houston (Museum of Fine Arts), Frankenthaler, Works on paper 1949-1984, Ausst.Kat.Nr.36, S.56 mit Abb. (mit rückseitigem Aufkleber)
Literatur
Barbara Guest, The Blue Stairs, New York 1968 (mit Farbabb. auf dem Cover)
Die hier angebotene ausdrucksstarke Papierarbeit Helen Frankenthalers entsteht 1968 als Titelillustration für den Gedichtband „The blue stairs“ der Lyrikerin und Kunstkritikerin Barbara Guest (1920-2006). Guest ist eine Vertreterin der New York School of Poets, einer den bildenden Künstlern der New York School nahestehenden Gruppe von Lyrikern, deren spontane und humorvolle Gedichte vom literarischen Surrealismus und der Malerei des Abstrakten Expressionismus beeinflusst sind.
Auf kleinem Format verdichtet das monochrome Werk die lichte, reduzierte und ungemein kraftvolle Ausstrahlung, die Frankenthalers Oeuvre inne ist und zeigt die Charakteristika, von denen auch ihre Gemälde bestimmt werden: die Farbe, die den Malgrund in einer organischen Form durchdringt, das unbemalte Papier, das ebenso wie die roh belassene Leinwand ihrer Gemälde einen maßgeblichen Teil zur Bildaussage beiträgt, und schließlich die subtilen Bezüge zu Naturformen. „What is striking is the single-mindness of Frankenthaler’s concerns at this time; the notions she explored in watercolors, gouaches, graphics, bookcover studies and large canvases are remarkably consistent. Even a small and modest work, such as the study for the cover of Barbara Guest’s book of poetry (1968) contains all of Frankenthaler’s preoccupations and strengths in miniature”, schreibt Karen Wilkin über dieses Werk (Karen Wilkin, in: Frankenthaler, Works on paper 1949-1984, New York 1984, S.70)
Frankenthalers Arbeiten auf Papier sind von außerordentlicher Bedeutung für ihr Werk. Als Ausdruck ihrer zeichnerischen und koloristischen Meisterschaft sind sie nie vorbereitendes Mittel, sondern stehen vollgültig neben ihren großformatigen Gemälden. Das Museum Folkwang Essen widmet aus diesem Grund ihren Papierarbeiten die Ausstellung „Helen Frankenthaler. Malerische Konstellationen“ ab Dezember 2022.
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
Venue Address
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es
gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.