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Lovis Corinth, Römische Blumen
Oil on canvas. 75 x 84 cm. Framed. Signed and inscribed 'Lovis Corinth Roma 1914' in black lower left.
Berend-Corinth 629
Provenance
Margarete v. Gayl, Dresden; Galerie Dietrich, Munich; private property, Bavaria
Exhibitions
Berlin 1926 (National Galerie), Lovis Corinth. Ausstellung von Gemälden und Aquarellen zu seinem Gedächtnis, cat. no. 262 (Owner: Margarete Freifrau von Gayl, Dresden); Dresden 1927 (Kunstverein), cat. no. 78
Lovis Corinth had already been dealing with the theme of transience in his annual self-portraits since 1900. When the artist suffered a severe stroke in late 1911, this experience of the finite character of his own existence surely deepened his interest in this subject matter. For him, the still life became a means of expression that he would utilise intensively to engage with the concept of vanitas, the irrevocably past time in the life of everything in nature.
In April 1914 the painter set out with his wife Charlotte on a journey to the south of France and to Italy. After stops in Nice and Monte Carlo, they briefly stayed in Rome, where he created two paintings. Using two different views of the same bouquet in his hotel room, the painter created the two magnificent still lifes “Römische Blumen im Krug” (Berend Corinth 628) and “Römische Blumen”, which we are able to offer at this auction. Shortly thereafter, the couple would have to break off their journey due to the looming threat of war: they returned to Berlin by way of St Moritz, and the First World War broke out on 1 August 1914.
Corinth’s floral still lifes celebrate the opulence of nature in a splendidly luxuriant and diverse abundance of colours and forms. “They are hymns to colour and light; they revel in the luxuriousness of an excess of beauty that the eye can scarcely comprehend and from which it is unable to withdraw its attention” (Cathrin Klingsöhr-Leroy, in: Lovis Corinth, exh. cat. Galerie Karsten Greve, Paris 2022, p. 30). In rapid, fleeting brushstrokes he gives expression to the substance of the plants with the greatest vitality possible. A dramatic arrangement of white lilies, arum lilies, dark red hibiscus and violet rhododendrons develop an exceptionally sensual effect in this work. While “Römische Blumen im Krug”, with its vase seen at a slightly upward angle, presents a quite conventional composition, here the downward view on to the bouquet, which fills the entire picture plane and contains no auxiliary objects of any kind, enables viewers to become immersed in the blooms’ luxuriance and beauty. Within the context of the gathering threat of war, they can equally be seen as a memento mori and as an expression of pure abundance of life.
Öl auf Leinwand. 75 x 84 cm. Gerahmt. Unten links schwarz signiert und bezeichnet 'Lovis Corinth Roma 1914'.
Berend-Corinth 629
Provenienz
Margarete v. Gayl, Dresden; Galerie Dietrich, München; Bayerischer Privatbesitz
Ausstellungen
Berlin 1926 (National Galerie), Lovis Corinth. Ausstellung von Gemälden und Aquarellen zu seinem Gedächtnis, Kat. Nr. 262 (Besitzer: Margarete Freifrau von Gayl, Dresden); Dresden 1927 (Kunstverein), Kat. Nr. 78
Das Thema der Vergänglichkeit verarbeitete Lovis Corinth bereits ab 1900 in seinen jährlichen Selbstporträts. Als der Künstler Ende des Jahres 1911 einen schweren Schlaganfall erlitt, vertiefte das Erleben der Endlichkeit des eigenen Daseins sicher sein Interesse für diese Thematik. Das Stillleben wird für ihn zum intensiv genutzten Ausdrucksmittel, um sich mit dem Vanitas-Gedanken, der unwiederbringlichen Lebenszeit alles Natürlichen auseinanderzusetzen.
Im April 1914 brach der Maler zusammen mit seiner Frau Charlotte zu einer Reise nach Südfrankreich und Italien auf. Nach Stationen in Nizza und Monte Carlo hielten sie sich kurzzeitig in Rom auf, wo zwei Gemälde entstanden. Aus zwei verschiedenen Ansichten desselben Straußes schuf der Maler in seinem Hotelzimmer die beiden prachtvollen Stillleben „Römische Blumen im Krug“ (Berend Corinth 628) und „Römische Blumen“, welches in dieser Auktion offeriert wird. Bereits wenig später musste das Ehepaar die Reise aufgrund der drohenden Kriegsgefahr abbrechen und kehrte über St. Moritz nach Berlin zurück, am 1. August 1914 brach der I. Weltkrieg aus.
Die Blumenstillleben Corinths feiern die Opulenz der Natur in einer überreichen Pracht von Farb- und Formenvielfalt. „Es sind Hymnen an die Farbe und an das Licht, sie schwelgen im Luxus eines Überflusses an Schönheit, die das Auge kaum fassen und von der es sich nicht lösen kann.“ (Cathrin Klingsöhr-Leroy, in: Lovis Corinth, Ausst.Kat. Galerie Karsten Greve, Paris 2022, S. 30). In schnellem, flüchtigen Pinselduktus bringt er die Substanz der Pflanzen in größtmöglicher Lebendigkeit zum Ausdruck. Eine dramatische Zusammenstellung aus weißen Lilien und Kallablüten, dunkelrotem Hibiskus und violettem Rhododendron entfaltet in diesem Werk eine ungemein sinnliche Wirkung. Zeigen die „Römischen Blumen im Krug“ mit der in leichter Untersicht gesehenen Vase einen konventionellen Bildaufbau, ermöglicht hier die bildfüllende Aufsicht auf den Strauß ohne jegliches Beiwerk ein Eintauchen in die Üppigkeit und Schönheit der Blüten. Vor dem Hintergrund der heraufziehenden Kriegsgefahr können sie gleichermaßen als Memento mori und als Ausdruck purer Lebensfülle gesehen werden.
Oil on canvas. 75 x 84 cm. Framed. Signed and inscribed 'Lovis Corinth Roma 1914' in black lower left.
Berend-Corinth 629
Provenance
Margarete v. Gayl, Dresden; Galerie Dietrich, Munich; private property, Bavaria
Exhibitions
Berlin 1926 (National Galerie), Lovis Corinth. Ausstellung von Gemälden und Aquarellen zu seinem Gedächtnis, cat. no. 262 (Owner: Margarete Freifrau von Gayl, Dresden); Dresden 1927 (Kunstverein), cat. no. 78
Lovis Corinth had already been dealing with the theme of transience in his annual self-portraits since 1900. When the artist suffered a severe stroke in late 1911, this experience of the finite character of his own existence surely deepened his interest in this subject matter. For him, the still life became a means of expression that he would utilise intensively to engage with the concept of vanitas, the irrevocably past time in the life of everything in nature.
In April 1914 the painter set out with his wife Charlotte on a journey to the south of France and to Italy. After stops in Nice and Monte Carlo, they briefly stayed in Rome, where he created two paintings. Using two different views of the same bouquet in his hotel room, the painter created the two magnificent still lifes “Römische Blumen im Krug” (Berend Corinth 628) and “Römische Blumen”, which we are able to offer at this auction. Shortly thereafter, the couple would have to break off their journey due to the looming threat of war: they returned to Berlin by way of St Moritz, and the First World War broke out on 1 August 1914.
Corinth’s floral still lifes celebrate the opulence of nature in a splendidly luxuriant and diverse abundance of colours and forms. “They are hymns to colour and light; they revel in the luxuriousness of an excess of beauty that the eye can scarcely comprehend and from which it is unable to withdraw its attention” (Cathrin Klingsöhr-Leroy, in: Lovis Corinth, exh. cat. Galerie Karsten Greve, Paris 2022, p. 30). In rapid, fleeting brushstrokes he gives expression to the substance of the plants with the greatest vitality possible. A dramatic arrangement of white lilies, arum lilies, dark red hibiscus and violet rhododendrons develop an exceptionally sensual effect in this work. While “Römische Blumen im Krug”, with its vase seen at a slightly upward angle, presents a quite conventional composition, here the downward view on to the bouquet, which fills the entire picture plane and contains no auxiliary objects of any kind, enables viewers to become immersed in the blooms’ luxuriance and beauty. Within the context of the gathering threat of war, they can equally be seen as a memento mori and as an expression of pure abundance of life.
Öl auf Leinwand. 75 x 84 cm. Gerahmt. Unten links schwarz signiert und bezeichnet 'Lovis Corinth Roma 1914'.
Berend-Corinth 629
Provenienz
Margarete v. Gayl, Dresden; Galerie Dietrich, München; Bayerischer Privatbesitz
Ausstellungen
Berlin 1926 (National Galerie), Lovis Corinth. Ausstellung von Gemälden und Aquarellen zu seinem Gedächtnis, Kat. Nr. 262 (Besitzer: Margarete Freifrau von Gayl, Dresden); Dresden 1927 (Kunstverein), Kat. Nr. 78
Das Thema der Vergänglichkeit verarbeitete Lovis Corinth bereits ab 1900 in seinen jährlichen Selbstporträts. Als der Künstler Ende des Jahres 1911 einen schweren Schlaganfall erlitt, vertiefte das Erleben der Endlichkeit des eigenen Daseins sicher sein Interesse für diese Thematik. Das Stillleben wird für ihn zum intensiv genutzten Ausdrucksmittel, um sich mit dem Vanitas-Gedanken, der unwiederbringlichen Lebenszeit alles Natürlichen auseinanderzusetzen.
Im April 1914 brach der Maler zusammen mit seiner Frau Charlotte zu einer Reise nach Südfrankreich und Italien auf. Nach Stationen in Nizza und Monte Carlo hielten sie sich kurzzeitig in Rom auf, wo zwei Gemälde entstanden. Aus zwei verschiedenen Ansichten desselben Straußes schuf der Maler in seinem Hotelzimmer die beiden prachtvollen Stillleben „Römische Blumen im Krug“ (Berend Corinth 628) und „Römische Blumen“, welches in dieser Auktion offeriert wird. Bereits wenig später musste das Ehepaar die Reise aufgrund der drohenden Kriegsgefahr abbrechen und kehrte über St. Moritz nach Berlin zurück, am 1. August 1914 brach der I. Weltkrieg aus.
Die Blumenstillleben Corinths feiern die Opulenz der Natur in einer überreichen Pracht von Farb- und Formenvielfalt. „Es sind Hymnen an die Farbe und an das Licht, sie schwelgen im Luxus eines Überflusses an Schönheit, die das Auge kaum fassen und von der es sich nicht lösen kann.“ (Cathrin Klingsöhr-Leroy, in: Lovis Corinth, Ausst.Kat. Galerie Karsten Greve, Paris 2022, S. 30). In schnellem, flüchtigen Pinselduktus bringt er die Substanz der Pflanzen in größtmöglicher Lebendigkeit zum Ausdruck. Eine dramatische Zusammenstellung aus weißen Lilien und Kallablüten, dunkelrotem Hibiskus und violettem Rhododendron entfaltet in diesem Werk eine ungemein sinnliche Wirkung. Zeigen die „Römischen Blumen im Krug“ mit der in leichter Untersicht gesehenen Vase einen konventionellen Bildaufbau, ermöglicht hier die bildfüllende Aufsicht auf den Strauß ohne jegliches Beiwerk ein Eintauchen in die Üppigkeit und Schönheit der Blüten. Vor dem Hintergrund der heraufziehenden Kriegsgefahr können sie gleichermaßen als Memento mori und als Ausdruck purer Lebensfülle gesehen werden.
Evening Sale - Modern and Contemporary Art
Sale Date(s)
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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 zuzüglich 19 Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21 (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es
gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.